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( 2:„-247' Vorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt lind.
237.Borlage (Tgb-Nr. 689 Stew./18) — zur Beschlußfassung i
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unterstützung.
Der frühere Portier des den Slädtisctfeu Elektrizstätsiverkeir
Berlin gehörenden Grundstücks Mauerftraße 78/79, Christoph
Kroll, der uns Grund des Stadtverordnctenbcschlusses vom
l. Januar 1917 Prot. 9Ir. 24, Gemeindeblatt S. 14 eine
jederzeit widerrufliche lausende Unterstützung in .höhe von 420 .
jährlich erhalten hat, ist am 8. März 1918 in der städtischen Irren
anstalt zu Dalldors verstorben!. Die Witwe Kroll, Pa ul ine,
geb. Sommer seid, wohnhaft Berlin-Wilhelmsberg, Hohen
schüuhansener Strafte 87II, ist tun uns wegen Bewilligung einer
laufenden Uulerstützung vorstellig geworden. Da sie nach dem
Zeugnis der zuständigen Armenkommission einer solchen Unter
stützung für bedürftig und wstrdig erachtet worden ist, haben ivir be
schlossen, ihr eine laufende Unterstützung zu gewähren, die wir unter
Zugrundelegung der durch den Gemeindebeschluft vom 16. Januar
18. März 1908 festgelegten Berechnungsart auf 1c -H monatlich be
messen haben.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Witwe des,ehemaligen Portiers Kroll, Paulinc, geb. Sein-
metselb, vom 1. April 1918 ab eine jederzeit widerrufliche
laufende Unterstützung in Höhe von nionatlich 17 M gezahlt werde.
Berlin, den 23. April 1918.
Magistrat der König!. Haupt- und Resideirzstadt.
Reicke.
J.-Nr. 314 8t. V. 118.
238. Borlage (J.-Nr. 391 Wais. gen. I. 17),;— zur Beschluß
fassung —. betr. Bewährung einer laufende« Nntcr-
stützuug.
Fräulein Clara Naegeler, geboren am 14. August 1865, die
zuletzt in der Säugtingsfürsorgestelle 5 der Schmidt-Gallisch-Stiftnng
als Helferin tätig war, ist nach dem Urteil des Vertrauensarztes seit
dem 1. Februar 1918 als dauernd dienstunfähig anzusehen. Obgleich
sie mehr als 19 Jahre in städtischen Diensten gewesen ist, steht ihr
ein Anspruch auf Ruhegeld nicht zu, da die Angestellten der Säugliugs-
fürsorgestellen seitens der Stadtgemeinde als ruhegehaltsberechtigt noch
nicht anerkannt worden sind.
Mit Rücksicht auf die dürftigen Verhältnisse, in denen Fräulein
Naegeler lebt, wollen wir ihr jedoch im Einvernehmen mit der
städtischen Waisendeputatiou eine lausende Unterstützung gewähren.
Nach den Grundsätzen des Gemeindebeschlusses vom 16. Januar/
18. März 1908 berechnet sich diese auf nionatlich 51,40 M.
Wir bitten daher um folgende Beschlußfassung:
Me Versammlung ist damit einverstanden, daß der bisherigen
Säuglingshelferin Fräulein Clara Naegeler vom 1. Februar 1918
an eine laufende Unterstützung von 51,«s J( monatlich bis auf
weiteres gezahlt werde.
Berlin, den 16. April 1918.
Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
De. Reick e.
J-Nr. 305 8t. V. 1/18.
239. Vorlage (Tgb.-Nr. 369 8tev. 18) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unterstützung.
Der Monteur der Städtischen Elektrizitätswerke Berlin Heinrich
Gumtow, wohnhaft Berlin N., Utrechter Straße 18, ist nach Zeugnis des
städtischen Vertrauensarztes als dauernd dienstunfähig zu erachten: es
ist infolgedessen das Arbcitsverhältnis mit ihm am 23. März 1918
aufgelöst worden. Gumtow, der am 16. Oktober 1843 geboren ist,
wird seit dem 3. Oktober 1905 bei den Berliner Elektrizitätswerken
ununterbrochen beschäftigt und ist am 1. Oktober 1915 in den städtischen
Dienst übernommen worden. Nach dem Stadtverordnetenbeschluß vom
16. September 1915 — Protokoll Nr. 9, Gern.-Bl. S. 414 — kommt
für den Genannten die Bewilligung von Ruhegeld gemäß dem Ge-
meindebcschluß vom 16. Januar/13. März 1908 nicht in Frage, da