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Erklärung der Stadtverordnetenversammlung angestellt, sofern
sie nicht bereits lebenslänglich angestellte Beamte sind.
Einlagen.
8 i.
Die Sparkasse nimmt Einlagen zur Verzinsung von ein
und derselben Person von 1 M bis znni Gesamtbeträge von
3 OCX) M an.
In demselben Monat därsen aus ein Sparbuch höchstens
zusammen 500 M eingezahlt werden.
Ueber die Spareinlagen wird jedem Einzahler ein auf
den Namen de? Sparers lautendes Sparbuch behändigt, in
welchem Einzahlungen bis zu vorstehendem Gesamtbeträge von
3 000 Rückzahlungen und Kündigungen der Buchinhaber
eingetragen werden.
Ueber die Gesamtsumme hinaus dürfen auf denselben
Namen keine Einzahlungen gemacht werden, andernfalls
unterbleibt die Verzinsung der den Betrag von 3 000 M über
schießenden Summe.
Die am Jahresschlüsse dem Kapital zuzuschreibenden
Zinsen werden auch dann weiter verzinst, wenn das Guthaben
den Betrag von 3 000 M überschreitet.
Das Kuratorium ist berechtigt, bei Annahme von Mündel
geldern oder in sonstigen Ausnahmefällen die in Absah 1 und 2
bestimmten Höchstgrenzen zu überschreiten.
Für die Niederlegung und Verzinsung ihrer Ersparnisse
bei der Sparkasse werden den Einlegern weder Kosten noch
(Gebühren berechnet, doch sind für jedes Sparbuch bei dessen
Rückgabe nach Erhebung des ganzen Guthabens 10 v, zu
entrichten.
Sparbücher.
§ 7,
Jedes von der Sparkasse ausgefertigte Sparbuch enthält
Namen und Wohnung des Sparers. Es muß mit dem Siegel
der Sparkasse gestempelt, von einem Mitglicde des Kuratoriums
der Sparkasse eigenhändig vollzogen, von zwei Kassenbeamten
ausgefertigt und mit der Nummer versehen sein, unter welcher
für den betreffenden Sparer in den Kassenbüchern ein
Konto eröffnet ist.
Jedem Sparbuche müssen die Satzungen der Sparkasse
und eine Zinstabelle beigeheftet sein, aus welcher ersichtlich ist,
tvelchen Betrag jede Einlage von 1 M bis zu der Höhe von
3000 M in jedem der nächstfolgenden 10 Jahre unter Hin
zurechnung der Zinsen und Zinseszinsen ergeben wird.
Jede Einzahlung, Rückzahlung oder Kündigung eines
Buchinhabers muß unter Beifügung des Datums in das
Sparbuch in Buchstaben und Zahlen von zwei Kassenbeainten
unter Beidruck eines Stempels eingetragen werden. Die
Namen der zuständigen Beamten sind mittels Aushanges ini
Kassenlokale bekannt zu machen. Veräußerung und Ver
pfändung von Sparbüchern werden in den Kontobüchern nicht
vermerkt.
Postvcrkrhr und Ueberweisnngen.
8 8.
Die Sparkasse ist verpflichtet, durch die Post eingehende
Geldsummen anzunehmen*) und auf Wunsch Rückzahlungen
durch die Post auf Kosten des Sparers zu bewirken. Bei
Anträgen dieser Art ist das etwa schon ausgefertigte Sparbuch
einzusenden; die Rücksendung des Buches erfolgt unverzüglich
auf Kosten und Gefahr des Sparers.
Die Ücbertragung eines Guthabens von einer Hauptkasse
der Sparkasse ans eine andere oder von der Sparkasse der
Stadt Berlin auf eine andere öffentliche Sparkasse kann
*) Beim Postscheckamt Berlin besitzt die Sparkasse das Post
scheckkonto Nr. 34. Auf dieses Konto können bei jedem Postamt
Sparbeträge eingezahlt werden, ohne daß dem Sparer dadurch
Kosten erwachsen. Zahlkartcnformulare sind an allen Postschallern,
in den Sparkassen und in allen Annahmestellen zu haben. Aus
der Rückseite der Zahlkarte ist kurz anzugeben:
a) wenn die Einlage einci» schon bestehenden Konto zugeschrieben
lnerden soll, die Bezeichnung der Kasse mit ihrem Buchstaben,
die Nummer des Sparbuches und der im Sparbuch vermerkte
Familienname, z. B. A. 12 HO — Müller,
b) wenn die Bercinnahmnng aus ein ne» auszufertigendes
Sparbuch verlangt wird, Bor und Zuname, Stand und
Wohnung des Sparers.
Der jedesmaligen sofortigen Einsendung des Sparbuchs bedarf es
nicht; zur Eiik:ragung der Zahlung in das Sparbuch ist aber dessen
Vorlage spätestens bis zum 31.März des Rechnungsjahres ersorderlich.
Neu ausgefertigte Sparbücher werde» übersandt.
Die Beamten sind durch den Aintseid zur Verschwiegenheit
verpflichtet.
Einlagen.
8 3.
Die Sparkasse nimmt Einlagen von 1 M ab entgegen.
Für Guthaben von mehr als 20 000 M und für Sicherheits
leistungen bei Behörden kann die Sparkasse besondere Ver
einbarungen über Verzinsung und Kündigung treffen.
8 4.
Der Sparer erhält ein Sparbuch. Das Sparbuch muß
von einem Mitgliede des Kuratoriums vollzogen, von 2 Kaffen-
beamten ausgefertigt und mit der Kontonummer und dem
Stempel der Sparkasse versehen sein. Dem Sparbuch sind
Satzung und Zinstafel beigefügt.
8 5.
Bei Einzahlungen, Kündigungen, Rückzahlungen (§ 9)
und Uebertragungen ist das Sparbuch vorzulegen (§ 10), doch
können auch Post- und Bankeinrichtungen benutzt werden.*)
Jede Einzahlung, Rückzahlung oder Kündigung ist in das
Sparbuch einzutragen.
*) Posticheckamt Berlin, Postscheckkonto Nr. 34, Einzahlungen
kostenlos.