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Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

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Festsetzung des Gehalts für die neu zu besetzende Stelle 
des Ersten Bürgermeisters von Berlin genehmigt hat. 
13. Juni. Nr. 16. Von dem Stadtverordneten Dove und Genossen 
ist folgender Antrag gestellt: 
Wir beantragen, die Versammlung wolle beschließen, 
den Magistrat um Auskunft darüber zu ersuchen, in 
welcher Lage sich das Projekt der Anlage des so 
genannten Westhafens befindet, welche Hindernisse ins 
besondere der endlichen Inangriffnahme der durch den 
Fortschritt des Baues des Groß - Schiffahrtsweges 
Berlin—Stettin dringlich gewordenen Arbeiten zur 
Errichtung dieses Hafens im Wege stehen. 
Nach stattgefundener Begründung dieses Antrages seitens 
des Stadtv. Dove erkürte der .Herr Oberbürgermeister sich 
bereit, die gewünschte Auskunft sogleich zu erteilen und 
tat dieses mit folgenden Worten: 
Der Herr Vorredner hat schon hervorgehoben, daß 
die Schwierigkeiten, das Projekt des Westhafens durch 
zuführen, in zwei Dingen bestehen, einmal in dem 
Anschluß des Häsens an die Eisenbahn und zweitens 
in der Notwendigkeit weiterer Terrainerwerbungen. 
Der Herr Vorredner hat auch mitgeteilt, daß der An 
schluß an die Eisenbahn zunächst am Lehrter Bahnhof 
erfolgen sollte, daß ein Projekt ausgearbeitet war, daß 
aber, nachdem dieses Projekt der Prüfung der Eisen 
bahnbehörde unterlag, die Eisenbahnbehörde erklärt hat, sie 
müsse verlangen, daß neben diesem Anschluß noch ein 
zweiter Anschluß hergestellt werde für den Fall, daß 
die Entwicklung des Verkehrs auf dem Lehrter Bahnhof 
cs notwendig mache, diesen ersten Anschluß wieder 
einzustellen. Der zweite Anschluß sollte weiter im 
Wegen gewonnen werden; es sollten Gleise bis nach 
Fürstenbrunn geführt werden. Tie Verkehrsdeputation 
hat sich mit der Frage eingehend beschäftigt und kam 
zu der Ueberzeugung, daß dieseni Vorschlag nicht nach 
gegangen werden könne, weil erstens die Entfernung 
sehr groß ist und dadurch erhebliche Betriebskosten und 
Verzögerungen in, Verkehr entstehen würden, und 
zweitens Mehrkosten entstehen würden, die auf 3 l / 4 Mil 
lionen geschätzt wurden. Dazn kam noch die Schwierig 
keit, daß für dieses zweite Projekt nicht die Enteignung 
möglich gewesen wäre, weil cs sich nicht um die so 
fortige Anlage einer Bahn handelte, sondern nur darum, 
für eine spätere Möglichkeit die Errichtung dieser Bahn 
in Aussicht zu nehmen, so daß wir genötigt gewesen 
wären, diese Terrains freihändig zu erwerben, was 
wahrscheinlich aus kaum überwindliche Schwierigkeiten 
gestoßen wäre. Deswegen hat die Verkehrsdeputation 
bei den Eisenbahnbehörden nochmals eine Vorstellung 
erhoben, daß sich dieses Projekt nicht ausführen ließe. 
Das war im Dezember 1910. 
Wir haben darauf von der Eisenbahnbehörde den 
Bescheid erhalten, daß sie mit Rücksicht auf unsere 
Bedenken von der Forderung dieses zweiten Anschlusses 
Abstand nehmen wolle und bereit sei, ein anderes 
Projekt ins Auge zu fassen, eine Verbindung mit dem 
Moabiter Bahnhof. Die Eisenbahnbehörde verlangte 
im Mai 1911, daß wir ein solches Projekt ausarbeiten 
sollten. Das ist geschehen, und im August 1911 ist 
das Projekt der Eisenbahnbehörde vorgelegt worden. 
Wir haben demnächst aber im Januar 1912 den Be 
scheid erhalten, daß die Eisenbahn auch dieses Projekt 
nicht akzeptieren könne, sondern daß der Entwurf eines 
weiteren Projektes notwendig sei, und daß die Eisen- 
bah.tbehörde dieses Projekt ausarbeiten werde. Dieser 
Bescheid ist uns im Januar 1912 geworden. Seit der 
Zeit haben wir wiederholt erinnert und gebeten, daß 
uns dieses Projekt vorgelegt werden möchte; wir haben 
aber bisher einen Erfolg nicht g.'habt. 
Die Sache steht also so, daß sich die Eisenbahn 
behörde, und zwar die Eisenbahndirektion im Ein 
verständnis mit dem Eisenbahnministerium, dahin 
schlüssig gemacht hat, im Zusammenhang mit der 
ganzen Frachtentwicklung auf dem Lehrter, Haniburger 
und Moabiter Bahnhof ein umfassendes neues Projekt 
auszuarbeiten, daß aber die Erwägungen bei der Eiseu- 
bahnbehörde noch nicht zum Abschluß gekommen sind, 
und daß wir dem entgegensehen müssen, daß dieses 
große Projekt vorgelegt wird. 
Man muß wohl anerkennen, daß es sich für die 
Eisenbahnbehörde uin ganz vitale Interessen handelt; 
sie glaubt, dieses Projekt des Anschlusses des Hafens 
nicht allein erledigen zu können, sondern sie geht mit 
dem Plane um, den ganzen Verkehr auf dem Lehrter, 
Hamburger und Moabiter Bahnhof im Anschluß daran 
anders zu gestalten, und sic hat sich bisher in dieser 
Beziehung noch nicht definitiv schlüssig machen können. 
Wir werden nicht aufhören, zu bitten, daß diese Ent 
schließung gefaßt wird; aber wir sind nicht in der 
Lage, darauf Einfluß ausüben zu können. Das ist 
die Frage des Eisenbahnanschlusses. 
Dazu kommt die Notwendigkeit, um den Eisenbahn- 
anschluß herzustellen, noch Terrains zu erwerben, die 
sich im Eigentum des Eisenbahnfiskus befinden. Der 
Eisenbahnfiskus hat sich bereit erklärt, diese Terrains 
herzugeben, aber gleichzeitig erklärt, daß er das nur 
tauschweise tun würde, sofern wir andere städtische 
Grundstücke, die dem Eisenbahnfiskus erwünscht sind, 
tauschweise als Gegenleistung prästieren. Diese Grund 
stücke sind ermittelt worden, und es ist über die Grund 
stücke selbst auch eine Verständigung herbeigeführt 
worden. Es handelt sich nun um die Aufnahme der 
Taxe über den Wert der beiderseitig auszutauschenden 
Grundstücke. Es sind beiderseits Sachverständige 
ernannt worden, und diese Sachverständigen haben 
sehr lange Zeit gebraucht, insbesondere der Sachver 
ständige der Eisenbahnbehörde. Wir haben uns 
bemüht, die Verhandlungen zu beschleunigen, die beiden 
Sachverständigen sind miteinander in Verbindung 
getreten, und wir haben jetzt am 14. Mai d. Js. eine 
genieinschaftliche Taxe von den Sachverständigen be 
kommen. Wenn also das Projekt an und für sich 
feststehen würde und damit feststehen würde, welche 
Abgrenzung für die auszutauschenden Grundstücke er 
folgen muß, so würde bezüglich des Austausches der 
Grundstücke die Schwierigkeit gehoben sein. 
Die ganze Angelegenheit steht also in dem Stadium, 
daß wir das Projekt, welches die Eisenbahnbehörde 
glaubt genehmigen zn können, und welches die Eisen 
bahnbehörde selbst entwerfen will, von ihr zu erwarten 
haben. Wir werden uns bemühen, immer wieder 
vorstellig zu werden, und haben das vielsach mündlich 
und schriftlich getan und auf die Bedeutung der Sache 
hingewiesen. Aber wir sind selbstverständlich machtlos; 
denn wir können dieses Projekt, welches die Eisenbahn 
behörde in Verbindung mit anderen Eisenbahnprojekten 
aufstellen will, unsererseits nicht aufstellen. 
Der Antrag wurde darauf, mit dem Hinweise, daß 
sein Zweck durch die vom Herrn Oberbürgermeister erteilte 
Auskunft erreicht worden sei, von den Antragstellern als 
erledigt zurückgezogen. (Drucksache 511.) 
20. Juni. Nr. 14. Ferner hat der Ausschuß zur Vorberatung über 
den Antrag des Stadtv. Modler und Genossen, betreffend 
Bewilligung eines Beitrages zur Errichtung des geplanten 
Feuerwehrerholungsheims in Verbindung mit einer 
Landesfeuerwehrschule — siehe Beschluß der Versammlung 
vom 15. Mai 1912, Protokoll 10 — Bericht erstattet. 
Nach stattgehabter Verhandlung hat die Versammlung, 
wie folgt, beschlossen: 
Die Versammlung lehnt den Antrag Modler 
mangels erforderlicher Begründung und Unterlage ab 
und ersucht den Magistrat, erforderlichenfalls in den 
nächsten Etat einen angemessen erscheinenden Betrag 
einzustellen, der zugunsten erholungsbedürftiger Beamten 
und Mannschaften der Berliner Feuerwehr verwendet 
werden kann. 
(Drucksachen 454 und 545.) 
6. September. Nr. 22. Es sind folgende Anträge gestellt worden: 
a) von dem Stadtv. vr. Arons und Genossen: 
Die Stadtverordnetenversammlung ersucht den 
Magistrat, zur Abwehr der sich stetig steigernden 
Nahrungsmittelteuerung, welche Gesundheit und Leben 
der Bevölkerung Berlins auf das ärgste bedroht 
1. an den Bundesrat und Reichstag eine Eingabe zu 
richten, in der unter Darlegung der herrschenden 
Notlage gefordert wird die soforiige Aushebung 
der Zölle auf Vieh, Fleisch, Getreide und 
Futterniittel, 
der Grenzsperre für die Einfuhr von Schlachtvieh, 
des § 12 des Fleischbeschaugesetzes, 
der Einfuhrscheine; 
2. städtische Einrichtungen zur Versorgung der Be 
völkerung Berlins mit Lebensmitteln zu schaffen 
und die vorhandenen auszubauen (Vorlage 682); 
b) von dem Stadto.-Vorstehcr-Stellv. Eassel und Genossen: 
Die Stadtverordnetenversainmluiig wolle beschließen: 
den Magistrat zu ersuchen, schleunigst die gemischte 
Deputation zur Beratung von Maßregeln zur Milderung 
der bestehenden Fleischteucrung einzuberufen zwecks 
Vorberatung über die angesichts der dauernd steigenden
	        
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