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für die Kanalisationswerke und Güter Berlins empfehlen wir den Ankauf
der Flächen und ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die in der
Magistratsvorlage vom 8. April 1918 näher bezeichneten, in den
Gemarkungen Schönow und Schenkendorf belegenen und auf den
dieser Vorlage beigefügten Uebersichtsplänen I und II in roter Farbe
angelegten Flächen in dem in der Vorlage angegebenen Umfange,
zu den daselbst angegebenen Preisen und unter den sonst üblichen
Bedingungen von der'Stadtgemeinde Berlin zum Eigentume erworben,
sowie daß das erforderliche Kaufgeld und alle Nebenkosten ans Anleihe
mitteln entnommen und beim Kapitel II, Abteilung 3 Extraordinarium
II 8 1, „Zur Erweiterung und Abrundung der Güter" verausgabt
werden.
Von der Beifügung der üblichen Anzahl von Uebcrsichtspläuen
haben wir der Kostenersparnis wegen Abstand genommen.
Berlin, den 8. April 1918.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Reiche.
J.-Nr 264 8t. V. 1/18.
200. Vorlage (Z.-Nr. 248 G. B. 11/18') — zur Beschlußfassung —>
betreffend die Erhöhung der Teuerungszulagen und
Kriegsbeihilfen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom
27. März 1918 beschlossen, uns um eine Vorlage zu ersuchen, die
laufenden Teucrungszulvgen der jetzigen Teuerung entsprechend zu
erhöhen. Wir kommen diesem Ersuchen nach, da auch wir die jetzigen
Teuerungszulagen nicht mehr für ausreichend ansehen.
Für die Staatsbeamten sind die laufenden Teuerungszulagen,
welche bisher in den Tarisklassen V — 360 Jt, IV — 540 M,
III — 720 M und II — 900 M betrugen mit Wirkung vom 1. April
1918 auf 720 M, 840 M, 960 M und 1080 M für die sogen.
Teuerungsgebiete, d. h die Orte der Ortsklasse A und E, erhöht
worden Wir glauben, über diese Sätze hinausgehen zu müssen, da
die besonderen Teuerungsverhältnisse Groß Berlins eine Erhöhung
geboten erscheinen lassen, und haben die Zulagen, die bisher in den
4 Gehaltsklassen 600 M, 780 M 900 Jt und 1000 M betrugen,
vom 1. April 1918 ab auf 900 M, 1080 M, 1 200 M und 1 300 M
erhöht?
Eine gleiche Erhöhung hat der Magistrat von Charlotlenburg
beschlossen; dieselben Sätze sind auch in Neukölln festgesetzt wurden.
Die erhebliche, eine große finanzielle Belastung der Stadtgemeinde
darstellende Erhöhung halten wir für erforderlich, um unsere Beamten
schaft vor weiterer Not zu schützen und der drohenden Verschuldung
eines Teils der Beamten vorzubeugen. Die Erhöhung soll vom
1. April 1918 ab eintreten
An Kinderzuschlägen hat der Staat zivar 10 v Ä. der Grund
beträge beibehalten; Charlottenburg hat sie jedoch aus 16 v. H. erhöhk.
Im Interesse der Bevölkerungspolitik glauben auch wir, hier eine
Erhöhung der bisher 10 v. tz. betragenden Sätze eintreten lassen zu
sollen und haben den Kinderzuschlag daher ebenfalls auf 15 v. H.
festgesetzt
Die Ledigen haben bisher bettn Staat 300 Ji und in Charlotten-
burg und bei uns 420 M jährlich erhalten. Diese Regelung hat sich
als nicht glücklich erwiesen. Wir wollen daher nach dem Vorgehen
des Staates und Charlottenburgs die Zulagen für die Ledigen aus
70 v. H. der Grundbeträge festsetzen (also 630 M, 756 M, 840 M
und 910 M jährlich).
Im übrigen sollen die bisherigen Bestimmungen über die Teuerungs
zulagen, welche sich bewährt haben, bestehen bleiben. Dazu gehört
auch die Bestimmung, daß den Lehrpersonen an den Volksschulen der
Unterschied zwischen den städtischen und der staatlichen Teuerungs
zulage zu gewähren ist.
Für die im Ruhestand befindlichen Beamten und dauernd An
gestellten sowie deren Hinterbliebene haben wir dem Vorgehen des
Staates entsprechend vom 1. Januar 1918 ab laufende Kriegs
beihilfen in Höhe von 30 v. H. der Kriegs- und Teuerungs
zulagen bewilligt. (Vorlage vom 28. Dezember 1917.)
Der Staat hat diese Beihilfen, die sich bereits durch
die neuen Sätze der Teuerungszulagen erhöhen, im allgemeinen aus
50 v. H. festgesetzt, in Sondersällen kann eine weitere Steigerung bis
auf 100 v. H. eintreten. Charlottenburg hat für die einzelnen Klassen
besondere Beträge festgesetzt und außerdem einen Unterschied zwischen
Pensionären und Äitwengeldempfängern gemacht Die Beihilfen be
laufen sich für Pensionäre in Klasse V auf 570 M, Klasse IV 650 M,
Klasse III und Klasse II auf 71C M jährlich, Witwcngeldempfänger
erhalten 60 ,M teeriger. Eine unteHchiedlichc Behandlung zwischen den
Pensionären und Hinterbliebenen erscheint uns nach den in der Vor
lage vom 28. Dezember 1917 dargelegten Gründen nicht angebracht.
Eine Erhöhung auf 50 v. H. (wie beim Staat) scheint uns aber zit
weit, zu gehen. Wenn die Teuerungszulagen tvie vorgeschlagen festige-