Die Kriegszulage beträgt vom 1. Januar 1917 ab
1. für Ledige bei einem Gesamtdiensteinkommen bis zu 3000
einschließlich
a) für Ledige unter 18 Jahren 12 M monatlich
b) - - über 18 * 18 M -
2. für Verheiratete ohne Kinder bei einem Gesamtdiensteinkomnieu
bis zu 4500 JC einschließlich 25 M monatlich
Ledige, die im eigenen Hausstand Angehörige unterhalten,
stehen den Verheirateten ohne Kinder gleich.
3. für Verheiratete mit Kindern bis zum vollendeten 16. Lebens
jahre, und wenn die Kinder ohne eigenes Einkommen sich
noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden und von dem
Vater unterhalten werden, bis zum vollendeten 18. Lebens
jahre beieinem GesamtdiensteiukommenbisOOOO^ einschließlich:
bei 1 Kind 30 M monatlich
- 2 Kindern 36 M -
und so fort für jedes weitere Kind 5 M monatlich mehr.
Im übrigen behält es bei den in den bisherigen Gemeinde
beschlüssen aufgestellten Grundsätzen für die Kriegszulagc sein
Bewenden.
II. Die am Waisenhause und Arbeitshause Ruinmelsburg beschäftigten
Viktoriaschwestern erhalten voni 1. Januar 1917 ab eine Kriegs
zulage von 12 M monatlich.
III. Die erforderlichen Mittel werden vom Vorschußkonto verauslagt.
Ueber die endgültige Deckung wird später entschieden werden.
Der Vorsitzende teilt mit, daß hierzu ein Bittgesuch der
städtischen Beamten, Lehrer- und Lehrerinnenvereine vorliege, in
dem gebeten werde, die Vorlage des Magistrats dahin zu
erweitern, daß zur Behebung der außerordentlichen Notlage, noch
vor Weihnachten einmalige Beihilfen gewährt und ferner bei
Gewährung der laufenden Kriegszulage die im Ruhestand
lebenden Beamten, Lehrer und Lehrerinnen nicht ausgeschlossen werden.
Ein weiteres Bittgesuch des Oberstadtsekretärs a. D. Gettwart gehe
dahin, den im Ruhestand lebenden Beamten der Stadt, insbesondere
den sogenannten Altpensionären eine Kriegsunterstützung zu bewilligen
und sie in ihren Pensionsbezügen mit denen der Neupensionäre der
selben Alters- und Gehallsstufen gleichzustellen.
In der nunmehr eröffneten Debatte wird hervorgehoben, daß
Neuanschaffungen von Wäsche und Kleidung sich nicht mehr zurück
stellen ließen. Schulden hätten gemacht werden müßen. Man müsse
hauptsächlich in Betracht ziehen, daß, während es heute den Angestellten
und Arbeitern in der Privatindustrie möglich sei, Löhne zu erziele»,
die in der Tat die Teuerung einigermaßen wettmachen können, das bei
den städtischen Angestellten und Arbeitern einfach nicht möglich sei.
Im speziellen werde gewünscht: höhere Teuerungszulagen für die
Ledigen und kinderlos Verheiratete, höhere Kinderzulagen für die Ver
heirateten, allgemeine Zulagen für das Personal in den Kranken- und
Pflegeanstalten. Es werden darauf hingewiesen, daß andere Kommunen
mehr zahlten beispielsweise Lichtenberg, Reinickendorf, Tegel, Treptow,
Köpenick, Wittenau, was diesen kleinen Kommunen möglich sei, müsse
auch Berlin leisten können. Von den Teuerungszulagen können Neu
anschaffungen nicht gemacht werden, daher müsse neben der lausenden
Teuerungszulage eine einmalige Teuerungszulage gewährt werden.
Der Staat gehe hierin mit gutem Beispiel voran. Die Zurückdatierung
der Vorlage um einen Monat sei notwendig, der hierdurch erforderliche
Mehrbetrag sei winzig im Verhältnis zur Notlage.
Von den Herren Magistratsvertretern sowohl von den Mit
gliedern des Ausschusses wird diesen Ausführungen entgegengehalten,
daß der Magistrat die Notlage seiner Beamten, Angestellten und
Arbeiter ja anerkenne, er habe bei Bemessung der Zulage jedoch
Rücksicht zu nehmen aus die Steuerzahler, die das bisherige Mehr
von etwa 60 pCk. mit 7 Millionen Mark ausbringen müssen, er
müsse deshalb stets die mittlere Linie einhalten. Der Stadt hole
durch die einmalige Zulage jetzt erst das nach, was Berlin bis jetzt
laufend gegeben habe. Der Herr Kämmerer warnt davor,
die wohlerwogenen Sätze des Magistrats noch übertreffen zu wollen.
Es liege durchaus kein Anlaß vor, bei Achtzehnjährigen die Sätze zu
erhöhen, zumal, wie von anderer Seite ausgeführt wird, die Ledigen
unter 18 Jahren die Summe ja gar nicht ausgezahlt erhielten, vielmehr
2 / a davon an die Sparkasse abgegeben werden müssen. Die Not des
Krieges wegzuschaffen sei nicht Aufgabe der Vorlage,- diese solle nur
ein Ausgleich sein, den der Magistrat so gut wie möglich zu schaffen
gesucht habe.
Bezüglich der städtischen Pensionäre werde daraus hingewiesen,
daß ihr Gesuch erledigt sei durch die neuerliche Vorlage betreffend die
Erhöhung des Kämmereiuntecstützungssonds (Beschluß vom 30. No
vember 1916, Protokoll Nr. 12).
Ueber die im Laufe der Debatte gestellten Anträge wird nunmehr
wie folgt abgestimmt:
a) die Grenze des Gesamtdiensteinkommens auf 5000 M herabzu
setzen, dagegen die Zulagen bei einem Gesamtdiensteinkommen