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Volume No. 6 (91-96), 1916/02/19

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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Eine Verzögerung in der Geschäftsführung tritt dadurch jedenfalls 
nicht ein, weil die monatlichen Anweisungen der Unterstützungsgelder 
auf Grund kalkulatorischer Feststellung durch die Hauptkalkulatur er 
folgen und daher von der pflegerischen Nachprüfung vollständig un 
abhängig sind. 
Wenn auch die Leitung der Kreisversammlungen (I 3) künftig auf 
den Armenamtsvorsteher übergeht, so ist es doch sehr wünschenswert, 
daß auch Mitglieder der Ärmendirektiou mit beschließender Stimme 
an den Sitzungen der Bezirksversammlungen der Armenämter teil 
nehmen, nach der Zahl der Mitglieder der Armendirektion würde 
es möglich sein, jedem Armenamt zu diesem Zwecke 2 Mitglieder zu 
zuteilen. 
B. Die Funktionen der Mitglieder der Arinendirektion in ihrer 
Eigenschi st als Bezirks- oder Kodezernenten der Armcnämter werden 
sich aus folgende Gebiete der Armenpflege erstrecken: 
I. Im Bereiche der Armenämter: 
1. Unterbringung von Kindern 
a) in städtischen Heimstätten, 
b) in Kinderheilstätten, 
c) in Ferienkolonien; 
2. Unterbringung von Erwachsenen 
a) in Walderholungsstätten, 
b) in Nervenheilanstalten, 
c) in Bädern (Oeynhausen, Polzin, Teplitz), 
ck) in Trinkerheilstätten. 
3. Die pflegerische Prüfung bei Bewilligung einmaliger Unter 
stützungen aus den Wohltätigkeitsfonds der Armendirektion. 
4. Die Mitwirkung bei den Vorschlägen zur Wahl von Mitgliedern 
für die Armenkommissionen. 
5. Das Kodezernar bei der Revision der Monatsberichte. 
6. Sitz und Stimme in der Bezirksversammlung. 
7. Sitz und Stimme im Beschwerdeausschusse des betreffenden 
Armenamts. 
II. Außerhalb der Armenämter im Bereiche der künftigen General 
abteilung der Armendirektion: 
1. Das Kodezernat in sämtlichen ärztlichen Angelegenheiten der 
Armenpflege, soweit Mitglieder der Armendirektion als Aerzte 
hierfür in Frage komnien. ' 
Hierzu gehören: 
a) die Aufnahme in Heil-, Heim-, Erholungsstätten sowie Trinker 
heilstätten und Bädern, 
b) die Ausnahme in Krüppelheimen, 
o) die Angelegenheiten der Lpezialärzte und ihrer Kliniken, 
ckt die Angelegenheiten der zugelassenen Privatkrankenhäuser und 
der Königlichen Kliniken, 
«) die Entscheidung über besondere spezialärztliche Behandlung 
und Prüfung der dadurch entstehenden Kosten, 
k) die Mitwirkung bei Erstattung von Arztgebühren sowie Be 
gutachtung von Gebührenrechnungen auswärtiger Aerzte, 
g) Bewilligung von Krankensahrstühlen, 
h) die Angelegenheiten der Gewährung von orthopädischen, mechani 
schen und optischen Heilmitteln, ferner Heilgymnastik und 
Badeanstalten, 
i) die Angelegenheiten der Zahnärzte, 
st) die Angelegenheiten der Hebammen und Heilgehilfen, Bewilli 
gung von Massagen, 
l) Gewährung von Krankenkost in besonderen Fällen durch Ver 
mittelung der privaten Krankenküchen. 
2. Die Mitwirkung bei Verteilung von Zinsen aus den der Armen 
direktion zur Verfügung stehenden Wohltätigkeitsso.ids. 
3. Die Geschäfte des Hauskurators für den Deutschen Dom. 
4. Die Teilnahme an den Versammlungen der'.Armenkommissions 
vorsteher 
Zu 92. Anlage IV. 
Beschwerdeausschüsse. 
Ein weiteres Feld für die Betätigung der Mitglieder der Armen 
direktion läßt sich durch die Errichtung von Beschwerdeausschüssen für 
edes Armenamt schaffen. 
I. Zusammensetzung der Ausschüsse. 
Für die Zusammensetzung dieser Beschwerdeausschüsse für jedes 
Armenamt und ihr zeitliches und örtliches Zusammentreten zu Sitzungen 
werden folgende Vorschläge gemacht: 
Der Beschwerdeausschuß soll bestehen aus dem Armenamts 
vorsteher als Vorsitzenden und den 2 Mitgliedern der Armendirektion, 
die als Bezirks- oder Kodezernenten jedem Armenamt zugeteilt sind. 
Zu den Sitzungen werden auch die Armenkommissionsvorsteher, aus 
deren Bezirken'Beschwerden vorliegen, zugezogen. Eine beschließende 
Stimme wird den Armenkommissionsvorstehern allerdings nur insoweit 
zuzubilligen sein, als es sich um Beschlußfassung über Beschwerden aus 
ihrer eigenen Kommisston handelt.
	        
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