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Volume Anlage: (540-547), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. November 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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(»4o »47.) Vorlagen, 
welche, üen Zeitungen nicht mitgeteilt llnü. 
1816 
25. November 
840. Borlage (J.-Nr. 887 G. B. 8/16) — zur Beschlutzfassung 
— betreffend die Bewilligung einer einmaligen Unter 
stützung an die Schwägerin eines verstorbenen pensio 
nierten Magistratssekretärs. 
Wir ersuchen ergebenst um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
Witwe Emilie Jorbandt, geb. Lilienthal, Schwägerin 
des ani 19. September 1916 verstorbenen pensionierten Magi 
stratssekretärs Erd mann Niecke, eine einmalige Unterstützung 
von 500 M gezahlt wird. 
Begründung. 
Der pensionierte Magistratssekretär Erdmann Niecke ist am 
19. September 1916 verstorben. Er ist seit vielen Jahren verwitwet 
gewesen. Kinder waren seiner Ehe nicht entsprossen. Seinen Haus 
halt Hai ihm seil mehr als 20 Jahren die Schwester seiner ver 
storbenen Ehefrau, Frau Witwe Emilie Jorbandt, geb. 
L i l i e n t h a l, geführt. Diese hat jetzt den Antrag gestellt, ihr die 
Pension des Verstorbenen für die Monate Oktober, November, De 
zember 1916 als Gnadenbewilligung zu gcivähren. Sie begründet 
ihren Antrag damit, das; sie noch bis zum 1. April 1917 für die 
Miete der Wohnung des Verstorbenen in Friedrichshagen, Friedrich- 
straße 50, aufkommen müsse. Sie selbst stehe im 81. Lebensjahre, 
sei krank und gebrechlich und könne daher nichts verdienen. Der 
Nackstaß des Verstorbenen habe nur in Mobiliar, Kleidern, Haus 
gerät und einem sehr geringen Geldbeträge, ivclcher zusammen mit 
dem Sterbckassengeld kaum zur Bestreitung der Beerdigungskosten 
und Nachkaßvcrbindlichkeiten ausgereicht habe, bestanden, so daß sie 
nicht wisse, woher sic die Miete bis zum 1. April 1917 zahlen 
solle. Sie selbst habe nur einen Sohn, der sie aber nicht unterstützen 
könne, da er gerade nur selbst notdürftig sein Auskommen habe. 
Da die Gewährung des Gnadenquartals nur zulässig wäre, 
wenir und soweit der Nachlaß nicht ausgereicht hätte, um die Kosten 
der letzten Krankheit und Beerdigung zu bestreiten, wir es aber 
andererseits für geboten erachten, der alten Frau über die ersten peku-» 
mären Schwierigkeiten nach hem Tode ihres Ernährers hinweg 
zuhelfen, so haben wir beschlossen, ihr eine einmalige Unterstützung 
von 500 .M zu bewilligen. Beim Vorhandensein einer Witwe wäre 
als Gnadenquartal ein Betrag von 825 M zu zahlen gewesen. 
Berlin, dcit 10. November 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u 1 h. 
J.-Nr. 763 8t. V. 1/16. 
541. Borlage (J.-Nr. R. 184/Sch I. c. 16) — zur Bescklutzsassung 
betreffend Bewilligung eines Erziehungsgcldes für 
da» Mud Ulrich der Gcmeindeschullehrcrwitwe Emma 
Retzow- geb. «lieber. 
Die Witwe des Geineindeschullehrers Paul R e tz o w, der am 
30. i'lpril 1916 auf dem Felde der Ehre gefallen ist, Frau Emma 
geb. «lieber, hier, Schulstraße 53 wohnhaft hat uns um Be- 
willigung einer Erziehungsbeihilfe für ihr Kind Ulrich, geboren 
am 28. März 1913, gebeten. 
Nach den gesetzlichen Bestimmungen steht der Bittstellerin vom 
1. August 1916 ab niit Rücksicht auf die 16jährige Dienstzeit des 
Gatten ein Witwengeld von 589,«» M und für ihr Kind Ulrich 
ein Waisengeld von je 117,»- M jährlich zu. An Kriegswitwengeld 
hat Frau R e tz o w jährlich 300 M, an Kriegswaisengeld jährlich 
108 M zu beanspruchen. Insgesamt belaufen sich mithin die Hinter 
bliebenenbezüge auf 1115,5- M jährlich. 
Unseres Wissens besitzt Frau Retzow weder Vermögen noch 
Angehörige, die sie unterstützen können. 
Auf Vorschlag der Schuldcputation haben wir deshalb be 
schlossen, der Antragstcllerin zur Erleichterung ihrer schwierigen 
wirtschaftlichen Lage für ihr Kind Ulrich ein Erziehungsgeld von 
9 monatlich vom 1. November 1916 ab, und zwar jederzeit 
widerruflich auf 3 Jahre zu gewähren. 
die Stadtverordnctenversannnlung um folgende 
Wir erhuc 
Beschlußfassung 
! 
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