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beainte in der Betriebsverwaltung der städtischen Wasserwerke gegen >
dreimonatliche Kündigung anstellen. |
Ihre Personalakten liegen bei.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung.
Berlin, den 21 Februar 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 162 8t. V. I./16.
183. Borlage (J.-Nr. 326 Krch. II./16) — zur Beschlußfassung — '
betreffend die Anstellung der über 38 Jahre alten
Privatschullehrerin Fräulein Käthe Breslauer als
ordentliche Lehrerin an einer städtischen höheren Lehr
anstalt.
Wir beabsichtigen die infolge Pensionierung der bisherigen In
haberin Fräulein Schroeter zum 1. Mai d. Js. am Städtischen
Dorolheenlyzeum freiwerdende Stelle einer ordentlichen Lehrerin vom
genannten Tage ab der bisherigen Oberlehrerin am Ulrich'schen Privat
lyzeum Hierselbst Fräulein Käthe Breslauer, Charlottenburg, Fritsche-
straße 44 wohnhaft, zu übertragen.
Fräulein Breslauer, welche die Lehrbefähigung zum wissenschaft
lichen Unterricht an höheren Mädchenschulen am 8. November 1894,
das Oberlehrerinzeugnis am 22. November 1909 erworben hat, er
scheint für eine Lehrerinstelle an einem Städtischen Lyzeum sehr wohl
geeignet, hat aber, da sie am 18. November 1874 geboren ist, die durch
die Bestimmungen des Normalbesoldungsetats für die Anstellung ge
zogene Altersgrenze von 36 Jahren erheblich überschritten. Sie ist
indessen bereits durch eine Reihe von Jahren unterrichtlich tätig ge
wesen, seit Ostern 1909 ununterbrochen im höheren Schuldienst be
schäftigt und hat ausweislich der vorliegenden Zeugnisse durch ihr
natürliches Lehrgeschick und ihren anerkennenswerten Fleiß stets gute
Lehrerfolge erzielt.
Fräulein Breslauer ist bis Michaelis d. Js. an ihre jetzige
Wohnung vertraglich gebunden, hat sich jedoch verpflichtet, im Falle
ihrer Anstellung vom 1. Oktober d. Js. ab ihren Wohnsitz ausschließ
lich innerhalb des Weichbildes von Berlin zu nehmen.
Wir beabsichtigen daher, sie wegen ihrer Befähigung und Er
fahrung trotz der Ueberschreitung der Altersgrenze zunächst als ordent
liche Lehrerin anzustellen.
Fräulein Breslauer ist nach dem mit Bitte um Rückgabe bei
gefügten Gutachten unseres Vertrauensarztes vom 14. Dezember v. Js.
für den Schuldienst körperlich geeignet, und es liegt demnach keinerlei
Befürchtung vor, daß sie vorzeitig dienstunfähig werden wird.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich
der an dem Städtischen Dorothecnlyzeum anzustellenden ordentlichen
Lehrerin Fräulein Käthe Breslauer, die über 35 Jahre alt ist,
von der Bestimmung der Grundsätze für die Ausführung des Nor-
malbesoldungsetats über die bei Anstellung von Lehrkräften an den
höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze abgesehen wird.
Berlin, den 10. März 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 201 8t. V. I./16.
184. Borlage (J.-Nr. 130 Lrod. 11/16) — zur Beschlußfassung —
betreffend die Anstellung der über 35 Jahre alten
Privatschullehrcrin Frau Erna Krielke geb. Fiebel-
korn als ordentliche Lehrerin an einer städtischen
höheren Lehranstalt.
^ Wir beabsichtigen die infolge Ernennung der bisherigen Inhaberin
Fräulein Wolfs zur Oberlehrerin freigeworüene Stelle einer ordent
lichen Lehrerin am 9. Städtischen Lyzeum der bisher als Hilfslehrerin
an dieser Anstalt beschäftigten geprüften Oberlehrerin Frau Erna
Krielke geb. Fiebelkorn, 0 19, Untcrwasserstraße 2/4 Hierselbst wohn
haft, vom 1. April 1916 ab zu übertragen.
Frau Krielke, welche die Lehrbefähigung zum wissenschaftlichen
Unterricht einschließlich des Turn- und Handarbeitsunterrichts am
15. März 1895, das Oberlehrerinzeugnis am 28. Juni 1912 erworben
hat, erscheint für eine Lehrcrinstelle an einem Städtischen Lyzeum sehr
wohl geeignet, hat aber, da sie am 20. Oktober 1874 geboren ist, die
durch die Bestimmungen des Normalbesoldungsetats für die Anstellung
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren erheblich überschritten. Sie war
indessen bereits vor ihrer 1901 erfolgten Verheiratung durch eine
Reihe von Jahren in Berlin und Vororten an höheren Privatmüdchen-
schulen unterrichtlich tätig und hat sich nach dem Tode ihres Ehe
mannes wieder dem Studium zugewendet, um sich auf die Ober
lehrerinnenprüfung vorzubereiten. Seit Ostern 1911 war sie hinter-