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Volume Anlage: (297-311), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Juni 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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304. Vorlage (J.-Nr. 654 F. Sch. II. 16) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Bewilligung der Gnadenbezüge an die 
Mutter eine» verstorbenen Fortbild«ng»schullehrers. 
Tie Mutter des im Januar 1916 an den Folgen einer im Feloe 
erhaltenen Schußverletzung verstorbenen Fortbildungsschullehrers Dinse, 
Frau Friederike Dinse, geb. Walter, ft. 20, Freienwalder- 
straße 30, hat um Bewilligung der Gnadenbezüge gebeten. Die 74 
Jahre alte Antragstellerin ist nach unsern Ermittelungen einer Unter 
stützung würdig und dringend bedürftig Der Verstorbene war ihr 
Ernährer und wohnte mit ihr zusammen. 
Wir wollen daher das Gehalt des Verstorbenen für den Monat 
April 1916 der Mutter als Gnadenbewilligung zahlen und beantragen 
u beschließen: 
Die Versamnilung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
Mutter des verstorbenen Fortbildungsschullehrers Dinse, Frau 
Friederike Dinse geb. Walter, das Gehalt ihres Sohnes 
für den Monat April 1916 mit 266,sr M als Gnadenbewilligung 
gezahlt werde. 
Berlin, den 25. Mai 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 370 8t. V. 1/16. 
305. Vorlage (J.-Nr. 824 Lrch. 1/16) — zur Beschlußfassung — 
betreffend Zahlung de» Restes für da» Gnadenviertel 
jahr an die Mutter de» am IS. April 1916 gestorbenen 
M»erlehrers »r Karl Krienelke. 
Die Mutter des am 19. April 1916 verstorbenen Oberlehrers 
Dr. Karl Krienelke am Dorotheenstädtischen Realgymnasium, Frau 
Mathilde Krienelke, geb. Kühne, Charlottenburg, Marchstraße 23, 
hat gebeten, ihr den Betrag von 391,«7 M für den Rest des Gnaden 
vierteljahres, d. h für den Monat Juli 1916 als Gnadenbewilligung 
zu zahlen. . 
Sie begründet ihren Antrag damit, daß sie den Haushalt für ehren 
Sohn, welcher unverheiratet war, geführt hat und von ihm unterstützt 
worden ist. In dem Haushalt hat außerdem die Tochter der Frau 
Krienelke init ihren beiden Kindern Aufnahme finden müssen, welche 
von ihreni Manne geschieden ist, so daß die Haushaltskosten dadurch 
noch erheblich vermehrt werden. 
Die dringende Unterstützung der Bitte durch den Direktor der 
Anstalt, Professor Dr Matzdorff bestätigt die bittere Notlage der 
Frau Krienelke. 
Wir wollen daher das Gehalt des Verstorbenen für den Rest des 
Gnadenvierteljahres, d. h für den Monat Juli 1916 der Mutter des 
Oberlehrers Krienelke als Gnadenbewilligung zahlen und beantragen 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Mutter 
des verstorbenen Oberlehrers vr. Krienelke, Frau Mathilde 
Krienelke, geb. Kühne, das Gehalt ihres Sohnes für den Monat 
Juli 1916 mit 391,67 M als Gnadenbewiüigung gezahlt werde 
Berlin, den 31. Mai 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Mermuth. 
J.-Nr. 386 8t. V. 1/16. 
306. Vorlage (J-Nr. 783 6. 8.4/16.) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Bewilligung einer persönlichen Zulage. 
Der seit dem 1. Oktober 1888 als Bote bei den Städtischen Gas 
werken beschäftigt gewesene Adolf Freitag ist am 1. Oktober 1916 
als ständiger Bureaugchilse angestellt worden. In seiner früheren 
Eigenschaft als Bote bezog er bereits ein Gehalt von jährlich 2100 M, 
während er jetzt nur das Anfangsgehalt der ständigen Bureaugehilfen 
in Höhe von 1600 M> erhält. 
Er hat gebeten, ihm den Unterschied zwischen seinem früheren 
und jetzigen Einkommen als persönliche Zulage zu gewähren, dam4 
er durch seine Anstellung als Bureaubeamter keinen Schaden erleidet. 
Aus Billigkeitsgründen wollen wir diesem Gesuche entsprechen 
und ihm den Unterschied zwischen seiner bisherigen und jetzigen baren 
Besoldung von jährlich 500 M in Form einer persönlichen Zulage 
gewähren, welche bei künftigen Gehaltsverbesserungen sich um deren 
Betrag vermindert und schließlich fortfällt. Wir gestatten uns daraus 
hinzuweisen, daß auch in Fällen ähnlicher Art in derselben Weise rer- 
fahren worden ist; — Bergt. Beschlußjassung vom 3. Juni 1915, 
J.-Nr. 359 St V. 1/15. — 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher, wie folgt 
zu beschließen:
	        
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