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M 38.
(565—569.)
Varlsgen
1916
16. Dezember
für üie
Stsütverorünetenoerlsmmlung;u Berlin.
56». Vorlage <J -Nr. 1236A. gen 1.16) — zur Beschlußfassung—,
die Erhöhung desEtatsansatzes bei Kapitel V. Abteilung 1
Titel I Pos. 4 der Ausgabe um 76 666 M betreffend.
Tie Armendirektion hat in ihrer Sitzung vom 13. November 1916
beschlossen, in Berücksichtigung der durch die Kriegsvcrhälinisse besonders
bedrückten wirtschaftlichen Lage der ihrer Fürsorge unterstehenden Per
sonen die an, 1. Januar 1917 zu zahlende Winterunterstützung von
8 auf 10 M für jeden Empfänger zu erhöhen. Die zur Verfügung
stehenden Etatsmittel betragen 345 000 M. Die genannte Erhöhung
würde eine Mehrausgabe von 70 000 M bedingen.
Indem wir uns dem Antrage der Armendirektion anschließen,
ersuchen wir um folgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung erklärt sich mit der Erhöhung der Winter
unterstützung von 8 auf 10 M für jeden Empfangsberechtigten und
mit der Ueberschreitnng von Kap. V, Abt. 1 Titel I Pos. 4 um
70 000 M einverstanden.
Berlin, den 12. Dezember 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Wermut h.
J.-Nr. 817. 8t. V. 1./16.
566. Vorlage (J.-Nr. 489 Wais. gen. I./16) — zur Beschluß
fassung — über 1. die Weiterbewilligung der für die
Waisenkinder gezahlten Teuerungszulage zu dem Pflege-
gelde über den 31. März 1917 hinaus und 2. die Er
höhung der Teuerungszulage für die Waisenkinder
unter 6 Jahren vom 1. Januar 1617 ab.
Am 4. November 1918 hat die Stadtverordnetenversammlung
(Protokoll Nr. 9) sich damit einverstanden erklärt, daß das von der
Waisenverwaltung zu zahlende Pflegegeld
für Säuglinge und Kinder bis zu 2 Jahren um monatlich 3,«o M,
- Kinder von 2—6 Jahren - - 1,50 -,
- ältere Kinder - - 4,so -
vom 1 Oktober 1915—31 März 1916 erhöht werde. Durch Beschluß
vom 23. März 1916 (Protokoll Nr. 12) hat die Versammlung sich
dann mit der Weiterzahlung dieser Teuerungszulagen bis zum 31. März
1917 einverstanden erklärt. Es läßt sich schon jetzt absehen, daß bis
zu diesem Zeitpunkt die Teuerung nicht zu Ende gehen wird, und es
erscheint daher erforderlich, die erhöhten Pflegegelder auch über den
31. März 1917 hinaus auf ein weiteres Jahr zu zahlen. Aber damit
nicht genug, hat sich das Bedürfnis herausgestellt, die Kriegszulagen
für die Kinder unter 6 Jahren weiter zu erhöhen. Vielfache Bitten
der Pflegemütter gerade dieser kleinen Kinder haben die Waisen
verwaltung zu dem Antrage bei uns veranlaßt, für diese Kinder eine
abermalige Zulage von je 1,»o ,M zu gewähren, so daß die gesamte Erhöhung
für die Kinder unter 2 Jahren monatlich 4,so M,
- « - von 2—6 - - 3,50 --,
betragen würde. Wir haben die Berechtigung des von der Waisen-
verivaltnng vorgetragenen Wunsches anerkennen müssen und bitten die
Stadtverordnetenversammlung nunmehr, auch Ihrerseits der Steigerung
der Zulage für die kleineren Kinder zuzustimmen. Die Ausgabe, die
durch die Gewährung der Kriegszulage im bisherigen Umfange ent
stehen wird, beträgt jährlich etwa 400 000 Ji; die weitere Erhöhung
der Zulage für die Kinder unter 6 Jahren wird jährlich auf etwa
75 000 M Kosten verursachen, so daß die Mehraufwendungen (neben den
geltenden Wegegeldern) jährlich sich auf etwa 475 000 M beziffern
werden. Wir beabsichtigen, wie bisher, die gesamte Zulage zunächst
aus dem Waisenetat (Kap. V, 3) zu zahlen, am Jahresschlüsse aber
durch das Vorschußkonto erstatten zu lassen; die endgültige Bezahlung
sott also offen bleiben. Wir beantragen hiernach, folgenden Beschluß
zu fassen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß vom 1. Januar 1917
ab bis zum 31. März 1918 von der Waisenverwaltung neben dem
zu zahlenden Pflegegelde Teueuerungszulagen gewährt werden:
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