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Volume No. 20 (228-235), 1916/05/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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Erklärung der Stadtverordnetenversammlung angestellt, sofern 
sie nicht bereits lebenslänglich angestellte Beamte sind. 
Einlagen. 
8 i. 
Die Sparkasse nimmt Einlagen zur Verzinsung von ein 
und derselben Person von 1 M bis znni Gesamtbeträge von 
3 OCX) M an. 
In demselben Monat därsen aus ein Sparbuch höchstens 
zusammen 500 M eingezahlt werden. 
Ueber die Spareinlagen wird jedem Einzahler ein auf 
den Namen de? Sparers lautendes Sparbuch behändigt, in 
welchem Einzahlungen bis zu vorstehendem Gesamtbeträge von 
3 000 Rückzahlungen und Kündigungen der Buchinhaber 
eingetragen werden. 
Ueber die Gesamtsumme hinaus dürfen auf denselben 
Namen keine Einzahlungen gemacht werden, andernfalls 
unterbleibt die Verzinsung der den Betrag von 3 000 M über 
schießenden Summe. 
Die am Jahresschlüsse dem Kapital zuzuschreibenden 
Zinsen werden auch dann weiter verzinst, wenn das Guthaben 
den Betrag von 3 000 M überschreitet. 
Das Kuratorium ist berechtigt, bei Annahme von Mündel 
geldern oder in sonstigen Ausnahmefällen die in Absah 1 und 2 
bestimmten Höchstgrenzen zu überschreiten. 
Für die Niederlegung und Verzinsung ihrer Ersparnisse 
bei der Sparkasse werden den Einlegern weder Kosten noch 
(Gebühren berechnet, doch sind für jedes Sparbuch bei dessen 
Rückgabe nach Erhebung des ganzen Guthabens 10 v, zu 
entrichten. 
Sparbücher. 
§ 7, 
Jedes von der Sparkasse ausgefertigte Sparbuch enthält 
Namen und Wohnung des Sparers. Es muß mit dem Siegel 
der Sparkasse gestempelt, von einem Mitglicde des Kuratoriums 
der Sparkasse eigenhändig vollzogen, von zwei Kassenbeamten 
ausgefertigt und mit der Nummer versehen sein, unter welcher 
für den betreffenden Sparer in den Kassenbüchern ein 
Konto eröffnet ist. 
Jedem Sparbuche müssen die Satzungen der Sparkasse 
und eine Zinstabelle beigeheftet sein, aus welcher ersichtlich ist, 
tvelchen Betrag jede Einlage von 1 M bis zu der Höhe von 
3000 M in jedem der nächstfolgenden 10 Jahre unter Hin 
zurechnung der Zinsen und Zinseszinsen ergeben wird. 
Jede Einzahlung, Rückzahlung oder Kündigung eines 
Buchinhabers muß unter Beifügung des Datums in das 
Sparbuch in Buchstaben und Zahlen von zwei Kassenbeainten 
unter Beidruck eines Stempels eingetragen werden. Die 
Namen der zuständigen Beamten sind mittels Aushanges ini 
Kassenlokale bekannt zu machen. Veräußerung und Ver 
pfändung von Sparbüchern werden in den Kontobüchern nicht 
vermerkt. 
Postvcrkrhr und Ueberweisnngen. 
8 8. 
Die Sparkasse ist verpflichtet, durch die Post eingehende 
Geldsummen anzunehmen*) und auf Wunsch Rückzahlungen 
durch die Post auf Kosten des Sparers zu bewirken. Bei 
Anträgen dieser Art ist das etwa schon ausgefertigte Sparbuch 
einzusenden; die Rücksendung des Buches erfolgt unverzüglich 
auf Kosten und Gefahr des Sparers. 
Die Ücbertragung eines Guthabens von einer Hauptkasse 
der Sparkasse ans eine andere oder von der Sparkasse der 
Stadt Berlin auf eine andere öffentliche Sparkasse kann 
*) Beim Postscheckamt Berlin besitzt die Sparkasse das Post 
scheckkonto Nr. 34. Auf dieses Konto können bei jedem Postamt 
Sparbeträge eingezahlt werden, ohne daß dem Sparer dadurch 
Kosten erwachsen. Zahlkartcnformulare sind an allen Postschallern, 
in den Sparkassen und in allen Annahmestellen zu haben. Aus 
der Rückseite der Zahlkarte ist kurz anzugeben: 
a) wenn die Einlage einci» schon bestehenden Konto zugeschrieben 
lnerden soll, die Bezeichnung der Kasse mit ihrem Buchstaben, 
die Nummer des Sparbuches und der im Sparbuch vermerkte 
Familienname, z. B. A. 12 HO — Müller, 
b) wenn die Bercinnahmnng aus ein ne» auszufertigendes 
Sparbuch verlangt wird, Bor und Zuname, Stand und 
Wohnung des Sparers. 
Der jedesmaligen sofortigen Einsendung des Sparbuchs bedarf es 
nicht; zur Eiik:ragung der Zahlung in das Sparbuch ist aber dessen 
Vorlage spätestens bis zum 31.März des Rechnungsjahres ersorderlich. 
Neu ausgefertigte Sparbücher werde» übersandt. 
Die Beamten sind durch den Aintseid zur Verschwiegenheit 
verpflichtet. 
Einlagen. 
8 3. 
Die Sparkasse nimmt Einlagen von 1 M ab entgegen. 
Für Guthaben von mehr als 20 000 M und für Sicherheits 
leistungen bei Behörden kann die Sparkasse besondere Ver 
einbarungen über Verzinsung und Kündigung treffen. 
8 4. 
Der Sparer erhält ein Sparbuch. Das Sparbuch muß 
von einem Mitgliede des Kuratoriums vollzogen, von 2 Kaffen- 
beamten ausgefertigt und mit der Kontonummer und dem 
Stempel der Sparkasse versehen sein. Dem Sparbuch sind 
Satzung und Zinstafel beigefügt. 
8 5. 
Bei Einzahlungen, Kündigungen, Rückzahlungen (§ 9) 
und Uebertragungen ist das Sparbuch vorzulegen (§ 10), doch 
können auch Post- und Bankeinrichtungen benutzt werden.*) 
Jede Einzahlung, Rückzahlung oder Kündigung ist in das 
Sparbuch einzutragen. 
*) Posticheckamt Berlin, Postscheckkonto Nr. 34, Einzahlungen 
kostenlos.
	        
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