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alt ist, von der Bestimmung der Grundsätze sür die Ausführung des
Normalbesoldungsetats über bei Anstellung von Oberlehrern an
höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze abgesehen wird.
Berlin, den 26. September 1916.
Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
Wermuth.
J.-Nc. 657 8t. V. 1/16.
520. Borlage (J.-Nr. 1799 Krch. 1.16) — zur Beschlußfassung —
betreffend die Anstellung des über 35 Jahre alte«
Kandidaten des höheren Lehramts Dr. Karl Bernecker
als Oberlehrer an einer höheren Lehranstalt.
Wir beabsichtigen, eine an dem hiesigen Königstädlischen Real
gymnasium durch das Ausscheiden des jetzigen Inhabers freie Oberlehrer-
stelle vom 1. Oktober d. Js. ab dem Kandidaten des höheren Lehramts
Dr. Karl Bernccker zu übertragen
Dieser ist nach seiner Lehrbefähigung ganz besonders sür diese
Stelle geeignet, hat aber, da er am 11. Mai 1876 geboren ist. die
durch die Bestimmungen des Normalbesoldungsetats sür die Anstellung
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren überschritten.
Dr. Bernerker war vom 1. April 1900 bis 1. Februar 1904
Gemeindeschullehrer. Am 1, April 1904 ging er als Lehrer an die
Deutsche Schule zu Paris, kehrte nach Ablaus eines Jahres zurück und
hörte Vorlesungen an der hiesigen Universität. Am 16. Januar 1904
bestand er die Prüfung als Rektor, am 19. Dezember 1907 die Prüfung
als Mittelschullehrer, am 27. Dezember 1909 die Reifeprüfung an der
Berger-Oberrealschule zu Posen und am 1. Juli 1915 die Prüfung
pro kLCuItato doicendi an höheren Schulen Von da ab war er an
höheren Schulen, zuletzt am hiesigen Königstädtischen Realgymnasium
tätig, nachdem er vorher seit 1906 an verschiedenen hiesigen Privat-
ichuien beschäftigt gewesen war. Er hat sich als ein sehr tüchtiger
Lehrer erwiesen und gute Lehrersolge erzielt. Aus diesem Grunde
beabsichtigen wir, ihn trotz der Ueberschreitung der Altersgrenze lebens
länglich anzustellen.
Herr Dr. Bernecker ist nach dem u. R. in Urschrift hier bei
gefügten Physikatsgutachten voni 14. September d. Js. für den Schul
dienst körperlich geeignet, und cs liegt danach keinerlei Befürchtung
vor, daß er vorzeitig dienstunfähig werden wird.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß hinsichtlich
des an einer städtischen höheren Lehranstalt anzustellenden Kandidaten
des höheren Lehramts Dr. Karl Bernecker, welcher über 35 Jahre
alt ist, von der Bestimmung der Grundsätze sür die Ausführung des
Normalbesoldungsetats über die bei Anstellung von Oberlehrern an
den höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze abgesehen wird
Berlin, den 7. Oktober 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
Wermuth.
J.-Nr. 695 8t. V. 1/16.
521. Borlage7(J 'Nr. 468 Xun. V1/16) — zur Befchlutzfaffung —
betreffend die Anstellung eines landwirtschaftlich-tech
nischen Hilfsarbeiters.
Die Stelle des landwirtschastlich-teck)nischcn Hilfsarbeiters des
städtischen Güterdircktors ist am 15. Juli 1913 und zwar zunächst
diätarisch dem Dr. phil. Ernst Dorsch übertragen worden.
Herr Dr. Dorsch, geboren 9. Januar 1879 zu Groß Bestcndorf,
Kreis Mohrungen Ostpr., verfügt über eingehende landwirtschaftliche
praktische und ivissenschaftliche Kenntnisse und hat sich in seiner Stellung
auf das beste bewährt, so daß wir jeyt seine Anstellung als Betriebs-
beamter gegen dreimonatliche Kündigung und zwar mit Rücksicht aus
seine lange diätarische Beschäftigung schon vom 1. April 1916 ab
beabsichtigen. Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes ist er
auch körperlich für den Kommunaldienst geeignet.
Darüber, daß er das 35. Lebensjahr um 2 Jahre überschritten hat,
bitten wir hinwegzusehen.
Durch Beschluß vom 8. Mai 1913 — Protokoll Nr. 44, Gemeinde-
blatt Seite 216 — hat sich die Stadtverordnetenversammlung aus den
in unserer Vorlage vom 21. April 1913 entwickelten Gründen mit
der Bewilligung von Ansangsdiäten in Höhe von 4000 M einverstanden
erklärt: eine weitere Diätenerhöhung hat bisher nicht stattgefunden.
Wir beabsichtigen nunmehr, bei der Anstellung dem Dr. Dorsch die
seinen Diäten entsprechende nächsthöhere Gehaltsstufe seiner Gehalts
ordnung von 4 100 . \i zu bewilligen unter Festsetzung seines Besoldungs
dienstalters auf den 1. April 1908.
Wie in der vorerioähnten Vorlage vom 21. April 1913 näher
ausgeführt ist, hat Dr. Dorsch ein vollständiges akademisches Studium
nebst abschließeiiden Staatsexamen und das Doktorexamen absolviert, er