157
»
1
Zu M 9.
(122—126.)
vorlagen.
1916
II. März
welche üen Zeitungen nicht mitgeteilt linü.
122. Vorlage (J.-Nc. 8. 1081/8 8ob. I d. 16) — zur Beschluß
fassung — betreffen- Bewilligung eines Erziehungsgelds
für das Kind Irmgard der H'emeinkeschullehrcrwitwe
Martha Spengler geb. Schmiele.
Die Witwe des Gcmeindeschullehrers Artur Spengler,
der am 24. September 1915 auf dem Felde der Ehre gefallen
ist, Frau Martha Spengler geb. Schmiel e, hier, N. 58,
Carmen-Sylvastraße 22 wohnhaft, hat uns um Bewilligung einer
Erziehungsbeihilfe für ihr Kind Irmgard, geboren am 20. Ja
nuar 1904, gebeten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen steht der Bittstellerin vom
l. Januar 1916 ab mit Rücksicht auf die zwanzigjährige Dienstzeit
des Gatten ein Witwengeld von 740 M> und für ihr Kind Irm
gard ein Waisengeld von 148 M jährlich zu. An Kriegswitwen
geld hat Frau Martha Spengler jährlich 200 M, an Kriegs
waisengeld jährlich 108 M> zu beanspruchen. Insgesamt belaufen
sich mithin die Hinterbliebenenbezüga auf 1196 M> jährlich.
Unseres Wissens besitzt Frau Martha Spengler weder
Vermögen noch Angehörige, die sie unterstützen können.
Auf Vorschlag der Schuldeputationi haben wir deshalb be
schlossen, der Antragstellerin zur Erleichterung ihrer schwierigen wirt
schaftlichen Lage für ihr Kind Irmgard ein Erziehungsgeld von
9 M monatlich vom 1. April 1916 ab, und zwar jederzeit wider
ruflich, auf 3 Jahre zu gewähren.
Wir ersuchen die Stadtverordnetenversammlung um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Gemeindeschullehrerwitwc Martha Spengler geb. Schm i c l e
für ihr Kind Irmgard vom 1. April 1916 ab aus drei Jahre
eine Erziehungsbeihilfe von monatlich 9 M gezahlt wird.
Berlin, den 29. Februar 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W ermuth.
J.-Rr. 170 8t. V. 1/16.
123. Vorlage (J-Nr. 11064 8.1/16) — zur Befchlußfaffung -
betreffen- die Bewilligung einer laufenden Unterstützung
für den früheren Banwächter Wilhelm Schultze.
Der Baiuvächter Wilhelm Schultze, hier, Korsörer Straße 3
Hof 1, welcher im 63. Lebensjahre steht und in der Zeit vom
17. Juli 1905 bis 17. August 1915 mit einigen Unterbrechungen
rund 9 Jahre in der städtischen Verwaltung beschäftigt gewesen
ist, hat um Bewilligung eines Ruhegeldes gebeten. Seine Entlassung
erfolgte seinerzeit infolge eines erlittenen Schlaganfallcs, an dessen
Folgen er noch krank darniederliegt; er ist daher bei seinem Alter
von 63 Jahren als dienstunfähig anzusehen, so daß von einer etwaigen
Wiedereinstellung abgesehen werden muß.
Da Schultze, der am 12. August 1852 geboren ist, bei seinem
Eintritt in den städtischen Dienst 1905 das 50. Lebensjahr bereits
überschritten hatte, und auch nicht volle 10 Jahre bei der Stabil
beschästigt tvar, kann gemäß § 2 des Geineindebeschlusses vom
16. Januar/13. März 1908 Ruhegeld nicht bewilligt werden.
Schultze ist Witwer; eine Wirtschafterin besorgt den Haushalt.
Außer einer Invalidenrente von monatlich 18,«s M und in den
letzten Monaten bezogenen Unterstützungen der Armcndircktion hat
Schultze weitere Einkünfte nicht. Ter Aufenthalt seines ein
zigen Sohnes ist zurzeit unbekannt; zwei Stieftöchter sind an städti
sche Straßenreinigungsarbeiter verheiratet, die zum Heere einbe
rufen sind.
Unter diesen Umständen halten wir die Gewährung einer von
der Hochbandeputation vorgeschlagenen Unterstützung von jährlich
540 M für angebracht und ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung genehmigt die Bewilligung einer lauseitden
Unterstützung von jährlich 540 M an den früheren Bauwächter
Wilhelm Schultze vom 1. März 1916 ab bis aus weiteres.
Berlin, den 24. Februar 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 163 8t. V. MG.