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Volume Anlage: (370-382), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. August 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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Druck »on W. L S. L,e»iut>al. Berlin Clt. 
100 M, noch verbleibenden 831,03 M den dritten Teil mit 277,01 M 
herauszugeben. 
In Uebereinstimmung mit der Armendirektion ersuchen wir um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß von dem 
bereits formell in den Besitz der Stadtgemeinde Berlin über 
gegangenen Sparguthaben in Höhe von 931,os J6 — 277,oi M — 
an den Schneider Franz Przyborowski zurückgezahlt werden. 
Berlin, den 9. August 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Mermuth. 
J.-Nr. 556 8t. V. 1/16. 
381. Borlage (J.-Nr. 665 6. B. 1/16) — zur Kenntnisnahme — 
betreffend die Schaffung einer neuen besoldeten Stadt 
ratsstelle. 
Der Herr Oberpräsident von Berlin hat die gemäß § 29 der 
Städteordnung beschlossene statutarische Anordnung, 
die Stelle eines neuen besoldeten Magistratsmitgliedes mit einem 
Gehalt von jährlich 9 500 M bis 13 500 M zu errichten, 
bestätigt und das festgesetzte Gehalt genehmigt. 
Berlin, den 24. August 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Dr Reicke. 
J.-Nr. 566 8t. V. 1/16. 
382. Borlage (J.-Nr. 329 Gern. 16) — zur Beschlußfassung — 
über die Beteiligung der Stadt Berlin an der Kriegs» 
gesellschaft für Dörrgemüse. Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung. 
Am 17. Juli 1916 ist zu Berlin die Gründung einer Kriegs 
gesellschaft sür Dörrgemüse m. b. H. in Berlin zwecks Ein- und Verkaufs 
von Frischgemüsen zu Dörrzwecken, des Ein- und Verkaufs von Dörr 
gemüse und Tätigung der damit verbundenen Geschäsle erfolgt. 
Nach der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 
5. August 1916 (R.G.B. Nr. 180 S. 914) dürfen Dörrgemüse nur mit 
Genehmigung der Kriegsgesellschaft sür Dörrgemüse abgesetzt werden 
(8 2); ferner dürfen Verträge über den Erwerb von Weißkohl, Rotkohl, 
Wirsingkohl, Mohrrüben und Karotten zur Herstellung von Dörrgemüse 
nur mit Genehmigung dieser Gesellschaft abgeschlossen werden (§ 3). 
Bei der großen Bedeutung, welche der Kriegsgesellschast mit 
Rücksicht aus die ihr gestellten Aufgaben zukommt, haben wir sowohl 
im Hinblick auf allgemeine kommunale Interessen wie auch im 
besonderen auf das Bestehen unserer Gemüsedörranstalt die uns 
angebotene Beteiligung an der Gesellschaft annehmen zu sollen geglaubt. 
Das Geschäftskapital beträgt 20000 M, unser Anteil 5000 M. Da 
innerhalb dreier Tage, nachdem wir von der Gründungsabsicht Kenntnis 
erhalten hatten, die Errichtung der Gesellschaft erfolgte, konnten wir die 
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr rechtzeitig 
einholen. 
Wir bitten daher nachträglich um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist mit der Beteiligung der Stadt Berlin an 
der Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse, Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung in Höhe einer Stammeinlage von 5000 J6 einverstanden. 
Die Mittel sind vorbehaltlich der Beschlußfassung über spätere 
Deckung vorschußweise zu verausgaben. 
Wir bftten über die Vorlage in geheimer Sitzung zu beraten. 
Berlin, den 25. August 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
vr. Reicke. 
J.-Nr. 570 8t. V. 1/16. 
Berlin, den 26. August 1916. 
Der Stadtverordnetenvorsteher 
i. V.: Lasset.
	        
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