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Volume Anlage: (205-221), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 20. April 1918

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

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Wir beantragen zu beschließen: 
' Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich 
der an einer städtischen Mittelschule für Mädchen anzustellenden 
Lehrerin Fräulein Gertrude Schwittay, welche über 
35 Jahre alt ist, von der Bestimmung der Grundsätze für die Aus 
führung des Normalbesoldungsetats über die bei Anstellung von 
Lehrpersonen an den höheren Lehranstalten zu beachtende Altersgrenze 
abgesehen wird 
Berlin, den 10, April 1918, 
Magistrat der Königl, Haupt- und Residenzstadt, 
W e r m u t h, 
J,-Nr, 263 8t, V. 1/18. 
216. Vorlage (J,-Nr, 378 Krch 11/18) — »ur Beschlußfassung —, 
betreffend die Anstellung der über 3» Jahre alten 
Lehrerin Fräulein Marie Buchwald als Mittelschul» 
lehrerin an einer städtischen Mittelschule für Mädchen. 
Wir beabsichtigen, eine an der hiesign II, städtischen Mittelschule 
für Mädchen freie Stelle für eine Mittelschullehrerin vom 1, April 1918 
ab der Lehrerin Fräulein Marie Buchwald zu übertragen. 
Dieselbe ist nach ihrer Lehrbefähigung sehr wohl für diese Stelle 
geeignet, hat aber, da sie am 20, April 1867 geboren ist, die durch 
die Bestimmungen des Norinalbcsoldungsetats für die Anstellung 
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren überschritten. 
Sie hat im Jahre 1895 die Befähigung für den Unterricht an 
mittleren und höheren Mädchenschulen nachgewiesen. Tätig war sie 
rund 22 Jahre lang an auswärtigen und hiesigen Privatschulen, 
darunter 10 — seit Michaelis 1907 — an dem hiesigen Privatlyzeum 
des Herrn Direktors vr Knauer zur vollen Zufriedenheit ihrer 
Vorgesetzten, 
Aus diesem Grunde beabsichtigen wir sie, trotz der Ueberschreitung 
der Altersgrenze, die ungefähr 16 Jahre beträgt, lebenslänglich anzustellen. 
Fräulein Buchwald ist nach dem u. R. in Urschrift hier beige 
fügten Physikatsgutachten voni 7, März 1918 für den Schuldienst 
körperlich geeignet, es liegt keinerlei Befürchtung vor, daß sie vorzeitig 
dienstunfähig werden wird. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich 
der an einer städtischen Mittelschule für Mädchen anzustellenden 
Lehrerin Fräulein Marie Buchwald, welche über 35 Jahre alt 
ist, von der Bestimmung der Grundsätze für die Ai: führung des 
Normalbesoldungsetats über die bei Anstellung von Lehrpersonen an 
den höheren Lebranstalten zu beachtende Altersgienze abgesehen ivird. 
Berlin, den 10. April 1918. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
vr, Reicke, 
J.-Nr, 262 8t V, 1/18. 
217. «orla,e (J.-Nr, 379 Lr°d. 11/18) - »«r Beschlutzsass«»« —i 
betreffend die Anstellung der über 35 Jahre alte» 
Lehrerin Fräulein Frida Freii« von Schade als 
Mittelschullchrerin an einer städtischen Mittelschule 
für Mädchen. 
Wir beabsichtigen, eine an der hiesigen II. städtischen Mittelschule 
für Mädchen freie Stelle für eine Mittelschullehrerin vom 1. April 1918 
ab der Lehrerin Fräulein Frida Freii» von Schade zu übertragen. 
Dieselbe ist nach ihrer Lehrbefähigung sehr wohl für diese Stelle 
geeignet, hat aber, da sie am 17. November 1878 geboren ist, die durch 
die Bestimmungen des Normalbesoldungsetats für die Anstellung 
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren überschritten. 
Sic hat im Jahre 1899 oie Befähigung für den Unterricht an 
mittleren und höheren Mädchenschulen nachg-wiesen, Tätig war sie 
rund 18 Jahre lang als Lehrerin an der höheren Mädchenschule von 
Fräulein Jenrich in Pankow, von Frau von Groß in Schöneberg 
und schließlich vom Jahre 1909 ab an dem hiesigen Privatlyzeum des 
Herrn Direktors 1)r. Knauer zur vollen Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten. 
Aus diesem Grunde beabsichtigen wir sie, trotz der Ueberschreitung 
der Altersgrenze, die übrigens nur zirka 4 Jahre beträgt, lebensläng 
lich anzustellen. 
Fräulein Freiin von Schade ist nach dem u, R in Urschrift 
hier beigefügten Physikatsgutachten vom 7. Marz 1918 für den Schul 
dienst körperlich geeignet, es liegt keinerlei Befürchtung vor, daß sie 
vorzeitig dienstunfähig werden wird. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich 
der aa einer städtischen Mittelschule für Mädchen anzustellenden 
Lehrerin Fräulein Frida Freiin von Schade, welche über 
35 Jahre alt ist, von der Bestimmung der Grundsätze für die Aus-
	        
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