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Die Versammlung erklärt sich mit der Erhöhung des Kämmerei
unterstützungsfonds um 5 000 M für das laufende Rechnungsjahr
einverstanden.
Berlin, den 20. November 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Wermut h.
I.-M. 1488 8t. V. I /12.
1023. Vorlage (J.-Nr. 2631 Kan. 1.12) — zur Beschlußfassung
betreffend den Austausch von Flächen in Rosenthal zur
Verlegung einer Feldbahn.
Die Feldbahn, die den Gutshof Rosenthal an die bestehende
Feldbahn Buch—Blankenfelde anschließen soll und deren Bau bereits
durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 21.Dezember 1911
— Protokoll Nr. 26, Gem.-Blatt Seite 575/576 — genehmigt worden
ist, muß, um den Gutshof zu erreichen, die Straße von Rosenthal
nach Nordend kreuzen und fremdes Gelände durchschneiden, da die
Benutzung dieser Straße in ihrer Längsrichtung auf große Schwierig
keiten stößt. Die Erlaubnis zur Kreuzung ist uns von der Gemeinde
Rosenthal durch die in Abschrift in Anlage II beigefügte Erklärung
vom 15. März 1912 erteilt. Zwecks Erwerbs des fremden Geländes
sind wir mit dem Eigentümer, Schmiedemeister Schmidt zu
Rosenthal, in Verhandlung getreten. Diese hat zu dem Ergebnis
geführt, daß Schmidt uns einen 5 m breiten und ungefähr
102 m langen, uno daran anschließend einen 10 m breiten
und ungefähr 48 m langen von seinem im Gemeindebezirk
Rosenthal belegenen Grundbesitze abzuzweigenden Landstreifen von
zusammen ungefähr 994 gm Größe zum Tausche gegen Ueberlassung
einer der Stadt Berlin gehörigen, von deren in, Gutsbezirk Rosenthal
belegenen Besitze abzuzweigenden Fläche von ungefähr 63,?.-, m Tiefe
und 44 m Breite, von zusammen ungefähr 2805 gm Größe in ur
kundlicher Form angeboten hat. Das Angebot ist in Anlage I abgedruckt.
Schmidt hat sich an dieses Angebot bis zum 1. April 1913 gebunden.
Tie beiden Tauschflächen sind auf dem beigefügten, für die dortigen
Akten bestimmten Üebersichtsplane schwarz gestrichelt.
Von den Bedingungen des Angebots heben wir noch hervor:
Die Stadt Berlin errichtet aus der Grenze des von ihr aus-
utauschenden Grundstücks und des ihr verbleibenden Besitzes einen
'/, m hohen Zaun auf eigene Kosten und gestattet die Bebauung des
abzutretenden Grundstücks bis zur Grenze. Der Schmiedemeister
Schmidt hat noch vor der Auflassung die Einwilligung der Gemeinde
Rosenthal sowohl zur Eingemeindung dieses Grundstücks in den
Gemeindebezirk als auch zur Ausgeineindung des von der Stadt Berlin
einzutauschenden Grundstücks aus dem Gemeindebezirk Rosenthal bei
zubringen und erklärt sich mit der llmgemeindung des von ihm ein
zutauschenden (Grundstücks aus dem Gutsbezirk in den Gemeindebezirk
einverstanden.
Für die auszutauschenden Flächen sind bereits Haufluchtlinien
projektiert. Nach unserer Berechnung würden von dem städtischen
Grundstücke ungefähr 1000 gm und von dem Schmidt'schen Grund
stücke ungefähr 150 qm zur Straße abzutreten sein, so daß einer
bebauungsfähigcn Fläche von 1 805 qm eine solche von 844 qm gegen
über steht. Trotz dieser Größenunterschiede befürworten wir den Äus-
ausch, da ein für uns günstigeres Angebot nicht zu erreichen war und
.In der nächsten Woche werden zusammentreten:
1. am Dienstag, den 3. Dezember 1912, nachmittags
6 Uhr (im kleinen Sitzungszimmer der Versammlung):
2. am Dienstag, den 3. Dezember 1912, nachmittags
6Va Uhr (im Zimmer Nr. 54 des Rathauses»:
3. am Mittwoch, den 4. Dezember 1912, nachmittags
6 Uhr (im kleinen Sitzungszimmer der Versammlung:
die aus Anlegung der Feldbahn für die Stadt Berlin entspringenden
Vorteile die Differenz der Wertunterschiede der Tauschflächen über
wiegen.
Die Kosten sind aus Anleihen zu entnehmen.
Die gewünschte Anzahl der Uebersichtspläne fügen wir in den
Anlagen bei.
In Uebereinstimniung mit der Deputation für die Kanalisations
werke und Güter Berlins ersuchen wir um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß unter den in der
Magistratsvorlage vom 26. November 1912 ausgeführten Bedingungen
die dem Schmiedemeister Schmidt gehörige, von dessen im Gemeinde
bezirk Rosenthal belegenen Grundbesitze abzuzweigende, auf dem der
Vorlage beigefügten Uebersichtsplane einfach gestrichelte Fläche von
ungefähr 994 qm Größe gegen Uebereignung einer der Stadtgemeinde
Berlin gehörigen, von dem Ritlergule Rosenthal abzuzweigenden,
aus demselben Plan kreuzweis gestrichelte Fläche von ungefähr
2 805 qm Größe im Tauschwege erworben werde und alle Kosten
aus dem Extraordinarium, Abschnitt I 8 der Kanalisationsvcrwaltung
eMnommen werden.
Berlin, den 26. November 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Mermuth.
J.-Nr. 1490 8i V. 1/12.
Zu 1023. ««läge II.
Der Gemeindevorsteher. Rosenthal b. Berlin, den 15. März 1912.
Tageb.-Nr. 6. 1027. Hauptstr. 22.
Zum Schreiben von: 20. v. Mts.
— J.-Nr. 304 Kan. V/12. —
In Gemäßhrit des Beschlusses der Gemeindevertretung vom
14. d. Mts. gestatten wir hiermit der Stadt Berlin die Kreuzung der
Straße Rosenthal—Nordend (Schönhauser Straße) mit einer Feldbahn
nach dem vorgelegten Situationsplan unter folgenden Bedingungen:
Die Strecke zwischen den Schienen und 30 om neben denselben ist
von der Stadt Berlin zu pflastern. Das Material muß stets das
gleiche sein, wie das in den angrenzenden Straßenteilen befindliche.
Die Schienen müssen jederzeit passierbar sein. Entsteh n durch das
Vorhandensein der Schienenanlage in der Straße irgend welche
Verkehrsschwierigkeiten, so kann die Gemeinde Rosenthal jederzeit
die Genehmigung widerrufen; die Stadt Berlin kann jedoch den
Widerruf dadurch abwenden, daß sie die etwa entstandenen Schwierig
keiten auf ihre Kosten beseitigt. Die Herstellungs- und Unterhaltungs
kosten des Pflasters, zwischen den Schienen und 30 om zu beiden
Seiten trägt die Stadt Berlin.
Als Anerkennungsgebühr hat die Stadt Berlin 10 M jährlich
zu zahlen.
Ter Gemeindevorsteher. Der Schöffe,
gez. vr. Kruse. gez. Kurth.
An die
Deputation für die Kanalisationswerke und Güter Berlins,
Berlin 6. 2.
der Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage (Drucksache
1008), betreffend die Erhebung von Beiträgen zu den
Kosten der Verbreiterung der Roßstraße aus der Nordost
seite ;
( der Ausschuß für die Wahlen von unbesoldeten Gemeinde-
j beamten;
! der Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage (Drucksache
sache 951), betreffend die Herabsetzung der Miete für den
Ratskeller.
Berlin, den 30. November 1912.
Der Stadtverordneteavorsteher
Michelet.
Druck voll W. & S. Loeweuthol, Berti»