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Volume Anlage: (148-186), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 1. April 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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beainte in der Betriebsverwaltung der städtischen Wasserwerke gegen > 
dreimonatliche Kündigung anstellen. | 
Ihre Personalakten liegen bei. 
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung. 
Berlin, den 21 Februar 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 162 8t. V. I./16. 
183. Borlage (J.-Nr. 326 Krch. II./16) — zur Beschlußfassung — ' 
betreffend die Anstellung der über 38 Jahre alten 
Privatschullehrerin Fräulein Käthe Breslauer als 
ordentliche Lehrerin an einer städtischen höheren Lehr 
anstalt. 
Wir beabsichtigen die infolge Pensionierung der bisherigen In 
haberin Fräulein Schroeter zum 1. Mai d. Js. am Städtischen 
Dorolheenlyzeum freiwerdende Stelle einer ordentlichen Lehrerin vom 
genannten Tage ab der bisherigen Oberlehrerin am Ulrich'schen Privat 
lyzeum Hierselbst Fräulein Käthe Breslauer, Charlottenburg, Fritsche- 
straße 44 wohnhaft, zu übertragen. 
Fräulein Breslauer, welche die Lehrbefähigung zum wissenschaft 
lichen Unterricht an höheren Mädchenschulen am 8. November 1894, 
das Oberlehrerinzeugnis am 22. November 1909 erworben hat, er 
scheint für eine Lehrerinstelle an einem Städtischen Lyzeum sehr wohl 
geeignet, hat aber, da sie am 18. November 1874 geboren ist, die durch 
die Bestimmungen des Normalbesoldungsetats für die Anstellung ge 
zogene Altersgrenze von 36 Jahren erheblich überschritten. Sie ist 
indessen bereits durch eine Reihe von Jahren unterrichtlich tätig ge 
wesen, seit Ostern 1909 ununterbrochen im höheren Schuldienst be 
schäftigt und hat ausweislich der vorliegenden Zeugnisse durch ihr 
natürliches Lehrgeschick und ihren anerkennenswerten Fleiß stets gute 
Lehrerfolge erzielt. 
Fräulein Breslauer ist bis Michaelis d. Js. an ihre jetzige 
Wohnung vertraglich gebunden, hat sich jedoch verpflichtet, im Falle 
ihrer Anstellung vom 1. Oktober d. Js. ab ihren Wohnsitz ausschließ 
lich innerhalb des Weichbildes von Berlin zu nehmen. 
Wir beabsichtigen daher, sie wegen ihrer Befähigung und Er 
fahrung trotz der Ueberschreitung der Altersgrenze zunächst als ordent 
liche Lehrerin anzustellen. 
Fräulein Breslauer ist nach dem mit Bitte um Rückgabe bei 
gefügten Gutachten unseres Vertrauensarztes vom 14. Dezember v. Js. 
für den Schuldienst körperlich geeignet, und es liegt demnach keinerlei 
Befürchtung vor, daß sie vorzeitig dienstunfähig werden wird. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich 
der an dem Städtischen Dorothecnlyzeum anzustellenden ordentlichen 
Lehrerin Fräulein Käthe Breslauer, die über 35 Jahre alt ist, 
von der Bestimmung der Grundsätze für die Ausführung des Nor- 
malbesoldungsetats über die bei Anstellung von Lehrkräften an den 
höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze abgesehen wird. 
Berlin, den 10. März 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 201 8t. V. I./16. 
184. Borlage (J.-Nr. 130 Lrod. 11/16) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Anstellung der über 35 Jahre alten 
Privatschullehrcrin Frau Erna Krielke geb. Fiebel- 
korn als ordentliche Lehrerin an einer städtischen 
höheren Lehranstalt. 
^ Wir beabsichtigen die infolge Ernennung der bisherigen Inhaberin 
Fräulein Wolfs zur Oberlehrerin freigeworüene Stelle einer ordent 
lichen Lehrerin am 9. Städtischen Lyzeum der bisher als Hilfslehrerin 
an dieser Anstalt beschäftigten geprüften Oberlehrerin Frau Erna 
Krielke geb. Fiebelkorn, 0 19, Untcrwasserstraße 2/4 Hierselbst wohn 
haft, vom 1. April 1916 ab zu übertragen. 
Frau Krielke, welche die Lehrbefähigung zum wissenschaftlichen 
Unterricht einschließlich des Turn- und Handarbeitsunterrichts am 
15. März 1895, das Oberlehrerinzeugnis am 28. Juni 1912 erworben 
hat, erscheint für eine Lehrcrinstelle an einem Städtischen Lyzeum sehr 
wohl geeignet, hat aber, da sie am 20. Oktober 1874 geboren ist, die 
durch die Bestimmungen des Normalbesoldungsetats für die Anstellung 
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren erheblich überschritten. Sie war 
indessen bereits vor ihrer 1901 erfolgten Verheiratung durch eine 
Reihe von Jahren in Berlin und Vororten an höheren Privatmüdchen- 
schulen unterrichtlich tätig und hat sich nach dem Tode ihres Ehe 
mannes wieder dem Studium zugewendet, um sich auf die Ober 
lehrerinnenprüfung vorzubereiten. Seit Ostern 1911 war sie hinter-
	        
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