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Volume (187-191), 1916/04/08

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

(187—191.) 
8. April 
1916 
für üie 
StMuerorünetenverlsulmluns;u Berlin. 
187. Vorlage (J.-Nr. 13 Gew. A. 16) - zur «efchlutzfaffung - 
betr. Bewilligung einer autzerordentlicken städtischen 
Beihilfe an den Zentralverein für Arbeitsnachweis 
zur Gewährung erhöhter Kriegsteurungsznlagen für 
seine minderbcfoldeten Angestellten. 
Durch Beschluß vom 16. September 1915 (Protokoll Nr. 12) hat 
die Stadtverordnetenversammlung aus den Vorbehaltsmitteln für un 
vorhergesehene Ausgaben sür das Etatsjahr 1915 einen Betrag bis zu 
8780 M zur Verfügung gestellt, aus dem vom 1. April 1915 ab den 
Angestellten des Zentralvereins für Arbeitsnachweis mit einem Dienst 
einkommen bis 2000 M Kriegsteurungszulagen nach den für die 
städtischen Beamten und Angestellten festgesetzten Grundsätzen gezahlt 
werden. 
Nachdeni diese Grundsätze durch Beschluß der Versammlung vom 
2. Dezember 1916 (Protokoll Nr. 7) dahin abgeändert worden sind, 
daß vom 1. Dezember 1916 ab für die städtischen Angestellten die 
Teurungszulage und Gehaltsgrenze erhöht werden, hat der Vorstand 
des Zentralvereins für Arbeitsnachweis gebeten, auch seinen Angestellten 
vom 1. Dezember 1915 ab die Teurungszulagen entsprechend zu 
erhöhen. 
Aus Billigkeitsgründen wollen wir dem Antrage stattgeben und 
den hierzu erforderlichen Betrag, der sich auf rund 2300 J6 stellt, 
aus dem Vorschußkonto decken. Wir bitten daher, zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß den Angestellten 
des Zentralvereins für Arbeitsnachweis, soweit sie ein jährliches 
Diensteinkommen bis zu 2600 M haben, vom 1. Dezember 1915 
ab die erhöhten Kriegsteurungszulagen nach Maßgabe der für die 
städtischen Angestellten festgestellten Grundsätze gewährt werden, und 
daß die hierzu für das Etatsjahr 1915 erforderlichen Mittel in 
Höhe bis zu 2300 M aus dem Vorschußkonto gedeckt werden. 
Berlin, den 31. März 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Mermuth. 
J.-Nr. 264 8t. V. 1/16. 
188. Borlage (Tgb.-Nr. 187 8tat. 16) — zur Befchlutzfaffuug — 
betreffend Bewilligung von 3 Ob« M für Zwecke der Bieh- 
zwifchenzählung vom 15. Avril 1018. 
Zufolge Bundesratsverordnung vom 23. März 1916 findet am 
15. April 1916 im Deutschen Reiche eine Viehzwischenzählung statt, 
deren Ausführung für Berlin dem Königlichen Polizeipräsidium und 
dem Magistrat gemeinschaftlich obliegt. 
Das Amt der Zähler soll wie bei ähnlichen früheren Zählungen 
den Steuererhebern gegen Entschädigung übertragen werden. 
Die Kosten hierfür werden rund 1800 M betragen. Daneben 
entstehen Ausgaben für die öffentlichen Bekanntmachungen und für zu 
zahlende Tagegelder an das mit der Vorbereitung und Prüfung des 
Materials beauftragte Personal im Betrage von rund 1 200 M, so 
daß ungefähr 3000 M erforderlich sein werden. 
Wir ersuchen daher um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die 
Kosten der am 15. April d. I. stattfindenden Viehzwischen 
zählung in Höhe von 3000 M vorschußweise verausgabt werden. 
Ueber die endgültige Deckung wird später zu beschließen sein. 
Berlin, den 7. April 1916. 
Magistrat der Königl. Haupl- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Sir. 271 8t. V. 1/16. 
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