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in den Anstalten wohnenden Aerztepersonal mit Rückwirkung vom
1: Juli 1917 ab für die Dauer des Krieges eine Kriegszulage von
3 M (drei Mark) für die Person und den Arbeitstag gewährt wird.
Die Zahlung hat sür die Waisenhäuser Berlin und Rummelsburg
auS dem Kriegsvorschußkonto, für das Kinderasnl aus Mitteln der
Schmidt-Gallisch-Stiftung zu erfolgen.
Berlin, den 6. April 1918.
Magistrat der Künigl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 253 8t V. 1/18
19«. Vorlage (I-Nr. 124 Wahl 18) - zur Beschlußfassung —,
betreffend die Gemeindewählerliste für das Jahr 1918.
Durch Gesetz vom 11. Februar 1918 — veröffentlicht in Nr. 49
des Deutschen Reichsanzeigers u d Preußischen Staatsanzeigers vom
28. Februar 1918 — ist die Geltungsdauer der Verordnung über Sicher
stellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer vom 7. Juli
1915 (Gesetzsammlung S. 111) weiter aus das Jahr 1918 erstreck!
und hierdurch den Gemeinden gleichzeitig die Ermächtigung erteilt
worden, von einer Ausstellung, Berichtigung, sowie Auslegung der Liste
der stimmfähigen Bürger auch sür das Jahr 1918 abzusehen und
bei Wahlen die letzte endgültige Liste zugrunde zu legen.
Da im Jahre 1917 die Genieindewählerliste unter Wahrung des
Wahlrechts der Kriegsteilnehmer vom Magistrat unter Verzicht aus
die auch für 1917 gegebene gesetzliche Ermächtigung zur Nichtneuaus
stellung in Ausübung des § 20 der Städteordnung neu ausgestellt,
berichtigt und ausgelegt worden ist, so haben >vir unter Berücksichti
gung der Fortdauer des Kriegszustandes beschlossen, von der Ermäch
tigung des vorerwähnten Gesetzes Gebrauch zu machen. Wir beabsich
tigen demgemäß, von der Aufstellung. Berichtigung und Auslegung
der Liste der stimmfähigen Bürger Berlins (Gemeindewählerliste) für
das Jahr 1918 abzusehen und bei etwaigen Wahlen die Liste für 1917
zu verwenden.
Indem wir bemerken, daß die Stadtverordnetenver'ammlung un
serem gleichen Beschluß für das Jahr 1916 auf unsere Vorlage vom
17. März 1916 — I -Nr. 547 Wahl. 15 —, aus deren Begründung
wir Bezug nehmen, durch Beschluß vom 30. März 1916 — Protokoll
Nr. 9 — zugestimmt hat, beantragen wir zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß von der Auf
stellung, Berichtigung und Auslegung der Liste der stimmfähigen
Bürger Berlins (Gemeindewählerliste) für das Jahr 1918 abgesehen
und bei Wahlen die Liste für 1917 zugrunde gelegt wird.
Berlin, den 6. April 1918.
Magistrat der Königl. Haupt-- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 247 8t. V. 1/18.
197 Vorlage (J.-Nr. 132 Fin. 18) — zur Kenntnisnahme —,
betreffend die erfolgte Genehmigung des Umlagevertei-
lungsbefchluffeS für 1918.
Wir haben dem Beschlusse der Stadtverordnetenversammlung vom
27. März 1918 — Prot. 4 Gemeindeblatt Seite 130 — auf Fest
setzung des Haushaltsplanes für 1918 in Einnahme und Ausgabe auf
437 902 890 M mit den Abänderungen des Entwurfs, daß
a) bei Kap. III, 1 — Gemeindceinkommensteuer — das Normalsoll
auf 47 500000 M angenommen und bei 175 v. H. eingestellt sind
in Einnahme .... 83 125 000 J(
in Ausgabe . . . . 1250 000 -
Ertrag 81 875 000 M
b) bei Kap, III 3 A — Gewerbesteuer — das Normalsoll aus
12 600 000 M angenommen und bei 166 v. H eingestellt sind
in Einnahme .... 20 625 000 ,M
in Ausgabe 600 (XX) -
o) bei Kap. XIII 2 — Sonstiges —
die Einnahme .... 29300 M.
die Ausgabe . . . , 6 908650 -
der Bedarf 6 879 350 M
beträgt, zugestimmt und sind den. Aenderungen des Entivurfs bei
Kap. XI, 2 durch die die Titel- und Endsumme nicht verändert sind,
beigetreten.
Der Herr Oberpräsident von Berlin hat am 30. März d. Js.
— 0. k. 5918. 7151 — seine Genehmigung erteilt, daß im Ver
waltungsjahr 1918
a) die beiden untersten Stufen der Staatseinkommensteuer von 2,io M
und 4 M die Einkommen von mehr als 420 M bis einschließlich
900 Ji betreffend, von der Gemeindeeinkommensteuer freigelassen
werden, und