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auf 700000 M festgesetzt und hiernach die Steuern entsprechend
ermäßigt worden. Gegen die Veranlagungen zur Grundsteuer
für die Jähre 1913 und 1914 nach dem vom Magistrat irrig
angenommenen Werte von 816 000 Jf, habe er keinen Einspruch
eingelegt, weil er annahm, daß seine Beanstandung der
Steuer während des ganzen schwebenden Verwaltungsstreit
verfahrens gelte und sich auf jede Veranlagung erstrecke.
Nunmehr sei ihm vom Magistrat der Bescheid zugegangen,
daß eine Ermäßigung der Grundstücksteuer für die Jahre 1913
und 1914 wegen verspäteten Einspruchs nicht stattfinden könne.
Der Gesuchsteller bittet nun die Versammlung, ihm dazu zu
verhelfen, daß ihm aus Billigkeitsgründen die danach zuviel
gezahlten Steuern zurückgezahlt werden.
Der Herr Magistratsvertreter erklärte, daß zwei an die Steuer
deputation gerichtete Gesuche des Bittstellers um Ermäßigung der
Grundsteuer für 1913 und 1914 von der Deputation mit der Be
gründung zurückgewiesen worden seien, daß sür die Steuerjahre 1913
und 1914 gegen die Veranlagung ein Einspruch nicht eingelegt und
daß Bestimmungen über eine etwaige Ermäßigung der zu Recht ver
anlagten Steuer aus Billigkeitsgründen, in der Grundsteuerordnung
nicht vorgesehen seien.
Der Ausschuß beschloß Uebergang zur Tagesordnung.
5. Petition des Aktienbauvereins „Passage", IV. 8, Behrenstr. 50/63,
um Rückzahlung der zuviel gezahlten Gewerbesteuer für das Jahr
1914. (P.-J.-Nr. 12 8t. V. 16.)
Die Direktion des Banvereins bittet um Rückzahlung von
14 176,8« M der für das Jahr 1914 angeblich zuviel gezahlten
Gewerbesteuer. Sie begründet diese Bitte mit folgender Aus
führung:
Für 1913 sei sie zu einem Betrag öon' 15 754,2« M —
gegen 1 735,8« M für das Vorjahr — zur Gewerbesteuer ver
anlagt worden, weil der Steueransschuß von der Ansicht aus
ging, daß die stille Beteiligung bei der Berliner Hotelgesellschaft
im Betrage von 2 Millionen Mark die erhöhte Veranlagung
gerechtfertigt erscheinen lasse. Gegen diese Veranlagung sei dann
fristgemäß Berufung eingelegt worden und laut Urteil des
Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 15 sei ihrem Antrage auf
Herabsetzung der Steuer stattgegeben worden. Da nun während
des schwebenden Verfahrens scheinbar die Aussicht aus einen
Erfolg in dieser Sache nur gering war, habe die Direktion
gegen die Veranlagung zur Gewerbesteuer sür 1914 nicht.'frist
gemäß Einspruch erhoben. Da in dem Urteil "entschieden sei,
daß die Höhe der Veranlagung für 1913 eine nicht zutreffende
sei, so bittet die Direktion, den Steuersatz für 1914 auf den
entsprechenden Satz von 1913 herabzumindern, wobei sie auf
die durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Verhältnisse
des Grundstücksmarktes hinweist, durch die sie selbst stark in
Mitleidenschaft gezogen seien.
Der Herr Magistratsvertreter erklärte, daß der Magistrat einen
gleichen an ihn gerichteten Antrag der Steuerpflichtigen bereits mit
der Begründung abgelehnt habe, daß für das Steuerjahr 1914 die
Veranlagung zur Gewerbesteuer, weil durch Rechtsmittel nicht an
gegriffen, rechtskräftig geworden, der Magistrat zum Erlaß und zur
Rückzahlung zu Recht veranlagter und erhobener Steuern nach den
gesetzlichen Bestimmungen aber nicht befugt sei.
Ein Mitglied des Ausschusses beantrage mit Rücksicht auf die
vorgeschilderte Eigenartigkeit des Falles, die Petition dem Magistrat
zur Berücksichtigung zu überweisen.
Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag abgelehnt und ein
Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung angenommen.
6. Petition des Stadtsekretärs Otto B. um Gewährung einer Ent
schädigung für außerhalb des Dienstes geleistete Arbeiten. (P.-J.
Nr. 13 8t. V. 16.)
Der Gcsuchsleller bittet, für ihn bei dem Magistrat wegen
Gewährung einer Entschädigung für außerhalb des Dienstes
geleistete Arbeiten einzutreten und ihm als Anerkennung für
diese die Uebertragung einer mit einer Funktionszulage, ver
bundenen Dienststelle zu erwirken.
Er begründet sein Gesuch wie folgt: Nach jahrelangen Ver
handlungen habe die Stadt eine Herabsetzung der an die Staats
regierung gezahlten Entschädigung sür die Aufstellung der Re
krutierungsstammrolle von 70 4 auf 40 4 für den Kopf des
Gestellungspflichtigen erreicht und dadurch alljährlich rund
13 000 M erspart, was kapitalisiert einen Vorteil von rund
450 000 ,M ausmache. Einen vollen Erfolg werde diese Er
sparnis erst dadurch erlangen, daß für die während des Krieges
aufgestellten Landsturmrollen 42,8 pCt. weniger bezahlt werden
brauchen. In der vertragslosen Zeit von 1910 bis 1912 sei
außerdem die Stadtgemeinde von der Zahlung einer Entschädi
gung von über 100000 M befreit gewesen. Der Gesuchsteller
will das zu diesen Verhandlungen erforderlich gewesene gründ-