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Volume No. 6 (91-96), 1916/02/19

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1916 (Public Domain)

Die nunmehr folgende ^Abstimmung ergab die Annahme des 
Magistratsantrages mit 6 Stimmen. 
Demgemäß schlägt der Ausschuß der Versammlung vor, ge 
mäß der Magistratsvorlage, wie folgt, zu beschließen: 
Die Versammlung willigt in die Abänderung der Fluchtlinien 
für die Grnndftücke Doretheenstraße 1, 2 und 84 nach dem Ent 
wurf vom Dezember 1915. 
Der Druck des Berhandlungsberichts wurde beschlossen und 
zum Berichterstatter der unterzeichnete Vorsitzende gewählt. 
V. w. o. 
Körte. 
J.-Nr. 19 8t. V. 1/16. 
96. Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage betr. die Fest, 
legung des Staatszuschusses zur Unterhaltung der Städti 
schen Höheren Fachschule für Textil- und Vekleidungs- 
industrie. 
(Drucks. 25; Beschl. vom 3. 2. 1916; Prot. Nr. 13). 
Berlin, den 19. Februar 1916. 
Der Ausschuß beschäftigte sich in den Sitzungen vom 15. und 
19. d. Mts. mit der obigen Angelegenheit und schlägt der Versamm 
lung folgende Beschlußfassung vor: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Festlegung des Staats 
zuschusses zur Unterhaltung der „Städtischen Höheren Fachschule 
für Textil- und Bekleidungsindustrie" nach Maßgabe des der 
Vorlage vom 29. Januar 1916 beigefügten Vertragsentwurfes 
in nachstehender Fassung einverstanden: 
Nach der Magistrats-Vorlage. > Nach den Beschlüffen des Ausschusses: 
Vertrag 
zwischen der Königlichen Staatsregierung und dem Magistrat 
der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin, betreffend 
die „Städtische höhere Fachschule für Textil- und Bekleidungs 
industrie" Hierselbst. 
Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch 
den Minister für Handel und Gewerbe, und dem Magistrat 
der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin wird vor 
behaltlich der gesetzlichen Bereitstellung der erforderlichen 
Mittel und unbeschadet der aus dem gesetzlichen Aussichts 
rechte des Staates sich ergebenden Folgerungen nachstehender 
Vertrag abgeschlossen. 
8 i. 
Die jetzige Organisation der „Städtischen höheren Fach 
schule für Textil- und Bekleidungsindustrie" in Berlin wird 
dahin geändert, daß die nach dem Bericht des Magistrats 
vom 8. Februar 1915 — 1730 F. Sch. I 14 — und dessen 
Anlagen beabsichtigte Neubildung aufsteigender Klassen in der 
Abteilung der Tagesschule zur Herstellung von Frauen 
bekleidung (Konfektionskursus) vom 1. April 1916 ab durch 
geführt wird. In dieser veränderten Organisation hat die 
Stadt die Schule sortzusühren und zu unterhalten. Sie hat 
die dazu erforderlichen Räumlichkeiten mit Einschluß der 
Heizungs-, Beleuchtungs- und Wasserleitüngsanlagen in dem 
neuen Schulgebäude Berlin 0 17, Warschauer Platz 7/8, 
sowie das zur Erteilung des Unterrichts nötige Schulgerät 
und die ersorderlichen, nach dem jeweiligen Stande der 
Technik zu ergänzenden und zu erneuernden Lehrniittel (den 
Anforderungen des Ministers für Handel und Gewerbe ent 
sprechend) dauernd zur Verfügung zu stellen. 
8 2. 
Der Stadt wird bei Erfüllung der ihr nach diesem Ver 
trage obliegenden Verpflichtungen vom Staate vom 1. April 
1916 ab die Hälfte der durch die eigenen Einnahmen der 
Anstalt nicht gedeckten Ausgaben bis zum Höchstbetrage von 
71 000 J6 (cinundsiebzigtausend Mark) jährlich erstattet. Bei 
Berechnung der vom Staate zu erstattenden Kosten bleiben 
die Aufwendungen für Hergäbe und Unterhaltung der Räumlich 
keiten mit Einschluß der Heizungs-, Beleuchtungs- und Wasser 
leitungsanlagen, die auf das Schulgebäude und das Schul 
grundstück sich beziehenden Lasten und Abgaben (Steuern, 
Kanalisationsgebühren und dgl.), sowie die Ausgaben und 
Einnahmen der Abteilungen für Spinnerei und Appretur j 
außer Ansatz (s. § 3). 
Vertrag 
zwischen der Königlichen Staatsregierung und dem Magistrat 
der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin, betreffend 
die „Städtische höhere Fachschule für Textil- und Bekleidungs 
industrie" Hierselbst. 
Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten 
durch den Minister für Handel und Gewerbe, und dem 
Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin 
wird vorbehaltlich der gesetzlichen Bereitstellung der ersorder- 
; lichen Mittel und unbeschadet der aus dem gesetzlichen Auf 
sichtsrechte des Staates sich ergebenden Folgerungen nach 
stehender Vertrag abgeschlossen. 
8 
Die jetzige Organisation der „Städtischen höheren Fach 
schule für Tixtil- und Bekleidungsindustrie" in Berlin wird 
dahin geändert, daß die nach dem Bericht des Magistrats 
vom 8. Februar 1915 — 1730 F. Sch. I 14 — und dessen 
Anlagen beabsichtigte Neubildung aufsteigender Klassen in der 
Abteilung der Tagesschule zur Herstellung von Frauen- 
i bekleidung (Konsektionskursus) vom 1. April 1916 ab durch 
geführt wird. In dieser veränderten Organisation hat die 
i Stadt die Schule fortzuführen und zu unterhalten. Sie hat 
die dazu erforderlichen Räumlichkeiten mit Einschluß der 
Heizungs-, Beleuchtungs- und Wasserleitungsanlagen in dem 
neuen Schulgebäude Berlin 0. 17, Warschauer Platz 7/8, 
sowie das zur Erteilung des Unterrichts nötige Schulgerät 
und die erforderlichen, nach dem jeweiligen Stande der 
Technik zu ergänzenden und zu erneuernden Lehrmittel. 
8 2. 
Die Stadt erhält bei Erfüllung der ihr nach diesem 
Vertrage obliegenden Verpflichtungen vom Staate vom 
1 April 1916 ab einen jährlichen Zuschuß von 71000 M.
	        
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