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Volume Anlage: (500-508), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 11. November 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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Svs. Borlage (J.-Nr. 2060 Lau. 10/16) - zur BeschlutzfassuUg — 
betreffend die Beteiligung der Stadtgemeinde Berlin 
kn der Landesfuttkrmittelgesellschast m. b. H. 
Zür Durchführung der Aufgaben des Preußischen Landesamtes 
für Futtermittel ist neben der Verwaltungsabteilung eine Geschäfts 
abteilung unter der Firma 
„Landes-Futtermitlel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung" 
mit dem Sitz in Berlin mit einem Stammkapital von 8,ie Millionen 
Mark gegründet worden. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung 
der Zucht und Haltung von Haustieren und der Erzeugnisse der Tier 
haltung, insbesondere durch Beschaffung und Verteilung von Futter 
mitteln. Die Gesellschaft arbeitet gemeinnützig nach rein wirtschaft 
lichen und kaufmännischen Gesichtspunkten. Die Dividende darf nicht 
höher bemessen werden, als sich bei einer ÖprozeNtigen Verzinsung der 
eingezahlten Slammanteile ergeben würde. Mit Einwilligung des 
Aufsichtsrats können die in den Bilanzen nachgewiesenen, nicht zur 
Verteilung gelangenden Gewinnüberschüsse früherer Geschäftsjahre dazu 
verwendet werden, die Verkaufspreise der Futtermittel unter die Selbst 
kosten herabzusetzen, soweit dies zur Wahrung inöglichst gleichmäßiger 
Vieh- und Futterpreise nützlich ist. Diese Preisgestaltung ist indes 
Nur zulässig, falls die Erhaltung des Stammkapitals gewährleistet 
erscheint, sowie falls die Beträge erübrigt werden, die zu den üblichen 
Abschreibungen und zur Erzielung der höchst zulässigen Dividende für 
das laufende Geschäftsjahr erforderlich sind. Im Falle ter Auflösung 
der Gesellschaft wird ein etwa verbleibender Ueberschuß dem Ministerium 
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zur Förderung der Viehzucht 
überwiesen. 
Bei dem danach maßgebenden Einfluß der Landes-Futtermittel- 
Gesellschaft auf die Verteilung der Futtermittel und die Haustierzucht 
einerseits und bei der Bedeutung des hier zu haltenden und zu ver 
sorgenden großen Rutzviehbestandes für die Hauptstadt andererseits 
haben wir unsere Veteiligung an der Gesellschaft für notwendig gehalten 
Wir,sind daher auf Anregung des Preußischen Städtetages zur Wahrung 
der städtischen Interessen bei der Geschäftsführung der Laiwes-Futler- 
mittel-Gesellschaft dieser zusammen mit einer Gruppe von 33 anderen 
preußischen Großstädten als Gesellschafter beigetreten. 
Mit Rücksicht auf die sehr großen Zeichnungen von anderer Seite, 
namentlich von landwirtschaftlichen Verbänden aus das Stammkapital, 
hat es die Städtegruppe für angezeigt erachtet, ihren Geschäftsanteil 
auf 2 000 000 M zu bemessen. Hiervon entfallen nach Verhältnis 
der Einwohnerzahl rund 400 000 M ans die Stadt Berlin. Aus 
Grund dieser namhaften Beteiligungssummen sind der Städtegruppe 
von 33 Aussichtsratssitzen 8 Sitze eingeräumt worden, so daß den 
preußischen Städten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft eine 
erhebliche Einwirkung gesichert ist. 
Da die Zeit vom Tage des Eingangs der Einladung bis zum 
Tage der Abhaltung der Gründungsversammlung zu kurz bemessen 
war, um die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Be 
teiligung an der Gesellschaft herbeizuführen, waren wir. um nicht ein 
bedeutsames Mitbestimmungsrecht bei der künftigen Versorgung unserer 
S auptstadt zu verlieren, gezwungen, unseren Beitritt ohne die vorherige 
enehmigung der Stadtverordnetenversammlung zu erklären. 
Wir ersuchen daher die Stadtverordnetenversammlung, 
nachträglich darein zu willigen, daß sich die Stadtgemeinde Berlin 
an der Landes-Futtermittel-Gesellschaft m. b. H. als Gesellschafter 
mit einer Einlage von 400 000 M beteiligt und daß diese Summe 
aus dem Kriegsvorschußkonto gezahlt wird. 
Wir bitten, die Sache in geheimer Sitzung zu behandeln. 
Berlin, den 3. November 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 730 8t. V. 1/16. 
506. Borlage (J.-Nr. 1475/16 Stift.) — zur Beschlußfassung — 
betreffend Ausschlagung der Erbschaft aus dem Anna 
Lewitofs'schen Testamente. 
Die am^4. September^cr. durch Selbstmord geendete Frau Anna 
Lewitofs. geb. Kreb.s, hat unterm 29. August er. das in Abschrift 
beigefügte Testament errichtet, in dem sie die Stadt Berlin zur Erbin 
eingesetzt hat. 
Frau Lewitofs ist russische Staatsangehörige. 
Nach den von uns angestellten Ermittelungen ist die Lewitofs 
wiederholt mit der Sittenpolizei in Konflikt gekommen. 
Verinögen ist nicht vorhanden. Auf den unbedeutenden Mobiliar 
nachlaß hat ein Mann, niit dem die Lewitofs zusammengelebt hat, 
Ansprüche erhoben. 
Wir haben daher beschlossen, die Erbschaft auszuschlagen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher um 
Beschlußfassung — in geheimer Sitzung —:
	        
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