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Svs. Borlage (J.-Nr. 2060 Lau. 10/16) - zur BeschlutzfassuUg —
betreffend die Beteiligung der Stadtgemeinde Berlin
kn der Landesfuttkrmittelgesellschast m. b. H.
Zür Durchführung der Aufgaben des Preußischen Landesamtes
für Futtermittel ist neben der Verwaltungsabteilung eine Geschäfts
abteilung unter der Firma
„Landes-Futtermitlel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung"
mit dem Sitz in Berlin mit einem Stammkapital von 8,ie Millionen
Mark gegründet worden. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Zucht und Haltung von Haustieren und der Erzeugnisse der Tier
haltung, insbesondere durch Beschaffung und Verteilung von Futter
mitteln. Die Gesellschaft arbeitet gemeinnützig nach rein wirtschaft
lichen und kaufmännischen Gesichtspunkten. Die Dividende darf nicht
höher bemessen werden, als sich bei einer ÖprozeNtigen Verzinsung der
eingezahlten Slammanteile ergeben würde. Mit Einwilligung des
Aufsichtsrats können die in den Bilanzen nachgewiesenen, nicht zur
Verteilung gelangenden Gewinnüberschüsse früherer Geschäftsjahre dazu
verwendet werden, die Verkaufspreise der Futtermittel unter die Selbst
kosten herabzusetzen, soweit dies zur Wahrung inöglichst gleichmäßiger
Vieh- und Futterpreise nützlich ist. Diese Preisgestaltung ist indes
Nur zulässig, falls die Erhaltung des Stammkapitals gewährleistet
erscheint, sowie falls die Beträge erübrigt werden, die zu den üblichen
Abschreibungen und zur Erzielung der höchst zulässigen Dividende für
das laufende Geschäftsjahr erforderlich sind. Im Falle ter Auflösung
der Gesellschaft wird ein etwa verbleibender Ueberschuß dem Ministerium
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zur Förderung der Viehzucht
überwiesen.
Bei dem danach maßgebenden Einfluß der Landes-Futtermittel-
Gesellschaft auf die Verteilung der Futtermittel und die Haustierzucht
einerseits und bei der Bedeutung des hier zu haltenden und zu ver
sorgenden großen Rutzviehbestandes für die Hauptstadt andererseits
haben wir unsere Veteiligung an der Gesellschaft für notwendig gehalten
Wir,sind daher auf Anregung des Preußischen Städtetages zur Wahrung
der städtischen Interessen bei der Geschäftsführung der Laiwes-Futler-
mittel-Gesellschaft dieser zusammen mit einer Gruppe von 33 anderen
preußischen Großstädten als Gesellschafter beigetreten.
Mit Rücksicht auf die sehr großen Zeichnungen von anderer Seite,
namentlich von landwirtschaftlichen Verbänden aus das Stammkapital,
hat es die Städtegruppe für angezeigt erachtet, ihren Geschäftsanteil
auf 2 000 000 M zu bemessen. Hiervon entfallen nach Verhältnis
der Einwohnerzahl rund 400 000 M ans die Stadt Berlin. Aus
Grund dieser namhaften Beteiligungssummen sind der Städtegruppe
von 33 Aussichtsratssitzen 8 Sitze eingeräumt worden, so daß den
preußischen Städten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft eine
erhebliche Einwirkung gesichert ist.
Da die Zeit vom Tage des Eingangs der Einladung bis zum
Tage der Abhaltung der Gründungsversammlung zu kurz bemessen
war, um die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Be
teiligung an der Gesellschaft herbeizuführen, waren wir. um nicht ein
bedeutsames Mitbestimmungsrecht bei der künftigen Versorgung unserer
S auptstadt zu verlieren, gezwungen, unseren Beitritt ohne die vorherige
enehmigung der Stadtverordnetenversammlung zu erklären.
Wir ersuchen daher die Stadtverordnetenversammlung,
nachträglich darein zu willigen, daß sich die Stadtgemeinde Berlin
an der Landes-Futtermittel-Gesellschaft m. b. H. als Gesellschafter
mit einer Einlage von 400 000 M beteiligt und daß diese Summe
aus dem Kriegsvorschußkonto gezahlt wird.
Wir bitten, die Sache in geheimer Sitzung zu behandeln.
Berlin, den 3. November 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 730 8t. V. 1/16.
506. Borlage (J.-Nr. 1475/16 Stift.) — zur Beschlußfassung —
betreffend Ausschlagung der Erbschaft aus dem Anna
Lewitofs'schen Testamente.
Die am^4. September^cr. durch Selbstmord geendete Frau Anna
Lewitofs. geb. Kreb.s, hat unterm 29. August er. das in Abschrift
beigefügte Testament errichtet, in dem sie die Stadt Berlin zur Erbin
eingesetzt hat.
Frau Lewitofs ist russische Staatsangehörige.
Nach den von uns angestellten Ermittelungen ist die Lewitofs
wiederholt mit der Sittenpolizei in Konflikt gekommen.
Verinögen ist nicht vorhanden. Auf den unbedeutenden Mobiliar
nachlaß hat ein Mann, niit dem die Lewitofs zusammengelebt hat,
Ansprüche erhoben.
Wir haben daher beschlossen, die Erbschaft auszuschlagen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher um
Beschlußfassung — in geheimer Sitzung —: