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Vermieterin, die Kosten des Wasserbedarfs und der Müllabfuhr usw.
für dieses Gebäude zu tragen habg.
Es wurde daher der Antrag gestellt:
In 8 5 des Mietvertrages ist im letzten Absatz zuzufügen hinter
Heizung „Wasserbedarfs und Müllabfuhr".
Nachdem der Herr Bürgermeister sich dahin geäußert hatte, daß
die Bestimmungen des übrigen Teiles des § 5 hierüber wohl genügend
Sicherheit böten und auch mehrere Mitglieder der Meinung Ausdruck
gaben, daß die Kosten wohl nicht sehr erheblich sein könnten, um
darüber besondere Festsetzungen zu treffen, wurde zur Abstimmung ge
schritten.
Hierbei wurde der vorerwähnte Antrag abgelehnt und der 8 5 in
unveränderter Form angenommen. Ebenso gelangte die Magistrats
vorlage in ihrer Gesamtheit unverändert zur Annahme.
Demgemäß schlägt der Ausschuß der Versammlung vor, wie folgt
zu beschließen:
1. Die Versammlung stimmt dem mit der Jubiläumsstiftung für
Erziehung und Unterricht unter dem 18. Dezember 1914 ge
schlossenen Vertrage zu.
2. Der Jubiläumsstistung für Erziehung und Unterricht wird vom
^ 1. Januar 1915 ab im Hinblick auf die Unterbringung im
Hause Potsdamer Straße 120 bis auf weiteres eine jährliche
Beihilfe zur Miete dieses Hauses im Betrage von 8 000 M
bewilligt.
3. Die Lehrmittel und älteren pädagogischen Zeitschriften des städ
tischen Schulmuseums werden schon jetzt der Jubiläums-
stiftung für Erziehung und Unterricht unter der Bedingung
überwiesen, daß sie an dem neuen Aufstellungsorte unfern
Lehrern wie bisher zugänglich sind. Nach Fertigstellung des
Rundbaues am Hegelplatz werden auch die übrigen Teile der
Bücherei des städtischen Schulmuseums der Jubiläumsstistung
überlasten und von diesem Zeitpunkt auch die dann in unserm
Etat zur Verwaltung und Vermehrung des Schulmuseums be
reitgestellte Summe alljährlich für die Dauer des Vertrages
_ „ vom 13. Dezember 1914 bewilligt.
Der Druck des Verhandlungsberichts wurde beschlossen und zum
Berichterstatter der unterzeichnete Vorsitzende gewählt.
V. w. o.
Cassel.
J.-Nr. 123 St. V. 1/16.
Berlin, den 4. März 1916.
Der Stadtverordneteuvorsteher
i. B.: Eassel.
Dnirf von W. & S. Loewciltbat. Brrkl» C19.