229
Wir beantragen zu beschließen:
' Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich
der an einer städtischen Mittelschule für Mädchen anzustellenden
Lehrerin Fräulein Gertrude Schwittay, welche über
35 Jahre alt ist, von der Bestimmung der Grundsätze für die Aus
führung des Normalbesoldungsetats über die bei Anstellung von
Lehrpersonen an den höheren Lehranstalten zu beachtende Altersgrenze
abgesehen wird
Berlin, den 10, April 1918,
Magistrat der Königl, Haupt- und Residenzstadt,
W e r m u t h,
J,-Nr, 263 8t, V. 1/18.
216. Vorlage (J,-Nr, 378 Krch 11/18) — »ur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung der über 3» Jahre alten
Lehrerin Fräulein Marie Buchwald als Mittelschul»
lehrerin an einer städtischen Mittelschule für Mädchen.
Wir beabsichtigen, eine an der hiesign II, städtischen Mittelschule
für Mädchen freie Stelle für eine Mittelschullehrerin vom 1, April 1918
ab der Lehrerin Fräulein Marie Buchwald zu übertragen.
Dieselbe ist nach ihrer Lehrbefähigung sehr wohl für diese Stelle
geeignet, hat aber, da sie am 20, April 1867 geboren ist, die durch
die Bestimmungen des Norinalbcsoldungsetats für die Anstellung
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren überschritten.
Sie hat im Jahre 1895 die Befähigung für den Unterricht an
mittleren und höheren Mädchenschulen nachgewiesen. Tätig war sie
rund 22 Jahre lang an auswärtigen und hiesigen Privatschulen,
darunter 10 — seit Michaelis 1907 — an dem hiesigen Privatlyzeum
des Herrn Direktors vr Knauer zur vollen Zufriedenheit ihrer
Vorgesetzten,
Aus diesem Grunde beabsichtigen wir sie, trotz der Ueberschreitung
der Altersgrenze, die ungefähr 16 Jahre beträgt, lebenslänglich anzustellen.
Fräulein Buchwald ist nach dem u. R. in Urschrift hier beige
fügten Physikatsgutachten voni 7, März 1918 für den Schuldienst
körperlich geeignet, es liegt keinerlei Befürchtung vor, daß sie vorzeitig
dienstunfähig werden wird.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich
der an einer städtischen Mittelschule für Mädchen anzustellenden
Lehrerin Fräulein Marie Buchwald, welche über 35 Jahre alt
ist, von der Bestimmung der Grundsätze für die Ai: führung des
Normalbesoldungsetats über die bei Anstellung von Lehrpersonen an
den höheren Lebranstalten zu beachtende Altersgienze abgesehen ivird.
Berlin, den 10. April 1918.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt,
vr, Reicke,
J.-Nr, 262 8t V, 1/18.
217. «orla,e (J.-Nr, 379 Lr°d. 11/18) - »«r Beschlutzsass«»« —i
betreffend die Anstellung der über 35 Jahre alte»
Lehrerin Fräulein Frida Freii« von Schade als
Mittelschullchrerin an einer städtischen Mittelschule
für Mädchen.
Wir beabsichtigen, eine an der hiesigen II. städtischen Mittelschule
für Mädchen freie Stelle für eine Mittelschullehrerin vom 1. April 1918
ab der Lehrerin Fräulein Frida Freii» von Schade zu übertragen.
Dieselbe ist nach ihrer Lehrbefähigung sehr wohl für diese Stelle
geeignet, hat aber, da sie am 17. November 1878 geboren ist, die durch
die Bestimmungen des Normalbesoldungsetats für die Anstellung
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren überschritten.
Sic hat im Jahre 1899 oie Befähigung für den Unterricht an
mittleren und höheren Mädchenschulen nachg-wiesen, Tätig war sie
rund 18 Jahre lang als Lehrerin an der höheren Mädchenschule von
Fräulein Jenrich in Pankow, von Frau von Groß in Schöneberg
und schließlich vom Jahre 1909 ab an dem hiesigen Privatlyzeum des
Herrn Direktors 1)r. Knauer zur vollen Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten.
Aus diesem Grunde beabsichtigen wir sie, trotz der Ueberschreitung
der Altersgrenze, die übrigens nur zirka 4 Jahre beträgt, lebensläng
lich anzustellen.
Fräulein Freiin von Schade ist nach dem u, R in Urschrift
hier beigefügten Physikatsgutachten vom 7. Marz 1918 für den Schul
dienst körperlich geeignet, es liegt keinerlei Befürchtung vor, daß sie
vorzeitig dienstunfähig werden wird.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich
der aa einer städtischen Mittelschule für Mädchen anzustellenden
Lehrerin Fräulein Frida Freiin von Schade, welche über
35 Jahre alt ist, von der Bestimmung der Grundsätze für die Aus-