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werde, und daß die zirka 2 000 J6 betragenden Kosten aus Mitteln
des Kapitels VIII, Abteilung I, Abschnitt 8, Ausgabe Titel II für
1915 ungeachtet der Etatsüberschreitung — bestritten werden.
Berlin, den 18. Januar 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Wermuth.
J.-Nr. 55 8t. V. 1/16.
23. Borlage (J.-Nr. 4364 ?ark 16) — zur Beschlußfassung —
betreffend die Berlängerung des Bertrages mit dem
FiSkuS über die Einrichtung und Unterhaltung von
Berschönerungsanlagen im Kleinen Tiergarten.
3 Mai 1877
Der mit dem Königlichen Domänenfiskus unterm 15 ~ 0 { to6et lg78
abgeschlossene und mit der Königlichen Tiergartenverwaltung im
Juni 1896 (Stadtv.-Beschl. vom 25. Juni 1896 — Prot. 19 — Gem.-
Bl. S. 322) verlängerte Vertrag über Errichtung und Unterhaltung von
Verschönerungsanlagen im Kleinen Tiergarten läuft am 1. Juli 1916 ab.
Im Interesse der Anwohner und Freunde der geschaffenen Anlage
haben wir auf Antrag unserer Parkdeputalion die Verlängerung des
Vertrages bei der Königlichen Tiergartenverwaltung nachgesucht, die
daraufhin von dem Herrn Finanzminister ermächtigt worden ist, den
Vertrag unter den bisherigen Bedingungen und Vorbehalten auf wei
tere 20 Jahre, d. h. also bis 1. Juli 1936, zu verlängern.
Demgemäß ersuchen wir ergebenst um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Verlängerung des Vertrages
mir der Königlichen Tiergartenverwaltung über Errichtung und Unter
haltung von Berschönerungsanlagen im Kleinen Tiergarten unter den
bisherigen Bedingungen und Vorbehalten vom 1. Juli d. Js. ab
auf weitere 20 Jahre, d. h. also bis 1. Juli 1936, einverstanden,
Berlin, den 24. Januar 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Wermuth.
J.-Nr. 66 8t. V. 1/16.
24. Borlage (J.-Nr. 4151 Lun. 1/15) — zur Beschlußfassung —
betreffend den Austausch von Flächen in Gütergotz.
Zwischen deni Landwirte Ernst Pardemann in Gütergotz und
der Stadtgemeinde Berlin als Eigentümerin der Dorsstraße und Garten
straße in Gsttergotz besteht Streit über die Grenzen ihrer Grundstücke.
Zur Behebung des Streites hat eine Grenzfeststellung stattgefunden,
der sich eine Ausmessung der Grundstücke anschloß. Hierbei stellte sich
heraus, daß Pardemann 86 qm im Besitz hat, die im Grundbuche
von Gütergotz Band III Blatt 110 als Eigentum der Stadtgemeinde
Berlin eingetragen sind, während diese 201 qm im Besitz hat, die im
Grundbuche von Gütergotz Band 16 Blatt 36 als Eigentum des
Pardemann eingetragen sind. Pardemann hat uns nun in ur
kundlicher Form das Angebot gemacht, die Parzellen gegeneinander aus
zutauschen: die Flächen sollen als gleichwertig angesehen werden, die Kosten
des Austausches soll jede Partei zur Hälfte tragen. Auf dem anliegenden,
für die dortigen Akten bestimmten Uebersichtsplane sind die 86 qm ein
fach und die 201 qm kreuzweis gestrichelt. Wir cnipsehlen den Tausch,
da er den Streit in jür uns vorteilhafter Weise beendet. Pardemann
har sich an sein Angebot bis zum 1. April 1916 gebunden.
In Uebereinstimmung mit unserer Deputation für die Kanalisa
tionswerke und Güter Berlins ersuchen wir die Stadtverordneten
versammlung um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Stadt-
gemeinde Berlin unter den in der Magislratsvorlagc vom 25. Januar
1916 näher bezeichn ten Bedingungen von dem Landwirte Ernst
Pardemann zu Gütergotz die auf dem dieser Vorlage beigefügten
Plane kreuzweise gestrichelte, in Gütergotz belcgene, im Grundbuche
von diesem Orte Band I L, Blatt Nr. 36 eingetragene Fläche von
201 qm Größe gegen Uebereignung einer der Stadtgemeinde Berlin
gehörigen, auf demselben Plane einfach gestrichelten, in Gütergotz
belegenen, im Grunvbuche von diesem Orte Band III, Blatt Nr. 110
eingetragenen Fläche von 86 qm an den Landwirt Ernst Parde
mann tauschweise zum Eigentum erwirbt, sowie, daß die Kosten,
die d.r Stadtgemeindc Berlin aus dem Tauschgeschäfte erwachsen,
aus Anlcihemitteln entnommen und beim Kapitel II Abteilung 3,
Exlraordinariuni II L 1, „Zur Erweiterung und Abrundung der
Güter" verausgabt werden.
Die gewünschte Anzahl von Uebersichtsplänen fügen wir in den
Anlagen bei.
Berlin, den 26. Januar 1916.
Magistrat der Königl. Haupt und Residenzstadt.
W e r in u t h.
J.-Nr. 7? 8t. V. 1/16.