4. Wird die Hypothek nach 4 Jahren zurückgezahlt, so
ist die Stadt Berlin, falls innerhalb der ersten
25 Jahre nach Eröffnung des Tierparkes das Gelände
ganz oder teilweise dem Unternehmen entzogen, auf
geschlossen und zu anderen Zwecken verkauft wird,
mit 15 v. H. an dem Gewinne aus den Grundstücks
verkäufen zu beteiligen.
Erfolgt die Ablösung durch eine Amortisations
hypothek so bleibt der Stadt Berlin diese Gewinn
beteiligung auf 30 Jahre bezw. bis zu dem Zeit
punkt vorbehalten, zu welchen! die letzte Amor-
tisationsquote getilgt ist.
Der Wertzuwachs, der bei Feststellung der Reichs
wertzuwachssteuer zugrunde gelegt wird, soll in diesen
Fällen als Gewinn angesehen werden.
5. Den Zöglingen aller städtischen Schulen muß bei
klassenweisem Besuch der Eintritt in den gesamten
Tierpark ausschließlich des Besuchs der Arena für
die Vorführung dressierter Raubtiere und des Aus
sichtsturmes für 10 3) für die Person gewährt werden.
Gleichzeitig spricht die Versammlung den Wunsch
aus, daß der Eintrittspreis an 2 Sonntagen im
Monat auf höchstens 30 H festgesetzt wird.
Der als Darlehen für die zu Nr. 3 angegebenen
Zeit herzugebende Betrag ist aus dem Vorschußkonto zu
entnehmen, vorbehaltlich der Erstattung aus einer
Anleihe, falls eine solche notwendig werden sollte.
Die Petition des Vereins Berliner Musiker (E. V.),
betreffend die Berücksichtigung von Zivilkapellen bei den
im Hagenbeckschen Tierpark eventuell engagierten
Kapellen ist durch obige Beschlußfassung als erledigt
erachtet. (Drucksachen 296 und 393.)
Nr. 19. Die Versammlung erklärt sich unter Abänderung
ihres Beschlusses von, 25. April mit folgender Fassung
der §§ 1 und 25 der neuen Kanalisationsgebührcnordnung
einverstanden.
8 1.
Nach der für die Grundstücksentwässerung geltenden
Polizeiverordnung ist jedes bebaute Grundstück an einer
mit unterirdischer Entwässerungsanlage versehenen Straße
an das Straßenrohr (Straßenkanal) anzuschließen.
Durch das Hausableitungsrohr sind abzuführen:
a) das durch den hauswirtschaftlichen Gebrauch ver
unreinigte Wasser,
b) die menschlichen Abgänge nebst dem erforderlichen
Spülwasser,
o) das Regenwasser.
Reine sowie unreine Abwässer aus Fabriken, gewerb
lichen Betrieben und maschinellen Anlagen, das Wasser
von Springbrunnen, welche nicht auf öffentlichen S.raßen
und Plätzen unterhalten werden, und das Grundwasser
dürfen nur mit Zustimmung des Magistrats in die Ent
wässerungsleitung des Grundstücks eingeführt werden.
Der Anschluß von den Straßenleitungen bis zuin
Revisionskasten hinter der Straßenflucht, diesen Kasten mit
eingeschlossen, sowie die Anschlußleitungen der Frontrcgen-
rohre werden durch die Stadtgemeinde ausgeführt, welche
für etwaige Fehler der Anlage Gewähr leistet.
Die Kosten für die Herstellung und etwa notwendige
Aenderungen der Leitungen auf dem Grundstück, sowie für
eine Strecke von höchstens 5 m auf der Straße, von der
Grundstücksgrenze ab gerechnet, trägt der Eigentümer.
Die übrigen innerhalb des Grundstücks zur Abführung
der Abwässer desselben erforderlichen Einrichtungen hat
der Eigentümer herzustellen — Bergl. Gem.-Beschl. vom
25. April 1912—.
§ 26.
Hat das Eigentuni in dem Vierteljahr, für welches die
Gebühren zu entrichten sind, gewechselt, so haftet jeder
Eigentümer für diese Gebühren als Gesamtschuldner.
(Vorlage 399.)
9. Mai. Nr. 26. Der Herr Oberbürgermeister Dr. Kirschner hat
durch Schreiben vom 8. Mai d. Js. seiner am 3. und
9. März und am 8. Mai d. Js. an den Magistrat ge
richteten Schreiben, betreffend seine Entlassung aus dem
Amte des Oberbürgermeisters, dem Stadtverordneten
vorsteher mit der Bitte überreicht, ihren Inhalt zur
Kenntnis der Stadtverordnetenversamrnlung zu bringen.
Dies ist geschehen; die betreffenden Schreiben sind unter
Nr. 453 der Drucksachen abgedruckt, auch ist die An
gelegenheit nachträglich auf die Tagesordnung der heutigen
Sitzung gesetzt worden. Der Verhandlung in heutiger
Sitzung von keiner Seite widersprochen.
Die Versammlung hat mit schmerzlichen: Bedauern
von dem Inhalt der qu. Schreiben und von dem Rücktritt
des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Kirschner^von seinem
Amte Kenntnis genommen.
Bezüglich seines Nachfolgers wurde als einziger
Kandidat für den Posten des Oberbürgermeisters der Ver
sammlung der Herr Staatssekretär a. D. Wermuth in
Vorschlag gebracht. Ueber diese Kandidatur fand eine
eingehende Besprechung statt, nach deren Beendigung die
Versammlung beschlossen hat,
1. das Gehalt für den neuzuwählenden Ersten Bürger
meister der Stadt Berlin auf 40000 M festzusetzen,
2. die Wahl alsbald vorzunehmen, mit der Maßgabe,
daß der Amtsantritt am 1. September 1912 erfolgt.
Der Vorsteher erklärte hieran anschließend, daß er die
Wahl des Ersten Bürgermeisters auf die Tagesordnung
der außerordentlichen Sitzung am nächsten Mittwoch, den
15. d. Mts. setzen werde, da die ordentliche Sitzung am
Donnerstag, den 16. d. Mts., des Himmelsahrtstages
wegen, ausfällt.
15. Wai. Nr. 9. Sodann hat die Versammlung die Wahl des Ersten
Bürgermeisters von Berlin vorgenommen, worüber ein
besonderes Protokoll aufgenommen worden ist.
Vor Eintritt in die Wahlhandlung richtete der Vor
sitzende folgende Ansprache an die Versammlung:
Meine Herren, wir haben heute auf unserer Tages
ordnung — und werden darüber in geheimer Sitzung
beraten — Anträge, welche der Magistrat anläßlich
des Rücktritts des Herrn Oberbürgermeisters an uns
gerichtet hat. Ich habe gerechten Grund zu der An
nahme, daß ich in Uebereinstimmung mit allen Mit
gliedern unserer Versammlung mich befinde, wenn ich
schon jetzt in unserer öffentlichen Sitzung unserm all
seitigen Bedauern über die Amtsniederlegung
des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Kirschner
hiermit Ausdruck gebe, und daß alle Versuche, ihn
zum Bleiben zu bewegen, keinen für größere Dauer
geltenden Erfolg gehabt haben.
Meine Herren, es wird sich zukünftig Gelegenheit
geben, das Walten und Wirsen des Oberbürgermeisters
Dr. Kirschner in unserer Gemeinde näher zu beleuchten.
Ich bin indes überzeugt, in Uebereinstimmung mit Ihnen
allen zu handeln, wenn ich schon heute hiermit die
gewissenhafte Pflichttreue Dr. Kirschners, seine
unermüdliche Sorgfalt, sein reiches Wissen und
Können und seine unerschütterliche, feste und
'niemals wankende Bemühung, unsere Selbst
verwaltung und ihre Rechte zu schirmen und
zu schützen, sowie seine hervorragenden Ver
dienste um unsere Stadt hiermit in unser aller
Name anerkenne.
Meine .Herren, die Persönlichkeit des Oberbürger
meisters Dr. Kirschner und seine hohen Leistungen
werden dafür sorgen, daß in der Geschichte der
Stadt Berlin sein Name unvergessen bleiben
wird. Wir alle aber, die wir den Vorzug gehabt
haben, mit ihm in der Selbstverwaltung zu arbeiten,
werden seiner als eines hervorragenden, hoch
begabten, hoch und frei gesinnten, stets auf
rechten und charaktervollen, wahrhaft vor
nehmen Mannes in Treuen und Ehren gedenken
für alle Zeit.
Nr. 13. Die Versammlung erklärt sich init dem Erwerb
eines Geschäftsanteils der „Freibad-Müggelseegeiellschaft
niit beschränkter Haftung" in Höhe von 5 000 ,M> ein
verstanden. (Vorlage 457.)
Nr. 14. Die Versammlung stimmt dem vorgelegten Entwürfe
und dem Kostenanschläge für den Umbau der Schloßbrücke
zu und stellt behufs >einer Ausführung aus dem Dis
positionsfonds einen Betrag von 140 000 M zur Ver
fügung. (Vorlage 458.)
Von der Mitteilung des Magistrats, daß auf das im
Spezialetat XIII 2, Extraordinarium 1, angesetzte Dis
positionsfondsquantum von 600000 zu unvorhergesehenen
Ausgaben bisher im ganzen 57 842 M übernommen worden
sind, hat die Versammlung Kenntnis genommen.
23. Mai. Nr. 18. Hierauf bewirkte der Herr Oberbürgermeister
Dr. Kirschner die Einführung des zum Stadtrat und
Kämmerer von Berlin gewählten Stadtrats Böß und
verpflichtete ihn unter Hinweis auf den von ihm bereits
früher geleisteten Diensteid durch Handschlag an Eides
statt, wonächst derselbe von dem Stadtv.-Vorst.-Stellv.
Cassel namens der Versammlung begrüßt wurde.
6. Juni. Nr. 8. Ebenso teilt der Herr Oberbürgermeister durch
Schreiben vom 24. Mai 1912 mit, daß der Herr Ober
präsident die in Höhe von jährlich 40 000 M erfolgte