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(443—452.)
1916
23. September
vllrlsyen,
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt lind.
443. Borlage (J.-Nr. V. 36 Sch. Id/16.) - zur Beschlußfassung —
betreffend die Pensionierung der Gemeindeschullehrerin
Antonie Bollmuth.
Die am 28. Juni 1851 geborene Gemeindeschullehrerin Antonie
Volkmuth, 8 42, Luisenufer 11 wohnhaft, deren dauernde Dienst-
unfähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende vertrauens-
ärzlliche Attest vom 8. Mai 1916 bescheinigt wird, ist auf unseren
Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium vom 1. Oktober 1916
ab mit ihrem Einverständnis in den Ruhestand versetzt worden. Die
ihr zustehende Pension beträgt bei einer pensionsfähigen Dienstzeit von
mehr als 35 Jahren nach der beigefügten Nachweisung jährlich 2444 M,
wovon 700 M auf die Staatskasse entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlnng ersuchen wir um folgende Be
schlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Ge
meindeschullehrerin Antonie Volkmuth vom 1. Oktober 1916 ab,
der auf die Stadtgemeinde entfallende Teil ihrer Pension mit jährlich
1744 M gezahlt wird.
Berlin, den 7. September 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 616 81. V. 1/16.
444. Borlage (J.-Nr. 8.866 Sch. I d/16) - zur Beschlußfassung -
betreffend die Pensionierung der Gemeindeschullehrerin
Margarete Stegemann.
Die am 13. August 1862 geborene Gemeindeschullehrerin Mar
garete Stegemann, Charlottenburg, Schillerstraße 21 wohnhaft, deren
dauernde Dienstunfähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende
vertrauensärztliche Attest vom 4. April 1916 bescheinigt wird. ist auf
unseren Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium von, 1. Ok
tober 1916 ab mit ihrem Einverständnis in den Ruhestand versetzt
worden. Die ihr zustehende Pension beträgt bei einer pensionssähigen
Dienstzeit von mehr als 27 Jahren nach der beigefügten Nachweisung
jährlich 1943 M, wovon 700 J6 auf die Staatskasse entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be
schlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Ge-
meindeschullehrerin Margarete Stegemann vom 1. Oktober 1916
ab, der auf die Stadtgemeinde entfallende Teil ihrer Pension mit
jährlich 1243 M gezahlt wird.
Berlin, den 8. September 1916.
l Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Wermuth.
J.-Nr. 617 8t. V. 1/16.
445. Borlage (J.-Nr. 775 G. B. 3/16) — zur Beschlußfassung -
betreffend die Anstellung eines Stadtschulinspektors.
Wir beabsichtigen, die durch den Tod des Stadtschulinspektors
vr. Giering frei gewordene Stadtschulinspektorstelle vom 1 Oktober 1916
ab dem Oberlehrer an der 6. Realschule vr. Starick zu übertragen.
Herr Or. Starick, geboren am 10. November 1874, war nach
dem Bestehen der ersten Lehrerprüfung vom 1. April 1896 ab als
Präparandenlehrer in Altdöbern tätig und trat nach dem Ablegen der
zweiten Lehrer- und der Mittelschullehrerprüfung am 1. Oktober 1899
in den städtischen Gemeindeschuldienst. Er studierte von 1902 bis 1910
mit geringen Unterbrechungen an der Berliner Universität neuere Sprachen
und Philosophie, erwarb 1908 das Zeugnis der Reife am hiesigen
Luisenstädtischen Realgymnasium, wurde 1910 in Berlin zum Doktor
der Philosophie promoviert und bestand im Mai 1911 die Prüfung
für das Lehramt an höheren Schulen mit „gut". Am 1. Oktober 1912
wurde er an der 6. Realschule als Oberlehrer angestellt, nachdem er
bereits seit 1. Oktober 1908 als wissenschaftlicher Hilfslehrer au der