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Volume Anlage: (320-335), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 1. Juli 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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328. Vorlage (J.-Nr. ?. 375/5 Sch. Io/16) — zur Beschluß. 
fass«««, — betreffend die Gewährung eines Erziehungs 
geldes für das Kind G e r h a r d. geboren am 3. Oktober 191t, 
der Lehrerfrau Frieda Prielipp geb. Metzer. 
Die Stadtverordnetenversammlung hatte sich auf unseren Antrag 
vom 6. Juli 1915 unter dem 15. Juli 1915 damit einverstanden er 
klärt, dass der Frau Lehrer Prielipp, Große Hamburger Straße 1, 
für ihren am 3. Oktober 1911 geborenen Sohn Gerhard vom 1. April 
1915 ab und zwar vorläufig auf 1 Jahr ein Erziehungsgeld von 
monatlich 9 M gewährt wird. 
Die Erziehungsbeihilfe ist von uns bis zum 30. September 1915 
gezahlt worden; von diesem Zeitpunkte aber ist die Zahlung eingestellt 
worden, da wir an Frau Prielipp zufolge eines von uns unter dem 
15. Oktober 1915 gefaßten Beschlusses das Gehalt ihres Mannes vom 
I. Februar 1915 ab voll gezahlt hatten. Nach einer Meldung des 
Kriegsministeriums war nämlich ihr Mann nicht als gefallen, sondern 
nur als vermißt gemeldet worden. Diese Meldung ist aber in der 
Verlustliste 453 wieder dahin berichtigt worden, daß der Unteroffizier 
im 206.Jnfanterieregiment, hiesige Gemeindeschullehrer Karl Prielipp 
nach Angabe der Truppe zwischen dem 27. und 30. Oktober 1914 bei 
den Kämpfen in Flandern den Heldentod gefunden hat. 
Das Gehalt hat Frau Prielipp bis zum 31. März 1916 voll 
gezahlt erhalten: vom 1. April 1916 ab erhält sie nunmehr nur noch 
Witwen- und Waisengeld. Das Witwengeld beträgt jährlich 393,w M>, 
das Waisengeld 78,73 M. 
Wir haben daher mit Rücksicht auf dir schwierige wirtschaftliche 
Lage der Frau Prielipp auf Vorschlag der Schuldeputation be 
schlossen, ihr die Erziehungsbeihilfe von monatlich 9 M vom 1. April 1916 
ab auf vorläufig 3 Jahre weiter zu bewilligen. 
Wir ersuchen die Stadtverordnetenversammlung um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Frau 
Lehrer Prielipp, Frieda geb. Meyer, für ihren Sohn Gerhard 
vom 1. April 1916 ab ein Erziehungsgeld von monatlich 9 M auf 
vorläufig 3 Jahre gewährt wird. 
Berlin, den 16. Juni 1916. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
W ermuth. 
J. -Nr. 432 8t. V. 1/16. 
329. Vorlage (J.-Nr. 577/16 Stift ) - zur Beschlußfassung — 
betreffend die Annahme der Erbschaft nach den Lev in 
Goldschmidt'schen Eheleuten durch die Stadtgemeinde 
Berlin. 
Der am 16. Juli 1897 ohne Hinterlassung von Kindern ver-, 
storbeue Geheime Justizrat und Professor vr. Levin Goldschmidt hat 
nach dem nachfolgenden Auszuge des von ihm und seiner Ehefrau Adele 
geb. Herrmann errichteten wechselseitigen Testaments vom 5. Januar 
1888 die Stadt Berlin zur Nacherbin für den durch die anderweitigen 
Verfügungen nicht erschöpften Betrag des Nachlasses zur Errichtung 
einer „Professor Goldschmidtstiftung", die gemeinnützigen oder wohl 
tätigen Zwecken dienen soll, ernannt und hat sich vorbehalten, hierüber 
nähere Bestimmungen zu treffen. In dem weiter folgenden Kodizill 
vom 21. August 1891 fit alsdann beslimint worden, daß das Nachlaß 
kapital oder seine Zinsen zur Beschaffung guter und gesunder Woh 
nungen für die innerhalb der Stadtge.neinde Berlin und ihrer Vororte 
wohnhafte Arbeiterbevölkeruttg verwandt werden sollen. 
Frau Goldschmidt ist nunmehr ebenfalls, und zwar am 23. Fe 
bruar 1916, verstorben und hat in Ergänzung der Bestimmungen des 
wechselseitigen Testaments in ihrem Testament am 4. Februar 1915 
noch eine Anzahl von Vermächtnissen ausgesetzt. 
Nach der in beglaubigter Abschrift beiliegenden Mitteilung des 
Testamentsvollstreckers vom 31. Mai 1916 beläuft sich der Nachlaß 
auf etwa 927 000 M. Er ist mit 498 500 M Kapitalvermächtnissen 
und einer lebenslänglichen Rente von 6 000 M jährlich belastet. 
Wir haben beschlossen, die Erbjchaft anzunehmen und ersuchen die 
Stadtverordnetenversammlung um folgende Beschlußfassung in ge 
heimer Sitzung. 
Die Versammlung ist mit der Annahme der Erbschaft nach den 
Geheimen Justizrat vr. Levin Goldschmidtschen Eheleuten durch die 
Ltadtgemeinde Berlin einverstanden. 
Berlin, den 21. Juni 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W er m ut h. 
J.-Nr. 440 St. V. 1/16.
	        
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