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Höhe der gemäß § 36 des Mannsckmftsversorgungsgesetzes dem Zivil
pensionsfonds zu erstattenden Militärpcnsion von 108 M jährlich
bewilligen.
Wir ersuchen, zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß den: Stadt-
sergeanten a. D. August Ulrich neben seiner Pension von
2070 M eine laufende Unterstützung von 108 M jährlich gezahlt wird.
Berlin, den 10. Juni 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt,
vr. R e i ck e.
J.-Nr. 416 8t. V. 1/16.
302. Vorlage (J.-Nr. 1066 Park 16) — zur Beschlußfassung —
betreffend die Gewährung einer laufenden Unterstützung
an die Parkarbeiterin Witwe Marie Drewke geb.
Uandetzli.
Die bei unserer Parkverwaltung seit dem Jahre 1904 beschäftigte
Parkarbeiterin, Witwe Marie Drewke geb. Kandetzki, Berlin,
Wilhelm-Stolze-Straße 19 I wohnhaft, ist nach Feststellung unseres Ver
trauensarztes dauernd arbeitsunfähig. Der Gemeindebeschluß vom
16. Januar/13. März 1908 findet auf sie keine Anwendung, da sie
bei ihrem Eintritt in den städtischen Dienst das 50. Lebensjahr bereits
überschritten hatte.
Am 16. August 1915 ist Frau Drewke aus dem städtischen
Dienst geschieden, sie hat aber noch bis einschließlich 17. August 1915
wöchentlich 6 M Krankengeld bezogen, auch erhält sie eine jährliche
Invalidenrente vom 177,6» M und eine jährliche llnfallrcnte von 92,« M.
Sie hat 6 Töchter, die aber selbst in beschränkten Verhältnissen
leben und nicht in der Lage sind, ihre Mutter ausreichend zu unter
stützen
Ans Vorschlag der Parkdeputation haben wir beschlossen, Frau
Drewke, welche das 70. Lebensjahr überschritten hat, eine lausende
Unterstützung von jährlich 216 M vom 18. August 1915 ab zu gewähren.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Park
arbeiterin Witwe Marie Drewke geb.Kandetzki vom 18.August 1915
ab eine laufende Unterstützung von jährlich 216 J6 bis aus weiteres
gezahlt werde.
Berlin, den 6. Juni 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt,
vr. R e i ck e.
J.-Nr. 403 8t. V. 1/16.
303. Borlage (J.-Nr. Q. 2 Krk. 7/16 Spez.) - zur Beschluß,
fassung — betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung.
Durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 3. De
zember 1914, ist dem ehemaligen Pförtner am Krankenhause Moabit
Karl Ouabs eine laufende Unterstützung von jährlich 600 M> vom
9. Dezember 1914 bis auf weiteres bewilligt worden.
Quabs ist am 18. Dezember 1916 unter Hinterlassung seiner
Ehefrau Emma geb. Heiland, gestorben.
Mit Rücksicht auf die lange Dienstzeit des Verstorbenen von
16 Jahren und 26 Tagen, sowie auf den Umstand, daß seine Vor
gesetzten mit seiner Führung und seinen Leistungen stets sehr zufrieden
gewesen sind, wollen wir der Hinterbliebenen Witwe eine laufende
Unterstützung von 299,»« M jährlich gewähren. Dieser Betrag entspricht
dem Witwengelde, daß die Witwe bei Anwendung des Gemeinde
beschlusses vom 16. Januar/13. März 1908 erhalten würde.
Nach Auskunft des zuständigen Bezirksvorstehers befindet sich die
Witwe QuabS, Birkenstraße 16 wohnhaft, in großer Not und ist der
zugedachten Unterstützung durchaus würdig. Sie ist bei ihrem Alter
von 65 Jahren erwerbsunfähig und bezieht keinerlei Einkünfte; sie
hat 2 verh iratete Töchter und einen Sohn, der im Felde steht. Ihre
Kinder sind nicht in der Lage, sie zu unterstützen; sonstige unterhalts
pflichtige Anverwandte sind nicht vorhanden.
Bei Nichtgewährung der Unterstützung würde sie der öffentlichen
Armenpflege zur Last fallen.
Wir ersuchen daher um folgende Beschlußfassung:
Die Versanimiung ist damit einverstanden, daß der Witwe Quabs,
Emma geb. .Heiland, vom 1. April 1916 ab bis aus weiteres eine
laufende Unterstützilng von jährlich 299,as M gezahlt wird.
Berlin, den 9. Juni 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt,
vr. Reicke.
J.-Nr. 404 8t. V. 1/16.
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