463
Druck von W. & S. Locwenthnl, Berlin.
«41. Borlage (J.-Nr. 117 IVasssr 11. k.) — zur Beschluß
fassung —. betreffend die Zahlung einer Dienstpension.
Wir ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem am 1. Sep
tember d. Js. in den Ruhestand tretenden Rohrmeister Max Bertus
eine jährliche Pension von 1986 M gezahlt werde.
Der Rohrmeister Max Bertus, geboren am 24. Juli 1862, trat
am 15. Dezember 1890 als Schlosser bei der Werkstatt unserer Wasser
werke ein, am 1. Mai 1891 wurde er zum Rohrmeister besördert und
am 1. April 1901 als Gemeindebeamter angestellt.
Jetzt ist er nach dem anliegenden Gutachten unseres Vertrauens
arztes dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten. Wir haben
daher seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. September 1912 verfügt.
Bertus hat die Tatsache seiner dauernden Tienslunfähigkeit an
erkannt und Einwendungen gegen die anliegende Pensionsberechnung
nicht erhoben.
Berlin, den 11. Juni 1912.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
«42. Borlage (J.-Nr. 436 Kan. VI/12) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer Pension an den Bc-
triebsaussehcr der jlanalisationSwerke FriedrichHaafe.
Der Betriebsausseher Friedrich Haase, geboren6.September 1847,
hier, Steinmetzstraße 26 a wohnhaft, ist nach dem Gutachten unseres
Vertrauensarztes, Geheimen Medizinalrats Dr. Weißenborn, vom
23. April 1912 als dauernd dienstunfähig zu erachten. Wir haben
deshalb beschlossen, ihn voin 1. September d. Js. ab in den Ruhestand
zu versetzen. Er ist am 1. April 1879 in den städtischen Dienst
getreten und ist seit dem 1. April 1901 Gemeindebeamter der Betriebs
verwaltung. Die in den Akten befindliche Pensionsberechnung hat er
anerkannt.
Wir ersuchen deshalb die Stadtverordnetenversammlung um
solgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem am
1. September d. Js. in den Ruhestand tretenden Betriebsaufsehcr
Friedrich Haase eine jährliche Pension von 2127 M gezahlt werde.
Berlin, den 15. Juni 1912.
Magistrat hiesiger Mnigl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
«43. Borlagc (J.-Nr. M. 263/1 Sch. I. c/12) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionierung des Gcmcinde-
schullehrers Otto Matschke.
Der am 7. März 1864 geborene Gemeindeschullehrer Otto
Matschke, 7. Schule, Berlin, Wrangelstraße 107 wohnhaft, dessen
dauernde Dienstunfähigkeit durch das Blatt 164 der beiliegenden Per
sonalakten und in Abschrift befindliche kreisärztliche Attest vom 2. April
1912 bescheinigt wird, ist aus unseren Antrag vom Königlichen Pro-
vinzial-Schulkollegium vom 1. September 1912 ab in den Ruhestand
versetzt worden.
Zu «45.
Tie ihm zustehende Pension beträgt bei einer pensionsfähigen
Dienstzeit von mehr als 27 Jahren nach beiliegender Nachweisung
jährlich 2 683 M, wovon 700 M aus die Staatskasse entfallen.
Die Bersaminlung ersuchen wir um solgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß deni
Gemeindeschullehrer Otto Matschke vom Tage seiner Versetzung
in den Ruhestand, dem 1. Septenrber >912 ab, her auf die Stadt
gemeinde entfallende Teil seiner Pension mit jährlich 1983 M
gezählt werde.
Berlin, den 15. Juni 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirsch n er.
644. Borlagc (J.-Rr. 916 6. L. 8/12) — Zur Beschluß
fassung —. betreffend die Zahlung einer Pension.
Wir ersuchen zu beschließen;
Die Versammlung ist damit einvcrstanden,daß dem am1. Oktober1912
in den Ruhestand tretenden Magistratsdiener Ernst Reuter eine
jährliche Pension von 1476 M gezahlt werde
Reuter, geboren am 26. Dezember 1867, lrat als Aussetzer bei
der Straßenreinigung am 15. September 1898 in den städtischen
Dienst und wurde am 1. April 1899 als Straßenreinigungsaufseher
angestellt. Am 1. Januar 1906 wurde er zu den Magistratsdienern
und am 2. Oktober 1907 zu den Stadtsergeanten versetzt. Am
3. Januar 1910 trat er wieder zu den Magistratsdienern zurück.
Jetzt ist er nach dem anliegenden Gutachten unseres Vertrauens
arztes vom 25. Mai 1912 dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amts
pflichten. Wir haben daher seine Versetzung in den Ruhestand zum
1. Oktober 1912 verfügt.
Reuter hat die Tatsache seiner dauernden Tienstunfähigkeit nicht
bestritten und die anliegende Pensionsberechnung als richtig anerkannt.
Berlin, den 11. Juni 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
645. Borlage — zur Beschlutzsaffung —. betreffend die An
stellung von 3 Bnreaugehilfen als Bureauanwärter.
Die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten Bureaugehilfcn
sind bereits seit längerer Zeit in unserm Bureaudienst beschäftigt.
Sie haben sich inbezug aus Führung, Fleiß und Leistungen bewährt
und sind nach den bei den Akten befindlichen Gutachten unseres Ver
trauensarztes auch körperlich für den Bureaudionst geeignet.
Wir wollen sie daher als Bureauanwärter anstellen und zwar bis
zum Bestehen der Assistenten-Prüfung gegen dreimonatliche Kündigung
sowie mit der Maßgabe, daß sie zu entlassen sind, wenn sie nicht
binnen drei Jahren seit der Ernennung zum Bureauanwärter die
Assistentenprüfung bestanden haben.
Wir ersuchen um Aeußerung gemäß § 56,6 der Städteordnung.
Berlin, den 22. Juni 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
Lfde.
Nr.
Name
Geburts
tag
Wohnung
1
Weinberg, Hermann
23. 12. 90
Jüdcnstraße, Rathaus. Hos links im Keller beim Vater.
2
Krack, Wilhelm
21. 6. 83
Königgrätzer Straße 48, vorn parterre bei Frank.
3
Vettcrling, Bruno
17. 9. 85
Emdener Straße 42, Quergebäude I bei der Mutter.
Berlin, den 22. Juni 1912.
Der Stadtverordnetenvorsteher
Michelet.