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ihrer komplizierten Konstruktion wohl erforderlich, daß Repararuren
nicht an Ort und Stelle, sondern nur in der Fabrik ausgeführt
würden: hierdurch müßte aber ebenfalls eine gewisse Verteuerung
Platz greifen.
Im Anschluß hieran wurde folgender inzwischen eingegangener
Antrag zur Verlesung gebracht:
Der Ausschuß beschließt den Magistrat zu ersuchen mit Rücksicht
auf das ncugemachte Angebot der BEW. voni 9. Jruuar 1912 mit
diesen in Verhandlung zu treten und der Versammlung eine neue
Vorlage zu unterbreiten.
Sodann erörterte man eingehend die Frage, ob »ich die Nähe
der Schule es dringend erforderlich mache, keine Dieselmotore aufzu
stellen, weil diese trotz einer Isolierschicht nicht so geräuschlos arbeiteten
als Elektromotoren. Es sei festgestellt, so hob man hervor, daß gerade
bei Dieselmotoren eine Garantie gegen die Fortpflanzung von Er
schütterungen nicht übernommen werden könne und cs könnte trotz der
Isolierschichten sich sehr wohl iin Laufe der Zeit besonders bei un
günstigen Bodenverhältnissen Herausstellen, daß durch die Verwendung
von Dieselmotoren der Unterricht in der angrenzenden Schule gestört
werden könnte. Die finanzielle Differenz zwischen dem Betrieb der
Diesel- und der Elektromotoren sei in der Tat so gering, wenn man
die Anschaffungskosten mit in Berechnung zieht, daß sie kaum in Be
tracht gezogen, jedenfalls aber für die Entscheidung der Frage, ob
Dieselmotor oder Elektromotor nicht ausschlaggebend sein könnte.
Es hatten sich keine weiteren Redner zum Worte genieldet.
Man schritt daher zur Abstimmung über den gestellten Antrag, welcher
einstimmig angenommen wurde. .
Hiernach schlägt der Ausschuß der Versammlung folgende Be-
schlußsassnng vor:
Die Versammlung ersucht den Magistrat unter Nichtannahme des
Magistratsantrages vo n 14. November 1911, welcher lautet:
„die Versammlung genehmigt die Erweiterung der Pump
station VIII der Kanalisation nach Maßnahme der der Magistrats-
Vorlage vom 14. November 1911 beigefügten Zeichnungen des
Erläuterungsberichts und des Kostenanschlages in döhe von
600 000 M"
mit Rücksicht auf das neugemachte Angebot der Berliner Eleltrizitäts-
werke vom 9. Januar 1912 mit diesen in Verhandlung zu treten
und der Versammlung eine neue Vorlage zu unterbreiten.
Der Druck der Pro.okolle wurde beschlossen und zum Bericht
erstatter der unterzeichnete Vorsitzende ernannt.
V w. o.
Butzke.
35. Vorlage <J.-Nr. 4203 V. 8. 1/11) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Aenderung der Gebührenordnung vom
29. April/l. Mai 1954.
Die Ordnung, betreffend die Erhebung von Gebühren für Ge
währung von Sicherheitsseuerwachcn vom 29. April/1. Mai 1904,
Gemeindeblatt Seite 181, lautet in
§ 1.
„Für Gewährung der durch die Landespolizeiverordnung vom
5. März 1904 vorgeschriebenen Sicherheitssencrwachen haben die dort
bezeichneten Unternehmer eine Gebühr an die Stadtgemeinde Berlin
zu entrichten "
Da die Landcspolizeiverordnung vom 5. März 1904 durch die
Landespolizeiverordnung vom 2. März 1909 ersetzt worden ist, so ist
eine entsprechende Aenderung der vorbezeichnc.en Gebührenordnung er-
iorderlich. Wir ersuchen deshalb um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß in § 1 der Ord
nung, betreffend die Erhebung von Gebühren für Gewährung von
Sicherheitssenerwachen vom 29. April/1. Mai 1904 die Worte „vom.
5. März 1904" ersetzt werden durch die Worte „vom 2. Mai 1909".
Berlin, den 5. Januar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n c r.
3«. Borlage lJ.-Nr. 15 814 8 II 11, — zur Beschlutzfafsung —
betreffend den 'Abbruch der Baulichkeiten auf den Grund
stücken Waterloouser 19 und 11 und Planufer 14 und 15.
Auf Grund des Beschlitsses der Versammlung vom 8. Juni 1911
— Protokoll 25 — ist die Enteignung der Grundstücke Watcrloo-
ufer 10 und 11 und Planufer 14 und 15 beantragt worden. Die
Grundstücke werden voraussichtlich im Frühjahr 1912 in das Eigentum
der Stadtgemeinde übergehen. Da die neue Brücke über den Land
wehrkanal im Zuge der Alten Jakobstraßc bereits am 27. November
1911 dem Verkehr übergeben worden ist, wollen wir dann alsbald die
auf den enteigneten Grundstücken befindlichen Baulichkeiten abbrechen,
um noch im Etatsjahre 1912 die im allgemeinen Verkebrsintcresse,
besonders aber auch zur Entlastung der Bellealliaucebrücke sehr
erwünschte neue Straßenverbindung zwischen Waterloo- und Planufer
im Zuge der Alten Jakob- und Zossener Straße herstellen zu können.
In Ergänzung unserer Vorlage vom 19. Mai 1911 ersuchen wir
demgemäß um folgende Beschlußsassung:
Die Versaminlung erklärt sich damit einverstanden, daß
nach erfolgter Durchführung der Enteignung die Baulichkeiten auf
den Grundstücken Waterloouser 10 und 11 und Planufer 14 und
15 — unter Vergebung der Arbeit im Wege der öffentlichen Aus
schreibung — abgebrochen werden.
Ein für die dortigen Akten bestimmter Lageplan liegt bei. Von
der Beifügung von Orientierungsskizzcn glauben wir mit Rücksicht aus
den bereits vorliegenden Beschluß der Versammlung vom 8. Juni 1911
absehen zu können.
Berlin, den 10. Januar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
37. Vorlage (E. 1 Fin. II. 5) — zur Beschlußfassung —, be
treffend den Etat der Beschau des von außerhalb ein
geführten Fleisches für das Etatsjahr 1912.
Der angeschlossene Etatsentwurs schließt in Einnahme und Aus
gabe mit 55555 M. Der Entwurf hat zur Voraussetzung, daß der
bisherige Schaugebührcntarif auch sür das Rechnungsjahr 1912 bei
behalten wird. Der jetzt gültige Tarif ist nur bis zum 31. März 1912
genehmigt. Seine weitere Bestä.igung muß vor diesem Termine nach
gesucht und hierbei muß auch der Etat dem Herrn Oberpräsidenten
vorgelegt werden.
Wir ersuchen hiernach,
den Etat festzusetzen und sich mit der Beibehaltung des bisherigen
Tarifes einverstanden zu erklären.
Einer besonderen Festsetzung des Tarifes durch die Stadtverordneten
Versammlung bedarf es nicht, weil ein Endtermin in dem jetzt
geltenden Gebührentaris seitens der Genieindebehörden nicht angegeben ist.
Die erforderliche Anzahl von Abdrücken des Entwurfes liegt bei.
Berlin, den 12. Januar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n c r.
38. Vorlage (J.-Nr. 3807 8. II. 11) — zur Beschlußfassung —.
betreffend die Auswahl der im Rechnungsjahr 1912 neu-
und umzupflasternden Straßen.
Der Stadtverordnetenversammlung übersenden wir anliegend das
Verzeichnis der zur Neu- und Umpslasterung für 1912 in Aussicht
genommenen Straßen.
Aus die in der Liste A verzeichneten Neupflasternngcn finden die
Bestimmungen des Ortsstatuts II vom 25. Juni 1906 Anwendung.
Außer den im Verzeichnis aufgeführten Straßenpflasterungen beab
sichtigen wir noch einige andere Pflasterungen im Jahre 1912 aus
zuführen. Da der Grund sür diese Arbei.cn in außergewöhnlichen
Verhältniffen zu suchen ist, so sind die hierfür erforderlichen Mittel
im Extraordinarium für 1912 zum Ansatz gebracht worden.
Wir ersuchen um folgende Beschlußsaffung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Neu- und Umpflasterung
der in dem vorliegenden Verzeichnis aufgeführten Straßenstrccken
einverstanden, soweit es die in dem Ordiuarium des Etats IX 2
sür 1912 zu bewilligenden Mittel gestatten.
Berlin, den 8. Januar 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.