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Als unsere Vorlage bereits der dortigen Beschlußfassung unterbreitet
war, bat Inspektor Engel das Kuratorium des städtischen Vieh- und
Schlachthofes, seine Pension auf den Betrag zu erhöhen, den der am
1. Juli 1914 in den Ruhestand versetzte Schlachthofinspekror Feyer
abend erhält. Die Pension des letzteren beträgt 4800 M — siehe
Beschluß vom 25. Juni 1914, Prot. 37 A a 9 —. Beide Herren
beziehen die gesetzliche Höchstpension ihrer Stellen. Der Unterschied
beider Beträge ist nur durch die Höhe der Besoldung beöiugt.
Engel bezog das Höchstgehalt seiner Stelle mit 5300 M seit dem
1. April 1908. Dagegen erhielt Feyerabend, der seit dem 1. April 1908
außer dem Höchstgehalt seiner Stelle (6800 M) noch eine ruhegehalt
berechtigte Stellenzulage von 300 bezog, vom 1. April 1914 ab,
also kurz vor seiner Versetzung in den Ruhestand, eine Zulage von
300 M> infolge Erhöhung der Stellenzulage von 300 M aus 600 M
jährlich.
Bei den seinerzeit stattgesundenen allgemeinen Gehaltsregelungen
wurde eine Gleichstellung beider Stellen in der Besoldung nicht vorge
nommen. Indes wird jetzt nach Freiwerden der Stelle des Viehhof-
inspeklors eine Erhöhung der Besoldung dieser erwogen.
Mit Rücksicht hierauf und in Anerkennung der geleisteten Dienste,
ferner unter Berücksichtigung, daß Engel bemüht war, den Anforde
rungen, die zu Beginn' des Krieges an ihn gestellt werden mußten,
soweit es seine Kräfte zuließen, zu genügen, hat das Kuratorium be
schlossen, sein Gesuch zu befürworten. Da die Behandlung des Gesuchs
infolge Abwesenheit des Dezernenten unterblieben war, konnte die Be
schlußfassung des Kuratoriums erst nach Genehmigung der gesetzlichen
Pension erfolgen.
Wir wollen unter Anerkennung der Gründe des Kuratoriums dem
Gesuche stattgeben. Indem wir noch ausdrücklich daraus Hinweisen,
daß es sich nur um eine Stelle dieser Art handelt, ersuchen wir um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem Viehhofinspektor
Engel anstelle seiner gesetzlichen Pension von 3975 M eine solche
von 4800 M gezahlt werde.
Berlin den 20. Septeinber 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 644 81. V. 1/16.
452. Borlage (J.-Nr. 5827 V. B. 1/16) - zur Beschlußfassung —
betreffend die Wahl eines Bürgerdeputierten für das Ku
ratorium der Friedrich-Wilhelms-Anftalt für Arbeitsame.
Der Bürgerdeputierte bei dein Kuratorium der Friedrich-Wilhelms-
Anstalt für Arbeitsame, Geheimer Sanitätsrat Pr. E. Stern, ist
gestorben.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, die erforderliche
Ersatzwahl vorzunehmen.
Berlin, den 19. September 1916.
Magistrat der König!. Haupt« und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 646 8t. V. 1/16.
Berlin, den 23. September 1916.
Den Sladtverordnetenvorsteher.
Michelet.
Druck »«n W. L S. Loewenthal, Berlin.