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Ausscheiden nach dem Ortsstatut, betreffend die Pensionen und Hinter-
bliebenenvcrsorgung der Bediensteten der Berliner Bernfsfeuermher
vom 14. Dezember 1902/29. Januar 1903 Pensionen zu bewilligen,
und zwar:
A. vom 1. Dezember 1916 ab:
1, dem 61 Jahre alten Obermaschinisten, charakterisierten Resceve-
feldwebel Ludwig Kublank nach 36jährigcr Dienstzeit 2064 M,
wegen fortgeschrittener Schlagaderverkalkung mit Blutstauung
in den Lungen,
2. dem 53 Jahre alten Feuermann Friedrich Otto Wilhelm nach
29 jähriger Dienstzeit 1656 M, wegen fortgeschrittener Schlag
aderverkalkung und chronischer Leberanschwellung.
8. vom 1. Januar 1917 ab:
1. dem 47 Jahre alten Feuermann Wilhelm August Brauer
nach 26jähriger Dienstzeit 1666 M, wegen chronischer Erkrankung
des Herzmuskels infolge einer Rauchvergiftung,
2. dem 35 Jahre alten Feuermann Paul Theodor Sylvester
nach 12jähriger Dienstzeit 1296 M wegen veralteten Lungen
katarrhs und chronischen nervösen Herzleidens.
Nach Prüfung der ärztlichen Gutachten und auf Grund der
Dienstakten haben wir die Pensionen wie vorgeschlagen festgesetzt.
Indem wir die Vorschläge des Herrn Polizeipräsidenten mit den
Pensionsberechnungen, die ärztlichen Gutachten, die Bescheinigung über
den Betriebsunfall und die Dienstakten übersenden, ersuchen wir zu
beschließen:
Die Versamnilung erklärt sich damit einverstanden, daß den nach-
genannten Bediensteten der Berliner Berufsfeuerwehr die beigesetzten
jährlichen Pensionen aus der Staüthauptlasse Kapitel VII, Ab
teilung 1 L, Titel II Ab gewährt werden, und zwar:
dem Obermaschinisten, charakterisierten Reservefeldwebel Ludwig
Kublank 2064 M,
den: Feuermann Friedrich Otto Wilhelm 1656 M vom 1. De
zember 1916 ab,
dem Feuermann Wilhelm August Brauer 1656
dem Feuermann Paul Theodor Sylvester 1296 M vom 1. Ja
nuar 1917 ab.
Berlin, den 6. Oktober 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 685 8t. V. 1/16.
513. Borlage <J.-Nr. 1332 G. B. 8/15) — zur Beschlußfassung
— betreffend die Zahlung einer Pension.
Der Gelderheber Karl Lehmann, geboren am 20. April 1866,
ist laut beiliegender vertrauensärztlicher Bescheinigung vom 29. Juni 1916
dauernd dienstunfähig und hat die Tatsache seiner dauernden Dienst
unfähigkeit anerkannt. Er wird am 1. Dezember 1916 in den Ruhe
stand treten.
Gegen die Berechnung der Pension, welche nach der beigefügten
Nachweisung jährlich 2 226 M beträgt, hat er Einwendungen nicht
erhoben.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir:
sich mit der Zahlung der Pension vom 1. Dezember 1916 ab
einverstanden zu erklären.
Berlin, den 14. September 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 634 8t. V. 1/16.
814. Borlage (J.-Nr. H. 395/2 Sch. Ib 1916)'— zur Beschluß,
fassung — betreffend di« Bersetzung des Gemeindeschul
lehrers Max Hanfs in den Ruhestand.
Der am 1. Dezember 1856 geborene Gemeindeschullehrer Max
Hanfs, zur Zeit Bad Kissingen, Theresienstr. 19 bei Metz wohnhaft,
dessen dauernde Dienstunsähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift
beiliegende vertrauensärztliche Attest vom 16. März 1916 bescheinigt
wird, ist auf unseren Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium
vom 1. Oktober 1916 ab mit seinem Einverständnis in den Ruhestand
versetzt worden. Die ihm zustehende Pension beträgt bei einer pensions-
sähigen Dienstzeit von mehr als 28 Jahren nach der beigefügten
Nachweisung jährlich 3040 M, wovon 700 Jt auf die Staatskasse
entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem
Gemeindeschullehrer Max Hanfs vom 1. Oktober 1916 ab, der