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Volume Anlage: (192-200), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 8. April 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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(192—2000 
vorlagen. 
1916 
8. April 
welche üen Zeitungen nicht mitgeteilt linü. 
192. Borlage — zur Befchlutzfaffung — betreffend Weiter 
bewilligung einer laufenden Unterstützung für die Witwe 
deS ehemaligen Stratzenreinigungtzarbeiters Hermann 
Busse- Anna Busse geb. Müller, auf ein Jahr. 
Durch Beschluß der Stadtveroronetenversammlung vom 4. No 
vember 1916. Protokoll Nr. 19, Gem.-Blatt S. 496 ist der Witwe des 
ehemaligen Straßenreinigers Hermann Busse, Anna Busse geb. 
Müller, hier, Griebenowstraße 2 II, eine laufende Unterstützung von 
200 M auf 1 Jahr vom 1. April 1915 bis 31. März 1916 bewilligt 
worden. 
Frau Busse hat um Weiterbewilligung der Unterstützung auf ein 
ferneres Jahr gebeten. 
Nach den angestellten Ermittelungen haben sich die Verhältnisse 
der Witwe Busse, die zur Bewilligung der Unterstützung geführt haben, 
seither nicht gebessert. — Wir wollen daher dem Antrage der Straßen 
deputation. der Witwe Busse die lausende Unterstützung von 200 M 
auf ein Jahr weiter zu bewilligen, entsprechen und ersuchen zu be 
schließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Wüwe 
Busse, Anna geb. Müller, die lausende Unterstützung von jährlich 
200 M vom 1. April 1916 ab auf 1 Jahr weiter gewährt wird. 
Berlin, den 24. Februar 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Mermuth. 
J.-Nr. 167 81. V. 1/16. 
193. Borlage <J.-Nr. H. 740 Sch. Id. 16.) — »ur Beschlutz- 
faffung — betreffend Bewilligung eine« ErziehungS- 
geldeS für die Minder der GemeiudefchullehrerSwitwe 
Frieda Hoppe geb. Beudler. 
Die Witwe des Gemeindeschullehrers Johannes Hoppe, der am 
14. Oktober 1915 auf dem Felde der Ehre gefallen ist, Frau 
Frieda Hoppe geb. Bendler, hier, Fidicinstraße 13 wohnhaft, hat 
uns um Bewilligung einer Erziehungsbeihilfe für ihre Kinder 
Walter, geb. am 21. Januar 1909, 
Henriette, geb. am 25. Januar 1910, 
Johannes, geb. am 29. April 1911, 
Jngeborg, geb. am 31. Juli 1912 
gebeten. 
Nach den gesetzlichen Bestimmungen steht der Bittstellerin vom 
1. Februar 1916 ab mit Rücksicht auf die neunjährige Dienstzeit des 
Gatten, der noch zwei Kriegsjahre hinzuzurechnen sind, ein Witwengeld 
von 413,28 M und für ihre Kinder ein Waisengeld von je 82,68 M 
jährlich zu. 
An Kriegswitwengeld hat Frau Hoppe jährlich 200 M, an Kriegs 
waisengeld jährlich 4X108 M — 432 M zu beanspruchen. Insgesamt 
belaufen sich mithin die Hinterbliebenenbezüge auf 1376 M. jährlich. 
Unseres Wissens besitzt Frau Hoppe weder Vermögen noch Angehörige, 
die sie in wesentlichem Umfange unterstützen können. 
Sie ist mithin zur Bestreitung des Unterhalts für sich und ihre 
zahlreiche Familie lediglich auf die vorbezeichneten Hinterbliebenen 
bezüge angewiesen, deren Gesamtbetrag insbesondere mit Rücksicht auf 
die zur Zeit herrschende allgemeine Teurung kaum zur Befriedigung der 
notwendigsten Lebensbedürfnisse hinreichen' dürfte. 
Auf Vorschlag der Schuldeputation haben wir deshalb beschlossen, 
der Antragstellerin zur Erleichterung ihrer schwierigen wirtschaftlichen 
Lage für ihre vier Kinder ein Erziehungsgeld von je 9 M monatlich 
vom 1. Februar 1916 ab, und zwar jederzeit widerruflich aus 3 Jahre, 
zu gewähren. 
Wir ersuchen die Stadtverordnetenversammlung um folgende Be 
schlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
Witwe Frieda Hoppe geb. Bendler, für ihre vier Kinder vokn
	        
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