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79. Vorlage (J.-Nr. J. 146 Sch. Ib/15) zur Beschluß
fassung — betreffend Weitergewährung eiue^, läufenden
Unterstützung an die verwitwete—Gemeindefchnllehrer
Johanna Jahns geb. Janain. '.r.';. - ->V}
Die verwitwete Gemeindeschullehrer Johanna Jahns geb.'Ja
nain, hier, Memeler Straße 43 wohnhaft, hat uns um.Weitergewähruug
der.ihr durch BeschlußderGemeindebehördenvom 19.März/24.April 1913,
für die Zelt vom 1. April 1913 bis Ende März 1916 bewilligten
laufenden Unterstützung von 300 M jährlich gebeten.
Bittstellerin steht im 81. Lebensjahre und hat sich nach ihrer An
gabe im vergangenen "Jahre einer schweren Operation unterziehen
müssen. Sie bedarf infolgedessen besonderer Pflege und dauernd fremder
Hilfe. Das lhr zustehende Witwengeld beträgt, weil der verstorbene
Gatte nur verhältnismäßig kurze Zeit im öffentlichen Schuldienst tätig
war, nur ^744,18 M> jährlich. Weitere Einkommensquellen sind unseres
Wissens nicht vorhanden.
Bei ihrem leidenden Zustande vermag daher Frau Jahns schon in
normalen Zeiten kaum ohne eine Unterstützung auszukommen, angesichts
der zur Zeit herrschenden allgemeinen Verteuerung der Lebensverhält
nisse erscheint dies aber völlig ausgeschlossen.
Im Einverständnis mit der städtischen Schuldeputation beabsichtigen
wir deshalb, dem Gesuche der Bittstellerin zu entsprechen. Wir ersuchen
demgemäß um folgende Beschlußfassung: ;
Die.Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der ver
witweten Gemeindeschullehrer Johanna Jahns geb. Janain vom
1. April 1916 auf iveitere 3 Jahre eine lausende Unterstützung von
jährlich 300 M,in monatlichen Teilbeträgen im voraus gezahlt wird.
Berlin, den 26. Januar,1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
W e r in u t y.
J.-Nr. 73 8t. V. 1/16.
89. Vorlage (J.-Nr. 189 Krk. 1/15) zur Beschlußfassung —
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unterstützung
an den bisher an der Anstalt für Epileptische Wuhlgarten
tätig gewesenen Nachtwächter Friedrich Gehrmann
in Höhe von jährlich^817,«s M>.
Der am 18. August 1840 zu Massehnen, Kreis Angerburg, ge
borene Friedrich Gehrman!n war vom 8. August 1890 bis 14. März
1915 mit unerheblichen, ohne sein Verschulden eingetretenen, Unter
brechungen, die in den Jahren 1890—1893 stattgefunden haben, seit
I. November 1893 ohne jegliche Unterbrechung bei der Anstalt für
Epileptische Wuhlgarten beschäftigt. Nach dem Gutachten des Direktors
der Anstalt Wuhlgarten ist Gehrmann infolge Krankheit und hohen
Alters dauernd dienstunfähig, so daß ihm zum 14. März 1915 ge-
kündigt^werden niußte.
»-Bis vor kurzem hat Gehr mann noch von der Betriebskranken
kasse der Stadtgemeinde Berlin Krankengeld bezogen. Nunmehr würde
er auf die ihm gewährte Invalidenrente von 266,io M jährlich ange
wiesen sein.
Nach der Aeußerung des Gemeindevorstehers in Biesdorf, wo
Gehrmann wohnt, hat Gehrmann weder Vermögen noch bezieht er
von irgend welcher Seite Unterstützung, so daß die Gewährung der
laufenden Unterstützung von dem Gemeindevorsteher befürwortet wird.
Da Gehrmann bei seinem hohen Alter nicht wieder dienstfähig
wird, haben wir beschlossen, ihm vom Tage des Aufhörens der Kassen
verpflichtung widerruflich eine laufende Unterstützung von 817,88 ,M zu
gewähren. Eine Gewährung von Ruhegeld kann nicht in Frage kommen,
weil Gehrmann am 1. November 1893, dem Tage, an dem er nach
weislich ununterbrochen in städtischem Dienst gestanden hat, bereits
älter als 50 Jahre war.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Bewilligung einer lausen
den jederzeit widerruflichen Unterstützung von 817,88 M vom Tage
des Aufhörens der Krankenkassenpflicht an bis auf weiteres an den
bisherigen Nachtwächter in der Anstalt Wuhlgarten Friedrich
Gehr mann einverstanden.
Berlin, den 1. Februar 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Wermuth.
J. -Nr. 87 8t. V. 1/16.
81. Vorlage (Tgb.-Nr. 3752 B. 11/15) - zur Beschlußfassung —
betreffend die Bewilligung einer laufenden Nnterstützung
an den Arbeiter Anton Zielinski.
Der am 4. Januar 1840 geborene Arbeiter Anton Zielinski,
hier, Adolfstraße 10 woh nhaft, hat aus Anlaß seines Ausscheidens aus
dem städtischen Dienst um die Gewährung einer laufenden Unterstützung