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(»4o »47.) Vorlagen,
welche, üen Zeitungen nicht mitgeteilt llnü.
1816
25. November
840. Borlage (J.-Nr. 887 G. B. 8/16) — zur Beschlutzfassung
— betreffend die Bewilligung einer einmaligen Unter
stützung an die Schwägerin eines verstorbenen pensio
nierten Magistratssekretärs.
Wir ersuchen ergebenst um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Witwe Emilie Jorbandt, geb. Lilienthal, Schwägerin
des ani 19. September 1916 verstorbenen pensionierten Magi
stratssekretärs Erd mann Niecke, eine einmalige Unterstützung
von 500 M gezahlt wird.
Begründung.
Der pensionierte Magistratssekretär Erdmann Niecke ist am
19. September 1916 verstorben. Er ist seit vielen Jahren verwitwet
gewesen. Kinder waren seiner Ehe nicht entsprossen. Seinen Haus
halt Hai ihm seil mehr als 20 Jahren die Schwester seiner ver
storbenen Ehefrau, Frau Witwe Emilie Jorbandt, geb.
L i l i e n t h a l, geführt. Diese hat jetzt den Antrag gestellt, ihr die
Pension des Verstorbenen für die Monate Oktober, November, De
zember 1916 als Gnadenbewilligung zu gcivähren. Sie begründet
ihren Antrag damit, das; sie noch bis zum 1. April 1917 für die
Miete der Wohnung des Verstorbenen in Friedrichshagen, Friedrich-
straße 50, aufkommen müsse. Sie selbst stehe im 81. Lebensjahre,
sei krank und gebrechlich und könne daher nichts verdienen. Der
Nackstaß des Verstorbenen habe nur in Mobiliar, Kleidern, Haus
gerät und einem sehr geringen Geldbeträge, ivclcher zusammen mit
dem Sterbckassengeld kaum zur Bestreitung der Beerdigungskosten
und Nachkaßvcrbindlichkeiten ausgereicht habe, bestanden, so daß sie
nicht wisse, woher sic die Miete bis zum 1. April 1917 zahlen
solle. Sie selbst habe nur einen Sohn, der sie aber nicht unterstützen
könne, da er gerade nur selbst notdürftig sein Auskommen habe.
Da die Gewährung des Gnadenquartals nur zulässig wäre,
wenir und soweit der Nachlaß nicht ausgereicht hätte, um die Kosten
der letzten Krankheit und Beerdigung zu bestreiten, wir es aber
andererseits für geboten erachten, der alten Frau über die ersten peku-»
mären Schwierigkeiten nach hem Tode ihres Ernährers hinweg
zuhelfen, so haben wir beschlossen, ihr eine einmalige Unterstützung
von 500 .M zu bewilligen. Beim Vorhandensein einer Witwe wäre
als Gnadenquartal ein Betrag von 825 M zu zahlen gewesen.
Berlin, dcit 10. November 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u 1 h.
J.-Nr. 763 8t. V. 1/16.
541. Borlage (J.-Nr. R. 184/Sch I. c. 16) — zur Bescklutzsassung
betreffend Bewilligung eines Erziehungsgcldes für
da» Mud Ulrich der Gcmeindeschullehrcrwitwe Emma
Retzow- geb. «lieber.
Die Witwe des Geineindeschullehrers Paul R e tz o w, der am
30. i'lpril 1916 auf dem Felde der Ehre gefallen ist, Frau Emma
geb. «lieber, hier, Schulstraße 53 wohnhaft hat uns um Be-
willigung einer Erziehungsbeihilfe für ihr Kind Ulrich, geboren
am 28. März 1913, gebeten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen steht der Bittstellerin vom
1. August 1916 ab niit Rücksicht auf die 16jährige Dienstzeit des
Gatten ein Witwengeld von 589,«» M und für ihr Kind Ulrich
ein Waisengeld von je 117,»- M jährlich zu. An Kriegswitwengeld
hat Frau R e tz o w jährlich 300 M, an Kriegswaisengeld jährlich
108 M zu beanspruchen. Insgesamt belaufen sich mithin die Hinter
bliebenenbezüge auf 1115,5- M jährlich.
Unseres Wissens besitzt Frau Retzow weder Vermögen noch
Angehörige, die sie unterstützen können.
Auf Vorschlag der Schuldcputation haben wir deshalb be
schlossen, der Antragstcllerin zur Erleichterung ihrer schwierigen
wirtschaftlichen Lage für ihr Kind Ulrich ein Erziehungsgeld von
9 monatlich vom 1. November 1916 ab, und zwar jederzeit
widerruflich auf 3 Jahre zu gewähren.
die Stadtverordnctenversannnlung um folgende
Wir erhuc
Beschlußfassung
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