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Volume No. 20 (228-235), 1916/05/20

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

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auf 700000 M festgesetzt und hiernach die Steuern entsprechend 
ermäßigt worden. Gegen die Veranlagungen zur Grundsteuer 
für die Jähre 1913 und 1914 nach dem vom Magistrat irrig 
angenommenen Werte von 816 000 Jf, habe er keinen Einspruch 
eingelegt, weil er annahm, daß seine Beanstandung der 
Steuer während des ganzen schwebenden Verwaltungsstreit 
verfahrens gelte und sich auf jede Veranlagung erstrecke. 
Nunmehr sei ihm vom Magistrat der Bescheid zugegangen, 
daß eine Ermäßigung der Grundstücksteuer für die Jahre 1913 
und 1914 wegen verspäteten Einspruchs nicht stattfinden könne. 
Der Gesuchsteller bittet nun die Versammlung, ihm dazu zu 
verhelfen, daß ihm aus Billigkeitsgründen die danach zuviel 
gezahlten Steuern zurückgezahlt werden. 
Der Herr Magistratsvertreter erklärte, daß zwei an die Steuer 
deputation gerichtete Gesuche des Bittstellers um Ermäßigung der 
Grundsteuer für 1913 und 1914 von der Deputation mit der Be 
gründung zurückgewiesen worden seien, daß sür die Steuerjahre 1913 
und 1914 gegen die Veranlagung ein Einspruch nicht eingelegt und 
daß Bestimmungen über eine etwaige Ermäßigung der zu Recht ver 
anlagten Steuer aus Billigkeitsgründen, in der Grundsteuerordnung 
nicht vorgesehen seien. 
Der Ausschuß beschloß Uebergang zur Tagesordnung. 
5. Petition des Aktienbauvereins „Passage", IV. 8, Behrenstr. 50/63, 
um Rückzahlung der zuviel gezahlten Gewerbesteuer für das Jahr 
1914. (P.-J.-Nr. 12 8t. V. 16.) 
Die Direktion des Banvereins bittet um Rückzahlung von 
14 176,8« M der für das Jahr 1914 angeblich zuviel gezahlten 
Gewerbesteuer. Sie begründet diese Bitte mit folgender Aus 
führung: 
Für 1913 sei sie zu einem Betrag öon' 15 754,2« M — 
gegen 1 735,8« M für das Vorjahr — zur Gewerbesteuer ver 
anlagt worden, weil der Steueransschuß von der Ansicht aus 
ging, daß die stille Beteiligung bei der Berliner Hotelgesellschaft 
im Betrage von 2 Millionen Mark die erhöhte Veranlagung 
gerechtfertigt erscheinen lasse. Gegen diese Veranlagung sei dann 
fristgemäß Berufung eingelegt worden und laut Urteil des 
Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 15 sei ihrem Antrage auf 
Herabsetzung der Steuer stattgegeben worden. Da nun während 
des schwebenden Verfahrens scheinbar die Aussicht aus einen 
Erfolg in dieser Sache nur gering war, habe die Direktion 
gegen die Veranlagung zur Gewerbesteuer sür 1914 nicht.'frist 
gemäß Einspruch erhoben. Da in dem Urteil "entschieden sei, 
daß die Höhe der Veranlagung für 1913 eine nicht zutreffende 
sei, so bittet die Direktion, den Steuersatz für 1914 auf den 
entsprechenden Satz von 1913 herabzumindern, wobei sie auf 
die durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Verhältnisse 
des Grundstücksmarktes hinweist, durch die sie selbst stark in 
Mitleidenschaft gezogen seien. 
Der Herr Magistratsvertreter erklärte, daß der Magistrat einen 
gleichen an ihn gerichteten Antrag der Steuerpflichtigen bereits mit 
der Begründung abgelehnt habe, daß für das Steuerjahr 1914 die 
Veranlagung zur Gewerbesteuer, weil durch Rechtsmittel nicht an 
gegriffen, rechtskräftig geworden, der Magistrat zum Erlaß und zur 
Rückzahlung zu Recht veranlagter und erhobener Steuern nach den 
gesetzlichen Bestimmungen aber nicht befugt sei. 
Ein Mitglied des Ausschusses beantrage mit Rücksicht auf die 
vorgeschilderte Eigenartigkeit des Falles, die Petition dem Magistrat 
zur Berücksichtigung zu überweisen. 
Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag abgelehnt und ein 
Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung angenommen. 
6. Petition des Stadtsekretärs Otto B. um Gewährung einer Ent 
schädigung für außerhalb des Dienstes geleistete Arbeiten. (P.-J. 
Nr. 13 8t. V. 16.) 
Der Gcsuchsleller bittet, für ihn bei dem Magistrat wegen 
Gewährung einer Entschädigung für außerhalb des Dienstes 
geleistete Arbeiten einzutreten und ihm als Anerkennung für 
diese die Uebertragung einer mit einer Funktionszulage, ver 
bundenen Dienststelle zu erwirken. 
Er begründet sein Gesuch wie folgt: Nach jahrelangen Ver 
handlungen habe die Stadt eine Herabsetzung der an die Staats 
regierung gezahlten Entschädigung sür die Aufstellung der Re 
krutierungsstammrolle von 70 4 auf 40 4 für den Kopf des 
Gestellungspflichtigen erreicht und dadurch alljährlich rund 
13 000 M erspart, was kapitalisiert einen Vorteil von rund 
450 000 ,M ausmache. Einen vollen Erfolg werde diese Er 
sparnis erst dadurch erlangen, daß für die während des Krieges 
aufgestellten Landsturmrollen 42,8 pCt. weniger bezahlt werden 
brauchen. In der vertragslosen Zeit von 1910 bis 1912 sei 
außerdem die Stadtgemeinde von der Zahlung einer Entschädi 
gung von über 100000 M befreit gewesen. Der Gesuchsteller 
will das zu diesen Verhandlungen erforderlich gewesene gründ-
	        
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