Path:
Volume Anlage: (443-455), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 23. September 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

436 
M 
: 
13. Realschule unterrichtet hatte. Er hat sich als ein sehr fleißiger, 
gewissenhafter und erfolgreicher Lehrer erwiesen, von dessen Tätigkeit 
int Schulaufsichtsdienst wir Gutes erwarten. 
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Stüdleordnung. 
Berlin, den 11. September 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e rmu th. 
J.-Rr. 615 8t. V. 1/16. 
446. Borlage — zur Beschlußfassung — betreffend Bewilligung 
einer laufenden Unterstützung an die Witwe des ehe 
maligen BorarbeiterS der städtischen Stratzenreinigung. 
Qnalitz, Martha geb. Keller. 
Der ehemalige Vorarbeiter der städtischen Straßenreinigung, 
Albert Qualitz, welcher säst 25 Jahre in städtischen Diensten ge 
standen hat, ist am 16. Mai 1916 verstorben. Trotzdem er an, 
2. Juli 1904 ohne Ruhegeld entlassen werden mußte, wurde ihm auf 
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 3. September 1914 
vom 1. Juli 1914 ab mit Rücksicht auf seine Bedürftigkeit vorläufig 
aus 3 Jahre eine jährliche Unterstützung von 300 M bewilligt, die mit 
Ablauf des Todesmonats in Fortfall gekommen ist. Seitdem steht die 
Witwe Qualitz mittellos da, weil ihr bestimmuugsgemäß weder ein 
Witwengeld gewährt werden kann, noch anderweite Mittel zu ihrer 
Unterstützung zur Verfügung stehen. Infolge ihres Alters ist sie erwerbs 
unfähig und lebt in äußerst dürftigen Verhältnissen. Nach dein Bericht 
des zuständigen Bezirksvorstehers ist sie einer Unterstützung durchaus 
bedürftig und würdig. 
In Anbetracht der Hilfsbedürstigkeit der im 63. Lebensjahre 
stehenden Frau hat die städtische Deputation sür das Straßenreinigungs- 
wesen beantragt, ihr eine laufende Unterstützung von jährlich 120 M 
vom 1. Juni 1916 ab zu bewilligen. 
Im Einverständnis hiermit beantragen wir folgendes zu beschließen: 
Die Bersannnlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Witwe 
des verstorbenen, ehemaligen Vorarbeiters der städtischen Straßcn- 
reinigung, Martha Qualitz, geb. Keller, vom 1. Juni 1916 ab 
eine laufende Unterstützung von jährlich 120 M, zahlbar monatlich 
im voraus, gewährt wird. 
Berlin, den 9. Septeinber 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 621 8t. V. 1/16. 
4417. Borlage (J.-Nr. 6ti4 V. S 11/16- — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Bewilligung eiuer laufenden Unter 
stützung an die Witwe »es ehemalige» Trichinenschauers 
Rudolph. 
Der ehemalige Trichinenschaucr August Rudolph war von 1892 
bis 1905 bei der städtischen Fleischbeschau beschäftigt. 
Bei seinem Ausscheiden konnte ihm Ruhegeld auf Grund des 
Gemeindebeschlusses vom 9. Mai 1901 nicht gewährt werden, weil er 
beim Eintritt in den städtischen Dienst das 50. Lebensjahr bereits 
überschritten hatte. 
Es wurde ihm daher, da er mittellos war, in Anbetracht seiner 
13jährigen Dienstzeit eine laufende Unterstützung von jährlich 400 M 
gewährt. 
Im Juni 1916 ist Rudolph verstorben. Er hinterläßt eine 
72 Jahre alte Witwe, die ebenfalls mittellos ist. 
Nachdem die Notwendigkeit zur Weitcrgcwährung einer laufenden 
Unterstützung festgestellt ist, hat das Kuratorium des städtischen Vieh- 
und Schlachthofs beschlossen, der Witwe eine solche in Höhe von 300 M 
bis aus weiteres zu zahlen. Die Zahlung soll vom 1. August 1916 
ab erfolgen, weil die Unterstützung für den Verstorbenen für den 
Monat Juli noch an die Wittve ausgehändigt worden ist. 
Bon der Forderung auf Rückzahlung dieses Betrages soll abgesehen 
werden. 
Wir sind dem Antrage des Kuratoriums beigetrctcn und ersuchen 
um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Witwe des 
ehemaligen Trichinenschauers Rudolph, Franziska, geb. Hinne- 
berg, zu Trachenberg in Schl, wohnhaft, vom 1. August 1916 ab 
eine laufende Unterstützung von jährlich 300 M bis auf weiteres 
gezahlt und daß ihr die für den Monat Juli 1916 bereits aus 
gezählte Summe, welche sich noch nach der dem verstorbenen Ehe 
mann geleisteten Unterstützung bemaß, belassen werde. 
Berlin, den 19. September 1916. (J.-Nr. 641 8t. V. 1/16.) 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.