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Volume Anlage: (148-186), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 1. April 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

180, Borla.c (Buchzeichen: P. 34 Wasser 16) — zur Beschluss 
fassung —, betreffend die Anstellung eines Maschincn- 
Jugenieurs. 
Bei den Wasserwerken ist durch Pensionierung ihres bisherigen 
Inhabers die Stelle eines akad. gebildeten Maschineningenieurs srei 
geworden. Wir beabsichtigen sie mit dem Diplomingenieur Georg 
Karr aß, geboren 2. September 1883, wohnhaft Charlottenburg. 
Schloßstr. 16 bei Dr Bolle, zu besetzen und ihn vom 1. Januar d. Js. 
ab als Gemeindebeamten in der Betriebsverwaltung gegen dreimonat 
liche Kündigung anzustellen. Karraß ist seit dem 1. Oktober 1913 in 
dem Dienst der Wasserwerke tätig. Seine Leistungen und seine 
Führung haben durchaus besriedigt, seine körperliche Tauglichkeit für 
den Gemeindedienst ist durch das in den Akten befindliche Gutachteic 
des Vertrauensarztes nachgewiesen. 
Das Anfangsgehalt der neuen Stelle beträgt 3800 M. Da er 
bereits 4320 M Diäten bezieht, wollen wir ihm den überschießenden 
Teil von 520 Ji als persönliche nicht ruhegehaltsberechtigte Zulage be- 
lassen mit der Maßgabe, daß sie sich bei künftigen Gehaltsaufbesserungen 
um deren Betrag vermindert und schließlich ganz fortfällt. 
Vom 1. April d. Js. ab wird Karraß seinen Wohnsitz in Berlin 
nehmen. 
Wir ersuchen um Aeußeruug geinäß § 56,6 der Städteordnung 
und um Zustimmung zur Zahlung der persönlichen Zulage von 520 M. 
Berlin, den 23. März 1916. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
W c r in u t h. 
I -Nr. 239 8t. V. 1/16. 
181. Vorlage (J.-Nr. 40 Wasser 16P.) — zur Beschlußfassung , 
betreffend die Anstellung eines Maschinenmeisters. 
Die Maschinenmeister der Wasserwerke werden, nachdem sie 5 Jahre 
auf Privatdienstvertrag beschäftigt waren, auf Grund des Gemeinde- 
beschlusses vom 22. März 1901 — Gem Bl. 1901 S. 130 — als 
Gemeindebeamte angestellt. Der Maschinenmeister Otto S e i b o l d ist 
seit dem 1. April 1911 in seiner gegenwärtigen Dienststellung be 
schäftigt. Er hat den Anforderungen entsprochen und gegen seine 
dienstliche und außerdienstliche Führung ist nichts einzuwenden. Seine 
körperliche Tauglichkeit ist durch das in den beiliegenden Akten befind 
liche Gutachten des städtischen Vertrauensarztes vom 19. Februar 
d. Js. nachgewiesen. 
Wir wollen ihn daher vom 1. April d. Js. ab als Gcmeindebeamten 
in der Betriebsverwaltung der städtischen Wasserwerke gegen drei 
monatliche Kündigung anstellen. Er ist am 24. Dezember 1878 ge 
boren und wohnt, da er auf dem Wasserwerk Tegel beschäftigt ist, in 
Berlin-Tegel, Veitstr. 40. 
Die Ueberschreitung der Altersgrenze ersuchen wir mit Rücksicht 
darauf, daß er bei seinem Eintritt in den städtischen Dienst, am 
17. Oktober 1910, noch nicht ganz 32 Jahre alt war, als Hinderungs 
grund für die Anstellung nicht anzusehen 
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 59, 6 der Städtevrdnung. 
Berlin, den 11. März 1916. 
Magistrat der König!. .Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 205 8t. V. 1/16. 
182. Vorlage (J.-Nr. 357 Vausor 15 ?.) — zur Beschluß 
fassung — betreffend die Anstellung eines Rohrmeisters 
und eines Wassermefferkontrolleurs. 
Die Rohrmeister und Wassermesserkontrolleure bei den städtischen 
Wasserwerken werden, nachdem sie 5 Jahre auf Privatdienstvertrag 
beschäftigt waren, auf Grund des Gemeindebeschlusses vom 22. März 
1901 — Gem.-Bl. 1901, S. 130 als Gemeindebeamte angestellt. 
Der Rohrmeister Willi Dau, geboren am 8. Juni 1881, wohn 
haft Wichertstraße 131, ist seit 1. Dezember 1910 und der Wasser 
messerkontrolleur Hugo Reichelt, geboren am 7. Oktober 1884, wohn 
haft Mirbachstraße 72. Hierselbst, ist seit 1. Januar 1911 in der 
gegenwärtigen Dienststellung beschäftigt. Sie haben den Anforderungen 
entsprochen und sich dienstlich sowie außerdienstlich einwandfrei geführt. 
Dau steht seit Beginn des Krieges im Felde. Seine körperliche Taug 
lichkeit dürfte durch die Teilnahme am Feldzuge genügend nachgewiesen 
sein; füe Reichelt ist sie in dem beiliegenden Gutachten unseres Ver 
trauensarztes vom 2. Februar d. Js. ausgesprochen. 
Wir wollen daher beide vom 1. Januar d. Js. ab als Gemeinde-
	        
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