Path:
Volume No. 9 (115-121), 1916/03/11

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

152 
Straßenbeleuchtung ... 3 pCt. 
Fernschaltung für die Straßenbeleuchtung 25 - 
Automobile 33*/g. 
Betriebsutensilien und Inventar.... 100 - 
Unter Berücksichtigung des. Umstandes, daß bei den St.E.W. 
von den Anschaffungs-, nicht den Buchwerten abgeschrieben wird, 
dürften diese Sätze im allgemeinen hoch genug sein, für Hausan- 
schlüsse und Telephonanlagen sind sie sogar reichlich hoch, so daß wir 
glauben, sie auf 5 bezw. 15 pCt. herabsetzen zu können. Nicht 
ausreichend erscheinen nur die Wschrcibungen auf Dampfmaschinen 
und auf Gebäude. Bei ersteren muß unbedingt eine lOprozentige 
Abschreibung stattfinden, bei letzteren entsprechen unsere Vorschläge mit 
geringen Aenderungen den für die Gaswerke vorgeschriebenen Sätzen. 
Für Wohn- und Verwaltungsgebäude, für die bei den Gaswerken 
21/4 pCt. festgesetzt sind, erscheint ein Satz von 2 pCt. ausreichend, 
,nährend für Betriebsgebäude der Satz von 4 pCt. angemessen fein 
dürfte. Wenn auch bei einer Umgestaltung der in den Häusern 
untergebrachten Maschinenqnlagen naturgemäß oft eine erhebliche. 
Veränderung an den Gebäuden "vorgenommen werden muß, so werden 
diese Veränderungen doch nicht ganz so durchgreifender Natur sein, 
wie bei den Retorlenhäusern der Gaswerke, für die eine öprozentige 
Abschreibung vorgeschrieben ist. 
Die für Betriebsutensilien und Inventar angesetzte lOOprozentige 
Abschreibung entspricht dem bei kaufmännischen Unternehmungen übli 
chen Brauche. 
Sollten Gebäude oder Betriebseinrichtungen durch Aenderung 
des Betriebes bereits vor der in Aussicht genommenen Dauer un 
brauchbar werden oder aus anderen Gründen vor der gänzlick)en 
.Ausnutzung beseitigt werden müssen, so ist eine außerordenrliche, 
gegebenenfalls auf mehrere Jahre zu verteilende Abschreibung um 
denjenigen Betrag vorzunehmen, mit dem das Objekt noch zu Buch 
steht. 
Wir beantragen folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die Abschrei 
bungen für die Anlagen der St. E. W. vom 1. Oktober 1915 ab 
nach folgenden Prozentsätzen vom Anschastungswert vorgenommen 
werden: 
pEl. des Anschaffungs- 
Wertes 
für Wohngebäude 2,00 
- Betriebsgebäude 4,oo 
- Kohlenlager und Kohlenfücderungsanlagen ... 7,5 
- Maschinen, Kessel und Zubehör 10,00 
- Transformatoren, Schaltanlagen und Verbindungs 
leitungen 7,50 
- Akkumulatoren 10,01 
- Kabelnetz 3,00 
- Hausanschlüsse 5,oo 
- Zähler 10,00 
- Telephonanlagen 15,oo 
- Leitungsnetze für Straßenbeleuchtung ..... 5,oo 
- Straßenbeleuchtungsanlagen nebst Fernschaltung . 15,00 
- Automobile 33'/, 
- Betriebsutensilien und Inventar 100,00 
Sollten Gebäude oder Betriebseinrichtungen durch Aenderung 
des Betriebes bereits vor der in Aussicht genommenen Dauer un 
brauchbar werden oder aus anderen Gründen vor der gänzlichen 
Ausnutzung beseitigt tvcrden müssen, so ist eine außerordentliche, 
gegebenenfalls auf mehrere Jahre zu verteilende Abschreibung um 
denjenigen Betrag vorzunehmen, mit dem das Objekt noch zu Buch 
steht. 
Berlin, den 29. Februar 1916. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 186 8t. V. 1/16. 
117. Borlage (J.-Nr. 899 80k. I. xen. 15) — zur .Kenntnis 
nahme — betreffend die Ferien der hiesigen Gemeinde, 
schulen im Schuljahre 1916/17. 
Das Königliche Provinzialschulkollegium hat die Ferien der 
hiesigen Gemeindeschulen für das Schuljahr 1916/17 wie folgt fest 
gesetzt: 
Ostern: Schulschluß: Dienstag, den ll. April 1916, 
Schulanfang: Mittwoch, den 26. April 1916. 
Pfingsten: Schulschluß: Freitag, den 9. Juni 1916, 
Schulanfang: Freitag, den 16. Juni 1916. 
Sommer: Schulschluß: Freitag, den 7. Juli 1916, 
Schulanfang: Dienstag, den 15. August 1916.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.