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13. Realschule unterrichtet hatte. Er hat sich als ein sehr fleißiger,
gewissenhafter und erfolgreicher Lehrer erwiesen, von dessen Tätigkeit
int Schulaufsichtsdienst wir Gutes erwarten.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Stüdleordnung.
Berlin, den 11. September 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e rmu th.
J.-Rr. 615 8t. V. 1/16.
446. Borlage — zur Beschlußfassung — betreffend Bewilligung
einer laufenden Unterstützung an die Witwe des ehe
maligen BorarbeiterS der städtischen Stratzenreinigung.
Qnalitz, Martha geb. Keller.
Der ehemalige Vorarbeiter der städtischen Straßenreinigung,
Albert Qualitz, welcher säst 25 Jahre in städtischen Diensten ge
standen hat, ist am 16. Mai 1916 verstorben. Trotzdem er an,
2. Juli 1904 ohne Ruhegeld entlassen werden mußte, wurde ihm auf
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 3. September 1914
vom 1. Juli 1914 ab mit Rücksicht auf seine Bedürftigkeit vorläufig
aus 3 Jahre eine jährliche Unterstützung von 300 M bewilligt, die mit
Ablauf des Todesmonats in Fortfall gekommen ist. Seitdem steht die
Witwe Qualitz mittellos da, weil ihr bestimmuugsgemäß weder ein
Witwengeld gewährt werden kann, noch anderweite Mittel zu ihrer
Unterstützung zur Verfügung stehen. Infolge ihres Alters ist sie erwerbs
unfähig und lebt in äußerst dürftigen Verhältnissen. Nach dein Bericht
des zuständigen Bezirksvorstehers ist sie einer Unterstützung durchaus
bedürftig und würdig.
In Anbetracht der Hilfsbedürstigkeit der im 63. Lebensjahre
stehenden Frau hat die städtische Deputation sür das Straßenreinigungs-
wesen beantragt, ihr eine laufende Unterstützung von jährlich 120 M
vom 1. Juni 1916 ab zu bewilligen.
Im Einverständnis hiermit beantragen wir folgendes zu beschließen:
Die Bersannnlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Witwe
des verstorbenen, ehemaligen Vorarbeiters der städtischen Straßcn-
reinigung, Martha Qualitz, geb. Keller, vom 1. Juni 1916 ab
eine laufende Unterstützung von jährlich 120 M, zahlbar monatlich
im voraus, gewährt wird.
Berlin, den 9. Septeinber 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 621 8t. V. 1/16.
4417. Borlage (J.-Nr. 6ti4 V. S 11/16- — zur Beschlußfassung —
betreffend die Bewilligung eiuer laufenden Unter
stützung an die Witwe »es ehemalige» Trichinenschauers
Rudolph.
Der ehemalige Trichinenschaucr August Rudolph war von 1892
bis 1905 bei der städtischen Fleischbeschau beschäftigt.
Bei seinem Ausscheiden konnte ihm Ruhegeld auf Grund des
Gemeindebeschlusses vom 9. Mai 1901 nicht gewährt werden, weil er
beim Eintritt in den städtischen Dienst das 50. Lebensjahr bereits
überschritten hatte.
Es wurde ihm daher, da er mittellos war, in Anbetracht seiner
13jährigen Dienstzeit eine laufende Unterstützung von jährlich 400 M
gewährt.
Im Juni 1916 ist Rudolph verstorben. Er hinterläßt eine
72 Jahre alte Witwe, die ebenfalls mittellos ist.
Nachdem die Notwendigkeit zur Weitcrgcwährung einer laufenden
Unterstützung festgestellt ist, hat das Kuratorium des städtischen Vieh-
und Schlachthofs beschlossen, der Witwe eine solche in Höhe von 300 M
bis aus weiteres zu zahlen. Die Zahlung soll vom 1. August 1916
ab erfolgen, weil die Unterstützung für den Verstorbenen für den
Monat Juli noch an die Wittve ausgehändigt worden ist.
Bon der Forderung auf Rückzahlung dieses Betrages soll abgesehen
werden.
Wir sind dem Antrage des Kuratoriums beigetrctcn und ersuchen
um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Witwe des
ehemaligen Trichinenschauers Rudolph, Franziska, geb. Hinne-
berg, zu Trachenberg in Schl, wohnhaft, vom 1. August 1916 ab
eine laufende Unterstützung von jährlich 300 M bis auf weiteres
gezahlt und daß ihr die für den Monat Juli 1916 bereits aus
gezählte Summe, welche sich noch nach der dem verstorbenen Ehe
mann geleisteten Unterstützung bemaß, belassen werde.
Berlin, den 19. September 1916. (J.-Nr. 641 8t. V. 1/16.)
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.