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Stabt». Ullstein,
' Zucht.
Nicht anwesend:
Stadt». Eckard,
- vr. Kuhlmann, entschuldigt,
- Schneider.
Anwesend als Magistratsvertreter:
Stadtrat und Syndikus vr. Hirsekorn,
- Buchow,
- Sausse,
sowie mit Zustimmung des Ausschusses:
Magistratsrat vr. Rieß I.
Der Ausschuß hat in seiner heutigen Sitzung über die nachstehend
naher bezeichneten Petitionen verhandelt und darüber wie folgt be-
schlossen:
I.
Durch Uebergang zur Tagesordnung:
1. Petition des Stadtsekretars Otto Bsdock um Gewährung einer
Entschädigung für außerhalb des Dienstes geleistete Arbeiten.
(P.-J.-Nr. 13 8t. V. 16.)
Mit dieser Petition hatte sich der Ausschuß bereits in seiner
Sitzung am 9. v. Mts. beschäftigt; der nach Anhörung des Magistrats
von einer Seite des Ausschusses gestellte Antrag, die Petition dem
Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen, war s. Zt. abgelehnt
und der weiter auf Uebergang zur Tagesordnung gestellte Antrag von
dem Ausschuß angenommen worden.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Mai
b. Js., ist nunmehr von 5 Mitgliedern der Letzteren in Gemäßheit
§ 32 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich Berichterstattung bean
sprucht worden.
In einem den Mitgliedern des Ausschusses von dem Petenten
inzwischen direkt zugestellten Schriftstück weist dieser noch ergänzend
darauf hin, daß ihm zunächst ein Auftrag zu der in Rede stehenden
Arbeit zwar nicht erteilt worden sei, später aber ein solcher um des
halb angenommen werden mußte, als er mit der Bearbeitung der
Sache noch zu einer Zeit betraut worden sei, als er infolge Versetzung
aus dem Militärbureau in dem Bureau der Armendirektion beschäftigt
worden war. Weiter erbitte er aber garnicht ohne weiteres eine Ent
schädigung, sondern lediglich eine Anerkennung für seine Arbest durch
Uebertragung eines besoldeten Nebenamtes usw., wie es verschiedene,
sogar dienstjüngere Kollegen von ihm innehätten.
Mit diesen Ausführungen und unter Hinweis auf den verhältnis
mäßig großen Vorteil, welcher der Stadt aus der Arbeit des Petenten
erwachsen sei, wurde von einer Seite des Ausschusses der erneut ge-
• stellte Antrag, die Petition dem Magistrat zur Berücksichtigung zu
überweisen, begründet.
Der Herr Magistratsvertreter entgegnete auf die neu von dem
Petenten geltend gemachten Gesichtspunkte, daß Petent lebenslänglich
angestellter Beamter und deshalb auch verpflichtet sei, seine ganze Kraft
und Zeit dem Dienst der Stadt zu widmen; weiter müsse es aber
auch dem Magistrat überlassen bleiben, diejenigen Beamten zu be
stimmen, welche er für geeignet erachte, mit Nebeneinnahmen verbundene
Stellungen zu bekleiden. Er könne schließlich auch nur wiederholen,
daß Petent den Wert seines Anteils an dem in der Sache erzielten
Erfolge überschätze.
Ein Mitglied des Ausschusses warnte noch, den beantragten Be
schluß zu fassen, der doch dahin gehen würde, dem Magistrat zu
empfehlen, Sonderentschädigungen für Arbeiten an fest angestellte Beamte
zu geben. Die Anregung hierzu müsse unbedingt dem Magistrat über
lassen bleiben. Wenn es die Versammlung dennoch täte, würde dies
einen Eingriff in die Verwaltung bedeuten und für den Magistrat
selbst undurchführbar sein.
Der Petitionsausschuß erhob hiernach den erneut gestellten Antrag
auf Uebergang zur Tagesordnung zum Beschluß und übertrug dem
Stadtv. Imberg die Berichterstattung. Letztere selbst soll in der
nicht öffentlichen Sitzung der Versammlung erfolgen.
2. Petition des Schuldieners a. D. Hugo B. um Anrechnung der
Beschäftigungszeit an der vr. Belgard'schen Privatschule und um
Erhöhung der Dienstpension. (P.-J.-Nr. 15 8t. V. 16.)
Bittsteller ist nach seinen Angaben IO*/, Jahre als Heizer und
Schuldiener an der 12klassigen vr. Belgard'schen Privatschule tätig und
angestellt gewesen und zwar vom 1. Oktober 1d76 bis 30. März 1886,
dem Zeitpunkte der Auflösung der Schule. Diese Beschäftigungszeit ist
ihm bei der Festsetzung seiner Dienstpension für die im städtischen Dienst
zurückgelegte Dienstzeit vom 8 August 1887 bis 1. Oktober 1911 nicht
in Anrechnung gebracht worden. Er bittet die Versammlung, sich für ihn
beim Magistrat zu verwenden und