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Volume Anlage: (255), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 5. Juni 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

285 
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(255.) 
. 1916 
5. Juni 
Vvrlsge, 
welche üen Zeitungen nicht mitgeteilt ilt. 
255. Vorlage (J.-Nr. 129. 6em. 16.) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Beteiligung der Stadt Berlin an der 
Reichsstelle für Gemüse und Löst (Reichsgemüseftelle) 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 
Die längere Dauer des Krieges hat die Notwendigkeit ergeben, 
der Frage der Gemüseerzeugung und Gemüseverwertung besondere 
Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Frage gewinnt um so höhere Be 
deutung, als in den nächsten Monaten mit einer nicht unerheblichen 
Einschränkung des Fleischverbrauchs gerechnet werden muß. Dieser 
erhöhten Bedeutung des schon im Frieden wichtigen Volksnahrungs 
mittels hat auch das Reich durch Gründung einer Reichsstelle für 
Gemüse und Obst Rechnung getragen. Diese Reichsstelle zerfällt nach 
dem Muster der Reichsgetreidestelle in eine Verwaltungsabteilung und 
Geschästsabteilung. Die Geschäftsabteilung ist eine Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung. Die Aufgabe der Reichsstelle ist, die Erzeugung, 
die Verwertung und die Haltbarmachung von Gemüse und Obst zu 
fördern. Dabei hat die Verwaltungsabteilung die Verwaltungsan- 
gelegenbeiten zu erledigen; die Geschästsabteilung, um die es sich hier 
allein handelt, hat nach den grundsätzlichen Anweisungen der Ver 
waltungsabteilung die erforderlichen Geschäfte durchzuführen und für 
die rechtzeitige Abnahme, Bezahlung, Unterbringung und Verwertung 
des angekauften Gemüses und Obstes zu sorgen. Es ist nicht beab 
sichtigt, eine etwaige Tätigkest der Gemeinden durch die Reichsstelle 
zu hemmen 
Einrichtung und Organisation eer Geschäftsabteilung G. m. b. H. 
ergibt der in der Anlage beigefügte Entwurf des Gesellschastsvertrages. 
Hiernach beträgt das Stammkapital 10 Millionen Mark und wird 
durch die Stammeinlagen der Gesellschafter gebildet, welche mindestens 
10 000 M betragen müssen. Von dem Stammkapital wird etwa die 
Hälfte von den Bundesstaaten und großen Städten übernommen. Zu 
nächst sollen nur 25 vom Hundert der Anteile eingezahlt werden. Das 
Reich übernimmt die Gewähr für das Kapital. Der Gruppe der 
Städte sind in dem Aussichtsrat, der 18 Mitglieder zählt, 4 Aufsichts- 
ratsposten vorbehalten; die Wahl erfolgt durch die Gruppe der Städte. 
Die deutschen Städte haben an der Gesellschaft erhebliches Inter 
esse, da diese Gesellschaft sowohl die Erzeugung zu fördern, als auch 
die Verteilung überschüssigen Gemüses aus die Bedarssgebiete zu be 
wirken bestimmt ist. Aus dieser Erwägung heraus haben wir geglaubt, 
als die Frage der Beteiligung an der Gesellschaft an uns herantrat, 
uns dieser nicht entziehen zu sollen. Der auf Berlin entfallende Be 
trag beziffert sich auf 400 000 M. Da es bei der außerordentlichen 
Kürze der Zeit zwischen dem Erlaß der Bundesratsbekanntmachung 
vom 18. Mai 1916 und der Gründung der Gesellschaft unmöglich war, 
die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen, 
haben wir beschlossen. 400 000 M an Geschäftsanteilen bei sofortiger 
Einzahlung von 25 vom Hundert zu übernehmen. 
Wir bitten um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist mit der Beteiligung der Stadt Berlin an 
der Reichsstclle für Gemüse und Obst (Reichsgemüsestelle) G. m. 
b. H. in Höhe einer Stammeinlage von 400000 M einverstanden. 
Die Mittel sind vorbehaltlich der Beschlußfassung über spätere 
Deckung vorschußweise zu verausgaben. 
Ueber die Vorlage bitten wir in nicht öffentlicher Sitzung zu 
verhandeln. 
Berlin, den 3. Juni 1916. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
W ermuth. 
J.Nr. 380 8t. V. 1/16. 
Zu 255. 
Gesellschastsvertrag 
der Reichsstelle für Gemüse und Obst (Reichsgemüsestelle) 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 
8 1. 
Die in der Anlage aufgeführten Gesellschaften bilden eine Gesell 
schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma 
Reichsstelle für Gemüse und Obst 
Geschästsabteilung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 
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