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liegende vertrauensärztliche Attest vom 3. Januar 1916 bescheinigt
wird, ist auf unseren Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium
vom 1. April 1916 ab mit ihrem Einverständnis in den Ruhestand versetzt
worden. Die ihr zustehende Pension beträgt bei einer pensionsfähigen
Dienstzeit von 35 Jahren nach der beigefügten Nachweisung jährlich
2 444 M, wovon 700 M auf die Staatskasse entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Gemeindeschullehrerin Anna Kochler vom 1. April 1916 ab der
aus die Stadtgemeinde entfallende Teil ihrer Pension mit jährlich
1 744 M gezahlt wird.
Berlin, den 18. März 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 235 8t. V. 1/16.
173. Vorlage (I-Nr. P. 19 Sch. I c 15 Fach.) — zur Beschluß
fassung — betreffend die Pensionierung der Gemeinde
schulfachlehrerin Luise Patzwahl.
Die am 5. November 1856 geborene Gemeindeschulfachlehrerin
Luise Patzwahl, Berlin, Große Hamburger Straße 15/16 wohnhaft,
deren dauernde Dienstunfähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift
beiliegende vertrauensärztliche Attest vom 18. November 1915 be
scheinigt wird, ist auf unseren Antrag vom Königlichen Provinzial
schulkollegium vom 1. April 1916 ab mit ihrem Einverständnis in den
Ruhestand versetzt worben. Die ihr zustehende Pension beträgt bei
einer pensionsfähigen Dienstzeit von mehr als 29 Jahren nach der
beigefügten Nachweisung jährlich 1820 J6, wovon 700 J6 auf die
Staatskasse entfallen.
Die Stadtverordnetenversammluiig ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Gemeindeschulfachlehrerin Luise Patzwahl vom 1. April 1916 ab
der auf die Stadtgemeinde entfallende Teil ihrer Pension mit
jährlich 1 120 M gezahlt wird.
Berlin, den 1. März 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 180 8t. V. 1/16.
174. Borlage (J.-Nr. K. 14 Sch. Ic 15/Fach.) — zur Beschluß
fassung — betreffen- die Pensionierung -er Gemein-e-
schulfachlehrerin Mathil-e .Keimling.
Die am 15. Januar 1851 geborene Gemeindeschulfachlehrerin
Mathilde Keimling, Berlin 80. 26, Elisabethufer 41 wohnhaft, ist
auf unseren Antrag vom Königlichen Provinzialschulkollegium vom
I. April 1916 ab mit ihrem Einverständnis in den Ruhestand versetzt
worden. Die ihr zustehende Pension beträgt bei einer pensionsfähigen
Dienstzeit von 35 Jahren nach der beigefügten Nachweisung jährlich
2 090 M, wovon 700 M aus die Staatskasse entfallen.
Die Stadtoervrdnetenversammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Gemeindeschulfachlehrerin Mathilde Keimling vom 1. April 1916
ab der aus die Stadtgemeinde entfallende Teil ihrer Pension mit
jährlich 1390 M gezahlt wird.
Berlin, den 6. März 1916.
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J. -Nr. 195 8t. V. 1/16.
175. Vorlage (J.-Nr. T. 17, Sch. lc/15 Fach) - zur Beschluß
fassung — betreffen- -ie Pensionierung -er Gemei«-e-
schulfachlehrerin Luise Türcke.
Die am 26. September 1867 geborene Gemeindeschulfachlehrerin
Luise Türcke, Berlin 80. 26, Kottbuser Ufer 47a wohnhaft, deren
dauernde Dienstunfähigkeit durch das in beglaubigter Abschrift bei
liegende vertrauensärztliche Attest voin 15. November 1915 bescheinigt
wird, ist aus unsern Antrag vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium
vom 1. April 1916 ab mit ihrem Einverständnis in den Ruhestand
versetzt worden. Die ihr zustehende Pension beträgt bei einer pensions
fähigen Dienstzeit von mehr als 23 Jahren nach der beigefügten
Nachweisung jährlich 1403 M, wovon 700 M auf die Staatskasse
entfallen.
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