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Volume Anlage: (509-533), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 11. November 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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auf die Stadtgemeinde entfallende Teil seiner Pension mit jähr 
lich 2 340 M gezahlt wird. 
Berlin, den 19. September 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W ermu th. 
J.-Nr. 645 8t. V. 1/16. 
515. Borlage (I -Nr 1449 F. Sch. 1/15) - zur Beschlußfassung — 
betreffend die Zahlung einer Dienftdension. 
Der Werklehrer am städtischen Gewerbesaal Franz Henning, ge 
boren am 17. August 1872, wohnhaft zur Zeit Genthin, Garowerstr. 2c, 
trat am 1. Juli 1902 auf Privatdienstvertrag in den städtischen Dienst. 
Am 1. April 1911 wurde er in dieser Stellung als Gemeindebeamter 
aus Lebenszeit angestellt. 
Seit dem 8. November 1915 hat er krankheitshalber seinen Dienst 
nicht mehr versehen können. Nach dem Gutachten des städtischen Ver 
trauensarztes ist auf eine Wiederherstellung bis zur Erlangung seiner 
Tienstsähigkeit nicht zu rechnen. Henning hat die Tatsache seiner 
dauernden Dienstunfähigkeit anerkannt und sich mit seiner Versetzung 
in den Ruhestand zum 1. November 1916 einverstanden erklärt. Nach 
der in den Akten befindlichen Pensionsrechnung, die Henning als 
richtig anerkannt hat, steht ihm eine jährliche Dienstpension von 
2 340 M zu. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem am 1. No 
vember 1916 in den Ruhestand tretenden Werklehrer Franz 
Henning eine jährliche Dienstpension von 2340 M gezahlt werde. 
Berlin, den 16. Oktober 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 713 8t. V. 1/16. 
51«. «irlage (J.-Nr. 8. 10/1 8ch. Ic/16 Fach.) — zur Beschluß 
fassung — betreffend die Pensionierung der Gemeinde 
schulfachlehrerin Marie Heidenreich. 
Die am 16. März 1857 geborene Gemeindeschulfachlehrerin 
Marie Heidenreich, NW.21, Bundesratufer 12 wohnhaft, deren 
dauernde Dienstunsähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende 
vertrauensärztliche Attest vom 18. Mai 1916 descheinigt wird, ist aus 
unseren Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium vom 
I. Oktober 1916 ab mit ihrem Einverständnis in den Ruhestand ver 
setzt worden. Die ihr zustehende Pension beträgt bei einer pensions- 
sähigen Dienstzeit von mehr als 33 Jahren nach der beigefügten Nach 
weisung jährlich 2041 M, wovon 700 M auf die Staatskasse ent 
fallen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be 
schlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
Gemeindeschulfachlehrerin Marie Heidenreich vom 1. Oktober 1916 
ab, der auf die Stadtgemeinde entsallende Teil ihrer Pension mit 
jährlich 1341 Mark gezahlt wird. 
Berlin, den 5 Oktober 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J. -Nr. 690 8t. V. 1/16. 
517. Borlage (J.-Nr. 899 6. 8. 3/16) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Anstellung eines ärztlichen Direktors. 
Wir beabsichtigen, die durch das Ausscheiden des Geheimen 
Sanitätsrats Profestor l)r. Fränkel sreigewordene Stelle des ärzt 
lichen Direktors der inneren Abteilung des Krankenhauses am Urban 
vom 1. April 1916 ab zunächst auf die Dauer von 6 Jahren dem 
dirigierenden Arzt Professor vr. Albert Plehn zu übertragen. 
- Herr vr. Plehn, geboren 14. April 1861, wohnhaft Burggrafen- 
straße 4, bestand 1886 die Staatsprüfung, 1891 die Physikatsprüfung 
und trat 1894 als Regierungsrat in den Reichsdienst. Nach mehr 
jährigem Aufenthalt in Kamerun habilitierte er sich 1903 an der 
hiesigen Universität für innere Medizin und trat am 22. Juni 1903 
unter gleichzeitigem Ausscheiden aus dem Reichskolonialdienst in den 
städtischen Dienst als dirigierender Arzt der inneren Abteilung des 
Krankenhauses am Urban über. Nunmehr haben wir ihn auf Vor 
schlag der Deputation für die städtischen Krankenanstalten zum Direktor 
der inneren Abteilung des gleichen Krankenhauses geivählt. 
Nach den vertrauensärztlicl)en Gutachten vom 29. Juni 1916, 
dessen Ausstellung sich infolge seiner Erkrankung verzögerte, ist er auch 
körperlich für die Anstellung im Geutcindedienst geeignet.
	        
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