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Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

4. Wird die Hypothek nach 4 Jahren zurückgezahlt, so 
ist die Stadt Berlin, falls innerhalb der ersten 
25 Jahre nach Eröffnung des Tierparkes das Gelände 
ganz oder teilweise dem Unternehmen entzogen, auf 
geschlossen und zu anderen Zwecken verkauft wird, 
mit 15 v. H. an dem Gewinne aus den Grundstücks 
verkäufen zu beteiligen. 
Erfolgt die Ablösung durch eine Amortisations 
hypothek so bleibt der Stadt Berlin diese Gewinn 
beteiligung auf 30 Jahre bezw. bis zu dem Zeit 
punkt vorbehalten, zu welchen! die letzte Amor- 
tisationsquote getilgt ist. 
Der Wertzuwachs, der bei Feststellung der Reichs 
wertzuwachssteuer zugrunde gelegt wird, soll in diesen 
Fällen als Gewinn angesehen werden. 
5. Den Zöglingen aller städtischen Schulen muß bei 
klassenweisem Besuch der Eintritt in den gesamten 
Tierpark ausschließlich des Besuchs der Arena für 
die Vorführung dressierter Raubtiere und des Aus 
sichtsturmes für 10 3) für die Person gewährt werden. 
Gleichzeitig spricht die Versammlung den Wunsch 
aus, daß der Eintrittspreis an 2 Sonntagen im 
Monat auf höchstens 30 H festgesetzt wird. 
Der als Darlehen für die zu Nr. 3 angegebenen 
Zeit herzugebende Betrag ist aus dem Vorschußkonto zu 
entnehmen, vorbehaltlich der Erstattung aus einer 
Anleihe, falls eine solche notwendig werden sollte. 
Die Petition des Vereins Berliner Musiker (E. V.), 
betreffend die Berücksichtigung von Zivilkapellen bei den 
im Hagenbeckschen Tierpark eventuell engagierten 
Kapellen ist durch obige Beschlußfassung als erledigt 
erachtet. (Drucksachen 296 und 393.) 
Nr. 19. Die Versammlung erklärt sich unter Abänderung 
ihres Beschlusses von, 25. April mit folgender Fassung 
der §§ 1 und 25 der neuen Kanalisationsgebührcnordnung 
einverstanden. 
8 1. 
Nach der für die Grundstücksentwässerung geltenden 
Polizeiverordnung ist jedes bebaute Grundstück an einer 
mit unterirdischer Entwässerungsanlage versehenen Straße 
an das Straßenrohr (Straßenkanal) anzuschließen. 
Durch das Hausableitungsrohr sind abzuführen: 
a) das durch den hauswirtschaftlichen Gebrauch ver 
unreinigte Wasser, 
b) die menschlichen Abgänge nebst dem erforderlichen 
Spülwasser, 
o) das Regenwasser. 
Reine sowie unreine Abwässer aus Fabriken, gewerb 
lichen Betrieben und maschinellen Anlagen, das Wasser 
von Springbrunnen, welche nicht auf öffentlichen S.raßen 
und Plätzen unterhalten werden, und das Grundwasser 
dürfen nur mit Zustimmung des Magistrats in die Ent 
wässerungsleitung des Grundstücks eingeführt werden. 
Der Anschluß von den Straßenleitungen bis zuin 
Revisionskasten hinter der Straßenflucht, diesen Kasten mit 
eingeschlossen, sowie die Anschlußleitungen der Frontrcgen- 
rohre werden durch die Stadtgemeinde ausgeführt, welche 
für etwaige Fehler der Anlage Gewähr leistet. 
Die Kosten für die Herstellung und etwa notwendige 
Aenderungen der Leitungen auf dem Grundstück, sowie für 
eine Strecke von höchstens 5 m auf der Straße, von der 
Grundstücksgrenze ab gerechnet, trägt der Eigentümer. 
Die übrigen innerhalb des Grundstücks zur Abführung 
der Abwässer desselben erforderlichen Einrichtungen hat 
der Eigentümer herzustellen — Bergl. Gem.-Beschl. vom 
25. April 1912—. 
§ 26. 
Hat das Eigentuni in dem Vierteljahr, für welches die 
Gebühren zu entrichten sind, gewechselt, so haftet jeder 
Eigentümer für diese Gebühren als Gesamtschuldner. 
(Vorlage 399.) 
9. Mai. Nr. 26. Der Herr Oberbürgermeister Dr. Kirschner hat 
durch Schreiben vom 8. Mai d. Js. seiner am 3. und 
9. März und am 8. Mai d. Js. an den Magistrat ge 
richteten Schreiben, betreffend seine Entlassung aus dem 
Amte des Oberbürgermeisters, dem Stadtverordneten 
vorsteher mit der Bitte überreicht, ihren Inhalt zur 
Kenntnis der Stadtverordnetenversamrnlung zu bringen. 
Dies ist geschehen; die betreffenden Schreiben sind unter 
Nr. 453 der Drucksachen abgedruckt, auch ist die An 
gelegenheit nachträglich auf die Tagesordnung der heutigen 
Sitzung gesetzt worden. Der Verhandlung in heutiger 
Sitzung von keiner Seite widersprochen. 
Die Versammlung hat mit schmerzlichen: Bedauern 
von dem Inhalt der qu. Schreiben und von dem Rücktritt 
des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Kirschner^von seinem 
Amte Kenntnis genommen. 
Bezüglich seines Nachfolgers wurde als einziger 
Kandidat für den Posten des Oberbürgermeisters der Ver 
sammlung der Herr Staatssekretär a. D. Wermuth in 
Vorschlag gebracht. Ueber diese Kandidatur fand eine 
eingehende Besprechung statt, nach deren Beendigung die 
Versammlung beschlossen hat, 
1. das Gehalt für den neuzuwählenden Ersten Bürger 
meister der Stadt Berlin auf 40000 M festzusetzen, 
2. die Wahl alsbald vorzunehmen, mit der Maßgabe, 
daß der Amtsantritt am 1. September 1912 erfolgt. 
Der Vorsteher erklärte hieran anschließend, daß er die 
Wahl des Ersten Bürgermeisters auf die Tagesordnung 
der außerordentlichen Sitzung am nächsten Mittwoch, den 
15. d. Mts. setzen werde, da die ordentliche Sitzung am 
Donnerstag, den 16. d. Mts., des Himmelsahrtstages 
wegen, ausfällt. 
15. Wai. Nr. 9. Sodann hat die Versammlung die Wahl des Ersten 
Bürgermeisters von Berlin vorgenommen, worüber ein 
besonderes Protokoll aufgenommen worden ist. 
Vor Eintritt in die Wahlhandlung richtete der Vor 
sitzende folgende Ansprache an die Versammlung: 
Meine Herren, wir haben heute auf unserer Tages 
ordnung — und werden darüber in geheimer Sitzung 
beraten — Anträge, welche der Magistrat anläßlich 
des Rücktritts des Herrn Oberbürgermeisters an uns 
gerichtet hat. Ich habe gerechten Grund zu der An 
nahme, daß ich in Uebereinstimmung mit allen Mit 
gliedern unserer Versammlung mich befinde, wenn ich 
schon jetzt in unserer öffentlichen Sitzung unserm all 
seitigen Bedauern über die Amtsniederlegung 
des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Kirschner 
hiermit Ausdruck gebe, und daß alle Versuche, ihn 
zum Bleiben zu bewegen, keinen für größere Dauer 
geltenden Erfolg gehabt haben. 
Meine Herren, es wird sich zukünftig Gelegenheit 
geben, das Walten und Wirsen des Oberbürgermeisters 
Dr. Kirschner in unserer Gemeinde näher zu beleuchten. 
Ich bin indes überzeugt, in Uebereinstimmung mit Ihnen 
allen zu handeln, wenn ich schon heute hiermit die 
gewissenhafte Pflichttreue Dr. Kirschners, seine 
unermüdliche Sorgfalt, sein reiches Wissen und 
Können und seine unerschütterliche, feste und 
'niemals wankende Bemühung, unsere Selbst 
verwaltung und ihre Rechte zu schirmen und 
zu schützen, sowie seine hervorragenden Ver 
dienste um unsere Stadt hiermit in unser aller 
Name anerkenne. 
Meine .Herren, die Persönlichkeit des Oberbürger 
meisters Dr. Kirschner und seine hohen Leistungen 
werden dafür sorgen, daß in der Geschichte der 
Stadt Berlin sein Name unvergessen bleiben 
wird. Wir alle aber, die wir den Vorzug gehabt 
haben, mit ihm in der Selbstverwaltung zu arbeiten, 
werden seiner als eines hervorragenden, hoch 
begabten, hoch und frei gesinnten, stets auf 
rechten und charaktervollen, wahrhaft vor 
nehmen Mannes in Treuen und Ehren gedenken 
für alle Zeit. 
Nr. 13. Die Versammlung erklärt sich init dem Erwerb 
eines Geschäftsanteils der „Freibad-Müggelseegeiellschaft 
niit beschränkter Haftung" in Höhe von 5 000 ,M> ein 
verstanden. (Vorlage 457.) 
Nr. 14. Die Versammlung stimmt dem vorgelegten Entwürfe 
und dem Kostenanschläge für den Umbau der Schloßbrücke 
zu und stellt behufs >einer Ausführung aus dem Dis 
positionsfonds einen Betrag von 140 000 M zur Ver 
fügung. (Vorlage 458.) 
Von der Mitteilung des Magistrats, daß auf das im 
Spezialetat XIII 2, Extraordinarium 1, angesetzte Dis 
positionsfondsquantum von 600000 zu unvorhergesehenen 
Ausgaben bisher im ganzen 57 842 M übernommen worden 
sind, hat die Versammlung Kenntnis genommen. 
23. Mai. Nr. 18. Hierauf bewirkte der Herr Oberbürgermeister 
Dr. Kirschner die Einführung des zum Stadtrat und 
Kämmerer von Berlin gewählten Stadtrats Böß und 
verpflichtete ihn unter Hinweis auf den von ihm bereits 
früher geleisteten Diensteid durch Handschlag an Eides 
statt, wonächst derselbe von dem Stadtv.-Vorst.-Stellv. 
Cassel namens der Versammlung begrüßt wurde. 
6. Juni. Nr. 8. Ebenso teilt der Herr Oberbürgermeister durch 
Schreiben vom 24. Mai 1912 mit, daß der Herr Ober 
präsident die in Höhe von jährlich 40 000 M erfolgte
	        
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