(187—191.)
8. April
1916
für üie
StMuerorünetenverlsulmluns;u Berlin.
187. Vorlage (J.-Nr. 13 Gew. A. 16) - zur «efchlutzfaffung -
betr. Bewilligung einer autzerordentlicken städtischen
Beihilfe an den Zentralverein für Arbeitsnachweis
zur Gewährung erhöhter Kriegsteurungsznlagen für
seine minderbcfoldeten Angestellten.
Durch Beschluß vom 16. September 1915 (Protokoll Nr. 12) hat
die Stadtverordnetenversammlung aus den Vorbehaltsmitteln für un
vorhergesehene Ausgaben sür das Etatsjahr 1915 einen Betrag bis zu
8780 M zur Verfügung gestellt, aus dem vom 1. April 1915 ab den
Angestellten des Zentralvereins für Arbeitsnachweis mit einem Dienst
einkommen bis 2000 M Kriegsteurungszulagen nach den für die
städtischen Beamten und Angestellten festgesetzten Grundsätzen gezahlt
werden.
Nachdeni diese Grundsätze durch Beschluß der Versammlung vom
2. Dezember 1916 (Protokoll Nr. 7) dahin abgeändert worden sind,
daß vom 1. Dezember 1916 ab für die städtischen Angestellten die
Teurungszulage und Gehaltsgrenze erhöht werden, hat der Vorstand
des Zentralvereins für Arbeitsnachweis gebeten, auch seinen Angestellten
vom 1. Dezember 1915 ab die Teurungszulagen entsprechend zu
erhöhen.
Aus Billigkeitsgründen wollen wir dem Antrage stattgeben und
den hierzu erforderlichen Betrag, der sich auf rund 2300 J6 stellt,
aus dem Vorschußkonto decken. Wir bitten daher, zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß den Angestellten
des Zentralvereins für Arbeitsnachweis, soweit sie ein jährliches
Diensteinkommen bis zu 2600 M haben, vom 1. Dezember 1915
ab die erhöhten Kriegsteurungszulagen nach Maßgabe der für die
städtischen Angestellten festgestellten Grundsätze gewährt werden, und
daß die hierzu für das Etatsjahr 1915 erforderlichen Mittel in
Höhe bis zu 2300 M aus dem Vorschußkonto gedeckt werden.
Berlin, den 31. März 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Mermuth.
J.-Nr. 264 8t. V. 1/16.
188. Borlage (Tgb.-Nr. 187 8tat. 16) — zur Befchlutzfaffuug —
betreffend Bewilligung von 3 Ob« M für Zwecke der Bieh-
zwifchenzählung vom 15. Avril 1018.
Zufolge Bundesratsverordnung vom 23. März 1916 findet am
15. April 1916 im Deutschen Reiche eine Viehzwischenzählung statt,
deren Ausführung für Berlin dem Königlichen Polizeipräsidium und
dem Magistrat gemeinschaftlich obliegt.
Das Amt der Zähler soll wie bei ähnlichen früheren Zählungen
den Steuererhebern gegen Entschädigung übertragen werden.
Die Kosten hierfür werden rund 1800 M betragen. Daneben
entstehen Ausgaben für die öffentlichen Bekanntmachungen und für zu
zahlende Tagegelder an das mit der Vorbereitung und Prüfung des
Materials beauftragte Personal im Betrage von rund 1 200 M, so
daß ungefähr 3000 M erforderlich sein werden.
Wir ersuchen daher um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die
Kosten der am 15. April d. I. stattfindenden Viehzwischen
zählung in Höhe von 3000 M vorschußweise verausgabt werden.
Ueber die endgültige Deckung wird später zu beschließen sein.
Berlin, den 7. April 1916.
Magistrat der Königl. Haupl- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Sir. 271 8t. V. 1/16.
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