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Volume Anlage: (320-335), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 1. Juli 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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Stabt». Ullstein, 
' Zucht. 
Nicht anwesend: 
Stadt». Eckard, 
- vr. Kuhlmann, entschuldigt, 
- Schneider. 
Anwesend als Magistratsvertreter: 
Stadtrat und Syndikus vr. Hirsekorn, 
- Buchow, 
- Sausse, 
sowie mit Zustimmung des Ausschusses: 
Magistratsrat vr. Rieß I. 
Der Ausschuß hat in seiner heutigen Sitzung über die nachstehend 
naher bezeichneten Petitionen verhandelt und darüber wie folgt be- 
schlossen: 
I. 
Durch Uebergang zur Tagesordnung: 
1. Petition des Stadtsekretars Otto Bsdock um Gewährung einer 
Entschädigung für außerhalb des Dienstes geleistete Arbeiten. 
(P.-J.-Nr. 13 8t. V. 16.) 
Mit dieser Petition hatte sich der Ausschuß bereits in seiner 
Sitzung am 9. v. Mts. beschäftigt; der nach Anhörung des Magistrats 
von einer Seite des Ausschusses gestellte Antrag, die Petition dem 
Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen, war s. Zt. abgelehnt 
und der weiter auf Uebergang zur Tagesordnung gestellte Antrag von 
dem Ausschuß angenommen worden. 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Mai 
b. Js., ist nunmehr von 5 Mitgliedern der Letzteren in Gemäßheit 
§ 32 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich Berichterstattung bean 
sprucht worden. 
In einem den Mitgliedern des Ausschusses von dem Petenten 
inzwischen direkt zugestellten Schriftstück weist dieser noch ergänzend 
darauf hin, daß ihm zunächst ein Auftrag zu der in Rede stehenden 
Arbeit zwar nicht erteilt worden sei, später aber ein solcher um des 
halb angenommen werden mußte, als er mit der Bearbeitung der 
Sache noch zu einer Zeit betraut worden sei, als er infolge Versetzung 
aus dem Militärbureau in dem Bureau der Armendirektion beschäftigt 
worden war. Weiter erbitte er aber garnicht ohne weiteres eine Ent 
schädigung, sondern lediglich eine Anerkennung für seine Arbest durch 
Uebertragung eines besoldeten Nebenamtes usw., wie es verschiedene, 
sogar dienstjüngere Kollegen von ihm innehätten. 
Mit diesen Ausführungen und unter Hinweis auf den verhältnis 
mäßig großen Vorteil, welcher der Stadt aus der Arbeit des Petenten 
erwachsen sei, wurde von einer Seite des Ausschusses der erneut ge- 
• stellte Antrag, die Petition dem Magistrat zur Berücksichtigung zu 
überweisen, begründet. 
Der Herr Magistratsvertreter entgegnete auf die neu von dem 
Petenten geltend gemachten Gesichtspunkte, daß Petent lebenslänglich 
angestellter Beamter und deshalb auch verpflichtet sei, seine ganze Kraft 
und Zeit dem Dienst der Stadt zu widmen; weiter müsse es aber 
auch dem Magistrat überlassen bleiben, diejenigen Beamten zu be 
stimmen, welche er für geeignet erachte, mit Nebeneinnahmen verbundene 
Stellungen zu bekleiden. Er könne schließlich auch nur wiederholen, 
daß Petent den Wert seines Anteils an dem in der Sache erzielten 
Erfolge überschätze. 
Ein Mitglied des Ausschusses warnte noch, den beantragten Be 
schluß zu fassen, der doch dahin gehen würde, dem Magistrat zu 
empfehlen, Sonderentschädigungen für Arbeiten an fest angestellte Beamte 
zu geben. Die Anregung hierzu müsse unbedingt dem Magistrat über 
lassen bleiben. Wenn es die Versammlung dennoch täte, würde dies 
einen Eingriff in die Verwaltung bedeuten und für den Magistrat 
selbst undurchführbar sein. 
Der Petitionsausschuß erhob hiernach den erneut gestellten Antrag 
auf Uebergang zur Tagesordnung zum Beschluß und übertrug dem 
Stadtv. Imberg die Berichterstattung. Letztere selbst soll in der 
nicht öffentlichen Sitzung der Versammlung erfolgen. 
2. Petition des Schuldieners a. D. Hugo B. um Anrechnung der 
Beschäftigungszeit an der vr. Belgard'schen Privatschule und um 
Erhöhung der Dienstpension. (P.-J.-Nr. 15 8t. V. 16.) 
Bittsteller ist nach seinen Angaben IO*/, Jahre als Heizer und 
Schuldiener an der 12klassigen vr. Belgard'schen Privatschule tätig und 
angestellt gewesen und zwar vom 1. Oktober 1d76 bis 30. März 1886, 
dem Zeitpunkte der Auflösung der Schule. Diese Beschäftigungszeit ist 
ihm bei der Festsetzung seiner Dienstpension für die im städtischen Dienst 
zurückgelegte Dienstzeit vom 8 August 1887 bis 1. Oktober 1911 nicht 
in Anrechnung gebracht worden. Er bittet die Versammlung, sich für ihn 
beim Magistrat zu verwenden und
	        
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