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Volume No. 41 (649-723), 1912/08/31

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

Wählbar sind nur Einwohner von Berlin, welche preußische 
Staatsangehörige sind, das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich 
im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Von einer be 
stimmten Höhe des Einkommens, insbesondere von dem Bezüge 
eines solchen von mehr als 900 M ist die Wählbarkeit nicht ab 
hängig. Jedoch sollen die verschiedenen Arten des Einkommens — 
Kapitalvermögen, Grundbesitz, Handel und Gewerbe, gewinnbringende 
Beschäftigung — unter den Gewählten nach Maßgabe der in Berlin 
obwaltenden Einkommensvcrhältnisse tunlichst vertreten sein. 
Die unter 
A Nr. 2—24 und 
B -3—6-8 
benannten ausscheidenden Personen können wiedergewählt werden. 
Bei der Wichtigkeit dieser Wahlen dürfte es angebracht sein, 
zunächst eine Vorbereitung derselben in einer gemischten Deputation 
eintreten zu lassen. Indem wir bemerken, daß bei den früheren 
Wahlen von seiten der Versammlung 10 und von seiten des Magi 
strats 5 Mitglieder zu dieser Deputation gewählt worden sind, er 
suchen wir in der Voraussetzung des Einverständnisses die Stadt 
verordnetenversammlung, die von ihr zu wählenden Deputierten 
uns baldigst zu bezeichnen. 
Berlin, den 24. August 1912. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
vr. Reicke. 
«84. Vorlage (J.-Nr. 89 Holm 12) — zur Beschlußfassung 
betreffend Einrichtung einer Bäder- und Waschanlage 
im Heimstättengebäude zu Heinersdorf. 
Für die Pfleglinge der Heimstätte in Heinersdorf sind gegen 
wärtig nur 2 Badeivannen vorhanden, welche sich in einem getrennt 
ttotn Hauptgebäude liegenden Gebäude befinden. Bei einer Be 
legung von 72 Betten lassen sich die notwendigen Bäder mit Hilfe 
der 2 Wannen nur unter den größten Schwierigkeiten verabreichen. 
Ein noch größerer Uebelstand als die geringe Zahl der Wannen ist 
jedoch die abgesonderte Lage des Baderaumes. Zwecks seiner Be 
nutzung muß nämlich stets der Hof passiert werden. Dieser Zustand 
hat sich schon, als die Heimstätte noch für Männer in Benutzung 
war, bei ungünstiger Witterung und im Winter sehr unangenehm 
fühlbar gemacht. Bei der jetzigen Benutzung als Kinderheimstätte 
muß aber unbedingt eine Aenderung getroffen werden, damit die 
erholungsbedürftigen, schwächlichen Kinder, wenn sie vom Bade er 
hitzt sind, nicht auf deni Rückwege den Unbilden der Witterung und 
damit einer Schädigung ihrer Gesundheit ausgesetzt werden. 
Wir haben deshalb beschlossen, im Heimstättengebäudc selbst 
eine Bäderanlage durch Aufstellung von 3 Wannen sowie der not 
wendigen Reservoire und des Badeofens unter Herstellung der er 
forderlichen Rohrleitungen einzurichten. 
Gleichzeitig werden wir in dem Badezimmer, dem vorhandenen 
- Raum entsprecheird, noch 7 Waschbecken mit Leitungsanschluß an 
bringen, uin eine Anzahl der jetzt in den einzelnen Schlafräumen unter 
gebrachten Waschständer einzuzuziehen, wclckie dort den Raum be 
engen und bei der besonders starken Benutzung durch die Kinder 
viel Aufwartung durch Wassertragen und durch Wischen des Fuß 
bodens beanspruchen. 
Ferner halten wir zwecks Erwärmung des jetzt kalten und 
zugigen Flurs der Heimstätte noch die Anbringung eines Windfangs 
und Aufstellung eines Dauerbrandofens für erforderlich, um für 
die Kinder, welche den Flur stark benutzen müssen, Erkältungsge 
fahren möglichst auszuschließen. 
Die Kosten für diese Einrichtungen, deren Fertigstellung so be 
schleunigt werden soll, daß sie schon beim Eintritt der rauhen 
Witterung ihren Zweck erfüllen, sind nach dem beiliegenden Kosten 
anschläge auf zusammen 3070 M berechnet worden. 
Tie Versammlung ersuchen wir um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Einrichtung einer Bäder- 
nnd Waschanlage sowie mit der Anbringung eines Windfangs und 
Aufstellung eines Dauerbrandofens im Heimstättengebäude zu 
Heinersdvrf einverstanden und stellt die Kosten hierfür mit 3070 M 
aus dem im Etat, Kapitel XIII Abteilung 2 — Extraordinarium 
Position 1 — für 1912 vorgesehenen Dispositionsquantum zur 
Verfügung. 
Berlin, den 26. August 1912. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
vr. R c i ck e. 
685. Antrag. 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 
den Magistrat zu ersuchen, schleunigst die gemischte Deputation zur 
Beratung von Maßregeln zur Milderung der bestehenden Fleisch 
teuerung einzuberufen zwecks Vorberatung über die angesichts der 
dauernd steigenden Verteurung des Fleisches und der sonstigen 
Lebensmittel durch dringende Vorstellungen bei den zuständigen 
Instanzen und anderweitig zu treffende Maßnahmen. 
Der Magistrat wird ferner ersucht, die Sitzungen der beregten 
gemischten Deputation zu beschleunigen und baldigst der Versammlung 
entsprechende Vorlagen zur Beschlußfassung zu übermitteln. 
Berlin, den 30. August 1912. 
Cassel, Körte, Rosenow, Kämpf, Liebenow, 
Ger icke, Frick. 
«8«. Vorlage (J.-Nr. 2666 Lun. III. 12) — zur Vcschlußsaffung — 
über die unentgeltliche Hergäbe eines Platzes aus der 
Dorsaue in Grotzbeeren im Durchmesser von 1« m an 
den ÄreiS Teltow zum Zwecke der Errichtung eines 
Gedenkturmes. 
Anläßlich der Jahrhundertfeier der Schlacht von Großbeeren 
beabsichtigt der Kreis Teltow auf alleinige Kosten in Großbeeren 
einen Gedenkturm zu errichten. Als geeignetsten Platz hierzu hat 
der Kreis die Dorfaue in Großbeeren in Aussicht genommen, weil 
'dieser Platz als Kreuzungspunkt mehrerer Kreischausseen sich in 
perkehrsreichcr Lage befindet und das Denkmal dort am besten 
zur Geltung kommen würde. Der Landrat des Kreises Teltow ist an 
uns, als Eigentümer der Dorfaue, mit der Frage herangetreten, ob 
die Stadtgemeinde Berlin bereit sei, von der Dorsaue in Großbeeren 
zur Errichtung des Monuments einen Platz herzugeben, und zwar 
mit Rücksicht auf den nationalen Zweck unentgeltlich. Der Durckst- 
messer des Platzes ist einschließlich Schmuckanlagen aus etwa 10 m 
angenommen. Im Einverständnis mit der Deputation für die 
Kanalisationswerke und Güter Berlins haben wir beschlossen, dem 
Kreise Teltow zur Errichtung des Monuments auf der Dorsaue in 
Großbeeren einen Platz im Durchmesser von 10 m unter Wahrung 
der Eigentumsrechte daran für die Stadtgemeinde Berlin unent 
geltlich zur Verfügung zu stellen. 
Wir beantragen daher zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem Kreise 
Teltow zur Errichtung eines Monuments auf der Dorfaue in 
Großbeeren ein Platz im Durchmesser von 10 m unentgeltlich unter 
Erhaltung des Eigentums daran für die Stadt Berlin zur Ver 
fügung gestellt wird. 
Berlin, den 23. August 1912. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
vr. Reicke. 
687. Vorlage (J.-Nr 1274 V/12) — zur Vcschlußsaffung —, 
betreffend Ankauf von 16 666 M Aktien der Berliner 
elektrischen Straßenbahnen Aktiengesellschaft.' 
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung 
vom 24. Januar 1901 — Protokoll 14 — haben wir von dem 
6 000 000 ,M betragenden Aktienkapital der Berliner elektrischen 
Straßenbahnen Aktiengesellschaft Aktien im Nennwerte von 5 834 (XX) M 
erworben, so daß noch 166 000 M dieser Papiere im Besitz Dritter 
verblieben sind. 
Selbstverständlich muß es uns angenehm sein, bei sich bietender 
Gelegenheit auch den Rest der noch außenstehenden Aktien in unseren 
Besitz zu bringen. 
Ein Besitzer derartiger Aktien hat uns nun.seinen Besitz in 
Höhe von 10 000 M> zum Kauf angeboten. 
Ta die Papiere an der 'Börse bei der geringen Summe, die 
sich im Privatbesitz befindet, nicht in den Handel gelangt sind, 
ist ein Marktpreis nicht gegeben. Wir haben daher mit dem Be 
sitzer einen Kurs, zu dem er uns die Papiere überlassen Ivill, durch 
Verhandlungen vereinbaren müssen. 
Auf Grund dieser Verhandlungen sind uns diese 10000 M 
Aktien für den Preis von 100 pCt. bar angeboten mit der Bedingung, 
daß der Dividendenschein für das abgelaufene Geschäftsjahr 1911 
dem Verkäufer verbleiben muß, und daß ihm 4 pCt. Stückzinsen 
für das laufende Geschäftsjahr bis zum Tage der Abnahme zu 
vergüten find. An dieses Angebot hält sich der Besitzer bis zum 
1. Oktober d. Js. gebunden. 
Dem Vorschlage der Berkehrsdeputation beipflichtend, halten wir 
die Annahme des vorliegenden Angebots für empfehlenswert. 
Tie Mittel zum Ankauf der Papiere sollen aus dem Disposi 
tionsquantum zu unvorhergesehenen Ausgaben, Kapitel XIII Abtei 
lung 2 Extraordinarium 1, entnommen werden. 
Tie Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Tie Versammlung ist mit dem Ankauf der angebotenen 10000 M 
Aktien der Berliner elektrischen Straßenbahnen Aktiengesellschaft zum 
Kurs von 100 pCt. und unter Annahme der Bedingungen des Ver 
käufers einverstanden und bewilligt die Entnahme der Mittel aus 
Kapitel XIII Abteilung 2 Extraordinarium 1. 
Mit Rücksicht auf die am 1. Oktober d. Js. ablausende Bindefrist 
bitten wir um recht baldige Beschlußfassung. 
Berlin, den 30. August 1912. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Or. Reicke.
	        
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