Path:
Volume No. 4 (49-58), 1918/02/06

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1918 (Public Domain)

60 
§ 8, betreffend Bahnhof Stralauer Straße, 
8 9, betreffend Verpflichtung der Gesellschaft zum 
Erwerb von in Anspruch genommenen Grundstücken, 
ß 10, betreffend Anlagen der Stadt und Dritter, 
Unterhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Entlvässerung 
und 
8 11, betreffend anderweite geiverbliche Benutzung'der 
Bahnanlagen usw. 
bleibt unverändert. 
8 12, betreffend Schadenersatzansprüche bleibt bis auf 
Ziffer 3 unverändert. 
8 12 Ziffer 3. Die Gesellsckiaft ist verpflichtet, 
der Stadtgemeinde alle Nachteile zu ersetzen, welche ihr 
durch die Herstellung oder das Vorhandensein der Bahn- 
anlage oder durch den Betrieb entstehen. Sie hat insbe 
sondere die durch den Einbau des Tunnels unter dem 
Markthallengrundstück entstehenden Einnahmeausfälle und 
die Wertniinderung dieses Grundstücks zu ersetzen und die 
Stadtgemelnde für die durch die Herstellung der Bahnan 
lage eintretende Wertminderung des Grundstücks Ecke 
Bad- und Blochstraße schadlos zu halten. Die Entschädi 
gnngen find nach den Grundsätzen des Eigentumsrechts zn 
bemessen. 
regulierung auf den Grundstücken Hasen Heide 1 4, so 
weit sie nach dem Projekt des Vertrags zwifclhm Berlin 
und Reukölln vom 8. 18. Juni 1915 erforderlich waren 
Bei Ermittelung der Kosten werden den verauslagten 
Beträgen 6 pCt. für Bauleitung und Verivaltung zuge 
schlagen. 
Die Gesellsckiaft leistet an die Stadt Berliir unmittel 
bar nach Beginn der Bauarbeiten eine Abschlagszahlung 
in Höhe der Hälfte der von ihr laut Kvstcnanschlag zu 
zahlenden Kosten; die andere Hälfte wird von ihr nach 
Empfang der Ilbrechnung über die tatsächlich entstandenen 
Ausgaben an die Stadt gezahlt. 
’c) Tie Stadt Berlin in ihrer Eigenschaft als Be 
triebsunteruehmer der Nordsüdbahn übernimmt auf dem 
Gcmcinschastsbahnhos Hermannplatz den Betrieb ein 
schließlich Beleuchtung, den Fahrkartcnverkauf und die 
anderweite geiverbliche Benutzung (§ 11) der Räume nach 
Anhörung der Gesellschaft auf gemeinschaftliche Rechnung 
und Gefahr. Abrechnung und Zahlung erfolgt das erste 
Mal binnen sechs Wochen nach Empfang der Aufstellung 
über die Kosten des ersten Jahres, später in der Art, daß 
am 30. Juni die Hälfte der für das vorangegangene 
Kalenderjahr ernrittelten Kosten abschläglich voransge 
zahlr wird, der Rest binnen vier Wochen nach Empfang 
der Jahresrechnung. Tie der Gesellschaft zustehenden 
Fahrgeldeinnahmen sind ihr für jeden Kalendernwnat 
bis zum 15. des neuen Monats abzuliefern. 
Der Dienst im Zug, die Unterhaltung des Ober 
baucs und aller durchgehenden Leitungen mit den daran 
hängeirden Anlagen einschließlich der Signalanlagen fallen 
nicht unter diese Vereinbarung, sie bleiben Sache jeder 
Bahn. 
Neu hinzugefügt ivird Ziffer 10 e. 
Um den Fahrgästen der beteiligten Balpren auf dem 
Bahnhof Hcrmannplatz das Umsteigen von der einen 
auf die andere Bahn ohne Benutzung der Sperren und 
ohne Zwischenprüfung zu ermöglichen, ist von den be 
teiligten Städten Berlin und Neukölln sonne der Gesell 
schaft ein Vertrag über einen Uebcrgangstaris geschloffen 
worden, dessen' Tarifbestimmung wie folgt lautet: 
Der Fahrpreis der Uebergangskarten entspricht im 
Umsteigeverkehr zwischen der Nordsüdbahn und den beide» 
Betrieben der AEG-Schnellbahn-A.-G> dem allgemeinen 
Tarif der Rordsüdbahn, nwbci jedoch die Haltestelle 
Kaiser-Frredrick>-Platz als Tarifstation gerechnet wird, 
im Umstcigeverkehr zwischen den Betrieben der AEG- 
Schnellbahn A.-G und der Bahn Hermannplatz—Süd 
ring deni Tarif .der AEG-Sckchellbah», ivvbei jedoch 
für die erste Zone (vier Streckencchschuitte) die Haltestelle 
Hermannplatz solange nicht mitzuzählen ist, als die Nord 
sükschncllbahn bei dem jetzt vorgesel)encn Tarifsystem in 
der ersten Zone mehr als vier Streckenabschnitte gewähr! 
und wobei die Fahrten über mehr als zwölf Strecken 
abschnitte eine neue Fahrpreiszone eingerichtet wird. Jeder 
Streckenabschnitt wird durch zwei benachbarte Haltestellen 
begrenzt." 
Der Verband ist mit dieser Tarifbcstimmung einver 
standen, Aenderungen an ihr bedürfen auch seiner Zu 
stimmung. 
Zn ß 12 Ziffer 3. Tie Worte „und die Stadlge- 
meindc" bis „schadlos zu lmlten" werden gestrick)cn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.