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Volume No. 19 (212-220), 1916/05/06

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

21K. VerhanvluugSbericht des Ausschusses zur Vorberatung 
des Antrages der Stadtv. Hintze u. Gen., die Armen- 
speisung auch über den 15. Mai ISIS fortzufükren. 
(Beschl. v. 27. April 1916; Prot. Nr. 9.) 
Verhandelt Berlin, den 2. Mai 1916. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Gericke, Vorsitzender, 
- Hintze, Vorsitzenderstellvertreter, 
- Bäsell. 
- Friedberg, 
- Hitdebrand, 
Iden, 
- Jmberg, 
- Lieberinann, 
- Metzle, 
- Meyer, 
vr. Rosenfeld, 
- Spendig, 
- Wurm. 
Anwesend als Magistratsvertreter: 
Stadtrat und Kämmerer Büß, 
Stadtrat Doflein. 
Nicht anwesend: 
Stadtverordneter Dyhrenfurth, 
- Rosbach. 
Der Ausschuß konstituierte sich und wählte zu seinem Vorsitzenden 
den Stadtverordneten Gericke und zu dessen Stellvertreter den Stadt 
verordneten Hintze. 
Die Sachlage ist folgende: Der Etat Kap. V Abt. 1 — Offene 
Armenpflege — hatte für das Etatsjahr 1915 als Zuschuß an die 
Armenspeisungsanstalt 90 000 M vorgesehen. Am 9. März 1916 be 
willigte die Versammlung hierzu einen Zuschuß von 108 000 M, damit 
die Koch Periode bis zu dem üblichen Schlußtermin, dem 31. März 1916, 
durchgeführt werden könne, und am 23. Mai 1916 einen Betrag von 
78 000 zur Fortführung der Armenspeisung bis zum 15. Mai 1916. 
Die 108 000 M sollten aus Vorbehaltsmitteln Kap. XIII Abt. 2 Extra- 
ordinarium I Position 1, und die 78 000 M aus dem Etatsansatz 
Kap. V Abt. 1 Ausgabe Tit. IV Position 1 von 95 000 M entnommen 
werden. Gelegentlich der Mitteilung des Magistrats, daß er diese 
Beträge als Kriegswohlfahrtskosten auf Vorschußkonto zu übernehmen 
beabsichtige (Vorlage 205), wurde der heute zur Beratung stehende 
Antrag: 
Die Stadtverordnetenversammlung ersucht den Magistrat, die 
Armenspeisung auch über den 15. Mai hinaus fortzuführen 
eingebracht, der nach § 16 Absatz 2 der Geschäftsordnung einem Aus 
schüsse überwiesen werden mußte, weil er eine Geldbewilligung in sich 
schließt. 
Nach dieser Darstellung der Sachlage durch den Vorsitzenden wies 
der Antragsteller darauf hin, daß er seinen eingehenden, in der letzten 
Sitzung der Versammlung gemachten Ausführungen nur hinzufügen 
könne, daß er sich inzwischen nochmals von Neuem in einzelnen Küchen 
davon überzeugt habe, daß das Bedürfnis der Fortführung der Armen- 
speisung ein ungeheuer großes sei, auch namentlich im Hinblick darauf, 
daß alte Leute tatsächlich nicht imstande seien, stundenlang vor den 
Läden zu stehen, um alle Nahrungsmittel selbst zu beschaffen. 
Der Herr Magistratsvertreter erklärte, daß die Lebensmittel 
deputation des Magistrats sich sehr eingehend mit der Frage des jüngsten 
Ministerialerlasses über Massenspeisungen beschäftigte. Die Schwierig 
keiten für den Magistrat lägen in der Hauptsache darin, daß er nicht 
über die vorhandenen Lebensmittel selbst verfüge, er, der Herr Magistrats 
vertreter, hoffe aber, daß der Magistrat für weitere 6 Wochen nach 
dem 15. Mai die Speisung werde fortführen können und daß er in 
dieser Zeitspanne Gelegenheit finden werde, weiter zu sorgen. 
Hierauf wurde der Antrag eingebracht: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, die Armenspeisung 
vorläufig bis zum 1. Juli 1916 fortzuführen. 
Ein Mitglied des Ausschusses regt an, von vornherein festzustellen, 
wie groß das Bedürfnis von Lebensmitteln für die Küchen sei und 
sich infolge der jüngsten ministeriellen Anregung zur Förderung der 
Massenspeisungen die Sicherung der Rohniaterialien vom Staate 
garantieren zu lassen. Hiergegen wird eingewendet, daß inan abgeneigt 
sei, angesichts der Dringlichkeit der Lage und der schwebenden Be 
ratungen im Magistrat jetzt Weiterungen zu machen. 
Bei der Abstimmung wurde obiger Antrag einstiinmig angenommen, 
so daß der Versammlung vorgeschlagen wird, wie folgt zu beschließen:
	        
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