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Volume No. 4 (19-25), 1916/01/29

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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werde, und daß die zirka 2 000 J6 betragenden Kosten aus Mitteln 
des Kapitels VIII, Abteilung I, Abschnitt 8, Ausgabe Titel II für 
1915 ungeachtet der Etatsüberschreitung — bestritten werden. 
Berlin, den 18. Januar 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Wermuth. 
J.-Nr. 55 8t. V. 1/16. 
23. Borlage (J.-Nr. 4364 ?ark 16) — zur Beschlußfassung — 
betreffend die Berlängerung des Bertrages mit dem 
FiSkuS über die Einrichtung und Unterhaltung von 
Berschönerungsanlagen im Kleinen Tiergarten. 
3 Mai 1877 
Der mit dem Königlichen Domänenfiskus unterm 15 ~ 0 { to6et lg78 
abgeschlossene und mit der Königlichen Tiergartenverwaltung im 
Juni 1896 (Stadtv.-Beschl. vom 25. Juni 1896 — Prot. 19 — Gem.- 
Bl. S. 322) verlängerte Vertrag über Errichtung und Unterhaltung von 
Verschönerungsanlagen im Kleinen Tiergarten läuft am 1. Juli 1916 ab. 
Im Interesse der Anwohner und Freunde der geschaffenen Anlage 
haben wir auf Antrag unserer Parkdeputalion die Verlängerung des 
Vertrages bei der Königlichen Tiergartenverwaltung nachgesucht, die 
daraufhin von dem Herrn Finanzminister ermächtigt worden ist, den 
Vertrag unter den bisherigen Bedingungen und Vorbehalten auf wei 
tere 20 Jahre, d. h. also bis 1. Juli 1936, zu verlängern. 
Demgemäß ersuchen wir ergebenst um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Verlängerung des Vertrages 
mir der Königlichen Tiergartenverwaltung über Errichtung und Unter 
haltung von Berschönerungsanlagen im Kleinen Tiergarten unter den 
bisherigen Bedingungen und Vorbehalten vom 1. Juli d. Js. ab 
auf weitere 20 Jahre, d. h. also bis 1. Juli 1936, einverstanden, 
Berlin, den 24. Januar 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Wermuth. 
J.-Nr. 66 8t. V. 1/16. 
24. Borlage (J.-Nr. 4151 Lun. 1/15) — zur Beschlußfassung — 
betreffend den Austausch von Flächen in Gütergotz. 
Zwischen deni Landwirte Ernst Pardemann in Gütergotz und 
der Stadtgemeinde Berlin als Eigentümerin der Dorsstraße und Garten 
straße in Gsttergotz besteht Streit über die Grenzen ihrer Grundstücke. 
Zur Behebung des Streites hat eine Grenzfeststellung stattgefunden, 
der sich eine Ausmessung der Grundstücke anschloß. Hierbei stellte sich 
heraus, daß Pardemann 86 qm im Besitz hat, die im Grundbuche 
von Gütergotz Band III Blatt 110 als Eigentum der Stadtgemeinde 
Berlin eingetragen sind, während diese 201 qm im Besitz hat, die im 
Grundbuche von Gütergotz Band 16 Blatt 36 als Eigentum des 
Pardemann eingetragen sind. Pardemann hat uns nun in ur 
kundlicher Form das Angebot gemacht, die Parzellen gegeneinander aus 
zutauschen: die Flächen sollen als gleichwertig angesehen werden, die Kosten 
des Austausches soll jede Partei zur Hälfte tragen. Auf dem anliegenden, 
für die dortigen Akten bestimmten Uebersichtsplane sind die 86 qm ein 
fach und die 201 qm kreuzweis gestrichelt. Wir cnipsehlen den Tausch, 
da er den Streit in jür uns vorteilhafter Weise beendet. Pardemann 
har sich an sein Angebot bis zum 1. April 1916 gebunden. 
In Uebereinstimmung mit unserer Deputation für die Kanalisa 
tionswerke und Güter Berlins ersuchen wir die Stadtverordneten 
versammlung um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Stadt- 
gemeinde Berlin unter den in der Magislratsvorlagc vom 25. Januar 
1916 näher bezeichn ten Bedingungen von dem Landwirte Ernst 
Pardemann zu Gütergotz die auf dem dieser Vorlage beigefügten 
Plane kreuzweise gestrichelte, in Gütergotz belcgene, im Grundbuche 
von diesem Orte Band I L, Blatt Nr. 36 eingetragene Fläche von 
201 qm Größe gegen Uebereignung einer der Stadtgemeinde Berlin 
gehörigen, auf demselben Plane einfach gestrichelten, in Gütergotz 
belegenen, im Grunvbuche von diesem Orte Band III, Blatt Nr. 110 
eingetragenen Fläche von 86 qm an den Landwirt Ernst Parde 
mann tauschweise zum Eigentum erwirbt, sowie, daß die Kosten, 
die d.r Stadtgemeindc Berlin aus dem Tauschgeschäfte erwachsen, 
aus Anlcihemitteln entnommen und beim Kapitel II Abteilung 3, 
Exlraordinariuni II L 1, „Zur Erweiterung und Abrundung der 
Güter" verausgabt werden. 
Die gewünschte Anzahl von Uebersichtsplänen fügen wir in den 
Anlagen bei. 
Berlin, den 26. Januar 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt und Residenzstadt. 
W e r in u t h. 
J.-Nr. 7? 8t. V. 1/16.
	        
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