Wählbar sind nur Einwohner von Berlin, welche preußische
Staatsangehörige sind, das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich
im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Von einer be
stimmten Höhe des Einkommens, insbesondere von dem Bezüge
eines solchen von mehr als 900 M ist die Wählbarkeit nicht ab
hängig. Jedoch sollen die verschiedenen Arten des Einkommens —
Kapitalvermögen, Grundbesitz, Handel und Gewerbe, gewinnbringende
Beschäftigung — unter den Gewählten nach Maßgabe der in Berlin
obwaltenden Einkommensvcrhältnisse tunlichst vertreten sein.
Die unter
A Nr. 2—24 und
B -3—6-8
benannten ausscheidenden Personen können wiedergewählt werden.
Bei der Wichtigkeit dieser Wahlen dürfte es angebracht sein,
zunächst eine Vorbereitung derselben in einer gemischten Deputation
eintreten zu lassen. Indem wir bemerken, daß bei den früheren
Wahlen von seiten der Versammlung 10 und von seiten des Magi
strats 5 Mitglieder zu dieser Deputation gewählt worden sind, er
suchen wir in der Voraussetzung des Einverständnisses die Stadt
verordnetenversammlung, die von ihr zu wählenden Deputierten
uns baldigst zu bezeichnen.
Berlin, den 24. August 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
vr. Reicke.
«84. Vorlage (J.-Nr. 89 Holm 12) — zur Beschlußfassung
betreffend Einrichtung einer Bäder- und Waschanlage
im Heimstättengebäude zu Heinersdorf.
Für die Pfleglinge der Heimstätte in Heinersdorf sind gegen
wärtig nur 2 Badeivannen vorhanden, welche sich in einem getrennt
ttotn Hauptgebäude liegenden Gebäude befinden. Bei einer Be
legung von 72 Betten lassen sich die notwendigen Bäder mit Hilfe
der 2 Wannen nur unter den größten Schwierigkeiten verabreichen.
Ein noch größerer Uebelstand als die geringe Zahl der Wannen ist
jedoch die abgesonderte Lage des Baderaumes. Zwecks seiner Be
nutzung muß nämlich stets der Hof passiert werden. Dieser Zustand
hat sich schon, als die Heimstätte noch für Männer in Benutzung
war, bei ungünstiger Witterung und im Winter sehr unangenehm
fühlbar gemacht. Bei der jetzigen Benutzung als Kinderheimstätte
muß aber unbedingt eine Aenderung getroffen werden, damit die
erholungsbedürftigen, schwächlichen Kinder, wenn sie vom Bade er
hitzt sind, nicht auf deni Rückwege den Unbilden der Witterung und
damit einer Schädigung ihrer Gesundheit ausgesetzt werden.
Wir haben deshalb beschlossen, im Heimstättengebäudc selbst
eine Bäderanlage durch Aufstellung von 3 Wannen sowie der not
wendigen Reservoire und des Badeofens unter Herstellung der er
forderlichen Rohrleitungen einzurichten.
Gleichzeitig werden wir in dem Badezimmer, dem vorhandenen
- Raum entsprecheird, noch 7 Waschbecken mit Leitungsanschluß an
bringen, uin eine Anzahl der jetzt in den einzelnen Schlafräumen unter
gebrachten Waschständer einzuzuziehen, wclckie dort den Raum be
engen und bei der besonders starken Benutzung durch die Kinder
viel Aufwartung durch Wassertragen und durch Wischen des Fuß
bodens beanspruchen.
Ferner halten wir zwecks Erwärmung des jetzt kalten und
zugigen Flurs der Heimstätte noch die Anbringung eines Windfangs
und Aufstellung eines Dauerbrandofens für erforderlich, um für
die Kinder, welche den Flur stark benutzen müssen, Erkältungsge
fahren möglichst auszuschließen.
Die Kosten für diese Einrichtungen, deren Fertigstellung so be
schleunigt werden soll, daß sie schon beim Eintritt der rauhen
Witterung ihren Zweck erfüllen, sind nach dem beiliegenden Kosten
anschläge auf zusammen 3070 M berechnet worden.
Tie Versammlung ersuchen wir um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Einrichtung einer Bäder-
nnd Waschanlage sowie mit der Anbringung eines Windfangs und
Aufstellung eines Dauerbrandofens im Heimstättengebäude zu
Heinersdvrf einverstanden und stellt die Kosten hierfür mit 3070 M
aus dem im Etat, Kapitel XIII Abteilung 2 — Extraordinarium
Position 1 — für 1912 vorgesehenen Dispositionsquantum zur
Verfügung.
Berlin, den 26. August 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
vr. R c i ck e.
685. Antrag.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
den Magistrat zu ersuchen, schleunigst die gemischte Deputation zur
Beratung von Maßregeln zur Milderung der bestehenden Fleisch
teuerung einzuberufen zwecks Vorberatung über die angesichts der
dauernd steigenden Verteurung des Fleisches und der sonstigen
Lebensmittel durch dringende Vorstellungen bei den zuständigen
Instanzen und anderweitig zu treffende Maßnahmen.
Der Magistrat wird ferner ersucht, die Sitzungen der beregten
gemischten Deputation zu beschleunigen und baldigst der Versammlung
entsprechende Vorlagen zur Beschlußfassung zu übermitteln.
Berlin, den 30. August 1912.
Cassel, Körte, Rosenow, Kämpf, Liebenow,
Ger icke, Frick.
«8«. Vorlage (J.-Nr. 2666 Lun. III. 12) — zur Vcschlußsaffung —
über die unentgeltliche Hergäbe eines Platzes aus der
Dorsaue in Grotzbeeren im Durchmesser von 1« m an
den ÄreiS Teltow zum Zwecke der Errichtung eines
Gedenkturmes.
Anläßlich der Jahrhundertfeier der Schlacht von Großbeeren
beabsichtigt der Kreis Teltow auf alleinige Kosten in Großbeeren
einen Gedenkturm zu errichten. Als geeignetsten Platz hierzu hat
der Kreis die Dorfaue in Großbeeren in Aussicht genommen, weil
'dieser Platz als Kreuzungspunkt mehrerer Kreischausseen sich in
perkehrsreichcr Lage befindet und das Denkmal dort am besten
zur Geltung kommen würde. Der Landrat des Kreises Teltow ist an
uns, als Eigentümer der Dorfaue, mit der Frage herangetreten, ob
die Stadtgemeinde Berlin bereit sei, von der Dorsaue in Großbeeren
zur Errichtung des Monuments einen Platz herzugeben, und zwar
mit Rücksicht auf den nationalen Zweck unentgeltlich. Der Durckst-
messer des Platzes ist einschließlich Schmuckanlagen aus etwa 10 m
angenommen. Im Einverständnis mit der Deputation für die
Kanalisationswerke und Güter Berlins haben wir beschlossen, dem
Kreise Teltow zur Errichtung des Monuments auf der Dorsaue in
Großbeeren einen Platz im Durchmesser von 10 m unter Wahrung
der Eigentumsrechte daran für die Stadtgemeinde Berlin unent
geltlich zur Verfügung zu stellen.
Wir beantragen daher zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem Kreise
Teltow zur Errichtung eines Monuments auf der Dorfaue in
Großbeeren ein Platz im Durchmesser von 10 m unentgeltlich unter
Erhaltung des Eigentums daran für die Stadt Berlin zur Ver
fügung gestellt wird.
Berlin, den 23. August 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
vr. Reicke.
687. Vorlage (J.-Nr 1274 V/12) — zur Vcschlußsaffung —,
betreffend Ankauf von 16 666 M Aktien der Berliner
elektrischen Straßenbahnen Aktiengesellschaft.'
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
vom 24. Januar 1901 — Protokoll 14 — haben wir von dem
6 000 000 ,M betragenden Aktienkapital der Berliner elektrischen
Straßenbahnen Aktiengesellschaft Aktien im Nennwerte von 5 834 (XX) M
erworben, so daß noch 166 000 M dieser Papiere im Besitz Dritter
verblieben sind.
Selbstverständlich muß es uns angenehm sein, bei sich bietender
Gelegenheit auch den Rest der noch außenstehenden Aktien in unseren
Besitz zu bringen.
Ein Besitzer derartiger Aktien hat uns nun.seinen Besitz in
Höhe von 10 000 M> zum Kauf angeboten.
Ta die Papiere an der 'Börse bei der geringen Summe, die
sich im Privatbesitz befindet, nicht in den Handel gelangt sind,
ist ein Marktpreis nicht gegeben. Wir haben daher mit dem Be
sitzer einen Kurs, zu dem er uns die Papiere überlassen Ivill, durch
Verhandlungen vereinbaren müssen.
Auf Grund dieser Verhandlungen sind uns diese 10000 M
Aktien für den Preis von 100 pCt. bar angeboten mit der Bedingung,
daß der Dividendenschein für das abgelaufene Geschäftsjahr 1911
dem Verkäufer verbleiben muß, und daß ihm 4 pCt. Stückzinsen
für das laufende Geschäftsjahr bis zum Tage der Abnahme zu
vergüten find. An dieses Angebot hält sich der Besitzer bis zum
1. Oktober d. Js. gebunden.
Dem Vorschlage der Berkehrsdeputation beipflichtend, halten wir
die Annahme des vorliegenden Angebots für empfehlenswert.
Tie Mittel zum Ankauf der Papiere sollen aus dem Disposi
tionsquantum zu unvorhergesehenen Ausgaben, Kapitel XIII Abtei
lung 2 Extraordinarium 1, entnommen werden.
Tie Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Tie Versammlung ist mit dem Ankauf der angebotenen 10000 M
Aktien der Berliner elektrischen Straßenbahnen Aktiengesellschaft zum
Kurs von 100 pCt. und unter Annahme der Bedingungen des Ver
käufers einverstanden und bewilligt die Entnahme der Mittel aus
Kapitel XIII Abteilung 2 Extraordinarium 1.
Mit Rücksicht auf die am 1. Oktober d. Js. ablausende Bindefrist
bitten wir um recht baldige Beschlußfassung.
Berlin, den 30. August 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Or. Reicke.