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langen ist selbstverständlich der Unternehmer Schultz vorerst zur
Sache g hört worden. Da er sich bereit gefunden hat, angesichts des
neuen nachträglichen Angebots mit feinem Angebot gleichfalls auf
21 M für den Wagen herunterzugehen, ist der Magistrat bei der Er-
teilung des Zuschlags an ihn verblieben, jedoch nunmehr zu dem Preise
von 21 M für den Wagen.
Der Unternehmer Schultz hat hier eine ganze Anzahl günstiger
Referenzen (das Generalbureau des Generalkommandos, der Allgemeinen
Elektrizitätsgesellschaft, der Firma .Hermann Tietz und angesehener
Baufirmen» vorgelegt. Erkundigungen bei seinen Berufsgenossen,darunter
eines im städtischen Ehrendienst stehenden Fuhrunternehmens, sind
günstig ausgefallen. Die Besichtigung seines Fuhrparks selbst an Ort
und Stelle gestattet ein günstiges Urteil über die Ordnung des Be
triebes und seine Leistungsfähigkeit. Es wird beantragt, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Ge
stellung der Aktenwagen zum Preise von 21 M für den Wagen und
den Tag vom 1. ?lpril 1917 bis 31. März 1920 an den Fuhrunter
nehmer Georg Schultz. Weißensee, vergeben wird.
Berlin, den 7. Dezember 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J-Nr. 806 8t V. 1/16.
oäö Vortage (J-Nr. 1813/16 Stift.) - zur Beschlutzfafsuttg —
betreffend Annahme einer Zuwendung, welche der Geh.
Kommerzienrat Benno Orenstein der Stadtgemcinde
Berlin mit einem Kapital von rund 209 00» Mark zur
Begründung einer wohltätigen Stiftung zu machen bc»
abfichtigt.
Der Geh. Kommerzienrat Benno Orenstein beabsichtigt zum
Andenken an seine kürzlich verstorbenen Söhne Fritz und Kurt ein
Kapital von 200 000 M nominell 5 pCt. Kriegsanleihe zur Begründung
einer wohltätigen Stiftung schenkungsweise der Stadtgemcinde Berlin
unter folgenden Bedingungen zu übereignen:
1. Das Stiftungskapital besteht in nominell 200 000 M 5 proz.
Kriegsanleihe,
2. die Stiftung trägt den Namen: Fritz und Kurt Orenstein-
Stiftung. Sie wird keine juristische Person, vielmehr erfolgt die Ber-
iöaltung durch die städtische Stiftungsdeputation unter Zuziehung
von zwei Mitgliedern der Familie des Stifters.
Die Verwaltung geschieht in der Weise, daß der betreffende De
zernent der Städtischen Stiftungsdeputation in jedem einzelnen Falle
die Gegenzeichnung des Vorsitzenden der Städtischen Stistungsdepu-
tation und inindestens eines der beiden oben erwähnten Mitglieder
der Familie des Stifters einholt.
Die beiden Familienmitglieder haben ein Borschlagsrecht, das
für die Stiftungsdeputation bindend ist, soweit nicht im einzelnen
Falle erhebliche B denken, insbesondere gegen die Persönlichkeit des
Unterstützungsbedürftigen, bestehen.
Die Mitwirkung der Familie des Stifters fäll! fort, wenn keine
Kinder und auch keine Enkel vom Stifter mehr am Leben sind, ebenso,
insolange nicht wenigstens eins der beiden designierten Familienmit
glieder seinen ständigen Wohnsitz in Berlin oder in einem Vororte
Berlins hat.
3. Personenkreis: Hilfsbedürftige, vorzugsweise erblindete Krieger,
ohne Unterschied der Konfession, welche wenigstens zwei Jahre im
Stadtkreis Berlin ihren Wohnsitz gehabt haben, sowie deren Witwen
und Waisen, nach Verlauf von 30 Jahren, insoweit hilfsbedürftige
Personen der eben erwähnten Kategorie nicht mehr vorhanden sind,
andere hilfsbedürftige Personen, ohne Unterschied der Konfession, die
wenigstens zwei Jahre im Stadtkreis Berlin ihren Wohnsitz gehabt haben.
4. Von dem Stiftungskapital wird die Hälfte festgelegt, so daß
nur die Zinsen zur Verwendung gelangen; was die andere Hälfte be
trifft, so kommt außer den Zinsen auch das Kapital zur Verwendung
in solchen Raten, daß es in 16 Jahren ausgezehrt ist.
5. Die Schenkungssteuer trägt der Stifter.
Wir haben beschlossen, die Schenkung unter den angegebenen
Bedingungen anzunehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit d§r Annahme der seitens
des Geh. Kommerzienrats Benno Orenstein für die Stadtgemeinde
Berlin beabsichtigten Zuwendung von 200 000 M ö pCt. Kriegsanleihe
unter den angegebenen Bedingungen einverstanden.
Berlin, 7. Dezember 1916.
Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt
Wermut h.
J.-Nr. 810 8t. V. I./16.