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Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir uni folgende Be
schlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Gemeindeschullehrerin Emilie Paul, 133. Gemeindeschule, vom
1. Dezember 1916 ab, der auf die Stadtgemeinde entfallende Teil
ihrer Pension mit jährlich 1715 Jt, gezahlt wirX
Berlin, den 21. August 1916.
Magistrat der König!. Hauvt- und Residenzstadt,
vr. R e i ck e.
J.-Nr. 571 8t. V. 1/16.
413. Borlage (J.-Nr. 83 8ch. lc/16) — zur Beschlußfassung -
betreffend die Pensionierung der Gemeindeschullehrerin
Martha Netzbandt I.
Die ani 2. September 1863 geborene Gemeindeschullehrerin Martha
Netzbandt, Memeler Straße 42 wohnhaft, deren dauernde Dienstun
fähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende vertauens-
ärztliche Attest vom 17. Juli 1916 bescheinigt wird, ist auf unseren
Antrag von: Königlichen Provinzialschulkollegium vom 1. November
1916 ab mit ihrem Einverständnis in den Ruhestand versetzt worden.
Die ihr zustehende Pension beträgt bei einer pensionsfähigen Dienst
zeit von mehr als 33 Jahren nach beigefügter Nachweisung jährlich
2387 M, wovon 700 M aus die Staatskasse entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be
schlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Ge
meindeschullehrerin Martha Netzbandt l vom 1. November 1916
ab. der auf die Stadtgemeinde entfallende Teil ihrer Pension mit
jährlich 1687 M gezahlt wird.
Berlin, den 31. August 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
Mermuth.
I -Nr. 59 l 8t. V. 1/16.
414. Vorlage (J.-Nr. A. 15/3 Sch lc/16 Fach) — zur Beschluß
fassung — betreffend die Pensionierung der Gemeinde-
schulfachlehrerin Marie Albrecht.
Tie am 11. Februar 1851 geborene Gemcindeschulfachlehrerin
Marie Albrecht, Charlottepburg, Spandauer Straße 19, Wilhelmstift
wohnhaft, deren dauernde Dienstunfähigkeit durch das in beglaubigter
Abschrift beiliegende vertrauensärztliche Attest vom 5. Juni 1916 be
scheinigt wird, ist aus unseren Antrag vom Königlichen Provinzial-
schnlkollegium vom 1. Dezember 1916 ab mit ihrem Einverständnis
in den Ruhestand versetzt worden. Die ihr zustehende Pension beträgt
bei einer pensionssähigen Dienstzeit von mehr als 21 Jahren nach der
beigefügten Nachweisung jährlich 1240 M, wovon 700 M auf die
Staatskasse entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be
schlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Ge-
meindeschulsachlehrerin Marie Albrecht vom 1. Dezember 1916
ab, der auf die Stadtgemeinde entfallende Teil ihrer Pension mit
jährlich 540 M gezahlt wird.
Berlin, den 26. August 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt,
vr. R e i ck e.
J.-Nr. 590 8t. V. l/06.
415. Borlage (J.-Nr. 8 32/3 8ch. Ic/16 Fach) — zur Beschluß
fassung — betreffend die Pensionierung der Gcmeinde-
schulsachlehrerin Amalie Schönlank.
Die am 14. Juni 1853 geboiene Gemcindeschulfachlehrerin
Amalie Schönlank, dNV.23,KlopstoDraße 9 wohnhaft, deren dauernde
Dienstunfähigkeit durch das in beglaubigier Abschrift beili.gende ver-
lrauensärztliche Attest vom 11. Apül 1916 bescheinigt wird, ist aus
unseren Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium vom
1. Oktober 1916 ab mit ihrem Einverständnis in den Ruhestand
versetzt worden. Die ihr zustehende Pension beträgt bei einer penstons-
fähigen Dienst eit von 33 Jahren nach der beigefügten Nachweisung
jährlich 2041 J(. wovon 700 ans die Staatskasse entfallen.