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Volume No. 3 (15-18), 1916/01/15

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

Druck von W. & S. Loewentbal, Berlin. 
1. September 1916 ab zunächst auf drei Jahre, und zwar jederzeit 
widerruflich, ein Erziehungsgeld von monatlich 9 M für ihre Tochter 
Irmgard gezahlt wird. 
Berlin, den 10. Januar 1916. 
Magistrat der König!. Haupt-- und Residenzstadt. 
Wermut h. 
J.-Nr. 47 8t. V. 1/16. 
17. Borlage (J.-Nr. 894 Sch. I. gen. 15) — zur Beschluß 
fassung — betreffend die Gewährung einer Kriegszulage 
an die an den Gemeindcschule« beschäftigten Vertreter 
und Vertreterinnen. 
An den Gemeindeschalen werden dauernd rund 600 Vertreterinnen 
beschäftigt. Außer diesen sind für die Dauer des Krieges noch 15 Lehrer 
und 235 Lehrerinnen zur Uebernahme von Vertretungen angenommen. 
Der Arbeitsverdienst dieser Lehrkräfte erreicht, auf das Jahr berechnet, 
in keinem Falle den Betrag von 2 000 M. Die Erwägungen, die zur 
Gewährung einer Kriegszulage an städtische Arbeiter, Angestellte und 
Beamte führten, bestimmen uns auch, den erwähnten Lehrpersonen 
eine Beihilfe zuteil werden zu lassen. Ausgeschlojjen bleiben Äriegs- 
oertreterinnen, denen ein Diensteinkommen ihres Ehemannes zur Ver 
fügung steht. 
Wir ersuchen, demgemäß zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß den an den Gemeinde 
schulen beschäftigten Vertretern und Vertreterinnen vom 1. Oktober 1915 
ab eine Kriegszulage von monatlich 10 M nach Maßgabe des Be 
schlusses vom 22. April 1915 — Protokoll 2 — gezahlt wird. 
Ausgeschlossen bleiben Kriegsvertreterinnen, deneu ein Diensteinkommen 
ihres Ehemannes zur Verfügung steht. Die erforderlichen Mittel, 
die für den Monat rund 8 500 M betragen werden, sind von dem 
Vorschußkonto zu verauslagen. 
Ueber die endgültige Deckung wird später zu entscheiden sein. 
Berlin, den 3. Januar 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 8 8t. V. 1/16. 
18. Vorlage (J.-Nr. 206 Gew. A./15) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Wahl von 3 Mitgliedern und 3 Ersatz 
männern für den Vorstand des Zentralvereins für Ar 
beitsnachweis. 
Gemäß Z 5 Absatz 2 des Statuts des Zentralvereins für Arbeits 
nachweis ist die Mahlzeit der von der Stadtverordnetenversammlung 
aus ihrer Mitte gewählten drei Mitglieder des Vorstands des Vereins 
und ihrer drei Ersatzmänner mit dem 31. Dezember 1915 abgelaufen. 
Als Mitglieder wäre i gewählt die Stadtverordneten Brunzlow, 
Ritter und Thien.e und als deren Ersatzmänner die Stadtverord 
neten Goldschmidt, Brückner und Menzel (Beschluß vom 30. De- 
- zember 1913 — Protokoll 23 —). 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher ergebenst, 
die Neuwahl von drei Mitgliedern und drei Ersatzmännern vorzu 
nehmen und das Ergebnis uns gest. mitzuteilen. Wir bemerken hierzu, 
daß die Wahlzeit der Neugewählten 3 Jahre beträgt, also bis Ende 1918 
läuft. Da ferner statutengemäß für jedes Vorstandsmitglied ein b e - 
st i m m t e r Ersatzmann zu wählen ist, bitten wir, dies bei der Wahl 
zu berücksichtigen. 
Berlin, den 5. Januar. 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W ermu t h. 
J.-Nr. 9 8t. V. 1/16. 
Berlin, den 15. Januar 1916. 
Der Stadtverordnetenvorsteher 
Michelet.
	        
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