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(192—2000
vorlagen.
1916
8. April
welche üen Zeitungen nicht mitgeteilt linü.
192. Borlage — zur Befchlutzfaffung — betreffend Weiter
bewilligung einer laufenden Unterstützung für die Witwe
deS ehemaligen Stratzenreinigungtzarbeiters Hermann
Busse- Anna Busse geb. Müller, auf ein Jahr.
Durch Beschluß der Stadtveroronetenversammlung vom 4. No
vember 1916. Protokoll Nr. 19, Gem.-Blatt S. 496 ist der Witwe des
ehemaligen Straßenreinigers Hermann Busse, Anna Busse geb.
Müller, hier, Griebenowstraße 2 II, eine laufende Unterstützung von
200 M auf 1 Jahr vom 1. April 1915 bis 31. März 1916 bewilligt
worden.
Frau Busse hat um Weiterbewilligung der Unterstützung auf ein
ferneres Jahr gebeten.
Nach den angestellten Ermittelungen haben sich die Verhältnisse
der Witwe Busse, die zur Bewilligung der Unterstützung geführt haben,
seither nicht gebessert. — Wir wollen daher dem Antrage der Straßen
deputation. der Witwe Busse die lausende Unterstützung von 200 M
auf ein Jahr weiter zu bewilligen, entsprechen und ersuchen zu be
schließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Wüwe
Busse, Anna geb. Müller, die lausende Unterstützung von jährlich
200 M vom 1. April 1916 ab auf 1 Jahr weiter gewährt wird.
Berlin, den 24. Februar 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Mermuth.
J.-Nr. 167 81. V. 1/16.
193. Borlage <J.-Nr. H. 740 Sch. Id. 16.) — »ur Beschlutz-
faffung — betreffend Bewilligung eine« ErziehungS-
geldeS für die Minder der GemeiudefchullehrerSwitwe
Frieda Hoppe geb. Beudler.
Die Witwe des Gemeindeschullehrers Johannes Hoppe, der am
14. Oktober 1915 auf dem Felde der Ehre gefallen ist, Frau
Frieda Hoppe geb. Bendler, hier, Fidicinstraße 13 wohnhaft, hat
uns um Bewilligung einer Erziehungsbeihilfe für ihre Kinder
Walter, geb. am 21. Januar 1909,
Henriette, geb. am 25. Januar 1910,
Johannes, geb. am 29. April 1911,
Jngeborg, geb. am 31. Juli 1912
gebeten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen steht der Bittstellerin vom
1. Februar 1916 ab mit Rücksicht auf die neunjährige Dienstzeit des
Gatten, der noch zwei Kriegsjahre hinzuzurechnen sind, ein Witwengeld
von 413,28 M und für ihre Kinder ein Waisengeld von je 82,68 M
jährlich zu.
An Kriegswitwengeld hat Frau Hoppe jährlich 200 M, an Kriegs
waisengeld jährlich 4X108 M — 432 M zu beanspruchen. Insgesamt
belaufen sich mithin die Hinterbliebenenbezüge auf 1376 M. jährlich.
Unseres Wissens besitzt Frau Hoppe weder Vermögen noch Angehörige,
die sie in wesentlichem Umfange unterstützen können.
Sie ist mithin zur Bestreitung des Unterhalts für sich und ihre
zahlreiche Familie lediglich auf die vorbezeichneten Hinterbliebenen
bezüge angewiesen, deren Gesamtbetrag insbesondere mit Rücksicht auf
die zur Zeit herrschende allgemeine Teurung kaum zur Befriedigung der
notwendigsten Lebensbedürfnisse hinreichen' dürfte.
Auf Vorschlag der Schuldeputation haben wir deshalb beschlossen,
der Antragstellerin zur Erleichterung ihrer schwierigen wirtschaftlichen
Lage für ihre vier Kinder ein Erziehungsgeld von je 9 M monatlich
vom 1. Februar 1916 ab, und zwar jederzeit widerruflich aus 3 Jahre,
zu gewähren.
Wir ersuchen die Stadtverordnetenversammlung um folgende Be
schlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Witwe Frieda Hoppe geb. Bendler, für ihre vier Kinder vokn