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Volume No. 48 (947-969), 1912/11/09

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

573 
Angegebener 
Abgeschätzter 
Lfd. Nr. 
Name 
Straße 
Betrag 
des Schadens 
Betrag 
des Schadens 
Beihilfe 
M 
M 
M 
34 a 
Firma Wilh. Neumann, 
640,oo 
1 400 
Inhaber Rich. Hobusch, Otto Leh 
mann 
/ Pappelallee 83 
900,00 
b 
Richard Hobusch, Eigentümer 
) 
— 
) 
( 500 
35 
Karl Hauke, Schuhmachermeister 
desgl. 
2 000,oo 
1 000,00 
500 
36 
G. Crescio, Gastwirt 
H. Behnke, Eigentümer 
Schönhauser Allee 51 
1 012,50 
— 
400 
37 
desgl. 
84,oo 
— 
50 
Summe 
8 420 
950. Vorlage (J.-Nr. 1585 Kan. 11/11) — zur Kenntnisnahme —, 
betreffend die Abnahme des Neubaues der Pumpstation 
des Radialshstems XI. 
Zur Abnahme des Neubaues der Pumpstation des Radial- 
systems XI haben wir einen Termin auf Montag, den 17. November 
d. IS., vormittags 10 Uhr, anberaumt. 
Versammlungsort: Stadthaus: Sitzungssaal, Zimmer 245. 
Wir ersuchen ergebenst, hierzu Mitglieder der Versammlung 
abzuordnen. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 1361 8t. V. I 12. 
951. Vorlage (J.-Nr. 1842 R. K. 12) — zur Veschlntzfaffung —» 
betreffend die Herabsetzung der Miete für den Rats 
keller. 
Der Ratskellcrpächtcr Heinrich F a l k e n b c r g ist bei uns vor 
stellig geworden, ihm ivegen des erheblichen Geschäftsrückganges iiu 
Ratskeller eine Mietcrmäßigung von 9000 M zu gewähren. 
Zur Begründung seines Antrages führt er an. daß sich im 
Zentrum der Stadt in geschäftlicher Beziehung eine Umgestaltung 
vollzogen habe. Tic früheren Bewohner dieses Stadtteils, die zu 
den Besuchern des Ratskellers gehörten, sind in andere Stadtgcgenden 
verzogen. Durch die Inhaber und Angestellten der neuen Verkaufs- 
Häuser wird die Besucherzahl des Ratskellers nicht erhöht, da diese 
meist mit englischer Tischzeit arbeiten und zum großen Teil in den 
Vororten oder entfernteren Stadtgcgenden ihren Wohnsitz haben. 
Einen weiteren Rückgang der Frequenz im Ratskeller hat die Ver 
legung des Land- und Amtsgerichts zur Folge gehabt, das dem 
Ratskeller in früheren Jahren eine große Anzahl zahlungskräftiger 
Kunden zugeführt hat. 
Wir haben uns diesen Gründen nicht verschließen ivolleu und 
haben auch mit Rücksicht darauf, daß die Kosten für Gas, Wasser 
und Elektrizität, die sich durchschnittlich jährlich auf 28 000 Jt> be 
laufen, erhebliche sind, beschlossen, die Miete vom 1. Januar 1913 
ab von 44 000 auf 38 000 M jährlich herabzusetzen und ersuchen 
um folgende Beschlußfassung: 
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die von 
dem Restaurateur Heinrich F a l k e n b e r g für den Ratskeller 
zu zahlende Miete vom 1. Januar 1913 ab von 44 000 auf 
38 000 M jährlich herabgesetzt werde. 
Berlin, den 2. November 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 1362 1/12 8t. V. 
952. Vorlage (J.-Nr: 15833 6. II. 12) — zur «eschlutzsaffung — 
wegen Verlängerung der Hedemannstratze. 
Der Kaufmann Otto Markiewicz, W 10, Hohcnzolleru- 
straße 11, hat sich die Verfügung über die Grundstücke Friedrich- 
straße 229 und 230 und Wilhelmstraße 19 gesichert und wünscht 
zur besseren Ausnutzung und Aufteilung dieses Baublocks eine in 
ungefähr in Verlängerung der Hedemannstraße durchschneidende, 
18,so m breite Straße zwischen Wilhelm- tind Friedrichstraße an 
zulegen. Zu diesem Zweck beantragt er, die in dem beigefügten Ent 
wurf der Tiefbaudeputation vom August 1912 dargestellten Flucht 
linien festzusetzen und die Straße von Stadt wegen als öffentliche 
Straße zu übernehmen; er hat dabei die aus dem abschriftlich bei 
gefügten Vertragsangebot vom 31. Oktober 1912 ersichtlichen Ver 
pflichtungen übernommen, welche den in solck)en Fällen üblichen 
im allgemeinen entsprechen. Insbesondere tritt er das in die Straße 
fallende Gelände kostenlos und lastenfrei ab, reguliert und pflastert 
die Straße nach den geltenden Vorschriften — als Pflastcrmaterial 
ist Asphalt in Aussicht genomnien —, trägt die Kosten der Ent 
wässerung, Beleuchtung usw. und leistet hierfür in voller Höhe 
Sicherheit. 
Für die Beendigung der Straßenregulieruna und der Bebauung 
sind bestinlmte Fristen vorgesehen. 
Die geplante Straße soll mit besseren Wohn- und Geschäfts 
häusern bebaut werden und dürfte auch, wenngleich sie sich nicht 
als ein unbedingt notwendiger Verkehrsweg darstellt, doch den Ver 
kehr zwischen den jetzt aus längerer Strecke nicht verbundenen Stadt 
vierteln an der südlichen Friedrich- und Wilhelmstraße zu verbessern 
zweifellos geeignet sein. 
Der Unternehmer beabsichtigt insbesondere mit dieser Straße 
dem in der Friedrichstadt fühlbaren Bedürfnis nach, modernen Woh 
nungen für den bessergestellten Mittelstand zu entsprechen und eine 
ruhige Wohnstraße zu schassen; er hat sich zu diesem Zweck bereit er 
klärt, für die Mehrzahl der zu erbauenden Häuser den Charakter 
als Wohnhäuser durch Eintragung entsprechender Verpflichtungen 
in das Grundbuch zugunsten der Stadtgemeinde auf die Dauer 
von 10 Jahren sicherzustellen. 
Andererseits hat er ein Entgegenkommen der Stadt in der Finan 
zierung des Unternehmens dahingehend beantragt, daß ihm die 
Stadt hypothekarische Darlehen auf mehrere der an der neuen Straße 
zu bildenden 12 Baugrundstücke gewährt, nämlich aus die in dem 
Plan mit VI bezeichnete Parzelle 190 000 M, auf Parzelle II und 
XI je 85 000 J6, auf Parzelle III und X je 50 000 M, zusammen 
460000 M. Die Hypothekendarlehen sollen nach Fertigstellung der 
Neubauten, voraussichtlich also nicht vor dem 1. Oktober 1913 aus 
zahlbar, mit 41/2 pCt. verzinslich und auf 10 Jähre unkündbar fein 
und werden an zweiter Stelle, bei Parzelle VI hinter 705 000 M Dar 
lehen des Preußischen Staates, bei Parzelle II und XI hinter je 
540000 M, bei Parzelle III und X hinter je 413 000 M erster 
Hypotheken eingetragen. 
Wir glauben die Hergäbe dieser Darlehen zur Förderung des 
auch im Interesse der Stadt liegenden Unternehmens empfehlen 
zu können, da die Darlehen nach sorgfältiger Schätzung der zu er 
wartenden Mieteinnahmen als sicher anzusehen sind, halten auch 
sonst im Einvernehmen mit der Tiesbaudeputation die anzulegende 
Straße für erwünscht und für zweckmäßig gestaltet und die vorge 
schlagenen Bedingungen für annehmbar und beantragen daher fol 
gende Beschlußfastung: 
Die Versammlung willigt darin, daß 
a) für eine in Verlängerung der Hedcmannstraßc die Wilhelm 
straße mit der Friedrichstraßc verbindende neue Straße Flucht 
linien nach dem Entwurf der Tiefbaudeputation vom August 
1912 festgesetzt werden, 
b) mit dem Kaufmann Otto M a r k i e w i c z ein Vertrag über 
diese Fluchtlinienfestsetzung und die Gewährung hypothekarischer 
Darlehen im Gesamtbeträge von 460000 nach Maßgabe der 
Vorlage vom 1. November 1912 abgeschlossen wird. 
Die 460 000 M sind zunächst auf Vorschuß zu nehmen und 
sodann aus einer später aufzunehmenden Anleihe zu erstatten. 
Berlin, den 1. November 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Mermuth. 
J.-Nr. 1363 11/12 8t. V. 
Sn 952. 
Verhandelt Berlin, den 31. Oktober 1912. 
Urkundsregister Nr. 23 für 1912. 
L ö w e n st e i n. 
Vor mir als dem durch Verfügung des Oberbürgermeisters der 
Königl. Haupt- und Residenzstadt Berlin vom 29. Juni 1911 zu 
Beurkundungen gemäß Artikel 12 § 2 und Artikel 27 des Preu 
ßischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten 
Beamten, Magistratsassessor Löwen st ein, erschien der Kaufmann 
Otto Markiewicz, W. 10, Hohenzollernstraße 11, von Person 
nicht bekannt, aber durch den persönlich bekannten Stadtsekretär
	        
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