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328. Vorlage (J.-Nr. ?. 375/5 Sch. Io/16) — zur Beschluß.
fass«««, — betreffend die Gewährung eines Erziehungs
geldes für das Kind G e r h a r d. geboren am 3. Oktober 191t,
der Lehrerfrau Frieda Prielipp geb. Metzer.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte sich auf unseren Antrag
vom 6. Juli 1915 unter dem 15. Juli 1915 damit einverstanden er
klärt, dass der Frau Lehrer Prielipp, Große Hamburger Straße 1,
für ihren am 3. Oktober 1911 geborenen Sohn Gerhard vom 1. April
1915 ab und zwar vorläufig auf 1 Jahr ein Erziehungsgeld von
monatlich 9 M gewährt wird.
Die Erziehungsbeihilfe ist von uns bis zum 30. September 1915
gezahlt worden; von diesem Zeitpunkte aber ist die Zahlung eingestellt
worden, da wir an Frau Prielipp zufolge eines von uns unter dem
15. Oktober 1915 gefaßten Beschlusses das Gehalt ihres Mannes vom
I. Februar 1915 ab voll gezahlt hatten. Nach einer Meldung des
Kriegsministeriums war nämlich ihr Mann nicht als gefallen, sondern
nur als vermißt gemeldet worden. Diese Meldung ist aber in der
Verlustliste 453 wieder dahin berichtigt worden, daß der Unteroffizier
im 206.Jnfanterieregiment, hiesige Gemeindeschullehrer Karl Prielipp
nach Angabe der Truppe zwischen dem 27. und 30. Oktober 1914 bei
den Kämpfen in Flandern den Heldentod gefunden hat.
Das Gehalt hat Frau Prielipp bis zum 31. März 1916 voll
gezahlt erhalten: vom 1. April 1916 ab erhält sie nunmehr nur noch
Witwen- und Waisengeld. Das Witwengeld beträgt jährlich 393,w M>,
das Waisengeld 78,73 M.
Wir haben daher mit Rücksicht auf dir schwierige wirtschaftliche
Lage der Frau Prielipp auf Vorschlag der Schuldeputation be
schlossen, ihr die Erziehungsbeihilfe von monatlich 9 M vom 1. April 1916
ab auf vorläufig 3 Jahre weiter zu bewilligen.
Wir ersuchen die Stadtverordnetenversammlung um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Frau
Lehrer Prielipp, Frieda geb. Meyer, für ihren Sohn Gerhard
vom 1. April 1916 ab ein Erziehungsgeld von monatlich 9 M auf
vorläufig 3 Jahre gewährt wird.
Berlin, den 16. Juni 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
W ermuth.
J. -Nr. 432 8t. V. 1/16.
329. Vorlage (J.-Nr. 577/16 Stift ) - zur Beschlußfassung —
betreffend die Annahme der Erbschaft nach den Lev in
Goldschmidt'schen Eheleuten durch die Stadtgemeinde
Berlin.
Der am 16. Juli 1897 ohne Hinterlassung von Kindern ver-,
storbeue Geheime Justizrat und Professor vr. Levin Goldschmidt hat
nach dem nachfolgenden Auszuge des von ihm und seiner Ehefrau Adele
geb. Herrmann errichteten wechselseitigen Testaments vom 5. Januar
1888 die Stadt Berlin zur Nacherbin für den durch die anderweitigen
Verfügungen nicht erschöpften Betrag des Nachlasses zur Errichtung
einer „Professor Goldschmidtstiftung", die gemeinnützigen oder wohl
tätigen Zwecken dienen soll, ernannt und hat sich vorbehalten, hierüber
nähere Bestimmungen zu treffen. In dem weiter folgenden Kodizill
vom 21. August 1891 fit alsdann beslimint worden, daß das Nachlaß
kapital oder seine Zinsen zur Beschaffung guter und gesunder Woh
nungen für die innerhalb der Stadtge.neinde Berlin und ihrer Vororte
wohnhafte Arbeiterbevölkeruttg verwandt werden sollen.
Frau Goldschmidt ist nunmehr ebenfalls, und zwar am 23. Fe
bruar 1916, verstorben und hat in Ergänzung der Bestimmungen des
wechselseitigen Testaments in ihrem Testament am 4. Februar 1915
noch eine Anzahl von Vermächtnissen ausgesetzt.
Nach der in beglaubigter Abschrift beiliegenden Mitteilung des
Testamentsvollstreckers vom 31. Mai 1916 beläuft sich der Nachlaß
auf etwa 927 000 M. Er ist mit 498 500 M Kapitalvermächtnissen
und einer lebenslänglichen Rente von 6 000 M jährlich belastet.
Wir haben beschlossen, die Erbjchaft anzunehmen und ersuchen die
Stadtverordnetenversammlung um folgende Beschlußfassung in ge
heimer Sitzung.
Die Versammlung ist mit der Annahme der Erbschaft nach den
Geheimen Justizrat vr. Levin Goldschmidtschen Eheleuten durch die
Ltadtgemeinde Berlin einverstanden.
Berlin, den 21. Juni 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W er m ut h.
J.-Nr. 440 St. V. 1/16.