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Volume No. 36 (548-558), 1916/12/09

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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langen ist selbstverständlich der Unternehmer Schultz vorerst zur 
Sache g hört worden. Da er sich bereit gefunden hat, angesichts des 
neuen nachträglichen Angebots mit feinem Angebot gleichfalls auf 
21 M für den Wagen herunterzugehen, ist der Magistrat bei der Er- 
teilung des Zuschlags an ihn verblieben, jedoch nunmehr zu dem Preise 
von 21 M für den Wagen. 
Der Unternehmer Schultz hat hier eine ganze Anzahl günstiger 
Referenzen (das Generalbureau des Generalkommandos, der Allgemeinen 
Elektrizitätsgesellschaft, der Firma .Hermann Tietz und angesehener 
Baufirmen» vorgelegt. Erkundigungen bei seinen Berufsgenossen,darunter 
eines im städtischen Ehrendienst stehenden Fuhrunternehmens, sind 
günstig ausgefallen. Die Besichtigung seines Fuhrparks selbst an Ort 
und Stelle gestattet ein günstiges Urteil über die Ordnung des Be 
triebes und seine Leistungsfähigkeit. Es wird beantragt, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Ge 
stellung der Aktenwagen zum Preise von 21 M für den Wagen und 
den Tag vom 1. ?lpril 1917 bis 31. März 1920 an den Fuhrunter 
nehmer Georg Schultz. Weißensee, vergeben wird. 
Berlin, den 7. Dezember 1916. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J-Nr. 806 8t V. 1/16. 
oäö Vortage (J-Nr. 1813/16 Stift.) - zur Beschlutzfafsuttg — 
betreffend Annahme einer Zuwendung, welche der Geh. 
Kommerzienrat Benno Orenstein der Stadtgemcinde 
Berlin mit einem Kapital von rund 209 00» Mark zur 
Begründung einer wohltätigen Stiftung zu machen bc» 
abfichtigt. 
Der Geh. Kommerzienrat Benno Orenstein beabsichtigt zum 
Andenken an seine kürzlich verstorbenen Söhne Fritz und Kurt ein 
Kapital von 200 000 M nominell 5 pCt. Kriegsanleihe zur Begründung 
einer wohltätigen Stiftung schenkungsweise der Stadtgemcinde Berlin 
unter folgenden Bedingungen zu übereignen: 
1. Das Stiftungskapital besteht in nominell 200 000 M 5 proz. 
Kriegsanleihe, 
2. die Stiftung trägt den Namen: Fritz und Kurt Orenstein- 
Stiftung. Sie wird keine juristische Person, vielmehr erfolgt die Ber- 
iöaltung durch die städtische Stiftungsdeputation unter Zuziehung 
von zwei Mitgliedern der Familie des Stifters. 
Die Verwaltung geschieht in der Weise, daß der betreffende De 
zernent der Städtischen Stiftungsdeputation in jedem einzelnen Falle 
die Gegenzeichnung des Vorsitzenden der Städtischen Stistungsdepu- 
tation und inindestens eines der beiden oben erwähnten Mitglieder 
der Familie des Stifters einholt. 
Die beiden Familienmitglieder haben ein Borschlagsrecht, das 
für die Stiftungsdeputation bindend ist, soweit nicht im einzelnen 
Falle erhebliche B denken, insbesondere gegen die Persönlichkeit des 
Unterstützungsbedürftigen, bestehen. 
Die Mitwirkung der Familie des Stifters fäll! fort, wenn keine 
Kinder und auch keine Enkel vom Stifter mehr am Leben sind, ebenso, 
insolange nicht wenigstens eins der beiden designierten Familienmit 
glieder seinen ständigen Wohnsitz in Berlin oder in einem Vororte 
Berlins hat. 
3. Personenkreis: Hilfsbedürftige, vorzugsweise erblindete Krieger, 
ohne Unterschied der Konfession, welche wenigstens zwei Jahre im 
Stadtkreis Berlin ihren Wohnsitz gehabt haben, sowie deren Witwen 
und Waisen, nach Verlauf von 30 Jahren, insoweit hilfsbedürftige 
Personen der eben erwähnten Kategorie nicht mehr vorhanden sind, 
andere hilfsbedürftige Personen, ohne Unterschied der Konfession, die 
wenigstens zwei Jahre im Stadtkreis Berlin ihren Wohnsitz gehabt haben. 
4. Von dem Stiftungskapital wird die Hälfte festgelegt, so daß 
nur die Zinsen zur Verwendung gelangen; was die andere Hälfte be 
trifft, so kommt außer den Zinsen auch das Kapital zur Verwendung 
in solchen Raten, daß es in 16 Jahren ausgezehrt ist. 
5. Die Schenkungssteuer trägt der Stifter. 
Wir haben beschlossen, die Schenkung unter den angegebenen 
Bedingungen anzunehmen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit d§r Annahme der seitens 
des Geh. Kommerzienrats Benno Orenstein für die Stadtgemeinde 
Berlin beabsichtigten Zuwendung von 200 000 M ö pCt. Kriegsanleihe 
unter den angegebenen Bedingungen einverstanden. 
Berlin, 7. Dezember 1916. 
Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt 
Wermut h. 
J.-Nr. 810 8t. V. I./16.
	        
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