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Volume Anlage: (256-280), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Juni 1916

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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271. Vorlage (J.-Nr. Q. 7/2 Sch. lc/16) — zur Beschlußfassung - 
betreffend die Pensionierung des Gemeindeschullehrers 
August Quast. 
Der am 4. Oktober 1859 geborene Gemeindeschnllehrer August 
Quast, Berlin-Reinickendorf, Lette-Allee 33d wohnhaft, dessen dau 
ernde Dienstunfähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende 
amtsärztliche Attest vom 28. Januar 1916 bescheinigt wird, ist auf 
unseren Antrag vom Königlichen Provinzial-Schulkollegiuin vom 1.August 
1916 ab mit seinem Einverständnis in den Ruhestand versetzt worden. 
Die ihm zustehende Pension beträgt bei einer pensionssähigen Dienstzeit 
von mehr als 36 Jahren nach der beigefügten Nachweisung jährlich 
3 584 Ji, wovon 700 Ji auf die Staatskasse entfallen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be 
schlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem 
Gemeindeschullehrer August Quast vom 1. August 1916 ab, der 
auf die Stadtgemeinde entfallende Teil seiner Pension mit jährlich 
2 884 Ji gezahlt wird. 
Berlin, den 13. Mai 1916. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Wermuth. 
J.-Nr. 348 8t. V. 1/16. 
272. Vorlage (J.-Nr. H. 172/1, Sch. I b/16) - zur Beschlutzsassung 
— betreffend die Pensionierung de» GcmeindcschullehrerS 
Moritz Hansel. 
Der am 11. Januar 1852 geborene Gemeindeschullehrer Moritz 
Hansel, NO. 55, Braunsberger Str. .55 wohnhaft, dessen dauernde 
Tienstunsähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende ver- 
trauensärztliche Attest vom 2. März 1916 bescheinigt wird, ist aus 
unseren Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium vom I.Juli 
1916 ab mit seinem Einverständnis in den Ruhestand versetzt tvorden. 
Die ihm zustehende Pension beträgt bei einer pensionsfähigen Dienstzeit 
von mehr als 43 Jahren nach der beigefügten Nachweisung jährlich 
3 750 Ji, wovon 700 M auf die Staatskasse entfallen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen >vir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem Ge 
meindeschullehrer Moritz Hänsel vom 1. Juli 1916 ab, der aus 
die Stadtgemeinde entfallende Teil seiner Pension mit jährlich 3050 Ji 
gezahlt wird. 
Berlin, den 2. Juni 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 383 8t. V 1/16. 
273. Vorlage (J.-Nr. L. 102, Sch. I b/16) — zur Beschlußfassung 
betreffend die Penffonierung des Gemcindcschullehrers 
Heinrich Loof. 
Der am 6. November 1851 geborene Gemeindeschullehrer Heinrich 
Loof, 8.14, Sebastianstr. 2 wohnhaft, dessen dauernde Dienstunfähigkeit 
durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende vertrauensärztliche Attest 
vom 17. Januar 1916 bescheinigt wird, ist auf unseren Antrag vom 
Königlichen Provinzialschulkollegium vom 1. Juli 1916 ab mit seinem 
Einverständnis in den Ruhestand versetzt worden. Die ihm zustehende 
Pension beträgt bei einer pensionssähigen Dienstzeit von mehr als 
44 Jahren nach der beigefügten Nachweisung jährlich 3 750 Ji, wovon 
700 Ji auf die Staatskasse entfallen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen tvir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem Ge 
meindeschullehrer Heinrich Loos vom 1. Juli 1916 ab, der auf 
die Stadtgemeinde entfallende Teil seiner Pension mit jährlich 3 050 Ji 
gezahlt wird. 
Berlin, den 2. Juni 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 387 8t. V. 1/16. 
274. Vorlage (J.-Nr. 8.342/1, Sch. I a/16) — zur Beschlußfassung 
betreffend die Penffonierung des Gemeindeschullehrers 
Hermann Berdrow. 
Der am 3. November 1860 geborene Gemeindeschullehrer Hermann 
Berdrow, 8. 69, Planufer 92 c wohnhaft, dessen dauernde Dienst 
unfähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende vertrauens 
ärztliche Attest vom 13. Januar 1916 bescheinigt wird, ist aus unseren 
Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium von: 1. Juli 1916 
ab mit seinem Einverständnis in den Ruhestand versetzt worden. Die 
ihm zustehende Pension beträgt bei einer pensionssähigen Dienstzeit
	        
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