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Volume No. 38 (555-578), 1912/06/22 Anlage: ad No. 38 (579-645), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1912 (Public Domain)

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633. Borlage (I.-Nr. S. 39/1 Sch. IIIa/12) — zur Bcschluß- 
faffung —. betreffend die Anstellung des Militär- 
anwärters Otto Stuhl als Gcmeindesthuldiener. 
Der Militäranwärter Otto Stützt, geboren am 23. Dezember 
1881, wohnhaft auf dem Grundstück der 270. Gemeindeschule, Bremer 
Straße 38/40, hat feine Probedienstzeit zur Zufriedenheit abgeleistet 
und ist nach dem bei seinen Personalakten befindlichen Gutachten unseres 
Vertrauensarztes auch körperlich für den Dienst als Schuldiener geeignet. 
Wir beabsichtigen daher, den Genannten auf Grund des Orts 
statuts voin 23. Juli 1908 vom 1. Juni 1912 ab als Gemeinde 
beamten mit dreimonatlicher Kündigung anzustellen und ersuchen die 
Stadtverordnetenversammlung um Aeußerung gemäß § 50, 6 der 
Slädteordnung. 
Berlin, den 26. April 1912. 
'Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
634. Borlage (I.-Nr. 3454 EH 1/12) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Gewährung einer lausenden Unterstützung. 
Der Arbeiter Ferdinand Lockner, geboren am 3. Novem 
ber 1857, hier N. 20, Uferstraße 14a wohnhaft, welcher seit dem 
1. September 1890 mit kurzer Unterbrechung in der städtischen Gas 
anstalt 3 in der Müllerstraße beschäftigt gewesen ist, mußte am 
24. August v. Js. nach sechswöchiger Krankheit entlassen werden, da er 
infolge hochgradiger Nerven- und Herzschwäche arbeitsunfähig ge 
worden war. 
Da seitens des städtischen Vertrauensarztes Lockner zwar zur 
Zeit für erwerbsunfähig, indessen noch nicht als dauernd arbeitsunfähig 
erachtet worden ist, kann ihm bis aus weiteres ein Ruhegeld gemäß dem 
Gemeindebeschluß vom 16. Januar/13. März 1908 nicht gewährt werden. 
Mit Rücksicht daraus, daß nach dem ärztlichen Gutachten jedoch 
nur eine entfernte Möglichkeit besteht, daß Lockner in absehbarer 
seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangt, wollen wir ihm jedoch in 
Anbetracht seiner langjährigen Beschäftigung bei den städtischen 
Gaswerken und im Hinblick auf seine derzeitige bedrängte Lage 
vorläufig eine laufende Unterstützung von monatlich 50 M, dem un 
gefähren Betrage des errechneten Ruhegeldes, vom 1. Juni 1912 ab 
bis Ende März 1913 gewähren. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem ehe 
maligen Gasanstaltsarbeiter FerdinandLockner vom 1. Juni 
1912 ab, vorläufig bis Ende März 1913, eine lausende Unterstützung 
von monatlich 50 M zu Lasten des Etats der städtischen Gas 
werke gezahlt werde. 
Berlin, den 10. Juni 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
635.' Borlage (I.-Nr. 1179 0. 8. 3/11) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend Gehaltsscstsctzung für die Stelle des Stadt- 
elektrikers. 
Der Stadtelektriker Professor Er. Kall mann ist am 29. No 
vember 1911 gestorben. Er war auf Privatdienstvertrag beschäftigt 
und bezog zuletzt ein Gehalt von 11000 .tz jährlich. Seinen Nach 
folger wollen wir nicht mehr aus Privatdienstvertrag beschäftigen, 
sondern als Gemeindebeamten auf dreimonatliche Kündigung anstellen. 
In den Etat für 1912 haben wir bereits eine entsprechende Stelle bei 
Kapitel XI Abteillmg 2 Titel 22 Position 2 eingestellt. Dabei ist als 
Gehalt vorläufig ein Betrag von 8000 M jährlich angenommen, die 
endgültige Festsetzung aber der besonderen Beschlußfassung der Ge 
meindebehörden vorbehalten worden. 
Wir haben nunmehr.den Ingenieur im elektrotechnischen Bureau 
Diplom-Ingenieur Arthur Silber, welcher die Leitung des elektro 
technischen Bureaus während der einjährigen Krankheitszeit und nach 
dem Tode des Professors Er. Kallmann bis jetzt zu unserer vollen 
Zufriedenheit geführt hat, in die Stelle des Stadtelektrikers gewählt 
und das Gehalt der Stelle vorbehaltlich der Zustimmung der Ver- 
samnilung auf 8000 M jährlich festgesetzt. Wir bemerken dabei, daß 
Herr Silber der Versammlung durch Vorlage Nr. 1034 vom 21. Ok 
tober 1907 bereits präsentiert und nach dein Beschluß der Versamm 
lung voni 7. November 1907 — Protokoll 41 B 4 — vom 1. Januar 
1908 ab als Ingenieur im elektrotechnischen Bureau augestellt worden ist. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die in Kapitel XI 
Abteilung 2 Titel 22 Position 2 vorgesehene Stelle des Stadt 
elektrikers mit einem Gehalt von'8000 M jährlich ausgestattet wird. 
Berlin, den 18. Juni 1912 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
636. Borlage (I.-Nr. 623 E.Sch. 1/12) — zur Beschlußfassung —, 
bctr. die anderweitige Festsetzung des Besoldungsdicnst- 
altcrs eines Lehrers an der Technischen Mittelschule. 
Der frühere Assistent an der Technischen Hochschule, Er. phil. 
Spitzer, ist mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 
1. April 1911 ab als Lehrer an der Technischen Mittelschule angestellt 
und ihm auf das Besoldungsdienstalter 1 Jahr von seiner früheren 
Beschäftigung angerechnet worden (Vorlage 716). Diese Anrechnung 
ist mit Rücksicht darauf erfolgt, daß die Beschäftigung des Er. Spitzer 
als etatsmäßiger Assistent des Professors Er. Witt an der Technischen 
Hochschule während der Zeit vom 1. November 1903 bis 18. Februar 1910, 
also während 6 Jahren und 2 1 /* Monaten, als eine der Tätigkeit in 
der Praxis gleichartige angesehen wurde. Unter weiterer Berücksichtigung 
der Tätigkeit des Er. Spitzer im Privatbetriebe vom 6. November 1901 
bis 30. November 1902 wurde von dem somit insgesamt in Frage 
kommenden Zeitraum von 7 Jahren 3 Monaten die 6 Jahre über 
steigende Zeit mit einem Jahre in Anrechnung gebracht. 
Nunmehr ist Er. Spitzer mit der Bitte an uns herangetreten, 
ihm auch seine Tätigkeit als Privatassistent bei Professor 
Er. Witt — o. i. die Zeit von Ansang Oktober 1900 bis 
Anfang November 1901 und vom 1. Dezember 1902 bis 
31, Oktober 1903 — auf sein Bcsoldungsdienstalter anzurechnen. 
Er hat seinen Antrag damit begründet, daß sich seine Tätigkeit als 
Privalassistent von derjenigen als staatlicher Assistent nicht wesentlich 
unterschieden habe und ebenso wie die letztere als eine der Praxis 
gleichwertige zu erachten sei. 
Wir haben beschlossen, dem Antrage des Er. Spitzer zu ent 
sprechen. Aus der Art der nach seinen eigenen Angaben von ihm ausge 
führten Arbeiten, des ferneren aus der Auskunft des Professors 
Er. Witt, welche tatsächlich eine Gleichartigkeit der Beschäftigung 
nicht in Abrede stellt, endlich aber auch im Hinblick auf die Wirk 
samkeit des Professors Er. Witt, dessen wissenschaftliche Tätigkeit für 
die Praxis von wesentlicher Bedeutung ist, glauben wir entnehmen zu 
sollen, daß die Spitzersche Darstellung zutrifft, die Bewilligung seiner 
Bitte also der Billigkeit entspricht. 
Es kommt demnach als Tätigkeit in der Praxis eine Gesamtzeit 
von rund 9% Jahren in Frage, von denen, wie in der Stellen 
ausschreibung in Aussicht gestellt, die über sechs Jahre hinausgehende 
Zeit mit drei Jahren auf das Besoldungsdienstaller angerechnet werden 
könnte. Er. S p i tz e r, der seit 1. April 1912 ein Gehalt von 4 900 
Mark bezieht, würde dadurch unr zwei Jahre früher, also bereits am 
1. April 1913, in die nächsthöhere Gehaltsstufe aufrücken. Der Etat 
für 1912 wird von der beabsichtigten Neufestsetzung nicht berührt. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Tie Vcrjammtung erklärt sich in Abänderung ihres Beschlusses 
vom 3. Juli 1911 — Protokoll 30, Gem.-Bl. S. 326 — damit 
einverstanden, daß dem Lehrer an der Technischen Mittelschule, 
Er. phil. Fritz Spitzer, von seiner früheren Beschäftigung im 
ganzen drei Jahre auf sein Besoldungsdienstalter angerechnet werden. 
Berlin, den 21. Juni 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
637. Borlagc (I.-Nr. 2 318 8ch. 11/12) — zurBeschlutzfaffnng —, 
betreffend die Gewährung einer laufenden Nnterstützung 
an eine dienstunfähige Lehrerin an hiesigen privaten 
Mädchenschulen. 
Durch Beschluß vom 25. April d. Js. — Protokolls 27 b — hat 
die Stadtverordnetenversammlung uns eine Petition der Sprachlehrerm 
Marie Gallandi wegen Gewährung des den Privatlehreriiinen an 
höheren Mädchenschulen unter gewissen Bedingungen durch Gemeinde- 
beschluß vom 24. Juni 1909 zugebilligten Ruhegeldes von 700. tz zur 
Berücksichtigung überwiesen. 
' Wenn'auch Fräulein Gallandi die Bedingung einer 15jährigen 
ununterbrochenen Beschäftigung an anerkannten höheren Mädchenschulen 
in mindestens 20 Wochenstunden nicht voll erfüllt, wollen wir doch aus 
Billigkeitsrücksichten dem Ersuchen der geehrten Versammlung ent 
sprechen. Die Lehrerin ist nämlich neben der nicht ganz vollen Be 
schäftigung an anerkannten höheren Mädchenschulen an einem Aus 
bildungskursus für Sprachlehrerinnen in wöchentlich 8 bis 10 Stunden 
tätig gewesen. Dieser Kursus war einer der höheren Mädchenschulen, 
an denen Fräulein Gallandi ihren Hauptberus ausübte, angeschlossen. 
Berücksichtigt man billigerweise auch diese Tätigkeit, so ergibt sich, daß 
Fräulein Gallandi 17 Jahre lang ununterbrochen voll und im 
Interesse der Stadtgemeinde beschäftigt war. 
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir um folgende Beschluß 
fassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der 
Privatlehrerin an höheren Mädchenschulen Marie Gallandi vom 
1. April 1912 ab ein Ruhegeld von jährlich 700 M aus Lebens 
zeit gezahlt werde. 
Berlin, den 22. Juni 1912. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        
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