Die nunmehr folgende ^Abstimmung ergab die Annahme des
Magistratsantrages mit 6 Stimmen.
Demgemäß schlägt der Ausschuß der Versammlung vor, ge
mäß der Magistratsvorlage, wie folgt, zu beschließen:
Die Versammlung willigt in die Abänderung der Fluchtlinien
für die Grnndftücke Doretheenstraße 1, 2 und 84 nach dem Ent
wurf vom Dezember 1915.
Der Druck des Berhandlungsberichts wurde beschlossen und
zum Berichterstatter der unterzeichnete Vorsitzende gewählt.
V. w. o.
Körte.
J.-Nr. 19 8t. V. 1/16.
96. Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage betr. die Fest,
legung des Staatszuschusses zur Unterhaltung der Städti
schen Höheren Fachschule für Textil- und Vekleidungs-
industrie.
(Drucks. 25; Beschl. vom 3. 2. 1916; Prot. Nr. 13).
Berlin, den 19. Februar 1916.
Der Ausschuß beschäftigte sich in den Sitzungen vom 15. und
19. d. Mts. mit der obigen Angelegenheit und schlägt der Versamm
lung folgende Beschlußfassung vor:
Die Versammlung erklärt sich mit der Festlegung des Staats
zuschusses zur Unterhaltung der „Städtischen Höheren Fachschule
für Textil- und Bekleidungsindustrie" nach Maßgabe des der
Vorlage vom 29. Januar 1916 beigefügten Vertragsentwurfes
in nachstehender Fassung einverstanden:
Nach der Magistrats-Vorlage. > Nach den Beschlüffen des Ausschusses:
Vertrag
zwischen der Königlichen Staatsregierung und dem Magistrat
der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin, betreffend
die „Städtische höhere Fachschule für Textil- und Bekleidungs
industrie" Hierselbst.
Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch
den Minister für Handel und Gewerbe, und dem Magistrat
der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin wird vor
behaltlich der gesetzlichen Bereitstellung der erforderlichen
Mittel und unbeschadet der aus dem gesetzlichen Aussichts
rechte des Staates sich ergebenden Folgerungen nachstehender
Vertrag abgeschlossen.
8 i.
Die jetzige Organisation der „Städtischen höheren Fach
schule für Textil- und Bekleidungsindustrie" in Berlin wird
dahin geändert, daß die nach dem Bericht des Magistrats
vom 8. Februar 1915 — 1730 F. Sch. I 14 — und dessen
Anlagen beabsichtigte Neubildung aufsteigender Klassen in der
Abteilung der Tagesschule zur Herstellung von Frauen
bekleidung (Konfektionskursus) vom 1. April 1916 ab durch
geführt wird. In dieser veränderten Organisation hat die
Stadt die Schule sortzusühren und zu unterhalten. Sie hat
die dazu erforderlichen Räumlichkeiten mit Einschluß der
Heizungs-, Beleuchtungs- und Wasserleitüngsanlagen in dem
neuen Schulgebäude Berlin 0 17, Warschauer Platz 7/8,
sowie das zur Erteilung des Unterrichts nötige Schulgerät
und die ersorderlichen, nach dem jeweiligen Stande der
Technik zu ergänzenden und zu erneuernden Lehrniittel (den
Anforderungen des Ministers für Handel und Gewerbe ent
sprechend) dauernd zur Verfügung zu stellen.
8 2.
Der Stadt wird bei Erfüllung der ihr nach diesem Ver
trage obliegenden Verpflichtungen vom Staate vom 1. April
1916 ab die Hälfte der durch die eigenen Einnahmen der
Anstalt nicht gedeckten Ausgaben bis zum Höchstbetrage von
71 000 J6 (cinundsiebzigtausend Mark) jährlich erstattet. Bei
Berechnung der vom Staate zu erstattenden Kosten bleiben
die Aufwendungen für Hergäbe und Unterhaltung der Räumlich
keiten mit Einschluß der Heizungs-, Beleuchtungs- und Wasser
leitungsanlagen, die auf das Schulgebäude und das Schul
grundstück sich beziehenden Lasten und Abgaben (Steuern,
Kanalisationsgebühren und dgl.), sowie die Ausgaben und
Einnahmen der Abteilungen für Spinnerei und Appretur j
außer Ansatz (s. § 3).
Vertrag
zwischen der Königlichen Staatsregierung und dem Magistrat
der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin, betreffend
die „Städtische höhere Fachschule für Textil- und Bekleidungs
industrie" Hierselbst.
Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten
durch den Minister für Handel und Gewerbe, und dem
Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin
wird vorbehaltlich der gesetzlichen Bereitstellung der ersorder-
; lichen Mittel und unbeschadet der aus dem gesetzlichen Auf
sichtsrechte des Staates sich ergebenden Folgerungen nach
stehender Vertrag abgeschlossen.
8
Die jetzige Organisation der „Städtischen höheren Fach
schule für Tixtil- und Bekleidungsindustrie" in Berlin wird
dahin geändert, daß die nach dem Bericht des Magistrats
vom 8. Februar 1915 — 1730 F. Sch. I 14 — und dessen
Anlagen beabsichtigte Neubildung aufsteigender Klassen in der
Abteilung der Tagesschule zur Herstellung von Frauen-
i bekleidung (Konsektionskursus) vom 1. April 1916 ab durch
geführt wird. In dieser veränderten Organisation hat die
i Stadt die Schule fortzuführen und zu unterhalten. Sie hat
die dazu erforderlichen Räumlichkeiten mit Einschluß der
Heizungs-, Beleuchtungs- und Wasserleitungsanlagen in dem
neuen Schulgebäude Berlin 0. 17, Warschauer Platz 7/8,
sowie das zur Erteilung des Unterrichts nötige Schulgerät
und die erforderlichen, nach dem jeweiligen Stande der
Technik zu ergänzenden und zu erneuernden Lehrmittel.
8 2.
Die Stadt erhält bei Erfüllung der ihr nach diesem
Vertrage obliegenden Verpflichtungen vom Staate vom
1 April 1916 ab einen jährlichen Zuschuß von 71000 M.