180, Borla.c (Buchzeichen: P. 34 Wasser 16) — zur Beschluss
fassung —, betreffend die Anstellung eines Maschincn-
Jugenieurs.
Bei den Wasserwerken ist durch Pensionierung ihres bisherigen
Inhabers die Stelle eines akad. gebildeten Maschineningenieurs srei
geworden. Wir beabsichtigen sie mit dem Diplomingenieur Georg
Karr aß, geboren 2. September 1883, wohnhaft Charlottenburg.
Schloßstr. 16 bei Dr Bolle, zu besetzen und ihn vom 1. Januar d. Js.
ab als Gemeindebeamten in der Betriebsverwaltung gegen dreimonat
liche Kündigung anzustellen. Karraß ist seit dem 1. Oktober 1913 in
dem Dienst der Wasserwerke tätig. Seine Leistungen und seine
Führung haben durchaus besriedigt, seine körperliche Tauglichkeit für
den Gemeindedienst ist durch das in den Akten befindliche Gutachteic
des Vertrauensarztes nachgewiesen.
Das Anfangsgehalt der neuen Stelle beträgt 3800 M. Da er
bereits 4320 M Diäten bezieht, wollen wir ihm den überschießenden
Teil von 520 Ji als persönliche nicht ruhegehaltsberechtigte Zulage be-
lassen mit der Maßgabe, daß sie sich bei künftigen Gehaltsaufbesserungen
um deren Betrag vermindert und schließlich ganz fortfällt.
Vom 1. April d. Js. ab wird Karraß seinen Wohnsitz in Berlin
nehmen.
Wir ersuchen um Aeußeruug geinäß § 56,6 der Städteordnung
und um Zustimmung zur Zahlung der persönlichen Zulage von 520 M.
Berlin, den 23. März 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
W c r in u t h.
I -Nr. 239 8t. V. 1/16.
181. Vorlage (J.-Nr. 40 Wasser 16P.) — zur Beschlußfassung ,
betreffend die Anstellung eines Maschinenmeisters.
Die Maschinenmeister der Wasserwerke werden, nachdem sie 5 Jahre
auf Privatdienstvertrag beschäftigt waren, auf Grund des Gemeinde-
beschlusses vom 22. März 1901 — Gem Bl. 1901 S. 130 — als
Gemeindebeamte angestellt. Der Maschinenmeister Otto S e i b o l d ist
seit dem 1. April 1911 in seiner gegenwärtigen Dienststellung be
schäftigt. Er hat den Anforderungen entsprochen und gegen seine
dienstliche und außerdienstliche Führung ist nichts einzuwenden. Seine
körperliche Tauglichkeit ist durch das in den beiliegenden Akten befind
liche Gutachten des städtischen Vertrauensarztes vom 19. Februar
d. Js. nachgewiesen.
Wir wollen ihn daher vom 1. April d. Js. ab als Gcmeindebeamten
in der Betriebsverwaltung der städtischen Wasserwerke gegen drei
monatliche Kündigung anstellen. Er ist am 24. Dezember 1878 ge
boren und wohnt, da er auf dem Wasserwerk Tegel beschäftigt ist, in
Berlin-Tegel, Veitstr. 40.
Die Ueberschreitung der Altersgrenze ersuchen wir mit Rücksicht
darauf, daß er bei seinem Eintritt in den städtischen Dienst, am
17. Oktober 1910, noch nicht ganz 32 Jahre alt war, als Hinderungs
grund für die Anstellung nicht anzusehen
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 59, 6 der Städtevrdnung.
Berlin, den 11. März 1916.
Magistrat der König!. .Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 205 8t. V. 1/16.
182. Vorlage (J.-Nr. 357 Vausor 15 ?.) — zur Beschluß
fassung — betreffend die Anstellung eines Rohrmeisters
und eines Wassermefferkontrolleurs.
Die Rohrmeister und Wassermesserkontrolleure bei den städtischen
Wasserwerken werden, nachdem sie 5 Jahre auf Privatdienstvertrag
beschäftigt waren, auf Grund des Gemeindebeschlusses vom 22. März
1901 — Gem.-Bl. 1901, S. 130 als Gemeindebeamte angestellt.
Der Rohrmeister Willi Dau, geboren am 8. Juni 1881, wohn
haft Wichertstraße 131, ist seit 1. Dezember 1910 und der Wasser
messerkontrolleur Hugo Reichelt, geboren am 7. Oktober 1884, wohn
haft Mirbachstraße 72. Hierselbst, ist seit 1. Januar 1911 in der
gegenwärtigen Dienststellung beschäftigt. Sie haben den Anforderungen
entsprochen und sich dienstlich sowie außerdienstlich einwandfrei geführt.
Dau steht seit Beginn des Krieges im Felde. Seine körperliche Taug
lichkeit dürfte durch die Teilnahme am Feldzuge genügend nachgewiesen
sein; füe Reichelt ist sie in dem beiliegenden Gutachten unseres Ver
trauensarztes vom 2. Februar d. Js. ausgesprochen.
Wir wollen daher beide vom 1. Januar d. Js. ab als Gemeinde-