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100 M, noch verbleibenden 831,03 M den dritten Teil mit 277,01 M
herauszugeben.
In Uebereinstimmung mit der Armendirektion ersuchen wir um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß von dem
bereits formell in den Besitz der Stadtgemeinde Berlin über
gegangenen Sparguthaben in Höhe von 931,os J6 — 277,oi M —
an den Schneider Franz Przyborowski zurückgezahlt werden.
Berlin, den 9. August 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Mermuth.
J.-Nr. 556 8t. V. 1/16.
381. Borlage (J.-Nr. 665 6. B. 1/16) — zur Kenntnisnahme —
betreffend die Schaffung einer neuen besoldeten Stadt
ratsstelle.
Der Herr Oberpräsident von Berlin hat die gemäß § 29 der
Städteordnung beschlossene statutarische Anordnung,
die Stelle eines neuen besoldeten Magistratsmitgliedes mit einem
Gehalt von jährlich 9 500 M bis 13 500 M zu errichten,
bestätigt und das festgesetzte Gehalt genehmigt.
Berlin, den 24. August 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Dr Reicke.
J.-Nr. 566 8t. V. 1/16.
382. Borlage (J.-Nr. 329 Gern. 16) — zur Beschlußfassung —
über die Beteiligung der Stadt Berlin an der Kriegs»
gesellschaft für Dörrgemüse. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung.
Am 17. Juli 1916 ist zu Berlin die Gründung einer Kriegs
gesellschaft sür Dörrgemüse m. b. H. in Berlin zwecks Ein- und Verkaufs
von Frischgemüsen zu Dörrzwecken, des Ein- und Verkaufs von Dörr
gemüse und Tätigung der damit verbundenen Geschäsle erfolgt.
Nach der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom
5. August 1916 (R.G.B. Nr. 180 S. 914) dürfen Dörrgemüse nur mit
Genehmigung der Kriegsgesellschaft sür Dörrgemüse abgesetzt werden
(8 2); ferner dürfen Verträge über den Erwerb von Weißkohl, Rotkohl,
Wirsingkohl, Mohrrüben und Karotten zur Herstellung von Dörrgemüse
nur mit Genehmigung dieser Gesellschaft abgeschlossen werden (§ 3).
Bei der großen Bedeutung, welche der Kriegsgesellschast mit
Rücksicht aus die ihr gestellten Aufgaben zukommt, haben wir sowohl
im Hinblick auf allgemeine kommunale Interessen wie auch im
besonderen auf das Bestehen unserer Gemüsedörranstalt die uns
angebotene Beteiligung an der Gesellschaft annehmen zu sollen geglaubt.
Das Geschäftskapital beträgt 20000 M, unser Anteil 5000 M. Da
innerhalb dreier Tage, nachdem wir von der Gründungsabsicht Kenntnis
erhalten hatten, die Errichtung der Gesellschaft erfolgte, konnten wir die
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr rechtzeitig
einholen.
Wir bitten daher nachträglich um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist mit der Beteiligung der Stadt Berlin an
der Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung in Höhe einer Stammeinlage von 5000 J6 einverstanden.
Die Mittel sind vorbehaltlich der Beschlußfassung über spätere
Deckung vorschußweise zu verausgaben.
Wir bftten über die Vorlage in geheimer Sitzung zu beraten.
Berlin, den 25. August 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt,
vr. Reicke.
J.-Nr. 570 8t. V. 1/16.
Berlin, den 26. August 1916.
Der Stadtverordnetenvorsteher
i. V.: Lasset.