Path:
Volume No. 15 (194-204), 1918/04/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

218 
in den Anstalten wohnenden Aerztepersonal mit Rückwirkung vom 
1: Juli 1917 ab für die Dauer des Krieges eine Kriegszulage von 
3 M (drei Mark) für die Person und den Arbeitstag gewährt wird. 
Die Zahlung hat sür die Waisenhäuser Berlin und Rummelsburg 
auS dem Kriegsvorschußkonto, für das Kinderasnl aus Mitteln der 
Schmidt-Gallisch-Stiftung zu erfolgen. 
Berlin, den 6. April 1918. 
Magistrat der Künigl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 253 8t V. 1/18 
19«. Vorlage (I-Nr. 124 Wahl 18) - zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Gemeindewählerliste für das Jahr 1918. 
Durch Gesetz vom 11. Februar 1918 — veröffentlicht in Nr. 49 
des Deutschen Reichsanzeigers u d Preußischen Staatsanzeigers vom 
28. Februar 1918 — ist die Geltungsdauer der Verordnung über Sicher 
stellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer vom 7. Juli 
1915 (Gesetzsammlung S. 111) weiter aus das Jahr 1918 erstreck! 
und hierdurch den Gemeinden gleichzeitig die Ermächtigung erteilt 
worden, von einer Ausstellung, Berichtigung, sowie Auslegung der Liste 
der stimmfähigen Bürger auch sür das Jahr 1918 abzusehen und 
bei Wahlen die letzte endgültige Liste zugrunde zu legen. 
Da im Jahre 1917 die Genieindewählerliste unter Wahrung des 
Wahlrechts der Kriegsteilnehmer vom Magistrat unter Verzicht aus 
die auch für 1917 gegebene gesetzliche Ermächtigung zur Nichtneuaus 
stellung in Ausübung des § 20 der Städteordnung neu ausgestellt, 
berichtigt und ausgelegt worden ist, so haben >vir unter Berücksichti 
gung der Fortdauer des Kriegszustandes beschlossen, von der Ermäch 
tigung des vorerwähnten Gesetzes Gebrauch zu machen. Wir beabsich 
tigen demgemäß, von der Aufstellung. Berichtigung und Auslegung 
der Liste der stimmfähigen Bürger Berlins (Gemeindewählerliste) für 
das Jahr 1918 abzusehen und bei etwaigen Wahlen die Liste für 1917 
zu verwenden. 
Indem wir bemerken, daß die Stadtverordnetenver'ammlung un 
serem gleichen Beschluß für das Jahr 1916 auf unsere Vorlage vom 
17. März 1916 — I -Nr. 547 Wahl. 15 —, aus deren Begründung 
wir Bezug nehmen, durch Beschluß vom 30. März 1916 — Protokoll 
Nr. 9 — zugestimmt hat, beantragen wir zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß von der Auf 
stellung, Berichtigung und Auslegung der Liste der stimmfähigen 
Bürger Berlins (Gemeindewählerliste) für das Jahr 1918 abgesehen 
und bei Wahlen die Liste für 1917 zugrunde gelegt wird. 
Berlin, den 6. April 1918. 
Magistrat der Königl. Haupt-- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 247 8t. V. 1/18. 
197 Vorlage (J.-Nr. 132 Fin. 18) — zur Kenntnisnahme —, 
betreffend die erfolgte Genehmigung des Umlagevertei- 
lungsbefchluffeS für 1918. 
Wir haben dem Beschlusse der Stadtverordnetenversammlung vom 
27. März 1918 — Prot. 4 Gemeindeblatt Seite 130 — auf Fest 
setzung des Haushaltsplanes für 1918 in Einnahme und Ausgabe auf 
437 902 890 M mit den Abänderungen des Entwurfs, daß 
a) bei Kap. III, 1 — Gemeindceinkommensteuer — das Normalsoll 
auf 47 500000 M angenommen und bei 175 v. H. eingestellt sind 
in Einnahme .... 83 125 000 J( 
in Ausgabe . . . . 1250 000 - 
Ertrag 81 875 000 M 
b) bei Kap, III 3 A — Gewerbesteuer — das Normalsoll aus 
12 600 000 M angenommen und bei 166 v. H eingestellt sind 
in Einnahme .... 20 625 000 ,M 
in Ausgabe 600 (XX) - 
o) bei Kap. XIII 2 — Sonstiges — 
die Einnahme .... 29300 M. 
die Ausgabe . . . , 6 908650 - 
der Bedarf 6 879 350 M 
beträgt, zugestimmt und sind den. Aenderungen des Entivurfs bei 
Kap. XI, 2 durch die die Titel- und Endsumme nicht verändert sind, 
beigetreten. 
Der Herr Oberpräsident von Berlin hat am 30. März d. Js. 
— 0. k. 5918. 7151 — seine Genehmigung erteilt, daß im Ver 
waltungsjahr 1918 
a) die beiden untersten Stufen der Staatseinkommensteuer von 2,io M 
und 4 M die Einkommen von mehr als 420 M bis einschließlich 
900 Ji betreffend, von der Gemeindeeinkommensteuer freigelassen 
werden, und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.