Path:
Volume Anlage: (509-533), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 11. November 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

489 
alt ist, von der Bestimmung der Grundsätze sür die Ausführung des 
Normalbesoldungsetats über bei Anstellung von Oberlehrern an 
höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze abgesehen wird. 
Berlin, den 26. September 1916. 
Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt. 
Wermuth. 
J.-Nc. 657 8t. V. 1/16. 
520. Borlage (J.-Nr. 1799 Krch. 1.16) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Anstellung des über 35 Jahre alte« 
Kandidaten des höheren Lehramts Dr. Karl Bernecker 
als Oberlehrer an einer höheren Lehranstalt. 
Wir beabsichtigen, eine an dem hiesigen Königstädlischen Real 
gymnasium durch das Ausscheiden des jetzigen Inhabers freie Oberlehrer- 
stelle vom 1. Oktober d. Js. ab dem Kandidaten des höheren Lehramts 
Dr. Karl Bernccker zu übertragen 
Dieser ist nach seiner Lehrbefähigung ganz besonders sür diese 
Stelle geeignet, hat aber, da er am 11. Mai 1876 geboren ist. die 
durch die Bestimmungen des Normalbesoldungsetats sür die Anstellung 
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren überschritten. 
Dr. Bernerker war vom 1. April 1900 bis 1. Februar 1904 
Gemeindeschullehrer. Am 1, April 1904 ging er als Lehrer an die 
Deutsche Schule zu Paris, kehrte nach Ablaus eines Jahres zurück und 
hörte Vorlesungen an der hiesigen Universität. Am 16. Januar 1904 
bestand er die Prüfung als Rektor, am 19. Dezember 1907 die Prüfung 
als Mittelschullehrer, am 27. Dezember 1909 die Reifeprüfung an der 
Berger-Oberrealschule zu Posen und am 1. Juli 1915 die Prüfung 
pro kLCuItato doicendi an höheren Schulen Von da ab war er an 
höheren Schulen, zuletzt am hiesigen Königstädtischen Realgymnasium 
tätig, nachdem er vorher seit 1906 an verschiedenen hiesigen Privat- 
ichuien beschäftigt gewesen war. Er hat sich als ein sehr tüchtiger 
Lehrer erwiesen und gute Lehrersolge erzielt. Aus diesem Grunde 
beabsichtigen wir, ihn trotz der Ueberschreitung der Altersgrenze lebens 
länglich anzustellen. 
Herr Dr. Bernecker ist nach dem u. R. in Urschrift hier bei 
gefügten Physikatsgutachten voni 14. September d. Js. für den Schul 
dienst körperlich geeignet, und cs liegt danach keinerlei Befürchtung 
vor, daß er vorzeitig dienstunfähig werden wird. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich 
des an einer städtischen höheren Lehranstalt anzustellenden Kandidaten 
des höheren Lehramts Dr. Karl Bernecker, welcher über 35 Jahre 
alt ist, von der Bestimmung der Grundsätze sür die Ausführung des 
Normalbesoldungsetats über die bei Anstellung von Oberlehrern an 
den höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze abgesehen wird 
Berlin, den 7. Oktober 1916. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Wermuth. 
J.-Nr. 695 8t. V. 1/16. 
521. Borlage7(J 'Nr. 468 Xun. V1/16) — zur Befchlutzfaffung — 
betreffend die Anstellung eines landwirtschaftlich-tech 
nischen Hilfsarbeiters. 
Die Stelle des landwirtschastlich-teck)nischcn Hilfsarbeiters des 
städtischen Güterdircktors ist am 15. Juli 1913 und zwar zunächst 
diätarisch dem Dr. phil. Ernst Dorsch übertragen worden. 
Herr Dr. Dorsch, geboren 9. Januar 1879 zu Groß Bestcndorf, 
Kreis Mohrungen Ostpr., verfügt über eingehende landwirtschaftliche 
praktische und ivissenschaftliche Kenntnisse und hat sich in seiner Stellung 
auf das beste bewährt, so daß wir jeyt seine Anstellung als Betriebs- 
beamter gegen dreimonatliche Kündigung und zwar mit Rücksicht aus 
seine lange diätarische Beschäftigung schon vom 1. April 1916 ab 
beabsichtigen. Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes ist er 
auch körperlich für den Kommunaldienst geeignet. 
Darüber, daß er das 35. Lebensjahr um 2 Jahre überschritten hat, 
bitten wir hinwegzusehen. 
Durch Beschluß vom 8. Mai 1913 — Protokoll Nr. 44, Gemeinde- 
blatt Seite 216 — hat sich die Stadtverordnetenversammlung aus den 
in unserer Vorlage vom 21. April 1913 entwickelten Gründen mit 
der Bewilligung von Ansangsdiäten in Höhe von 4000 M einverstanden 
erklärt: eine weitere Diätenerhöhung hat bisher nicht stattgefunden. 
Wir beabsichtigen nunmehr, bei der Anstellung dem Dr. Dorsch die 
seinen Diäten entsprechende nächsthöhere Gehaltsstufe seiner Gehalts 
ordnung von 4 100 . \i zu bewilligen unter Festsetzung seines Besoldungs 
dienstalters auf den 1. April 1908. 
Wie in der vorerioähnten Vorlage vom 21. April 1913 näher 
ausgeführt ist, hat Dr. Dorsch ein vollständiges akademisches Studium 
nebst abschließeiiden Staatsexamen und das Doktorexamen absolviert, er
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.