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I. April 1906 als Steuererheber angestellt. Er hat sich in dieser
Stellung gut geführt und befriedigende Leistungen ausgewiesen. Seine
Gesundheit war jedoch auf die Dauer den Anforderungen des Außen
dienstes nicht gewachsene er erkrankte zweimal an Lungenkatarrh und
einmal an Lungenentzündung. Seine von uns veranlaßte Unter
suchung du.rch den städtischen Vertrauensarzt ergab, daß er für den
Außendienst nicht mehr geeignet sei. wohl aber noch für den Bureau
dienst tauglich erscheine. Wir ließen ihn mit seinem Einverständnis
probeweise den Dienst eines ständigen Bureaugehilsen versehen. Er
hat diesen Probedienst zu unserer Zufriedenheit verrichtet und auch
die für ständige Bureaugehilfen vorgeschriebene Vorprüfung bestanden.
Wir beabsichtigen daher, Herrn Rögnitz vom I. Januar 1917 ab
als ständigen Bureaugehilfen anzustellen und ihm dabei sein bisheriges
Besoldungsdienstalter vom 1. April 1906 zu belassen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir ergebenst um
Aeußerung gemäß § 56,6 der Städteorduung.
Berlin, den 7. November 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J. -Nr. 747 8t. V. 1/16.
525. Vorlage (J.-Nr. P. 226 Wasser 16) — zur Beschluß
fassung — betreffend die Anstellung von zwei Rohr
meistern.
Die Rohrmeister bei den Wasserwerken werden, nachdem sie
5 Jahre auf Grund Privatdienstvertrages beschäftigt waren, als Ge
meindebeamte angestellt — Stadtverordnetenbeschluß vom 22, März
1901, Gemeindeblatt von 1901 S. 130 —.
Die Rohrmcister Heinrich Martens, geboren am 23. März 1883
und Paul Michna, geboren am 20. Oktober 1883, deren Personal
akten beigefügt sind, haben jetzt eine fünfjährige Dienstzeit erreicht.
Sie haben sich in ihren Stellungen bewährt und sich dienstlich und
außerdienstlich einwandfrei geführt. Nach den beiliegenden Gutachten
unseres Vertrauensarztes vom 29. September bezw. 28, Oktober d Js.
sind sie auch körperlich für den Gemeindedienst geeignet. Wir wollen
sie daher vom 1. November d. Js. ab als Gemeindebeamte in der
Betriebsverwaltung der städtischen Wasserwerke mit dreimonatlicher
Kündigung anstellen. Martens wohnt Trakehner Straße 3, und
Michna Ahlbecker Straße 19 Hierselbst.
Wie ersuchen um Aeußerung gemäß § 66 Abs. 6 der Städte
ordnung.
Berlin, den 8. November 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Wermut h.
J.-Nr. 754 St. V. 1/16.
526. Vorlage (J.-Nr. 873 6. 8. 3/16) - zur Veschlnßfaffung —
betreffend die Anstellung eines Architekten bei der Tief-
banvcrwaltung.
Der Architekt Felix Unglaube, geboren am 24. Februar 1887,
wohnhaft Potsdamer Straße 71, ist am 9, September 1907 in den
hiesigen städtischen Dienst als Techniker 1. Klasse bei der Tiefbau
verwaltung eingetreten und am 21. Juli 1913 zum Architekten be
fördert worden.
Seine Tätigkeit wie seine Führung haben befriedigt, so daß wir
ihn vom 1. Januar 1917 ab als Architekten aus Lebenszeit anstellen
wollen. Er steht zur Zeit im Felde. Ein Gutachten kann daher
nicht beigebracht werden Wir werden aber seine Anstellung von dem
Nachweis der körperlichen Brauchbarkeit abhängig machen.
Er soll in die freigewordene Stelle eines Ingenieurs treten. Auf
die Anstellung eines Architekten bei der Tiefbanverwaltung legen wir
deswegen großen Wert, weil beim Tiefbau stets Fragen aus dem
Gebiete des Hochbaus milzuerledigen sind, die die Mitarbeit eines
brauchbaren Architekten notwendig machen. Dem entsprechend werden
wir in, nächsten Etat XI2 die Umwandlnng der Position 3 des
Titels VII „Ingenieure" in „Ingenieure und Architekten" vornehmen.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 66,6 der Städteordnung.
Berlin, den 30. Oktober 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 725 8t. V. 1/16.
527. Vorlage tJ.-Nr. 2257 Kan. VI/16) — zur Veschlußfaffuug —
betreffend die Anstellung eines MaschinenfiihrerS bei den
stanalisationsarbeiten.
Die Anstellung der Maschinenführer bei den Kanalisationswerken
erfolgt nach vierteljähriger privatdicnstlicher Beschäftigung.
Der Maschinenführer Fritz Lämmchen, geboren am 21. Oktober