Path:
Volume No. 15 (194-204), 1918/04/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

220 
für die Kanalisationswerke und Güter Berlins empfehlen wir den Ankauf 
der Flächen und ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die in der 
Magistratsvorlage vom 8. April 1918 näher bezeichneten, in den 
Gemarkungen Schönow und Schenkendorf belegenen und auf den 
dieser Vorlage beigefügten Uebersichtsplänen I und II in roter Farbe 
angelegten Flächen in dem in der Vorlage angegebenen Umfange, 
zu den daselbst angegebenen Preisen und unter den sonst üblichen 
Bedingungen von der'Stadtgemeinde Berlin zum Eigentume erworben, 
sowie daß das erforderliche Kaufgeld und alle Nebenkosten ans Anleihe 
mitteln entnommen und beim Kapitel II, Abteilung 3 Extraordinarium 
II 8 1, „Zur Erweiterung und Abrundung der Güter" verausgabt 
werden. 
Von der Beifügung der üblichen Anzahl von Uebcrsichtspläuen 
haben wir der Kostenersparnis wegen Abstand genommen. 
Berlin, den 8. April 1918. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Reiche. 
J.-Nr 264 8t. V. 1/18. 
200. Vorlage (Z.-Nr. 248 G. B. 11/18') — zur Beschlußfassung —> 
betreffend die Erhöhung der Teuerungszulagen und 
Kriegsbeihilfen. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 
27. März 1918 beschlossen, uns um eine Vorlage zu ersuchen, die 
laufenden Teucrungszulvgen der jetzigen Teuerung entsprechend zu 
erhöhen. Wir kommen diesem Ersuchen nach, da auch wir die jetzigen 
Teuerungszulagen nicht mehr für ausreichend ansehen. 
Für die Staatsbeamten sind die laufenden Teuerungszulagen, 
welche bisher in den Tarisklassen V — 360 Jt, IV — 540 M, 
III — 720 M und II — 900 M betrugen mit Wirkung vom 1. April 
1918 auf 720 M, 840 M, 960 M und 1080 M für die sogen. 
Teuerungsgebiete, d. h die Orte der Ortsklasse A und E, erhöht 
worden Wir glauben, über diese Sätze hinausgehen zu müssen, da 
die besonderen Teuerungsverhältnisse Groß Berlins eine Erhöhung 
geboten erscheinen lassen, und haben die Zulagen, die bisher in den 
4 Gehaltsklassen 600 M, 780 M 900 Jt und 1000 M betrugen, 
vom 1. April 1918 ab auf 900 M, 1080 M, 1 200 M und 1 300 M 
erhöht? 
Eine gleiche Erhöhung hat der Magistrat von Charlotlenburg 
beschlossen; dieselben Sätze sind auch in Neukölln festgesetzt wurden. 
Die erhebliche, eine große finanzielle Belastung der Stadtgemeinde 
darstellende Erhöhung halten wir für erforderlich, um unsere Beamten 
schaft vor weiterer Not zu schützen und der drohenden Verschuldung 
eines Teils der Beamten vorzubeugen. Die Erhöhung soll vom 
1. April 1918 ab eintreten 
An Kinderzuschlägen hat der Staat zivar 10 v Ä. der Grund 
beträge beibehalten; Charlottenburg hat sie jedoch aus 16 v. H. erhöhk. 
Im Interesse der Bevölkerungspolitik glauben auch wir, hier eine 
Erhöhung der bisher 10 v. tz. betragenden Sätze eintreten lassen zu 
sollen und haben den Kinderzuschlag daher ebenfalls auf 15 v. H. 
festgesetzt 
Die Ledigen haben bisher bettn Staat 300 Ji und in Charlotten- 
burg und bei uns 420 M jährlich erhalten. Diese Regelung hat sich 
als nicht glücklich erwiesen. Wir wollen daher nach dem Vorgehen 
des Staates und Charlottenburgs die Zulagen für die Ledigen aus 
70 v. H. der Grundbeträge festsetzen (also 630 M, 756 M, 840 M 
und 910 M jährlich). 
Im übrigen sollen die bisherigen Bestimmungen über die Teuerungs 
zulagen, welche sich bewährt haben, bestehen bleiben. Dazu gehört 
auch die Bestimmung, daß den Lehrpersonen an den Volksschulen der 
Unterschied zwischen den städtischen und der staatlichen Teuerungs 
zulage zu gewähren ist. 
Für die im Ruhestand befindlichen Beamten und dauernd An 
gestellten sowie deren Hinterbliebene haben wir dem Vorgehen des 
Staates entsprechend vom 1. Januar 1918 ab laufende Kriegs 
beihilfen in Höhe von 30 v. H. der Kriegs- und Teuerungs 
zulagen bewilligt. (Vorlage vom 28. Dezember 1917.) 
Der Staat hat diese Beihilfen, die sich bereits durch 
die neuen Sätze der Teuerungszulagen erhöhen, im allgemeinen aus 
50 v. H. festgesetzt, in Sondersällen kann eine weitere Steigerung bis 
auf 100 v. H. eintreten. Charlottenburg hat für die einzelnen Klassen 
besondere Beträge festgesetzt und außerdem einen Unterschied zwischen 
Pensionären und Äitwengeldempfängern gemacht Die Beihilfen be 
laufen sich für Pensionäre in Klasse V auf 570 M, Klasse IV 650 M, 
Klasse III und Klasse II auf 71C M jährlich, Witwcngeldempfänger 
erhalten 60 ,M teeriger. Eine unteHchiedlichc Behandlung zwischen den 
Pensionären und Hinterbliebenen erscheint uns nach den in der Vor 
lage vom 28. Dezember 1917 dargelegten Gründen nicht angebracht. 
Eine Erhöhung auf 50 v. H. (wie beim Staat) scheint uns aber zit 
weit, zu gehen. Wenn die Teuerungszulagen tvie vorgeschlagen festige-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.