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§ 8, betreffend Bahnhof Stralauer Straße,
8 9, betreffend Verpflichtung der Gesellschaft zum
Erwerb von in Anspruch genommenen Grundstücken,
ß 10, betreffend Anlagen der Stadt und Dritter,
Unterhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Entlvässerung
und
8 11, betreffend anderweite geiverbliche Benutzung'der
Bahnanlagen usw.
bleibt unverändert.
8 12, betreffend Schadenersatzansprüche bleibt bis auf
Ziffer 3 unverändert.
8 12 Ziffer 3. Die Gesellsckiaft ist verpflichtet,
der Stadtgemeinde alle Nachteile zu ersetzen, welche ihr
durch die Herstellung oder das Vorhandensein der Bahn-
anlage oder durch den Betrieb entstehen. Sie hat insbe
sondere die durch den Einbau des Tunnels unter dem
Markthallengrundstück entstehenden Einnahmeausfälle und
die Wertniinderung dieses Grundstücks zu ersetzen und die
Stadtgemelnde für die durch die Herstellung der Bahnan
lage eintretende Wertminderung des Grundstücks Ecke
Bad- und Blochstraße schadlos zu halten. Die Entschädi
gnngen find nach den Grundsätzen des Eigentumsrechts zn
bemessen.
regulierung auf den Grundstücken Hasen Heide 1 4, so
weit sie nach dem Projekt des Vertrags zwifclhm Berlin
und Reukölln vom 8. 18. Juni 1915 erforderlich waren
Bei Ermittelung der Kosten werden den verauslagten
Beträgen 6 pCt. für Bauleitung und Verivaltung zuge
schlagen.
Die Gesellsckiaft leistet an die Stadt Berliir unmittel
bar nach Beginn der Bauarbeiten eine Abschlagszahlung
in Höhe der Hälfte der von ihr laut Kvstcnanschlag zu
zahlenden Kosten; die andere Hälfte wird von ihr nach
Empfang der Ilbrechnung über die tatsächlich entstandenen
Ausgaben an die Stadt gezahlt.
’c) Tie Stadt Berlin in ihrer Eigenschaft als Be
triebsunteruehmer der Nordsüdbahn übernimmt auf dem
Gcmcinschastsbahnhos Hermannplatz den Betrieb ein
schließlich Beleuchtung, den Fahrkartcnverkauf und die
anderweite geiverbliche Benutzung (§ 11) der Räume nach
Anhörung der Gesellschaft auf gemeinschaftliche Rechnung
und Gefahr. Abrechnung und Zahlung erfolgt das erste
Mal binnen sechs Wochen nach Empfang der Aufstellung
über die Kosten des ersten Jahres, später in der Art, daß
am 30. Juni die Hälfte der für das vorangegangene
Kalenderjahr ernrittelten Kosten abschläglich voransge
zahlr wird, der Rest binnen vier Wochen nach Empfang
der Jahresrechnung. Tie der Gesellschaft zustehenden
Fahrgeldeinnahmen sind ihr für jeden Kalendernwnat
bis zum 15. des neuen Monats abzuliefern.
Der Dienst im Zug, die Unterhaltung des Ober
baucs und aller durchgehenden Leitungen mit den daran
hängeirden Anlagen einschließlich der Signalanlagen fallen
nicht unter diese Vereinbarung, sie bleiben Sache jeder
Bahn.
Neu hinzugefügt ivird Ziffer 10 e.
Um den Fahrgästen der beteiligten Balpren auf dem
Bahnhof Hcrmannplatz das Umsteigen von der einen
auf die andere Bahn ohne Benutzung der Sperren und
ohne Zwischenprüfung zu ermöglichen, ist von den be
teiligten Städten Berlin und Neukölln sonne der Gesell
schaft ein Vertrag über einen Uebcrgangstaris geschloffen
worden, dessen' Tarifbestimmung wie folgt lautet:
Der Fahrpreis der Uebergangskarten entspricht im
Umsteigeverkehr zwischen der Nordsüdbahn und den beide»
Betrieben der AEG-Schnellbahn-A.-G> dem allgemeinen
Tarif der Rordsüdbahn, nwbci jedoch die Haltestelle
Kaiser-Frredrick>-Platz als Tarifstation gerechnet wird,
im Umstcigeverkehr zwischen den Betrieben der AEG-
Schnellbahn A.-G und der Bahn Hermannplatz—Süd
ring deni Tarif .der AEG-Sckchellbah», ivvbei jedoch
für die erste Zone (vier Streckencchschuitte) die Haltestelle
Hermannplatz solange nicht mitzuzählen ist, als die Nord
sükschncllbahn bei dem jetzt vorgesel)encn Tarifsystem in
der ersten Zone mehr als vier Streckenabschnitte gewähr!
und wobei die Fahrten über mehr als zwölf Strecken
abschnitte eine neue Fahrpreiszone eingerichtet wird. Jeder
Streckenabschnitt wird durch zwei benachbarte Haltestellen
begrenzt."
Der Verband ist mit dieser Tarifbcstimmung einver
standen, Aenderungen an ihr bedürfen auch seiner Zu
stimmung.
Zn ß 12 Ziffer 3. Tie Worte „und die Stadlge-
meindc" bis „schadlos zu lmlten" werden gestrick)cn.