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Volume Anlage: (509-533), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 11. November 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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Ausscheiden nach dem Ortsstatut, betreffend die Pensionen und Hinter- 
bliebenenvcrsorgung der Bediensteten der Berliner Bernfsfeuermher 
vom 14. Dezember 1902/29. Januar 1903 Pensionen zu bewilligen, 
und zwar: 
A. vom 1. Dezember 1916 ab: 
1, dem 61 Jahre alten Obermaschinisten, charakterisierten Resceve- 
feldwebel Ludwig Kublank nach 36jährigcr Dienstzeit 2064 M, 
wegen fortgeschrittener Schlagaderverkalkung mit Blutstauung 
in den Lungen, 
2. dem 53 Jahre alten Feuermann Friedrich Otto Wilhelm nach 
29 jähriger Dienstzeit 1656 M, wegen fortgeschrittener Schlag 
aderverkalkung und chronischer Leberanschwellung. 
8. vom 1. Januar 1917 ab: 
1. dem 47 Jahre alten Feuermann Wilhelm August Brauer 
nach 26jähriger Dienstzeit 1666 M, wegen chronischer Erkrankung 
des Herzmuskels infolge einer Rauchvergiftung, 
2. dem 35 Jahre alten Feuermann Paul Theodor Sylvester 
nach 12jähriger Dienstzeit 1296 M wegen veralteten Lungen 
katarrhs und chronischen nervösen Herzleidens. 
Nach Prüfung der ärztlichen Gutachten und auf Grund der 
Dienstakten haben wir die Pensionen wie vorgeschlagen festgesetzt. 
Indem wir die Vorschläge des Herrn Polizeipräsidenten mit den 
Pensionsberechnungen, die ärztlichen Gutachten, die Bescheinigung über 
den Betriebsunfall und die Dienstakten übersenden, ersuchen wir zu 
beschließen: 
Die Versamnilung erklärt sich damit einverstanden, daß den nach- 
genannten Bediensteten der Berliner Berufsfeuerwehr die beigesetzten 
jährlichen Pensionen aus der Staüthauptlasse Kapitel VII, Ab 
teilung 1 L, Titel II Ab gewährt werden, und zwar: 
dem Obermaschinisten, charakterisierten Reservefeldwebel Ludwig 
Kublank 2064 M, 
den: Feuermann Friedrich Otto Wilhelm 1656 M vom 1. De 
zember 1916 ab, 
dem Feuermann Wilhelm August Brauer 1656 
dem Feuermann Paul Theodor Sylvester 1296 M vom 1. Ja 
nuar 1917 ab. 
Berlin, den 6. Oktober 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 685 8t. V. 1/16. 
513. Borlage <J.-Nr. 1332 G. B. 8/15) — zur Beschlußfassung 
— betreffend die Zahlung einer Pension. 
Der Gelderheber Karl Lehmann, geboren am 20. April 1866, 
ist laut beiliegender vertrauensärztlicher Bescheinigung vom 29. Juni 1916 
dauernd dienstunfähig und hat die Tatsache seiner dauernden Dienst 
unfähigkeit anerkannt. Er wird am 1. Dezember 1916 in den Ruhe 
stand treten. 
Gegen die Berechnung der Pension, welche nach der beigefügten 
Nachweisung jährlich 2 226 M beträgt, hat er Einwendungen nicht 
erhoben. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir: 
sich mit der Zahlung der Pension vom 1. Dezember 1916 ab 
einverstanden zu erklären. 
Berlin, den 14. September 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 634 8t. V. 1/16. 
814. Borlage (J.-Nr. H. 395/2 Sch. Ib 1916)'— zur Beschluß, 
fassung — betreffend di« Bersetzung des Gemeindeschul 
lehrers Max Hanfs in den Ruhestand. 
Der am 1. Dezember 1856 geborene Gemeindeschullehrer Max 
Hanfs, zur Zeit Bad Kissingen, Theresienstr. 19 bei Metz wohnhaft, 
dessen dauernde Dienstunsähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift 
beiliegende vertrauensärztliche Attest vom 16. März 1916 bescheinigt 
wird, ist auf unseren Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium 
vom 1. Oktober 1916 ab mit seinem Einverständnis in den Ruhestand 
versetzt worden. Die ihm zustehende Pension beträgt bei einer pensions- 
sähigen Dienstzeit von mehr als 28 Jahren nach der beigefügten 
Nachweisung jährlich 3040 M, wovon 700 Jt auf die Staatskasse 
entfallen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem 
Gemeindeschullehrer Max Hanfs vom 1. Oktober 1916 ab, der
	        
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