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271. Vorlage (J.-Nr. Q. 7/2 Sch. lc/16) — zur Beschlußfassung -
betreffend die Pensionierung des Gemeindeschullehrers
August Quast.
Der am 4. Oktober 1859 geborene Gemeindeschnllehrer August
Quast, Berlin-Reinickendorf, Lette-Allee 33d wohnhaft, dessen dau
ernde Dienstunfähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende
amtsärztliche Attest vom 28. Januar 1916 bescheinigt wird, ist auf
unseren Antrag vom Königlichen Provinzial-Schulkollegiuin vom 1.August
1916 ab mit seinem Einverständnis in den Ruhestand versetzt worden.
Die ihm zustehende Pension beträgt bei einer pensionssähigen Dienstzeit
von mehr als 36 Jahren nach der beigefügten Nachweisung jährlich
3 584 Ji, wovon 700 Ji auf die Staatskasse entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be
schlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem
Gemeindeschullehrer August Quast vom 1. August 1916 ab, der
auf die Stadtgemeinde entfallende Teil seiner Pension mit jährlich
2 884 Ji gezahlt wird.
Berlin, den 13. Mai 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
Wermuth.
J.-Nr. 348 8t. V. 1/16.
272. Vorlage (J.-Nr. H. 172/1, Sch. I b/16) - zur Beschlutzsassung
— betreffend die Pensionierung de» GcmeindcschullehrerS
Moritz Hansel.
Der am 11. Januar 1852 geborene Gemeindeschullehrer Moritz
Hansel, NO. 55, Braunsberger Str. .55 wohnhaft, dessen dauernde
Tienstunsähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende ver-
trauensärztliche Attest vom 2. März 1916 bescheinigt wird, ist aus
unseren Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium vom I.Juli
1916 ab mit seinem Einverständnis in den Ruhestand versetzt tvorden.
Die ihm zustehende Pension beträgt bei einer pensionsfähigen Dienstzeit
von mehr als 43 Jahren nach der beigefügten Nachweisung jährlich
3 750 Ji, wovon 700 M auf die Staatskasse entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen >vir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem Ge
meindeschullehrer Moritz Hänsel vom 1. Juli 1916 ab, der aus
die Stadtgemeinde entfallende Teil seiner Pension mit jährlich 3050 Ji
gezahlt wird.
Berlin, den 2. Juni 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 383 8t. V 1/16.
273. Vorlage (J.-Nr. L. 102, Sch. I b/16) — zur Beschlußfassung
betreffend die Penffonierung des Gemcindcschullehrers
Heinrich Loof.
Der am 6. November 1851 geborene Gemeindeschullehrer Heinrich
Loof, 8.14, Sebastianstr. 2 wohnhaft, dessen dauernde Dienstunfähigkeit
durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende vertrauensärztliche Attest
vom 17. Januar 1916 bescheinigt wird, ist auf unseren Antrag vom
Königlichen Provinzialschulkollegium vom 1. Juli 1916 ab mit seinem
Einverständnis in den Ruhestand versetzt worden. Die ihm zustehende
Pension beträgt bei einer pensionssähigen Dienstzeit von mehr als
44 Jahren nach der beigefügten Nachweisung jährlich 3 750 Ji, wovon
700 Ji auf die Staatskasse entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen tvir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem Ge
meindeschullehrer Heinrich Loos vom 1. Juli 1916 ab, der auf
die Stadtgemeinde entfallende Teil seiner Pension mit jährlich 3 050 Ji
gezahlt wird.
Berlin, den 2. Juni 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 387 8t. V. 1/16.
274. Vorlage (J.-Nr. 8.342/1, Sch. I a/16) — zur Beschlußfassung
betreffend die Penffonierung des Gemeindeschullehrers
Hermann Berdrow.
Der am 3. November 1860 geborene Gemeindeschullehrer Hermann
Berdrow, 8. 69, Planufer 92 c wohnhaft, dessen dauernde Dienst
unfähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift beiliegende vertrauens
ärztliche Attest vom 13. Januar 1916 bescheinigt wird, ist aus unseren
Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium von: 1. Juli 1916
ab mit seinem Einverständnis in den Ruhestand versetzt worden. Die
ihm zustehende Pension beträgt bei einer pensionssähigen Dienstzeit