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Volume No. 38 (565-569), 1916/12/16

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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521 
M 38. 
(565—569.) 
Varlsgen 
1916 
16. Dezember 
für üie 
Stsütverorünetenoerlsmmlung;u Berlin. 
56». Vorlage <J -Nr. 1236A. gen 1.16) — zur Beschlußfassung—, 
die Erhöhung desEtatsansatzes bei Kapitel V. Abteilung 1 
Titel I Pos. 4 der Ausgabe um 76 666 M betreffend. 
Tie Armendirektion hat in ihrer Sitzung vom 13. November 1916 
beschlossen, in Berücksichtigung der durch die Kriegsvcrhälinisse besonders 
bedrückten wirtschaftlichen Lage der ihrer Fürsorge unterstehenden Per 
sonen die an, 1. Januar 1917 zu zahlende Winterunterstützung von 
8 auf 10 M für jeden Empfänger zu erhöhen. Die zur Verfügung 
stehenden Etatsmittel betragen 345 000 M. Die genannte Erhöhung 
würde eine Mehrausgabe von 70 000 M bedingen. 
Indem wir uns dem Antrage der Armendirektion anschließen, 
ersuchen wir um folgende Beschlußfassung: 
Tie Versammlung erklärt sich mit der Erhöhung der Winter 
unterstützung von 8 auf 10 M für jeden Empfangsberechtigten und 
mit der Ueberschreitnng von Kap. V, Abt. 1 Titel I Pos. 4 um 
70 000 M einverstanden. 
Berlin, den 12. Dezember 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Wermut h. 
J.-Nr. 817. 8t. V. 1./16. 
566. Vorlage (J.-Nr. 489 Wais. gen. I./16) — zur Beschluß 
fassung — über 1. die Weiterbewilligung der für die 
Waisenkinder gezahlten Teuerungszulage zu dem Pflege- 
gelde über den 31. März 1917 hinaus und 2. die Er 
höhung der Teuerungszulage für die Waisenkinder 
unter 6 Jahren vom 1. Januar 1617 ab. 
Am 4. November 1918 hat die Stadtverordnetenversammlung 
(Protokoll Nr. 9) sich damit einverstanden erklärt, daß das von der 
Waisenverwaltung zu zahlende Pflegegeld 
für Säuglinge und Kinder bis zu 2 Jahren um monatlich 3,«o M, 
- Kinder von 2—6 Jahren - - 1,50 -, 
- ältere Kinder - - 4,so - 
vom 1 Oktober 1915—31 März 1916 erhöht werde. Durch Beschluß 
vom 23. März 1916 (Protokoll Nr. 12) hat die Versammlung sich 
dann mit der Weiterzahlung dieser Teuerungszulagen bis zum 31. März 
1917 einverstanden erklärt. Es läßt sich schon jetzt absehen, daß bis 
zu diesem Zeitpunkt die Teuerung nicht zu Ende gehen wird, und es 
erscheint daher erforderlich, die erhöhten Pflegegelder auch über den 
31. März 1917 hinaus auf ein weiteres Jahr zu zahlen. Aber damit 
nicht genug, hat sich das Bedürfnis herausgestellt, die Kriegszulagen 
für die Kinder unter 6 Jahren weiter zu erhöhen. Vielfache Bitten 
der Pflegemütter gerade dieser kleinen Kinder haben die Waisen 
verwaltung zu dem Antrage bei uns veranlaßt, für diese Kinder eine 
abermalige Zulage von je 1,»o ,M zu gewähren, so daß die gesamte Erhöhung 
für die Kinder unter 2 Jahren monatlich 4,so M, 
- « - von 2—6 - - 3,50 --, 
betragen würde. Wir haben die Berechtigung des von der Waisen- 
verivaltnng vorgetragenen Wunsches anerkennen müssen und bitten die 
Stadtverordnetenversammlung nunmehr, auch Ihrerseits der Steigerung 
der Zulage für die kleineren Kinder zuzustimmen. Die Ausgabe, die 
durch die Gewährung der Kriegszulage im bisherigen Umfange ent 
stehen wird, beträgt jährlich etwa 400 000 Ji; die weitere Erhöhung 
der Zulage für die Kinder unter 6 Jahren wird jährlich auf etwa 
75 000 M Kosten verursachen, so daß die Mehraufwendungen (neben den 
geltenden Wegegeldern) jährlich sich auf etwa 475 000 M beziffern 
werden. Wir beabsichtigen, wie bisher, die gesamte Zulage zunächst 
aus dem Waisenetat (Kap. V, 3) zu zahlen, am Jahresschlüsse aber 
durch das Vorschußkonto erstatten zu lassen; die endgültige Bezahlung 
sott also offen bleiben. Wir beantragen hiernach, folgenden Beschluß 
zu fassen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß vom 1. Januar 1917 
ab bis zum 31. März 1918 von der Waisenverwaltung neben dem 
zu zahlenden Pflegegelde Teueuerungszulagen gewährt werden: 
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