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1916
4. März
M 7.
(99—104.)
Varlsgen
für üie
Stsütverorünetenverlsmmlung;u Berlin.
00. Vorlage (Tgb.-Nr. 77 Stat./16) — zur Beschlußfassung —
betreffend die Bewilligung von 6 000 M für Zwecke der
Kartoffelvorratsermittlung vom 24. Februar 1016.
In Ausführung der Bundesratsverordnung vom 2. Februar 1916
betreffend Regelung der Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln
findet eine Erhebung der ani 24. Februar 1916 in Berlin vorhandenen
Kartoffelvorräte statt.
Dem Statistischen Amt stehen Mittel für diese Erhebung nicht zur
Verfügung. Eine genauere Aufstellung der Kosten kann zur Zeit nicht
gegeben werden. Nach den Erfahrungen früherer gleichartiger Erhebungen
werden sie ungefähr 6 000 M> betragen. Hierbei ist Voraussetzung, daß
die Verteilung der Erhebungslisten an die Hausbesitzer, wie in Aussicht
genommen, wieder durch die Brotkommissionen erfolgt, wodurch ungefähr
2 000 M erspart würden. Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Kosten
der Kartoffelvorratsermittlung vom 24. Februar 1916 in Höhe von
6 000 M vorschußweise verausgabt werden. Ueber die endgültige
Deckung wird später zu beschließen sein.
Berlin, den 18. Februar 1916.
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt.
W e r m u t h.
J.-Nr. 149 8t. V. 1/16.
100. Vorlage (J.-Nr. 756 Kan.VI/15) — zur Beschlußfassung —
betreffend den Anschluß eines auf dem Bahnhof Stralau-
Rummclsburg außerhalb des Berliner Weichbildes be
leg ncn Aufcnthaltsgebäudes und Stellwerks an die
Kanalisation von Berlin.
Ans Grund des Stadtverordnetenbeschlusses vom 17. Januar 1901 —
Protokoll 19 — ist durch Vertrag vom 28. Februar/18. März 1901
dem Königlich Preußischen Eijenbahnfiskus unter den von der Ver
sammlung genehmigten Bedingungen der Anschluß des außerhalb des
Berliner Weichbildes belegenen Teils des Bahnhofs Stralau-Rummels-
burg an die Kanalisation von Berlin gestattet worden.
Die Königliche Eisenbahndircktion hat jetzt die Genehmigung zum
Anschlüsse der auf dem Bahnhossterrain belegenen, auf dem anliegenden
Lageplane mit den Buchstaben a, b, c, d und e, f, g, h, i umschriebenen
Gebäude, nämlich eines Aufenthallsgebäudes sür Bahnarbeiter und eines
StcllwerksgebäudeS bei uns nachgesucht und sich mit der Ausdehnung
der Bestimmungen des obigen Vertrages auf die anzuschließenden
Baulichkeiten einverstanden erklärt Das Aufenlhaltsgebäude enthält
4 Waschbecken, das Stellwerk einen Abort und ein Waschbecken, beide
Gebäude sind mit Wasserleitung versehen.
Technische Bedenken liegen gegen den Anschluß nicht vor, auch haben
wir uns bei der Erbauung des Sammlcrlanals E in dem damals
eisenbahnfiskalischcn Teile der Straße 13 a (jetzt Ludwig Lehmanstraße)
grundsätzlich mit dem Anschluß der Rummelsburger Bahnhofsanlagen
an den Sammlerkanal E einverstanden erklärt.
Im Einverständnis mit der Deputation sür die Kgnalisationswerke
und Güter Berlins beantragen wir zu beschließen:
Die Versammlung ist mit dem Anschlüsse der auf dem außerhalb
des Berliner Weichbildes belegenen Teile des Bahnhofs Stralau-
Rummel'burg errichteten, auf dem der Vorlage vom 13. Februar 1916
beigefügten Lageplane mit den Buchstaben a, b, c, d und e, f, g, "h, i
umschriebenen Gebäude, nämlich eines Aufenthaltsgebäudes für Bahn
arbeiter und eines Stellwerksgebäudes an die Kanalisation von Berlin
unter den Bedingungen des Vertrages vom 28. Februar/18. März 1901
einverstanden.
Berlin, den 13. Februar 1916.
Magistrat der König!. Haupt-- und Residenzstadt.
Vermuth.
J.-Nr. 152 8t. V. 1/16.