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633. Borlage (I.-Nr. S. 39/1 Sch. IIIa/12) — zur Bcschluß-
faffung —. betreffend die Anstellung des Militär-
anwärters Otto Stuhl als Gcmeindesthuldiener.
Der Militäranwärter Otto Stützt, geboren am 23. Dezember
1881, wohnhaft auf dem Grundstück der 270. Gemeindeschule, Bremer
Straße 38/40, hat feine Probedienstzeit zur Zufriedenheit abgeleistet
und ist nach dem bei seinen Personalakten befindlichen Gutachten unseres
Vertrauensarztes auch körperlich für den Dienst als Schuldiener geeignet.
Wir beabsichtigen daher, den Genannten auf Grund des Orts
statuts voin 23. Juli 1908 vom 1. Juni 1912 ab als Gemeinde
beamten mit dreimonatlicher Kündigung anzustellen und ersuchen die
Stadtverordnetenversammlung um Aeußerung gemäß § 50, 6 der
Slädteordnung.
Berlin, den 26. April 1912.
'Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
634. Borlage (I.-Nr. 3454 EH 1/12) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Gewährung einer lausenden Unterstützung.
Der Arbeiter Ferdinand Lockner, geboren am 3. Novem
ber 1857, hier N. 20, Uferstraße 14a wohnhaft, welcher seit dem
1. September 1890 mit kurzer Unterbrechung in der städtischen Gas
anstalt 3 in der Müllerstraße beschäftigt gewesen ist, mußte am
24. August v. Js. nach sechswöchiger Krankheit entlassen werden, da er
infolge hochgradiger Nerven- und Herzschwäche arbeitsunfähig ge
worden war.
Da seitens des städtischen Vertrauensarztes Lockner zwar zur
Zeit für erwerbsunfähig, indessen noch nicht als dauernd arbeitsunfähig
erachtet worden ist, kann ihm bis aus weiteres ein Ruhegeld gemäß dem
Gemeindebeschluß vom 16. Januar/13. März 1908 nicht gewährt werden.
Mit Rücksicht daraus, daß nach dem ärztlichen Gutachten jedoch
nur eine entfernte Möglichkeit besteht, daß Lockner in absehbarer
seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangt, wollen wir ihm jedoch in
Anbetracht seiner langjährigen Beschäftigung bei den städtischen
Gaswerken und im Hinblick auf seine derzeitige bedrängte Lage
vorläufig eine laufende Unterstützung von monatlich 50 M, dem un
gefähren Betrage des errechneten Ruhegeldes, vom 1. Juni 1912 ab
bis Ende März 1913 gewähren.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem ehe
maligen Gasanstaltsarbeiter FerdinandLockner vom 1. Juni
1912 ab, vorläufig bis Ende März 1913, eine lausende Unterstützung
von monatlich 50 M zu Lasten des Etats der städtischen Gas
werke gezahlt werde.
Berlin, den 10. Juni 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
635.' Borlage (I.-Nr. 1179 0. 8. 3/11) — zur Beschlußfassung —,
betreffend Gehaltsscstsctzung für die Stelle des Stadt-
elektrikers.
Der Stadtelektriker Professor Er. Kall mann ist am 29. No
vember 1911 gestorben. Er war auf Privatdienstvertrag beschäftigt
und bezog zuletzt ein Gehalt von 11000 .tz jährlich. Seinen Nach
folger wollen wir nicht mehr aus Privatdienstvertrag beschäftigen,
sondern als Gemeindebeamten auf dreimonatliche Kündigung anstellen.
In den Etat für 1912 haben wir bereits eine entsprechende Stelle bei
Kapitel XI Abteillmg 2 Titel 22 Position 2 eingestellt. Dabei ist als
Gehalt vorläufig ein Betrag von 8000 M jährlich angenommen, die
endgültige Festsetzung aber der besonderen Beschlußfassung der Ge
meindebehörden vorbehalten worden.
Wir haben nunmehr.den Ingenieur im elektrotechnischen Bureau
Diplom-Ingenieur Arthur Silber, welcher die Leitung des elektro
technischen Bureaus während der einjährigen Krankheitszeit und nach
dem Tode des Professors Er. Kallmann bis jetzt zu unserer vollen
Zufriedenheit geführt hat, in die Stelle des Stadtelektrikers gewählt
und das Gehalt der Stelle vorbehaltlich der Zustimmung der Ver-
samnilung auf 8000 M jährlich festgesetzt. Wir bemerken dabei, daß
Herr Silber der Versammlung durch Vorlage Nr. 1034 vom 21. Ok
tober 1907 bereits präsentiert und nach dein Beschluß der Versamm
lung voni 7. November 1907 — Protokoll 41 B 4 — vom 1. Januar
1908 ab als Ingenieur im elektrotechnischen Bureau augestellt worden ist.
Wir ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die in Kapitel XI
Abteilung 2 Titel 22 Position 2 vorgesehene Stelle des Stadt
elektrikers mit einem Gehalt von'8000 M jährlich ausgestattet wird.
Berlin, den 18. Juni 1912
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
636. Borlage (I.-Nr. 623 E.Sch. 1/12) — zur Beschlußfassung —,
bctr. die anderweitige Festsetzung des Besoldungsdicnst-
altcrs eines Lehrers an der Technischen Mittelschule.
Der frühere Assistent an der Technischen Hochschule, Er. phil.
Spitzer, ist mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom
1. April 1911 ab als Lehrer an der Technischen Mittelschule angestellt
und ihm auf das Besoldungsdienstalter 1 Jahr von seiner früheren
Beschäftigung angerechnet worden (Vorlage 716). Diese Anrechnung
ist mit Rücksicht darauf erfolgt, daß die Beschäftigung des Er. Spitzer
als etatsmäßiger Assistent des Professors Er. Witt an der Technischen
Hochschule während der Zeit vom 1. November 1903 bis 18. Februar 1910,
also während 6 Jahren und 2 1 /* Monaten, als eine der Tätigkeit in
der Praxis gleichartige angesehen wurde. Unter weiterer Berücksichtigung
der Tätigkeit des Er. Spitzer im Privatbetriebe vom 6. November 1901
bis 30. November 1902 wurde von dem somit insgesamt in Frage
kommenden Zeitraum von 7 Jahren 3 Monaten die 6 Jahre über
steigende Zeit mit einem Jahre in Anrechnung gebracht.
Nunmehr ist Er. Spitzer mit der Bitte an uns herangetreten,
ihm auch seine Tätigkeit als Privatassistent bei Professor
Er. Witt — o. i. die Zeit von Ansang Oktober 1900 bis
Anfang November 1901 und vom 1. Dezember 1902 bis
31, Oktober 1903 — auf sein Bcsoldungsdienstalter anzurechnen.
Er hat seinen Antrag damit begründet, daß sich seine Tätigkeit als
Privalassistent von derjenigen als staatlicher Assistent nicht wesentlich
unterschieden habe und ebenso wie die letztere als eine der Praxis
gleichwertige zu erachten sei.
Wir haben beschlossen, dem Antrage des Er. Spitzer zu ent
sprechen. Aus der Art der nach seinen eigenen Angaben von ihm ausge
führten Arbeiten, des ferneren aus der Auskunft des Professors
Er. Witt, welche tatsächlich eine Gleichartigkeit der Beschäftigung
nicht in Abrede stellt, endlich aber auch im Hinblick auf die Wirk
samkeit des Professors Er. Witt, dessen wissenschaftliche Tätigkeit für
die Praxis von wesentlicher Bedeutung ist, glauben wir entnehmen zu
sollen, daß die Spitzersche Darstellung zutrifft, die Bewilligung seiner
Bitte also der Billigkeit entspricht.
Es kommt demnach als Tätigkeit in der Praxis eine Gesamtzeit
von rund 9% Jahren in Frage, von denen, wie in der Stellen
ausschreibung in Aussicht gestellt, die über sechs Jahre hinausgehende
Zeit mit drei Jahren auf das Besoldungsdienstaller angerechnet werden
könnte. Er. S p i tz e r, der seit 1. April 1912 ein Gehalt von 4 900
Mark bezieht, würde dadurch unr zwei Jahre früher, also bereits am
1. April 1913, in die nächsthöhere Gehaltsstufe aufrücken. Der Etat
für 1912 wird von der beabsichtigten Neufestsetzung nicht berührt.
Wir ersuchen zu beschließen:
Tie Vcrjammtung erklärt sich in Abänderung ihres Beschlusses
vom 3. Juli 1911 — Protokoll 30, Gem.-Bl. S. 326 — damit
einverstanden, daß dem Lehrer an der Technischen Mittelschule,
Er. phil. Fritz Spitzer, von seiner früheren Beschäftigung im
ganzen drei Jahre auf sein Besoldungsdienstalter angerechnet werden.
Berlin, den 21. Juni 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
637. Borlagc (I.-Nr. 2 318 8ch. 11/12) — zurBeschlutzfaffnng —,
betreffend die Gewährung einer laufenden Nnterstützung
an eine dienstunfähige Lehrerin an hiesigen privaten
Mädchenschulen.
Durch Beschluß vom 25. April d. Js. — Protokolls 27 b — hat
die Stadtverordnetenversammlung uns eine Petition der Sprachlehrerm
Marie Gallandi wegen Gewährung des den Privatlehreriiinen an
höheren Mädchenschulen unter gewissen Bedingungen durch Gemeinde-
beschluß vom 24. Juni 1909 zugebilligten Ruhegeldes von 700. tz zur
Berücksichtigung überwiesen.
' Wenn'auch Fräulein Gallandi die Bedingung einer 15jährigen
ununterbrochenen Beschäftigung an anerkannten höheren Mädchenschulen
in mindestens 20 Wochenstunden nicht voll erfüllt, wollen wir doch aus
Billigkeitsrücksichten dem Ersuchen der geehrten Versammlung ent
sprechen. Die Lehrerin ist nämlich neben der nicht ganz vollen Be
schäftigung an anerkannten höheren Mädchenschulen an einem Aus
bildungskursus für Sprachlehrerinnen in wöchentlich 8 bis 10 Stunden
tätig gewesen. Dieser Kursus war einer der höheren Mädchenschulen,
an denen Fräulein Gallandi ihren Hauptberus ausübte, angeschlossen.
Berücksichtigt man billigerweise auch diese Tätigkeit, so ergibt sich, daß
Fräulein Gallandi 17 Jahre lang ununterbrochen voll und im
Interesse der Stadtgemeinde beschäftigt war.
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir um folgende Beschluß
fassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der
Privatlehrerin an höheren Mädchenschulen Marie Gallandi vom
1. April 1912 ab ein Ruhegeld von jährlich 700 M aus Lebens
zeit gezahlt werde.
Berlin, den 22. Juni 1912.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.